Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Aktuelle Projekte Radverkehrsförderung Landkreis Miltenberg
Information und Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.07.2021   EBV/003/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen Beschluss:

 

1. die Verwaltung für den Radweg Amorbach-Kirchzell zu beauftragen, einen Planer mit den Planungen bis zum Entwurf (Leistungsphasen 1-3) zu binden.

 

2. die Verwaltung für den Radweg Hofstetten-Elsenfeld zu beauftragen, einen Planer mit den Planungen bis zum Entwurf (Leistungsphasen 1-3) zu binden.

 

3. die Maßnahme Brückenbau Bürgstadt in der Höhe von 35.202,34 € zu fördern.

 

4. die Fahrradfurten der Kommune Niedernberg in Richtung Großostheim mit einem Betrag von max.1.094,86 € zu fördern.

 

5. den Radwegeausbau der Kommune Niedernberg am Stadtweg mit einem Betrag von max. 46.834,75 € zu fördern.

 

6. die Verlegung des Radwegs Mömlingen mit 21.000 € zu fördern.

 

7. die Sanierung der zwei Teilabschnitte Quintal südlich Rollbachs mit max. 15.750 € zu fördern.

 

8. die Sanierung des Weges „Am Wasen“ der Gemeinde Röllbach mit max. 52.500 € zu fördern.


Der Kreisbaumeister, Herr Wosnik,

 

stellt Tim Haas vor:

Tim Haas ist seit dem 01.06.2021 als Mobilitätsbeauftragter des Landkreises Miltenberg angestellt. Seine Aufgaben umfassen die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, Unterstützung des Nahverkehrsbeauftragten Herrn Betz, Betreuung des Haltestellennetzes, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Bearbeitung von Fördermittelverfahren und Ausschreibungen.

erläutert den allgemeinen Stand der Radverkehrsmaßnahmen:

Das Förderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ bietet Förderung von 75 % bzw. 80 % bei Antragsstellung in 2021. Planung und Baumaßnahmen sind förderfähig.

 

Die Aktion Stadtradeln findet aktuell statt (02.-22.07.2021). Bewohner des Landkreises werden angehalten, Alltagswege mit dem Rad zurückzulegen, um CO2–Emissionen einzusparen und ein Zeichen für den Radverkehr und dessen Bedeutung zu setzen. Kommunen, Schulen und Privatpersonen wurden zur Teilnahme aufgefordert. Über den aktuellen Stand wird in der Sitzung informiert – 9 Kommunen sowie das Landratsamt beteiligen sich.

 

erläutert die Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept Tempo 70: Amorbach – Weilbach

In der im letzten Jahr geführten Abstimmung mit den beiden Kommunen wurde der Vorschlag aus dem Radverkehrskonzept auf der MIL 6 eine Fahrradstraße einzurichten, von den Kommunen kritisch gesehen. Da die Strecke jedoch auch teilweise von Wanderern genutzt wird, wurde im Frühjahr 2021 der Vorschlag an die Bürgermeister herangetragen, auf der Strecke ebenfalls die Geschwindigkeitsbeschränkung einzuführen. Die Verkehrsbehörde stimmte dieser Maßnahme ebenso wie die Gemeinderäte der beiden Gemeinden zu. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde mittlerweile seitens der Verkehrsbehörde veranlasst. Die Schilder werden durch die Straßenmeisterei aufgestellt.

 

Die anderen Tempo 70-Strecken sind noch in Bearbeitung:

Klingenberg / Bergwerkstraße à MIL 2

Monbrunn – Wenschdorf à MIL 12

Hausen – Roßbach à MIL 25

 

führt bezüglich des Ausbaues der Radwege aus:

a)    Amorbach – Kirchzell:

Der momentan vorhandene Radweg zwischen Amorbach und Kirchzell verläuft nicht entlang einer Kreisstraße, wodurch keine Zuständigkeit des Landkreises gegeben ist. Die angedachte Lösung hierfür sieht vor, den Routenverlauf so zu verlängern, dass Start- und Endpunkt an einer Kreisstraße liegen. Das soll umgesetzt werden, indem der Anschluss Amorbach ab dem Schulzentrum, Beuchener Straße Kreisstraße MIL 8, liegen soll.

Der Anschluss Kirchzell soll nördlich des Gewerbegebietes Buch um 200 m verlängert werden, sodass der Radweg an der Ortsdurchfahrt Kreisstraße MIL 42 endet.

 

Dieses Vorgehen wurde von Herrn Wosnik mit dem Staatl. Bauamt Aschaffenburg und der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Die Planungsaufgaben und Baumaßnahmen sind durch das Programm Stadt und Land, nach Einschätzung des Radverkehrsbeauftragten der Regierung, förderfähig. Für die Beauftragung eines Planers wird Unterstützung vom StBA AB eingeholt.

 

Für die Maßnahme sieht das RVK als grobe Kostenschätzung 451.630 € vor. (Planungskostenschätzung ca. 15.000 €). Diese setzen sich zusammen aus dem Neubau einer baulichen Radverkehrsanlage (215 m, 75.250 €), der Verbreiterung bestehender Radverkehrsinfrastruktur nach ERA-Standard (2420 m, 363.000 €) und erforderlicher Oberflächensanierungen (223 m, 13.380 €). Hinzu kommt der innerstädtische Anschluss an die Beuchener Straße über die Herzogin-von-Kent-Straße (keine Kostenveranschlagung im RVK hinterlegt).

b)   Elsenfeld – Hofstetten:

Für die Radwegverbindung Elsenfeld – Hofstetten sind verschiedene Routenoptionen denkbar. Eine Variante sieht den Verlauf parallel zur MIL 25 vor, was einer Länge von 1,6 km entspricht (gelb). Zwei andere Optionen verlaufen durch das Industriegebiet Kleinwallstadt Ost. Die erste dieser Varianten (rot) nutzt einen Fußweg, der für Radfahrer allerdings zu schmal sein wird und aufgrund der Grundstücksbesitzverhältnisse nicht verbreitert werden kann. Die andere Variante (blau) verläuft bis zur Einfahrt des Industriegebietes entlang der MIL 25 und nutzt die vorhandene Straßeninfrastruktur nach Norden. Von dort aus verlaufen beide Routenoptionen über Feldwege und vorhandene Verbindungsstraßen. Beide letztgenannte Routen haben eine Länge von 2,5 km.

 

Für Radfahrer sind sichere und gleichzeitig direkte, umwegfreie Verbindungen notwendig. Nur mit einer entsprechend attraktiven Routenführung können Autofahrer zur Verwendung des Arbeitsweges bewegt werden. Umwege sind diesem Ziel nicht zuträglich. Planer sollen prüfen, ob ein paralleler Weg zur MIL 25 zu rechtfertigen ist.

 

Für die Maßnahme sieht das RVK als grobe Kostenschätzung 580.060 € vor. Diese setzen sich zusammen aus dem Neubau einer baulichen Radverkehrsanlage (1640 m, 574.000 €) und der Neumarkierung eines Schutzstreifens (202 m, 6.060 €). (Planungskostenschätzung ca. 20.000 €).

 

Beide Vorhaben werden wie folgt weitergeführt: Die betroffenen Kommunen werden vom Mobilitätsbeauftragten kontaktiert und über die geplanten Maßnahmen informiert. Mithilfe des StBA Aschaffenburg werden die Planungsaufgaben festgelegt, welche wiederum an ein Planungsbüro vergeben werden.

 

informiert zum Stand der Anträge zum Radverkehrskonzept:

a)    Bürgstadt

Wie bereits in einer vergangenen Sitzung des Ausschusses berichtet, hat der Markt Bürgstadt nun die Baumaßnahmen an der Radfahrer- und Fußgängerbrücke abgeschlossen. Die vollständigen Antragsunterlagen sind nunmehr eingegangen, sodass ein finaler Kostenstand von 100.578,12 € benannt ist. Die Maßnahme trägt einen wichtigen Teil zur Schließung von Netzlücken bei und liegt an einem stark von Radfahrern befahrenen Streckenabschnitt. Ein Beschluss zur Förderung wird erbeten.

b)    Miltenberg – Kleinheubach

Die ersten Angebote der Ausschreibung für den Bau der Maßnahme liegen vor. Die Vergabe erfolgt im Juli durch den Stadtrat. Die zugesagte Förderung des Landkreises beträgt maximal 150.000 €

c)    Niedernberg-Großostheim

Fahrradfurten Richtung Großostheim: Die Anfrage wurde bereits im Ausschuss vorgestellt. Mittlerweile sind die Arbeiten durchgeführt. Die Kosten der abgeschlossenen Maßnahme belaufen sich auf 3.128,17 €. Diese setzen sich zusammen aus den Kosten für die Straßenbauarbeiten zu 2.084,17 € und für die Fahrbahnmarkierung zu 1.044,00 €. Die Maßnahme trägt stark zur Sicherheit für Radfahrer und der Benutzbarkeit des Weges bei. Beschluss zur Förderung mit 35 % der Gesamtkosten.

 

Im Zuge der Neuverlegung einer Trinkwasserleitung unter dem Stadtweg in Niedernberg (rote Linie) wird auch die Oberfläche hergerichtet. Dabei wird der Weg auf 3 Meter verbreitert, da die Strecke von Fahrradfahrern in hohem Maße genutzt wird. Parallel zur Route verläuft außerdem der Mainradweg (grün). Mit dem Ausbau der Schleuse und einer barrierefreien Mainquerung gewinnt der Radweg darüber hinaus eine noch höhere Bedeutung für den alltäglichen Radverkehr. Daher wird um eine Förderung der Maßnahme gebeten. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 133.813,59 €. Um Beschluss zur Förderung des Radwegebaus wird gebeten.

 

d)   Mömlingen (Bieber)

Bürgermeister Scholtka wünscht die Verlegung des Radwegs im Bereich der Fischerhütte. Aufgrund eines aktiven Biebers ist der Radweg unterhöhlt und beginnt abzusacken. Es fand eine Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Wasserwirtschaftsamt und der Gemeinde Anfang März statt. Ein Abspunden des Weges ist nicht erlaubt, auch darf der Bieber nicht vergrämt werden. Daher ist die Verlegung des Radweges die einzige Option. Der neue Streckenverlauf führt über Privatgrund, hier ist der Erwerb von mind. 535 m2 notwendig. Die Kosten für den Wegebau betragen etwa 60.000 €. Diese sollen mit Mitteln des Landkreises im Zuge der Förderung des Baus von Radwegen zu 35 % unterstützt werden. Hierzu ist ein Beschluss zur Förderung notwendig.



e)    Röllbach-Schmachtenberg

Der vorhandene Schotterweg zwischen Röllbach und Schmachtenberg soll asphaltiert werden. Bedenken herrschten auf dieser Strecke aufgrund der im Boden liegenden Wasserrohre, die bereits einige Jahrzehnte alt sind. Bei zu erwartenden Reparaturarbeiten würde die neue Asphaltdecke ein Hindernis darstellen.

Im Rahmen des Radwegebaus soll deshalb die Wasserleitung zu Lasten der Gemeinde Röllbach erneuert werden. Dies ist die wirtschaftlichste Lösung für Röllbach, die Leitung in den Stand der Technik zu setzen.

Für den Radweg musste ein landschaftspflegerischer Begleitplan mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung erstellt werden. Dieser liegt mittlerweile vor und ergab keine Beeinträchtigungen des Vorhabens, es ist jedoch für Ausgleichsfläche zu sorgen.

Alle für den Antrag im Rahmen des Stadt-Land-Programmes erforderlichen Unterlagen sind vorhanden.

 

f)     Weilbach-Weckbach

Der Markt Weilbach beantragt die Schaffung eines Radweges zwischen Weilbach und Weckbach. Der entsprechende Beschluss durch den Marktgemeinderat liegt vor. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg erneuert die Kreisbrücke (B 469 / Einfahrt MIL 6) und in diesem Zusammenhang soll der Radweg nach Anfrage von Bürgermeister Haseler berücksichtigt werden. Er wünscht sich die Berücksichtigung der stimmigen Planung aus dem Konzept des Landkreises bei der Planung für den Kreuzungspunkt MIL 6 / B 469.

Für die Weiterführung des Radweges außerhalb der Ortslage stellt der Gemeinderat einen Antrag. Das RKV empfiehlt die Prüfung, ob ein Parallelweg „Vordere Halle“ alttagstauglich ausgebaut werden kann. Der Kreisbaumeister hatte der Gemeinde bereits mitgeteilt, dass eine Umsetzung seitens des Staatlichen Bauamtes erst im Zuge einer Baumaßnahme an der Strecke empfohlen wird. Die Priorisierung der Maßnahme liegt im mittleren Bereich (4).

https://maps.viakoeln.de/de/map/radverkehrskonzept-landkreis-miltenberg-manahmen_54#17/49.67143/9.20273

 

g)   Schneeberg-Amorbach

Der Bürgermeister des Marktes Schneeberg beantragt eine Förderung für die Beleuchtung des Radweges zwischen Schneeberg und Amorbach. Begründet wird der Wunsch mit der Nutzung des Weges durch viele Schüler und Berufspendler. Insgesamt sei ca. 1 km des Weges bei Dunkelheit sehr gefährlich. Für die Sicherheit der Nutzer sollen 3.000 Kelvin Solarleuchten mit Bewegungsmeldern verwendet werden. Diese sollen der Effizienz und dem Insektenschutz dienen.

https://maps.viakoeln.de/de/map/radverkehrskonzept-landkreis-miltenberg-manahmen_54#16/49.6375/9.2515

Das Radverkehrskonzept sieht in diesem Bereich eine Markierung der Strecke als erforderlich an. Eine Beleuchtung wird im sogenannten „mittleren Standard“ empfohlen.

 

 

h)    Röllbach Teilstücke Quintal

Der Bürgermeister Röllbachs beantragt die landkreiseigene Förderung für die Instandsetzung zweier Wegstücke für den Radverkehr. Beide Wege sind aktuell geschottert und in schlechtem Zustand. Die Maßnahme soll die Sicherheit der Radfahrer erhöhen und zum Lückenschluss beitragen.

 

Eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros IBS Laudenbach geht von Bruttokosten i.H. von ca. 45.000 € aus, somit ist eine Förderung des Landkreises von 15.750 € angefragt. Der Beschluss des Gemeinderates liegt vor, die entsprechenden Flurstücke befinden sich in Gemeindeeigentum.

 

i)     Röllbach Wasenweg

Ebenfalls beantragte Bürgermeister Schwing aus Röllbach die landkreiseigene Förderung für die Sanierung des Wirtschaftsweges Am Wasen. Die Oberflächenbeschaffenheit ist in schlechtem Zustand, die Sanierung wird für erhöhte Sicherheit der vielen Radfahrer sorgen, die den Streckenabschnitt befahren. Die Gesamtbruttokosten der Maßnahme werden mit ca.150.000 € angegeben, womit eine Förderung des Landkreises in Höhe von 52.500 erbeten wird. Der Beschluss des Gemeinderates liegt auch hier vor, die entsprechenden Flurstücke befinden sich in Gemeindeeigentum.

 

 

 

Kreisbaumeister Wosnik erläutert

 

die Förderungen zum Radverkehr:

a)    Bürgstadt

b)    Niedernberg

c)    Westfrankenbahn

Die Errichtung einer Fahrradabstellanlage und E-Bike-Ladestationen am Bahnhof Miltenberg werden vom Landkreis gefördert. Die DB Netz AG geht gemäß Kostenübernahmeerklärung in Vorleistung. Frühestens ab 09/2021 zahlt der Landkreis als Zuschussgeber den Förderfestbetrag in Höhe von 5.852,50 €. Auf den Anlagen wird auf die Förderung durch den Landkreis hingewiesen.

 

die Möglichkeit des Abgleiches des Radverkehrsnetzes Bayern mit dem Netz des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Miltenberg:
Die Onlineplattform der VIA Köln wurde eingerichtet. Auf ihr können die Kommunen des Landkreises Miltenberg die Streckenverläufe des landkreiseigenen Radverkehrskonzepts mit denen des Radewegenetzes Bayern abgleichen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Routen anzupassen, da sie durch ihre Ortskenntnis die optimalen Verläufe am besten einschätzen können. Dazu werden sie vom Mobilitätsbeauftragten an- und eingewiesen.

https://maps.viakoeln.de/de/map/radverkehrskonzept-landkreis-miltenberg-manahmen_54

 

die Schlussbetrachtung:

Für das Radwegekonzept im Haushalt 2021 vorgesehen:        420.000 €

 

Gebunden durch die Summe der bisher genehmigten und beantragten Mittel für landkreiseigene Maßnahmen:                                                                                                      256.000 €

Im Haushalt 2021 vorgesehen:                                                    220.000 €

 

Für die kommuneneigenen Projekte werden benötigt:         ca. 285.000 €

(davon voraussichtliche Förderung:                                      ca. 210.000 €)

Im Haushalt 2021 vorgesehen:                                                   250.000 €

 

 

Projekt Gemeinde/Träger

Bruttokosten

Eigenmittel Gemeinde/

Träger

Fördersumme durch Landkreis

Radfahrer- und Fußgängerbrücke Bürgstadt

100.578,12 €

65.375,78 €

35.202,34 €

Radweg Miltenberg - Kleineubach

428.571,43 €

278.571,43 €

150.000,00 €

Niedernberg Fahrradfurten

3.128,17 €

2.033,31 €

1.094,86 €

Niedernberg Stadtweg (Trinkwasserleitung)

133.813,59 €

86.978,83 €

46.834,76 €

Mömlingen Verlegung Radweg (Bieber)

60.000,00 €

39.000,00 €

21.000,00 €

Westfrankenbahn Fahrrad-Abstellanlage

5.852,50 €

3.804,13 €

2.048,38 €

Teilstücke Quintal Röllbach

45.000,00 €

29.250,00 €

15.750,00 €

Wasenweg Röllbach

150.000,00 €

97.500,00 €

52.500,00 €

SUMME

926.943,81 €

602.513,48 €

324.430,33 €

Projekt Landkreis

Bruttokosten

Fördersumme durch Bund

Eigenmittel Landkreis

Asphaltierung Röllbach - Schmachtenberg

250.000,00 €

200.000,00 €

50.000,00 €

Ausbau Radweg Amorbach - Kirchzell

451.630,00 €

361.304,00 €

90.326,00 €

Ausbau Radweg Elsenfeld - Hofstetten

580.060,00 €

464.048,00 €

116.012,00 €

SUMME

1.281.690,00 €

1.025.352,00 €

256.338,00 €

 

 

Summe Kosten für Landkreis:

512.518,33 €

 

 

 

Herr Wosnik rät dazu, den geänderten Beschlussvorschlag (in Ergänzung um die verspätet eingegangenen Anträge zur Sanierung Teilstücke Quintal Röllbach sowie Sanierung Wasenweg Röllbach) anzunehmen, da sonst eine Verschiebung der Maßnahmen in das Folgejahr erfolgt. Im Hinblick auf die exorbitanten Preissteigerungen ist davon abzuraten. Gemäß der Förderrichtlinie müssen die Kommunen dem Landkreis Miltenberg zum Herbst ihren Förderbedarf benennen. Dieser Prozess funktioniert in den 1,5 Jahren immer besser. Er betont den positiven Aspekt, dass durch das Förderprogramm einige Investitionen in den Radverkehr erfolgen konnten.

 

Herr Schuck hinterfragt die Belastbarkeit der Radwege, ob diese von Traktoren befahren werden können und ob es räumliche Ausweichmöglichkeiten gibt.

Herr Wosnik bejaht dies. Wenn ein Radweg auch von landwirtschaftlichem Verkehr genutzt wird, muss er den entsprechenden Unterbau und die Tragfähigkeit aufweisen. Andernfalls müsste er als ausschließlich genutzter Radweg am Anfang und am Ende abgesperrt werden. Am Beispiel der nicht ausgebauten Wegstücke zwischen Röllbach und Schmachtenberg wurde dies bereits erörtert.

 

Herr Schwab plädiert für die Projektverwirklichung und hebt die kreative Problemlösung seitens des Kreisbauamtes und des staatlichen Bauamtes für den Radweg zwischen Amorbach und Kirchzell hervor. Dies wäre ein wichtiger Lückenschluss zu den Radwegen Richtung Buchen über Mudau in den badischen Neckar-Odenwald-Kreis.

 

Herr Fahn begrüßt, dass der Landkreis Miltenberg mit Herrn Haas einen Mobilitätsbeauftragten hat. Er plädiert für die Einrichtung eines runden Tisches Planverkehr mit den Akteuren sowie Kommunen unter Moderation von Herrn Haas und in Abstimmung mit den Nachbarkommunen. In Aschaffenburg wurde der Runde Tisch bereits vor fünf Jahren etabliert. Er verweist auf seinen Vorschlag vom 08.12.2020, dass der Landkreis Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern wird. Alle Kommunen, die ein Radverkehrskonzept haben, sind in diesem Arbeitskreis und der Landkreis sollte sich zeitnah beteiligen.

Herr Wosnik bestätigt, dass der runde Tisch in Planung ist und die Mitgliedschaft im Arbeitskreis gerade initiiert wird.

 

Herr Bohnhoff unterstützt den Vorschlag und hält gerade im Rad-Bereich die E-Mobilität für sehr sinnvoll, daher sollte insbesondere auf dem Arbeitsweg noch ein stärkeres Engagement erfolgen.

Herr Scherf bestätigt, dass der Berufsverkehr die Hauptintention des Radwegekonzeptes ist. Die touristischen Radwege sind vorhanden, aber beim Berufsradverkehr zählen insbesondere die Faktoren direkte Wege, kurze Fahrtzeit, pragmatische Lösungen und weniger die Schönheit der Landschaft.

 

 

Frau Stellrecht-Schmidt plädiert für mehr Öffentlichkeitsarbeit, damit die Bürger*innen vermehrt das Rad nutzen als das Auto. Eventuell könnte man auch die weiterführenden Schulen einbinden, da viele Schüler*innen das Rad auf dem Weg zum Unterricht nutzen. Des Weiteren verfolgt sie, dass in den Medien immer mehr vom Tempo 30-Limit in den Städten die Rede ist. Fünf oder sieben Städte beantragen bundesweit zurzeit ein flächendeckendes Tempo 30-Limit. Sie fragt, ob es solche Überlegungen auch hier im Landkreis gibt.

Herr Scherf bestätigt, dass die Öffentlichkeitsarbeit einen ganz wichtigen Aspekt darstellt, dies ist unter anderem auch die Aufgabe von Herrn Haas. Aus diesem Grund nimmt der Landkreis auch an der Aktion Stadtradeln teil. Des Weiteren führt er aus, dass der Landkreis mit der staatlichen Verkehrsbehörde an die STVO und an die Gesetzgebung gebunden ist. Die kreisfreien Städte, die gerade das Tempolimit etablieren, können dies für sich so entscheiden, da sie die unterste Instanz sind. Der Landkreis Miltenberg wiederum müsste sich hierfür mit den 32 Gemeinden abstimmen. Tempo 30 ist auf Ortsdurchfahrten umstritten, da es unterschiedliche Ansichten und Vorstellungen gibt, wie jüngst eine Diskussion im Regionalen Planungsverband gezeigt habe.

 

Herr Faust plädiert für mehr politische Meinungsbildung.

Herr Scherf weist daraufhin, dass Fahrräder im Straßenverkehr verkehrsrechtlich keine Begründung darstellen, dass der Landkreis Miltenberg als Straßenverkehrsbehörde eine Tempo 30-Zone anordnet.

Herr Schwab führt aus, dass der Radverkehr Teil des Straßenverkehrs ist und nicht perse somit die Gründe für einen Eingriff in den Straßenverkehr gegeben sind. Es sind weitere Belange und Randbedingungen zu berücksichtigen – sind zum Beispiel Angebotsstreifen abzumarkieren, wieviel Restfahrbahnbreite ist noch vorhanden, ist die Scheinsicherheit auch eine echte Sicherheit. Auch hierüber gibt es einen Meinungsaustausch und unterschiedliche Haltungen. Sofern eine Straße nicht extrem mit Schwerlastverkehr belastet ist, ist sie grundsätzlich auch für den Radverkehr zugelassen.

 

Herr Fahn spricht sich ebenfalls für ein Tempo 30-Limit aus und erhofft sich durch die Bundestagswahl Fortschritte. Das Remosi-Gutachten schlägt fünf Brücken von Aschaffenburg bis Miltenberg zur Nutzung durch Radfahrer*innen und Fußgänger*innen vor. Er plädiert für den Radverkehr als ein Thema, das den Ausschuss auch künftig beschäftigen wird im Hinblick auf die Finanzierung und Umsetzung. Zumindest soll eine Verbesserung für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen herbeigeführt werden.

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