Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Information zu den aktuellen Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.07.2021   EBV/003/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Nachdem bereits in der Sitzung am 02.03.2021 berichtet wurde, präsentiert Herr Schwab vom Staatlichen Bauamt die aktuellen Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Miltenberg und informiert über die ausgeführten Maßnahmen in 2020 und noch vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen.

 

Herr Fahn fragt nach dem aktuellen Sachstand bezüglich der Ortsumgehung Sulzbach, ob Herrn Schwab das Gutachten von Regio Consults vom 24.02.2021 bekannt ist und ihm Informationen aus der Videokonferenz vom 30.06.2021 mit Bürgermeistern und dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StmB) vorliegen. Bezüglich des Ausbaus der B 469 Großostheim und Stockstadt widerspricht Herr Fahn der Klassifizierung als reine Bestandserhaltung und verweist auf das Gutachten von Regio Consult, die zu erwartende Verkehrszunahme sowie die Versiegelung. Seines Erachtens wäre eine Prüfung auf Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan notwendig. Des Weiteren mahnt er eine stärkere Berücksichtigung des Klimaschutzes durch die staatlichen Bauämter und sparsamere Planungen an.

Herr Scherf weist daraufhin, dass das Staatliche Bauamt nur im Auftrag handelt und daher Vorwürfe bezüglich mangelndem Klimaschutz nicht gerechtfertigt sind. Das Bauamt führt entweder die Beauftragungen des Landratsamtes Miltenberg aus, wenn es sich um Kreisstraßen des Landkreises Miltenberg handelt. Oder es handelt im Auftrag des Freistaates Bayern oder wenn es sich um Maßnahmen in Trägerschaft des Freistaates oder des Bundes handelt. Er betont, dass der Landkreis Miltenberg als Auftraggeber mit dem Staatlichen Bauamt sehr zufrieden ist, sowohl bei der Sanierung der Kreisstraßen als auch beim Umsetzen des Radwegekonzeptes. Das Staatliche Bauamt handelt dabei immer auftragsgemäß und bringt positiv auch eigene Ideen ein. Mit dem Radwegekonzept berücksichtigt der Kreistag eine zeitgemäße Mobilität unter dem Aspekt des Klimaschutzes.

Herr Schwab führt bezüglich der Ortsumgehung Sulzbach aus, dass von der Gemeinde Niedernberg ein Gutachten beauftragt wurde. Dieses wurde nach Erstellung gleichzeitig an das Staatliche Bauamt und an das Staatsministerium für Bau und Verkehr übersandt. Zum Gutachten hat das Staatliche Bauamt eine Stellungnahme verfasst. Es wurde entschieden, dass die Anfrage vom StMBV beantwortet wird, aktuell ist die Antwort noch ausstehend. Bezüglich des Gesprächsverlaufs der Videokonferenz verweist Herr Schwab auf die am Gespräch Beteiligten, zum Beispiel das StMBV. Bezüglich der Rückfrage zu Großostheim-Stockstadt sahen die Anfangsplanungen eine Ausbaumaßnahme vor, die aber auch große Erhaltungsbestandteile umfasst. So muss zum Beispiel eine vorhandene, abgenutzte Straße erneuert werden. Das StMBV wertete es ebenfalls als eine Bestandserhaltungsmaßnahme und als solche soll sie auch finanziert werden. Bei einem Projekt dieser finanziellen Größenordnung erstellt das Staatliche Bauamt nach der Voruntersuchung einen Vorentwurf, der zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt wird. Über die Regierung von Unterfranken in Würzburg erfolgte die Weiterleitung an das StMBV nach München, von dort aus zum Bundesministerium nach Bonn und kam von dort genehmigt als Bestandserhaltungsmaßnahme zurück. Bezüglich Klimaschutz haben viele Städte oder Kommunen für sich diese Aufgabe festgelegt. Für die Staatsbauverwaltung ist dies bisher noch nicht erfolgt, als politische Frage muss hier künftig erst noch eine Regelung erfolgen. Innerhalb der gestellten Aufgaben und Regeln sucht das Bauamt nach Lösungen.

 

Herr Eppig stimmt den Ausführungen von Herrn Scherf zu, dass das Bauamt nur im Auftrag des Kreises handelt, der Ausbau der Gesundheit der Anrainer und der Verkehrssicherheit dient und es keine Debatte rund um den Klimaschutz zu führen gilt.

 

Herr Schuck fragt bezüglich der Baustelle Hausen-Roßbach mit der Reduzierung des Tempolimits auf 70 km/h nach, ob durchdacht worden ist, den Feldweg von Roßbach kommend am Sportplatz vorbei auch mit Bitumen auszubauen und diesen später als Radfahrweg zu nutzen.

Herr Wosnik informiert, dass das Tempolimit 70 km/h nicht umgesetzt wurde. Die Empfehlung aus dem Radverkehrskonzept sieht aufgrund der geringen Frequentierung keinen eigenen Radfahrweg vor. Grundsätzlich hätte ein Ausbau des Feld- zum Radweg stattfinden können, aber es wurden Strecken mit höherer Priorisierung wie Kirchzell, Amorbach, Hofstetten oder Elsenfeld Vorrang in der Umsetzung gegeben.

Herr Schwab informiert, dass intensiv das Thema Umleitung diskutiert worden ist und ein Feld- oder Waldweg ausgebaut werden sollte, um eine innerörtliche Umleitung herzustellen. Aufgrund der Aufwendigkeit wurde dieser Gedanke jedoch wieder verworfen.

 

Herr Schuck fragt, warum so wenig recyceltes Material von Straßenbauamt eingesetzt wird und wünscht sich hier mehr Unterstützung, z. B. als Beimischung in Böschungsfüße. Im Sinne des Klimaschutzes hält er weite Abtransportwege des Materials für nicht zielführend.

Herr Schwab informiert, dass das Staatliche Bauamt keinen Mutterboden hinzukauft. Da viel Mutterboden im Rahmen von Neubaumaßnahmen anfällt, gestaltet es sich bereits schwierig, den eigenen Mutterboden wieder auszubringen, teilweise wird er abgefahren. Die naturschutzfachlichen Anforderungen sind in der Regel auf Magerstandorte ausgelegt. Daher gibt es relativ wenig Bedarf zum Einbau solch recycelter Böden. Dies wäre eher ein Thema für die Landwirtschaft. Mit Hinblick auf Böschungen bestehen die Anforderungen, diese als Trocken- oder Magerstandorte zu gestalten. Aufgrund der Gefahr von Böschungsrutschen ist ein Einbau oder die Beimischung von Mutterboden nicht zielführend. Es werden standhafte Böschungen benötigt.

 

Frau Wolf-Pleßmann lobt das Staatliche Bauamt, das mit der Gemeinde Rüdenau Erdmaterialien ausgetauscht hat. Sie weist daraufhin, dass zunehmend E-Bikes mit einer Reichweite von 40-70 km auch von Senioren genutzt werden, jedoch die Barrierefreiheit für Elektrofahrzeuge nicht immer gegeben ist, zum Beispiel durch zu hohe Bordsteine. Sie fragt, ob es Planungen für die MIL 4 nach Rüdenau gibt, die in 2022/2023 verwirklicht werden und dort auch ein Radweg vorgesehen ist als Anschluss an Kleinheubach und Miltenberg.

Herr Schwab konstatiert, dass der Bauausschuss den Bedarf bei den Kreisstraßen feststellt und das Bauamt dann eine entsprechende Beauftragung erhalten muss. Als Projekt muss es durchdacht und formell beschlossen werden. Dies ist noch nicht erfolgt.

Herr Wosnik bestätigt, dass bereits an einer Lösung gearbeitet wird. Das Thema wird im Rahmen der Herbstsitzung bei der Vorstellung des Haushaltes für nächstes Jahr aufgegriffen. Die Gemeinde Rüdenau soll analog der Gemeinde Weckbach-Weilbach einen entsprechenden Antrag an den Landkreis stellen.

 

Herr Bohnhoff bedankt sich beim Staatlichen Bauamt für deren Tätigkeit in Punkto Kreisstraßen. Ein Großteil der Bevölkerung muss zur Arbeit pendeln. Es ist eine Frage der Lebensqualität, wieviel Zeit der Fahrtweg zur Arbeit in Anspruch nimmt. Hier sind intakte Infrastrukturen für die Attraktivität des Flächenlandkreises Miltenberg unabdingbar.

Herr Schwab bestätigt. Es muss verstärkt auf alternative Verkehrsmittel und -wege, wie beispielsweise den Radverkehr geachtet werden. Dafür darf aber auch die Mobilität insgesamt nicht vernachlässigt werden, da sie Basis für die Lebensqualität ist. Es muss eine Anbindung der kleineren Ortschaften erfolgen, um deren Weiterbestehen zu gewährleisten.

Herr Scherf betont die Wichtigkeit von Lebensqualität und Klimaschutz. Mit Hilfe des Staatlichen Bauamtes konnten bei der Kreisstraßeninfrastruktur die Kirchzeller Höhengemeinde Breitenbuch genauso wie die Kreisstraße nach Gönz und jetzt die Anbindung nach Rüdenau nach strategischer Entscheidung des Kreises berücksichtigt werden.

 

Herr Schuck fragt nach einem Sachstandsbericht zur St 2309 im Übergang zur Westfrankenbahn.

Herr Schwab informiert, dass das Projekt von der Westfrankenbahn vorangetrieben wurde. Eine Lösung wurde gefunden. Das Staatliche Bauamt stellt die LSA auf. Die Längenbeschränkung bleibt bestehen. Es gibt keine Änderungen zum Vor-Ort-Termin mit Herrn Schuck im Bauamt. Das Bauamt sowie die Westfrankenbahn sind sich bei der gefundenen Lösung einig. Die Genehmigung muss das Eisenbahnbundesamt erteilen. Die Kreuzungsstelle Straße-Bahn muss sicher und so ausgebildet sein, dass der Bahnübergang geräumt wird, bevor der Zug kommt. Daher erfolgt die Aufstellung der LSA, analog zum Modell Amorbach.

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