Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Ersatzbeschaffung Wechselladerfahrzeug für das THW Obernburg

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.07.2021   KA/003/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss beschließt einstimmig,

 

ein gebrauchtes Wechselladerfahrzeug für das THW Obernburg zu beschaffen und die Kreisverwaltungsbehörde mit der Durchführung des Vergabeverfahrens zu ermächtigen.


Frau Plappert, Abt 3 – Sicherheit und Ordnung, trägt vor, dass die Bundesanstalt THW mit seinem Ortsverband Obernburg seit dem 18. September 1995 in die örtliche Struktur der Gefahrenabwehr im Landkreis Miltenberg eingebunden ist.

 

2001 wurde ein sogenanntes Wechselladerfahrzeug (WLF) von der Bundesanstalt THW durch den Ortsverband THW Obernburg übernommen. Wechselladerfahrzeuge sind Lastkraftwagen, die als Trägerfahrzeuge zum Transport von Abrollbehältern konzipiert sind. Diese sind rückseitig mit einer Wechsellader-Einrichtung ausgestattet, mit welcher ein Abrollbehälter innerhalb von Minuten auf- oder abgeladen werden kann. Der Vorteil von Wechselladerfahrzeugen ist die Trennung des Behälters vom Transportfahrzeug, wodurch der Behälter unabhängig vom Transportfahrzeug zur Be- oder Entladung abgestellt werden kann. Das Fahrzeug wurde dem Landkreis Miltenberg kostenlos übereignet. Der Landkreis stellte das Fahrzeug dem THW Obernburg zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung. Das THW übernimmt die Kosten für die Unterbringung des Fahrzeugs, die ordnungsgemäße Behandlung und Pflege sowie den Aufwand und die Tätigkeit der Materialerhaltungsstufe – OV (Tätigkeiten, die normalerweise vom Ortsverband selber durchgeführt werden können). Der Landkreis als Eigentümer trägt die Kosten für die Zulassung, die Versicherung und für die Tätigkeiten über der Materialerhaltungsstufe OV. 

 

Das WLF wurde ursprünglich benötigt, um einen staatseigenen Bandskimmer (Teil der Ölwehr) zu transportieren, den der Landkreis im Oktober 1991 dem THW Obernburg überlassen hat. Der Ortsverband übernimmt seither die Unterbringung, den Unterhalt, den Betrieb und die Pflege des Geräts. Neben dem staatseigenen Bandskimmer transportiert das THW mit dem WLF auch landkreiseigenes Material wie einen Abrollbehälter Tank mit 8.000 Liter Volumen zum (Lösch-)Wassertransport, eine Schuttmulde und eine Sandsackabfüllanlage nebst Zubehör.

 

Das Fahrzeug, Baujahr 1994, und nun seit 20 Jahren beim THW Obernburg im Einsatz, benötigt mehrere Reparaturarbeiten, die sich jedoch wirtschaftlich nicht mehr lohnen. Daher stellte der THW Ortsverband Obernburg am 3. September 2020 einen Antrag auf Ersatzbeschaffung. Das Fahrzeug sollte aus einsatztaktischen Gründen in folgender Ausrüstung beschafft werden:

 

  • WLF 26
  • 3-Achser, optional die 3. Achse als Nachlaufachse, Radformel 6 x 2, alternativ 6 x 4
  • Hakengerät, geeignet für Behälter von 5500-6500 mm Innenmaß, Hubkraft 20 t, optional Zusatzverriegelung
  • Kran, ca. 12-13 m (mind. Bei 10 Metern Auslastung 1 Tonne), Niederflurbedienung und Fernsteuerung, alternativ Hochsitzsteuerung

 

Die Beschaffung eines Gebrauchtfahrzeuges ist ausreichend, ein solches kostet mit Funkeinbau, Umlackierung etc. zwischen 140. – 180. 000 €.  Zum Vergleich: ein neues WLF kostet in etwa 300.000 €.

 

Für Brand- und Katastrophenschutzfahrzeuge sind für dieses Jahr 165.000 € im Haushalt festgesetzt worden.

 

Der Sachbereich Brand- und Katastrophenschutz befürwortet eine Ersatzbeschaffung. Sie ist notwendig, um landkreiseigenes und staatseigenes Material im Katastrophenfall in den Einsatz zu bringen.

 

Aktuell bezuschusst das Bayerische Staatsministerium des Innern die Unterhaltung des WLF bis zu einem Betrag von maximal jährlich 1.500 € in Bezug auf den Nutzungsanteil zum Transport des Bandskimmers der staatseigenen Ölwehrausstattung. Nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken bleibt diese Bezuschussung auch weiterhin erhalten, unabhängig davon, ob ein neues Fahrzeug beschafft werden muss. Die Finanzierungsvereinbarung ist vielmehr von der Unterbringung der staatseigenen Ölwehrausstattung beim THW Obernburg abhängig.

 

 

Herr André Stark, THW Ortsverband Obernburg, stellt anhand beiliegender Präsentation das THW Obernburg, das WLF in der Pandemie und seine sonstige Verwendung vor. Er betont, dass das THW zwar die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes sei, aber nur aus ehrenamtlichen Helfern des Landkreises bestehe. Für die Einsätze des THW würden keinerlei Kosten erhoben, sondern würden vom THW selbst getragen. Wenn man die Arbeitsstunden jährlich hochrechne, käme man dabei auf ca. 140.000 Euro.

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Reinhard erklärt Landrat Scherf, dass dies Ersatzbeschaffung nicht in das Wechselladerkonzept der Kreisbrandinspektion eingreife, sondern dieses wie bisher ergänze. Herr Stark ergänzt, dass das Fahrzeug kompatibel sei und es in der Vergangenheit bereits zu gemeinsamen Einsätzen genutzt worden sei.

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