Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Machbarkeitsstudie zur Untersuchung eines UNESCO-Biosphärenreservats im Spessart - Information und Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.05.2021   NU/002/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nimmt die Ausführungen von Frau Engels, Bundesamt für Naturschutz - Geschäftsstelle des deutschen Nationalkomitees des UNESCO MAB-Programms, zum Biosphärenreservat wohlwollend zur Kenntnis und fasst den

 

einstimmigen Beschluss,

 

dass der Landkreis beauftragt wird, gemeinsam mit den drei anderen Gebietskörperschaften - Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Main-Spessart und der Stadt Aschaffenburg - die Voraussetzungen für eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung eines Biosphärenreservates zu ermitteln.

 

Dem Kreistag soll ein entsprechender Vorschlag unterbreitet werden, um gemeinsam mit den anderen drei Gebietskörperschaften in der Juli-Sitzung eine Machbarkeitsstudie auf den Weg zu bringen.

 


Landrat Scherf begrüßt Frau Engels vom Bundesamt für Naturschutz — Geschäftsstelle des MAB-Nationalkomitees, die per WebEx zugeschaltet ist. Er führt aus, dass zuletzt am 12.10.2020 im Ausschuss über die öffentlich diskutierte Projektidee berichtet wurde, in den Grenzen des Naturparks Spessart bzw. des Landschaftsschutzgebiets ein Biosphärenreservat zu entwickeln. Dieser Ansatz findet seitens der vier bayerischen Gebietskörperschaften grundsätzlich Interesse, da das Biosphärenreservat als UNESCO-Projekt den Schwerpunkt des verträglichen, verantwortungsvollen und nachhaltig positiven Miteinander von Mensch und Natur hat: „Mensch und Natur in einer Einheit“. Mit den Biosphärenreservaten versucht die Unesco weltweit in Modellregionen ein nachhaltiges Wirtschaften und ein nachhaltiges Miteinander des Menschen in der Natur und von ihm geprägten Kulturlandschaft zu etablieren.

 

Diese potentiell positive Grundeinschätzung wurde vom Ausschuss für Natur- und Umweltschutz geteilt und um die länderübergreifende Perspektive ergänzt.

 

Trotz der pandemiebedingten Erschwernis Gespräche zu führen hat sich den Winter und das Frühjahr über die Projektidee verfestigt. Neben zahlreichen meist virtuellen Einzelgesprächen der Landräte und der Landrätin mit Gemeinden, Einzelpersönlichkeiten sowie Verbänden fand ein virtueller Austausch der drei Landkreise, der Stadt Aschaffenburg mit den UNB gemeinsam mit Regierung von Unterfranken mit Landrat Thomas Habermann (Landkreis Rhön-Grabfeld, Biosphärenreservat Rhön, Mitglied des nationalen Unesco-Begleitgremiums) statt.

 

Das Procedere hinsichtlich Machbarkeitsstudie zur Schaffung eines Biosphärenreservates als Grundlage für den weiteren Informations- und Meinungsbildungsprozess in der Region wurde mit Landrätin Sitter (Landkreis Main Spessart), Landrat Dr. Legler (Landkreis Aschaffenburg) und Oberbürgermeister Herzing (Stadt Aschaffenburg) abgestimmt. Im Juli 2021 soll die Machbarkeitsstudie über die jeweils zuständigen Gremien auf den Weg gebracht werden. Es wurden bereits mit zahlreichen Interessenverbänden Gespräche geführt, nur die Vereinigungen „Wir im Spessart" und „Freunde des Spessarts", sowie die Jägerschaft und die Imker stehen noch aus. Die Ergebnisse aller Gespräche sowie deren Fragestellungen und Hinweise sollen in die Machbarkeitsstudie einfließen. Alle Akteur*innen werden zum Abschluss der Gesprächsrunden gebeten, soweit noch nicht erfolgt, ihre Anregungen, Wünsche, Bedenken und Ideen schriftlich einzureichen. Dieses Angebot gilt grundsätzlich.

 

Gemeinsam mit Bürgermeister*innen aus dem Landkreis Miltenberg ist eine Informationsfahrt ins Biosphärenreservat Rhön anbieten. Die Fahrt war ursprünglich für den 30.04.2021 geplant und musste wegen der Entwicklung des Infektionsgeschehens verlegt werden.

 

Anschließend berichtet Geschäftsführerin Frau Engels, Bundesamt für Naturschutz, MAB ("Man and the Biosphere" - "Der Mensch und die Biosphäre")-Geschäftsstelle mit einer Präsentation über das Konzept der Unesco für Biosphärenreservate in Deutschland. Im Einzelnen werden folgende Punkte näher erläutert:

 

     Begriffsdefinition

     Funktion eines Biosphärenreservats

     Übersicht der Biosphärenreservate in Deutschland

     Voraussetzungen und Kriterien

     Zonierung und Größe

     Entwicklungsfunktion

     Wie man ein Biosphärenreservat wird

 

Für weitere Informationen dient die Broschüre „Der Mensch und die Biosphäre (MAB).

 

Kreisrat Rüth fragt, was der Mehrwert eines Biosphärenreservats sei, da diese Ziele bereits von verschiedenen Einrichtungen und Institutionen in der Region abgewickelt würden. Er nennt als Beispiele die Initiative Bayerischer Untermain, das Archäologische Spessartprojekt, Leader in Eler sowie die Energieagentur.

Zur hauptamtlichen Verwaltungsstruktur möchte er wissen, wie diese aufgebaut sei und welche Manpower veranschlagt werde.

Frau Engels antwortet, dass ein Biosphärenreservat diese verschiedenen Kompetenzen miteinander verknüpfen und bündeln und somit aus vielen Dingen ein Großes machen könne.

Es gebe sehr unterschiedlich ausgestaltete Biosphärenreservat-Verwaltungen. Was man in der Region mache, müsse die Region auch für sich selbst bestimmen.

Landrat Scherf ergänzt, dass er mit den beteiligten Kolleg*innen bereits darüber gesprochen habe, die Verwaltung eventuell aus der Geschäftsstelle des Naturpark Spessart heraus zu entwickeln, womit man auch die Schnittstelle Richtung Tourismus nutzen könne.

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Billmaier erläutert Frau Engels, dass die Kernzone prinzipiell aus verschiedenen Teilen bestehen könne, aber eine Mindestgröße von je 50 ha aufweisen müssten.

Landrat Scherf ergänzt, dass es am Ende kein Flickenteppich sein könne, sondern dass man sinnvolle Bereiche finden müsse. Diese Festlegung sei Aufgabe der Region und müsse genau wie der Aspekt der Holzrechte genau untersucht werden.

 

Landrat Scherf und Frau Groll gehen auf den Fragenkatalog ein, den Monika Schuck und Matthias Ullmer gemeinsam zum TOP Biosphärenreservat (BSR) Spessart eingereicht haben.

 

  1. Können die Vertreter der Gebietskörperschaften (Landrätin /-räte bzw. Oberbürgermeister AB) oder auch die Verfasser einer „Machbarkeitsstudie BSR Spessart“ für die Zukunft rechtsverbindliche Zusagen treffen, die auch nach der Errichtung einer BSR-Verwaltung Bestand haben?

Ja! Die Ausgestaltung eines Biosphärenreservats wird mit dem Antrag auf Anerkennung durch die UNESCO formuliert. Der Antrag auf Anerkennung muss von allen gebietlich betroffenen Bürgermeistern und Landräten mit unterschrieben werden. Dies setzt zustimmende Beschlüsse der Stadt- und Gemeinderäte sowie der Kreistage voraus. Insofern sind spätere Überraschung ausgeschlossen. Evtl. spätere Änderungen werden in Bayern zudem nicht ohne die Zustimmung der Kreistage erfolgen.

  1. Können die Kernzonen eines BSR zukünftig erweitert werden?

Die Kernzonen werden vor der Anerkennung eines Biosphärenreservats ausgewählt und festgelegt. Der Nachweis der 3% Kernzonen im Antrag ist Bedingung für die Weiterleitung an die UNESCO. Eine Erweiterung der Kernzonen kommt nur in Frage, wenn das BR selbst nachträglich vergrößert werden sollte.

  1. Gilt in den Kernzonen ein Betretungsverbot für Nutzflächen?

In Kernzonen gibt es keine Nutzflächen. Kernzonen dienen ausschließlich der natürlichen Entwicklung (Prozessschutz) und, soweit nicht störend, der Bildung für Nachhaltige Entwicklung. Es kann also in beschränktem Umfang durchaus markierte Wanderwege in Kernzonen geben. Wandern habe die besondere Rücksichtnahme auf die Natur zum Inhalt. Im Spessart gebe es besondere, sehr hoch qualifizierte Wanderwege. Die müssen in der Kernzone weiterhin Bestand haben.

  1. Muss die Kernzone großflächig und zusammenhängend sein?

Kernzonen sollen nach Möglichkeit großflächig ausgewiesen werden; 50 ha sollen nicht unterschritten werden.

  1. Können die Pflege- und Entwicklungszonen zukünftig erweitert werden?

Die Zonierung wird für die Anerkennung eines Biosphärenreservats ausgearbeitet und festgelegt. Spätere Änderungen sind zwar nicht vorgesehen, eine Vergrößerung der Pflegezone zulasten der Entwicklungszone ist jedoch möglich.

Hat die Verwaltung der BSR eine höhere Entscheidungskompetenz bei Planungs- und Genehmigungsfragen als die Kommune?

Nein

    1. Kann die Verwaltung eines BSR Entscheidungen treffen, die die Gebietskörperschaften auf Ihrer Fläche in ihrer Planungshoheit beschneiden (z. B. Ausweisung Neubau-, Gewerbegebiete, Bauleitplanung bis hin zu Regelungen der Straßenbeleuchtung einzelner Gemeinden (siehe Sternenpark im BSR Rhön)? Nein
    2. Können die Kommunen und Zweckverbände auf Dauer ihre Funktionen der Daseinsvorsorge erfüllen?

Ja

                                          i.     Können die bestehenden Trinkwassergewinnungs- und Versorgungsanlagen auf Dauer in der Kern-, Pflegezone und Entwicklungszone betrieben werden?

Ja

                                         ii.    Können in der Kern- Pflege und Entwicklungszone neue Trinkwassergewinnungs- und Versorgungsanlagen errichtet werden?

Ja, in der Pflege- und Entwicklungszone; in Kernzonen im Einzelfall nur mit Befreiung durch die Regierung von Unterfranken.

  1. Flächennutzung in der Pflege- und Entwicklungszone:
    1. Gelten mit der Errichtung eines BSR neue Auflagen, die die Flächennutzung (land- und forstwirtschaftlich) einschränken?

Nein.

    1. Kann die Verwaltung eines BSR in Zukunft neue Regelungen / Auflagen zur Flächennutzung erlassen (wie in der Rhön geschehen)?

Nein. Das ist auch in der Rhön nicht geschehen.

  1. Besteht keine rechtliche Möglichkeit Eigentumsflächen aus einem geplanten BSR herauszunehmen?

Es gibt keine Einschränkungen des Eigentums gegen den Willen des Eigentümers und somit besteht auch kein Erfordernis für eine derartige Herausnahme.

  1. Durch die Ausweisung von Prozessschutzflächen (Kernzonen) auf rechtsbelasteten Waldflächen werden die Spessartforstrechte beschränkt. Können diese Flächen d. i. weit über 10.000 ha rechtsverbindlich von einer Kernzone heute schon ausgeschlossen werden?

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Vorfestlegungen für die Abgrenzung der Kernzonen. Eine einvernehmliche Regelung mit den Rechteinhabern müsste im Vorgriff auf die Ausweisung der Kernzonen gefunden werden. Im Zweifelsfall ließen sich die erforderlichen Kernzonen aufgrund der Größe des Spessarts aber sicherlich auch ohne die Beanspruchung von Waldflächen mit Forstrechten ausweisen.

  1. Gilt in der Kernzone ein Wildtiermanagement ohne Jagd in klassischen Revier- bzw. Pirschbezirken?

In den Kernzonen erfolgt die Jagd als Wildtiermanagement weiterhin.

 

Darüber hinaus sollte den Ausschussmitgliedern mitgeteilt werden:

·         Wie hoch die Kosten der geplanten Machbarkeitsstudie in etwa sein werden?

·         Sind diese Kosten im Haushalt des Landkreises Mil bereits berücksichtigt worden?

Aufgrund der Erfahrungen bayerischer Landkreise und des Staatsministeriums für Umwelt geht die Verwaltung von einer möglichen Kostenspanne zwischen 100.000€ bis 200.000€ aus. Entscheidend ist die Komplexität der Fragestellung.

 

Eine Förderung durch das Staatsministerium ist in Aussicht gestellt, die Verwaltung strebt eine mindestens hälftige Förderung an. Die verbleibenden Kosten für die Machbarkeitsstudie werden von den vier bayerischen Gebietskörperschaften gemeinsam getragen, somit ist von einer Kostenbeteiligung des Landkreises Miltenberg in einer Größenordnung von 12.500€ bis 25.000€ auszugehen.

 

Nachdem im Gremium nochmals angesprochen wird, welche Beschränkungen durch das Biosphärenreservat den Kommunen, der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft oder den Eigentümern drohe, erklärt Frau Engels erklärt, dass sich Beschränkungen nur aus gesetzlichen Regelungen ergeben könnten. Das BR enthalte keine Verbote und Gebote. In Bezug auf das BR gebe es keinen gesetzlich geregelten Zielkatalog, sondern sie habe in ihrer Präsentation Themenbereiche genannt, mit denen sich die Akteure auseinandersetzen könnten. Die Themen seien regionsspezifisch. Es werde ein Rahmenkonzept geben, das die Akteure der Region gemeinsam entwickeln. Dabei würde aufgegriffen werden, welche Themen gemeinschaftlich in der Region angegangen werden wollten, welche Themen wichtig seien und welche Themen man als Region für die nächsten 10 Jahre in den Vordergrund stellen wolle. Das alles greife nicht in das individuelle Wirtschaften eines Handwerkbetriebs, eines Landwirtschaftsbetriebs, eines Gewerbetreibenden oder in die Planungshoheit einer Kommune ein. Das Ziel sei, dass die Bürger*innen, die dort leben und arbeiten, im Rahmenkonzept mitmachen und aus diesem Projekt für sich Vorteile rausziehen. Landrat Scherf betont, dass sämtliche baurechtlichen genehmigungsrechtlichen Aspekte wie Gebäudeerweiterung, Flächennutzungsplan, Baugebiet, Gewerbegebiet, sich nicht aus dem Status eines BR ergeben würden, sondern aus bestehenden schutzrechtlichen Regelungen wie z.B. den Verordnungen eines Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebietes. Diese aus Sicht der Gemeinden gegebenen Problematiken werde es weiterhin geben, aber nicht seitens des BR.

 

Kreisrat Rüth fragt nach der Schnittstelle zwischen Regionalem Planungsverband und dem BR. Frau Engels erwidert, dass es im Antragsformular der UNESCO die Frage gebe, wie die Regionalplanung, die dann verantwortlicher Planer ist, die Idee Biosphärenreservat aufnimmt. Heißt, dass nicht das BR die Leitplanken vorgebe, sondern dass die Regionalplanung ein Teil der Umsetzung sei. Landrat Scherf ergänzt, dass sich die Region ihre Ziele setze, die Akteur*innen unter der Projektdecke des BR noch enger zusammenarbeiten und Ziele entwickeln würden, die am Ende in der Regionalplanung mit abgebildet werden müssten.

 

Kreisrat Ullmer bedankt sich für die Beantwortung der Fragen und stellt klar, dass niemand gegen ein BR sei, die Fraktionen offene Fragen aber abgeklärt haben wollte.

Er bittet darum, sich die Zeit zu nehmen, in die betroffenen Ortschaften zu gehen und die Bürger*innen mitzunehmen. Man solle explizit erst die Diskussion zulassen und dann erst beschließen. Landrat Scherf antwortet, dass die drei Landräte und der Oberbürgermeister versuchen würden, diesen Diskussionsprozess unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie zu strukturieren, eine Machbarkeitsstudie solle die notwendigen Informationen für den Informations- und Entscheidungsprozess bereitstellen.

Er bedankt sich ganz herzlich bei den Bürgermeister*innen, die mit dazu beitragen würden, dass vor Ort nicht die Emotionen hochkochten und gedacht werde, dass es um einen Nationalpark II gehe. Das BR sei etwas komplett anderes, und das zu verdeutlichen sehr wichtig. Der große Fehler bei der Nationalparkdiskussion sei gewesen, dass die Diskussion von außen gekommen sei. Der große Unterschied sei, dass die Region jetzt selbst bestimme.

Da die Bürgermeister*innen am ehesten draußen vor Ort mit den Menschen reden müssten, finde auch die Fahrt mit den Bürgermeister*innen in das BR Rhön statt. Es sei keine Eile geboten, die Akteur*innen hätten insgesamt enorm Tempo rausgenommen. Bereits vor einem Jahr sei das erste Mal über ein BR berichtet worden. Jetzt soll die Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden, damit man eine Diskussionsgrundlage habe und man im direkten Austausch miteinander die konkreten Auswirkungen diskutieren könne.

 

Für Kreisrat Rüth sei die bayerische Betrachtung nicht umfassend genug. Wenn man über den Naturpark Spessart rede, müsse auch der Main-Kinzig-Kreis integriert sein. Landrat Scherf versichert, dass die hessische Seite auf alle Fälle mitbetrachtet werde. Dies müsse ein Auftrag in der Machbarkeitsstudie werden und man stehe in Kontakt zum hessischen Main-Kinzig-Kreis und werde eine Beteiligung an der Machbarkeitsstudie erörtern..

 

Frau Groll spricht zum Ablauf an, dass momentan nur der Beschluss gefasst werde, ob eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werde. Der Inhalt dieser Machbarkeitsstudie werde erst noch einmal festgelegt.

 

Kreisrat Dr. Fahn befürwortet die Machbarkeitsstudie. Es sei wichtig, dass die Ergebnisoffenheit gegeben sein müsse. Die Nationalparkdiskussion sei deshalb gescheitert, weil es von „oben“ vorgegeben worden sei. Dies laufe hier anders, weil die Entscheidung von unten nach oben getroffen werde. Das Thema Nationalpark sei auch gescheitert, weil man beim Thema Holzrechte nicht zusammengekommen sei. Die Holzrechte müssten weiterhin gelten und konkret in der Machbarkeitsstudie aufgeführt werden. Wichtig sei auch noch, die Interessen der Landwirtschaft mit einzubeziehen. Ihm wäre noch wichtig, dass bei der Fahrt zum BR Rhön auch Ausschussmitglieder dabei sein könnten. Landrat Scherf antwortet, dass es für ihn vor dem Hintergrund der Beschränkungen durch die Pandemie aktuell Priorität habe, die erste Fahrt in die Rhön mit den Bürgermeister*innen zu unternehmen, da diese vor Ort mit den Bürger*innen diskutieren müssten. Eine weitere Fahrt mit Ausschussmitgliedern sei natürlich möglich und grundsätzlich angestrebt.

 

Kreisrätin Schuck vertraut auf die Aussage von Landrat Scherf, alle Interessensverbände mit ins Boot zu nehmen, deswegen hoffe sie, dass man miteinander etwas auf die Beine stelle. Sie betont, wie wichtig die landwirtschaftlichen Betriebe seien. Der Bauernverband stehe dem Ganzen ergebnisoffen gegenüber. Landrat Scherfs betont er sei der Überzeugung, dass der Naturschutz in der Region, besonders die Freihaltung der artenreichen Wiesenflächen nur mit der Landwirtschaft möglich sei. Er sei stolz auf die Produkte der heimischen Landwirtschaft, die mit Lebensqualität und Zukunft bedeuteten. Das BR müsse eine Chance, keine Beschränkung sein. Eine sehr gute Voraussetzung dafür ist die Ergebnisoffenheit aller Verbände und Akteur*innen.

 

Kreisrat Ullmer bittet, dem Ausschuss bei Gelegenheit eine Aufteilung der Waldflächen in staatlich, kommunal und privat vorzulegen. Landrat Scherf wird diese Aufstellung dem Ausschuss zukommen lassen.

 

Landrat Scherf fasst abschließend zusammen, die inhaltlichen Fragestellungen bei der Formulierung mit aufzunehmen und erneut mit dem Main-Kinzig-Kreis Kontakt aufzunehmen sowie die entsprechenden Informationsfahrten organisieren.

 

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