Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Neuorganisation im Fachdienst Kindertagesbetreuung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.05.2021 JHA/001/2021 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des
Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Rätz,
Jugendamtsleiter, berichtet, dass in der Jugendhilfeausschusssitzung am
30.11.2020 der Bericht zur „Kindertagesbetreuung im Landkreis Miltenberg –
Schwerpunkt der Jugendhilfeplanung 2019 und 2020“ sowie die 14
Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung
vorgestellt und beschlossen wurde.
Eine der
Handlungsempfehlungen bezieht sich auf die „Umstrukturierung des Fachdienstes
Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege zu einem Fachdienst
Kindertagesbetreuung“
Hierbei geht es
primär um die Zusammenfassung der beiden Aufgabenbereiche in einer
Zuständigkeit bei jeder Mitarbeiterin. Zum Zweiten wird hiermit der
sozialräumlichen Aufteilung nach Kommunen im Landkreis Miltenberg Rechnung
getragen
Ziele:
·
Wohnortbezogene
Übersicht der Betreuungssituation für Eltern und Beratung aus einer Hand
·
Zusammenhängende
Beratung für Kommunen im Rahmen eines ausreichenden und bedarfsgerechten Betreuungsangebotes
·
Gewährleistung
einer optimierten Vertretungssituation innerhalb des Fachdienstes und
Ermöglichung eines breiteren fachlichen Austausches im Team.
Die Zusammenlegung
zu einem Fachdienst sowie die Bezirkseinteilung erfolgten zum 01.03.2021.
In einer weiteren
Handlungsempfehlung des Berichts wird der „Ausbau der pädagogischen
Fachberatung durch das Jugendamt zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der
Qualität in den Kindertageseinrichtungen des Landkreises Miltenberg“ empfohlen.
Als konkrete
Maßnahme wird die Schaffung einer dem Bedarf entsprechenden weiteren Stelle für
die pädagogische Fachberatung von Kindertageseinrichtungen mit 30 Wochenstunden
angeregt.
Auch diese
Maßnahme wurde über den Personalhaushalt bereits in die Wege geleitet, so dass
die Stelle der pädagogischen Fachberatung für Kindertageseinrichtungen mit
einer Rückkehrerin aus der Elternzeit ab dem 1.07.2021 vorerst mit 19,5
Wochenstunden besetzt wird. Beginnend mit dem 01.09.2021 wird die Aufstockung
auf die bewilligten bedarfsnotwendigen 30 Wochenstunden geplant.