Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Klagen des Marktes Weilbach gegen Kreishaushalt 2015 und 2016
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.05.2021 KA/002/2021 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des
Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Frau Erfurth, UB 3.1 – Kämmerei und Controlling, informiert, dass das Verwaltungsgericht Würzburg der Klage des Marktes Weilbach gegen die Kreisumlagebescheide der Jahre 2015 und 2016 nach mündlicher Verhandlung stattgegeben habe. Das Gericht habe sich dabei an den Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Bayreuth in gleichgelagerten Fällen orientiert. Demnach seien die Kriterien zur Datenermittlung der Gemeindefinanzen bei der Aufstellung des Kreishaushalts nicht ausreichend zur Kenntnis gegeben worden.
Frau Erfurth ergänzt, dass laut dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Haushaltssatzung auch rückwirkend geändert und neu erlassen werden könne. Sie plädiert dafür, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Erst dann könne man belastbare Zahlen vorlegen und Handlungsoptionen darlegen.
Landrat Scherf stellt fest, dass der Landkreis die Haushaltsdaten der Kommunen seit mehreren Jahren bei der Haushaltserstellung berücksichtige, so dass hier aktuell alles den rechtlichen Vorgaben entspreche.