Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Jahresabschluss 2019 der Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt
a) örtliche Prüfung
b) Feststellung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.05.2021 KA/002/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss fasst den
einstimmigen B e s c h l u s s:
Der Kreisausschuss
stellt den Jahresabschluss 2019 der Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung
Kleinwallstadt mit folgenden Ergebnissen fest (Art. 88 Abs. 3 der
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern i. V. m. § 31 Abs. 2 Nr. 3 der
Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse
des Landkreises Miltenberg):
Gewinn- und Verlustrechnung:
Gesamtbetrag Erträge 5.114.217,23 €
Gesamtbetrag Aufwendungen -5.060.221,92 €
Saldo
(Jahresüberschuss) 53.995,31
€
Bilanz Aktiva:
Anlagevermögen 6.073.212,94 €
Umlaufvermögen 2.421.023,27
€
davon Liquide Mittel 2.244.118,84
€
Rechnungsabgrenzung 275,38
€
Bilanzsumme 8.494.511,59
€
Bilanz
Passiva:
Eigenkapital 5.554.219,80
€
davon
Stiftungskapital 2.050.661,88
€
davon
Rücklagen 3.288.923,12
€
davon
Umschichtungskapital 0,00
€
davon
Ergebnisvortrag 160.639,49
€
davon
Jahresüberschuss 53.995,31
€
Sonderposten 2.291.808,00 €
Rückstellungen 160.554,42 €
Verbindlichkeiten 487.779,37 €
Rechnungsabgrenzung 150,00 €
Bilanzsumme 8.494.511,59
€
In die Feststellung werden die weiteren Bestandteile des Jahresabschlusses mit Anlagen einbezogen.
Frau Hörnig,
Leiterin des Bereiches Revision, trägt vor, dass der Jahresabschluss 2019 der Joseph Anton
Rohe’sche Altenheim-Stiftung vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft wurde.
Die Prüfergebnisse sind in den Bericht zur örtlichen Prüfung des doppischen
Jahresabschlusses 2019 des Landkreises Miltenberg aufgenommen worden, der von
jedem Kreistagsmitglied im UB 4 - Revision eingesehen werden kann.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 dem Kreisausschuss
die Feststellung des Jahresabschlusses mit Anlagen empfohlen.
Zwischenzeitlich konnte mit der Regierung von Unterfranken die Zusammensetzung des Grundstockvermögens geklärt sowie eine neue den steuerlichen und stiftungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Stiftungssatzung am 10.10.2019 vom Kreisausschuss beschlossen werden. Der reale Erhalt des Grundstockvermögens wurde nachgewiesen. Die Stiftung ist der Erfüllung des Stiftungszwecks angemessen nachgekommen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet und die Zahlungsbereitschaft war im Berichtsjahr uneingeschränkt gegeben.