Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Stellenausschreibung „Gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter für den Landkreis Miltenberg und die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises“
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.05.2021 KA/002/2021 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss fasst den
einstimmigen B e s c h l u s s:
Die Landkreisverwaltung wird bevollmächtigt, für die Einhaltung der informationssicherheitsrechtlichen Vorgaben gemeinsam mit den Landkreiskommunen einen Informationssicherheitsbeauftragten einzustellen.
Frau Jankowsky, Bereichsleiterin 2.1 – Organisation
und Service, trägt vor, dass der Gesetzgeber vermeiden will, dass
·
gespeicherte
Daten an die Öffentlichkeit gelangen,
·
diese Daten
bösartig oder durch einen Unglücksfall unwiederbringlich vernichtet werden,
·
Rechner mit
Schadsoftware verseucht werden und fremde Systeme angreifen.
Aus diesem Grund wird ein
Informationssicherheitskonzept für alle Behörden durch das Gesetz über die
elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG)
vorgeschrieben.
Die Einführung und der Betrieb eines
Informationssicherheitskonzeptes sind nach Art. 8 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 1
BayEGovG verbindlich für alle bayerischen Kommunen. Art. 19 Abs. 2 BayEGovG
regelt, dass ein solches Informationssicherheitskonzept bis zum 01. Januar 2020
vorzuliegen hat.
Schon seit diesem Zeitpunkt müssten bayerische
Kommunen den Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz (=
Informationssicherheitskonzept) zur dauerhaften Sicherstellung der
Informationssicherheit eingeführt zu haben und zu betreiben.
Die Gemeinden und der Landkreis Miltenberg müssen alle
Potentiale nutzen, um ihre Aufgaben möglichst wirtschaftlich erbringen zu
können. Zur Erfüllung der informationssicherheitsrechtlichen Pflichten wird ein
interkommunales Kooperationsprojekt angestrebt, dessen Grundlage eine
Zweckvereinbarung bildet, die eine effizientere und effektivere Ausgestaltung
der Informationssicherheit durch ein gemeinsames behördliches Informationssicherheitsteam
ermöglicht.
Dieses Team setzt sich zusammen aus dem
Informationssicherheitsbeauftragten des Landratsamtes Miltenberg, dem zum
01.01.2021 die entsprechende Stelle zugewiesen wurde sowie einem weiteren
Informationssicherheitsbeauftragten für die Städte, Märkte und Gemeinden des
Landkreises (ISB neu).
Diese Stelle soll mit der hier angestrebten Stellenausschreibung
realisiert werden.
Im beschlossenen Kreishaushalt ist die Stelle
eingeplant.
Ein Konzept zur Umsetzung der interkommunalen
Zusammenarbeit im Bereich Informationssicherheit wurde den 25 interessierten
Gemeinden in einer digitalen Informationsveranstaltung präsentiert. Der hier
vorgestellte Zeitplan sieht einen Beginn des Projektes im Herbst 2021 vor. Da
dies den interessierten Gemeinden deutlich zu spät ist, wurde darum gebeten,
die Stellenausschreibung für den ISB neu vorzuziehen und hierzu die
Bevollmächtigung des Kreisausschusses einzuholen.
Einer eventuellen Förderung des Projektes nach der
Förderrichtlinie des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit
steht eine vorgezogene Stellenausschreibung nicht entgegen. Dies hat die
Regierung von Unterfranken mit E-Mail vom 21.04.2021 mitgeteilt.
Die Zustimmung der interessierten Gemeinden zum
Projekt wird bis Mitte Mai eingeholt; ein Entwurf der Zweckvereinbarung wird
ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt erstellt.
Das gemeinsame behördliche
Informationssicherheitsteam erfüllt folgende Aufgaben:
- Fachliche
Betreuung der Kommunen in Sachen Informationssicherheit.
- Informationssicherheits-Prozess
starten und das Sicherheitskonzept entwickeln / umsetzen.
- Erstellung
der Leitlinie zur
Informationssicherheit
- Erarbeitung
und Fortschreibung des Informationssicherheitskonzepts
- Beratung der Leitungsebene in allen Fragen der Informationssicherheit
- Bericht an
die Leitungsebene über den aktuellen
Stand der Informationssicherheit und über relevante Vorkommnisse,
- Sicherung
des notwendigen Informationsflusses
für das Informationssicherheitsmanagement
- Gewährleistung,
einer aktuellen, aussagekräftigen,
nachvollziehbaren und nachhaltigen Dokumentation
- Koordination
von zielgruppenorientierten
Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen
- Einbindung
aller Bediensteten in den Informationssicherheitsprozess und in die
Notfallvorsorge
Die hierfür anfallenden Betrieb-, Personal-
und Sachkosten werden anteilig vom Landkreis und den beteiligten Gemeinden wie
folgt getragen:
·
ISB
Landratsamt (vorhanden) – 80 % Landkreis, 20 % Gemeinden
·
ISB neu
– 20 % Landkreis, 80 % Gemeinden
Der Anteil der beteiligten Gemeinden wird
entsprechend der jeweiligen amtlichen Einwohnerzahl des jeweiligen Jahres auf
diese umgelegt.
Der Stellenumfang des ISB neu richtet sich
nach der Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Gemeinden. Nach aktuellem Stand
ist eine Vollzeitstelle vorgesehen. Die Eingruppierung erfolgt in EG 10.
Der Kreisausschuss
wird gebeten, Herrn Landrat Scherf für die Einstellung eines gemeinsamen
Informationssicherheitsbeauftragten für den Landkreis Miltenberg und die
Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises zu bevollmächtigen.
Kreisrat Reinhard, Vorsitzender des Bayerischen Gemeindetags – Kreisverband Miltenberg, unterstützt im Namen seiner Kolleg*innen den Vorschlag der Verwaltung. Die Aufgabe der Informationssicherheit bestehe definitiv, ein gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter sei sinnvoll und die Verwaltung solle die Aufgabe zügig angehen.