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TOP Ö 6: Stellenausschreibung „Gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter für den Landkreis Miltenberg und die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises“

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.05.2021   KA/002/2021 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den

 

einstimmigen   B e s c h l u s s:

 

Die Landkreisverwaltung wird bevollmächtigt, für die Einhaltung der informationssicherheitsrechtlichen Vorgaben gemeinsam mit den Landkreiskommunen einen Informationssicherheitsbeauftragten einzustellen.


Frau Jankowsky, Bereichsleiterin 2.1 – Organisation und Service, trägt vor, dass der Gesetzgeber vermeiden will, dass

·         gespeicherte Daten an die Öffentlichkeit gelangen,

·         diese Daten bösartig oder durch einen Unglücksfall unwiederbringlich vernichtet werden,

·         Rechner mit Schadsoftware verseucht werden und fremde Systeme angreifen.

 

Aus diesem Grund wird ein Informationssicherheitskonzept für alle Behörden durch das Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) vorgeschrieben.

 

Die Einführung und der Betrieb eines Informationssicherheitskonzeptes sind nach Art. 8 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 1 BayEGovG verbindlich für alle bayerischen Kommunen. Art. 19 Abs. 2 BayEGovG regelt, dass ein solches Informationssicherheitskonzept bis zum 01. Januar 2020 vorzuliegen hat.

 

Schon seit diesem Zeitpunkt müssten bayerische Kommunen den Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz (= Informationssicherheitskonzept) zur dauerhaften Sicherstellung der Informationssicherheit eingeführt zu haben und zu betreiben.

 

Die Gemeinden und der Landkreis Miltenberg müssen alle Potentiale nutzen, um ihre Aufgaben möglichst wirtschaftlich erbringen zu können. Zur Erfüllung der informationssicherheitsrechtlichen Pflichten wird ein interkommunales Kooperationsprojekt angestrebt, dessen Grundlage eine Zweckvereinbarung bildet, die eine effizientere und effektivere Ausgestaltung der Informationssicherheit durch ein gemeinsames behördliches Informationssicherheitsteam ermöglicht.

 

Dieses Team setzt sich zusammen aus dem Informationssicherheitsbeauftragten des Landratsamtes Miltenberg, dem zum 01.01.2021 die entsprechende Stelle zugewiesen wurde sowie einem weiteren Informationssicherheitsbeauftragten für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises (ISB neu).

 

Diese Stelle soll mit der hier angestrebten Stellenausschreibung realisiert werden.

Im beschlossenen Kreishaushalt ist die Stelle eingeplant.

 

Ein Konzept zur Umsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Informationssicherheit wurde den 25 interessierten Gemeinden in einer digitalen Informationsveranstaltung präsentiert. Der hier vorgestellte Zeitplan sieht einen Beginn des Projektes im Herbst 2021 vor. Da dies den interessierten Gemeinden deutlich zu spät ist, wurde darum gebeten, die Stellenausschreibung für den ISB neu vorzuziehen und hierzu die Bevollmächtigung des Kreisausschusses einzuholen.

 

Einer eventuellen Förderung des Projektes nach der Förderrichtlinie des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit steht eine vorgezogene Stellenausschreibung nicht entgegen. Dies hat die Regierung von Unterfranken mit E-Mail vom 21.04.2021 mitgeteilt.

 

Die Zustimmung der interessierten Gemeinden zum Projekt wird bis Mitte Mai eingeholt; ein Entwurf der Zweckvereinbarung wird ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt erstellt.

 

Das gemeinsame behördliche Informationssicherheitsteam erfüllt folgende Aufgaben:

 

  • Fachliche Betreuung der Kommunen in Sachen Informationssicherheit.
  • Informationssicherheits-Prozess starten und das Sicherheitskonzept entwickeln / umsetzen.
  • Erstellung der Leitlinie zur Informationssicherheit
  • Erarbeitung und Fortschreibung des Informationssicherheitskonzepts
  • Beratung der Leitungsebene in allen Fragen der Informationssicherheit
  • Bericht an die Leitungsebene über den aktuellen Stand der Informationssicherheit und über relevante Vorkommnisse,
  • Sicherung des notwendigen Informationsflusses für das Informationssicherheitsmanagement
  • Gewährleistung, einer aktuellen, aussagekräftigen, nachvollziehbaren und nachhaltigen Dokumentation
  • Koordination von zielgruppenorientierten Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen
  • Einbindung aller Bediensteten in den Informationssicherheitsprozess und in die Notfallvorsorge

 

 

Die hierfür anfallenden Betrieb-, Personal- und Sachkosten werden anteilig vom Landkreis und den beteiligten Gemeinden wie folgt getragen:

 

·         ISB Landratsamt (vorhanden) – 80 % Landkreis, 20 % Gemeinden

·         ISB neu – 20 % Landkreis, 80 % Gemeinden

 

Der Anteil der beteiligten Gemeinden wird entsprechend der jeweiligen amtlichen Einwohnerzahl des jeweiligen Jahres auf diese umgelegt.

 

Der Stellenumfang des ISB neu richtet sich nach der Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Gemeinden. Nach aktuellem Stand ist eine Vollzeitstelle vorgesehen. Die Eingruppierung erfolgt in EG 10.

 

Der Kreisausschuss wird gebeten, Herrn Landrat Scherf für die Einstellung eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten für den Landkreis Miltenberg und die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises zu bevollmächtigen.

 

 

Kreisrat Reinhard, Vorsitzender des Bayerischen Gemeindetags – Kreisverband Miltenberg, unterstützt im Namen seiner Kolleg*innen den Vorschlag der Verwaltung. Die Aufgabe der Informationssicherheit bestehe definitiv, ein gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter sei sinnvoll und die Verwaltung solle die Aufgabe zügig angehen.

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