Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Weiterentwicklung Naturpark Spessart – Projektidee „Biosphärenreservat“

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.03.2021   NU/001/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Landrat Scherf informiert das Gremium, dass zuletzt am 12.10.2020 im Ausschuss über die zunehmend öffentlich intensiver diskutierte Projektidee berichtet wurde, in den Grenzen des Naturparks Spessart bzw. des Landschaftsschutzgebiets ein Biosphärenreservat zu entwickeln. Dieser Ansatz findet seitens der vier bayerischen Gebietskörperschaften grundsätzlich Interesse, da das Biosphärenreservat als UNESCO-Projekt den Schwerpunkt des verträglichen, verantwortungsvollen und nachhaltig positiven Miteinander von Mensch und Natur hat: „Mensch und Natur in einer Einheit“. Mit den Biosphärenreservaten versucht die Unesco weltweit in Modellregionen ein nachhaltiges Wirtschaften und ein nachhaltiges Miteinander des Menschen in der Natur und von ihm geprägten Kulturlandschaft zu etablieren.

 

Diese potentiell positive Grundeinschätzung wurde vom Ausschuss geteilt und um die länderübergreifende Perspektive ergänzt.

 

Trotz der pandemiebedingten Erschwernis Gespräche zu führen hat sich den Winter über die Projektidee verfestigt. Neben zahlreichen meist virtuellen Einzelgesprächen der Landräte und der Landrätin mit Gemeinden, Einzelpersönlichkeiten sowie Verbänden fand ein virtueller Austausch der drei Landkreise, der Stadt Aschaffenburg mit den UNB gemeinsam mit Regierung von Unterfranken mit Landrat Thomas Habermann (Landkreis Rhön-Grabfeld, Biosphärenreservat Rhön, Mitglied des nationalen Unesco-Begleitgremiums) statt. Auf Grundlage der Erkenntnisse wurde zwischen den drei Landratsämtern Main-Spessart, Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg zur Strukturierung des Informations- und Meinungsbildungsprozesses u.a. vereinbart:

·         Kontinuierliche Information der hessischen Partner

·         Vor-Ort-Information im Biosphärenreservat mit den Bürgermeister*innen aus dem Spessart (wegen der Pandemie in Landkreisgruppen und voraussichtlich im April)

·         Gespräche der vier Gebietskörperschaften mit interessierten Institutionen wie Bauernverband, Naturschutzverbänden, Holzrechtlern oder dem Spessartbund

·         Ausführlichere Information in den Kreistagen im Laufe des 2. Quartals über die Konzeption eines Biosphärenreservats

·         Konzeptionelle Arbeiten der UNB und der Höheren Naturschutzbehörde mit Unterstützung der Regierung von Unterfranken mit Fachbehörden (z. B. AELF) an einer möglichen Gebietskulisse mit potentiellen Bereichen für Kern- und Pflegezonen

 

Hintergrundinformationen:

 

Biosphärenreservate sind nach § 25 Abs. 1 BNatSchG einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

 

  1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
  2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
  3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
  4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen."

 

Die Mindestgröße beträgt 30.000 ha, max. 150.000 ha, diese müssen nicht zwingend zusammenhängen.

 

Biosphärenreservate sind über Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen zu entwickeln.

 

Kernzone (Ausweisung als NSG)

 

In der Kernzone soll sich die Natur vom Menschen möglichst unbeeinflusst entwickeln, menschliche Nutzungen sind auszuschließen. Der Schutz natürlicher bzw. naturnaher Ökosysteme genießt höchste Priorität. Die Kernzone sollte mindestens 3 % der Gesamtfläche eines Biosphärenreservates einnehmen.

 

 

Pflegezone (Ausweisung als NSG bzw. mindestens LSG)

 

Die Pflegezone umgibt die Kernzone und dient der Erhaltung und Pflege von Ökosystemen, die durch Nutzung entstanden oder beeinflusst sind. Ziel ist vor allem, extensiv genutzte Kulturlandschaften zu erhalten, die ein breites Spektrum verschiedener Lebensräume für eine Vielzahl naturraumtypischer Tier- und Pflanzenarten umfassen. Die Pflegezone soll mindestens 10 %, Pflege- und Kernzone zusammen mindestens 20 % der Gesamtfläche des Biosphärenreservats betragen.

 

 

Entwicklungszone

 

Die Entwicklungszone ist der größte Teil des Biosphärenreservats und umgibt die Pflegezone; sie dient der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung. Alle Nutzungs- und Wirtschaftsformen sind zulässig, es erfolgt hier eine gezielte Förderung durch Anreize zu besonders umwelt-, natur- und sozialverträglichem Wirtschaften.

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