Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Energiebericht der Landkreisliegenschaften

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.03.2021   EBV/001/2021 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Randig geht zunächst auf die Rahmenbedingungen mit Bezug zu Energie- und Klimaschutz und das Photovoltaik-Ausbauprogramm des Landkreises ein und informiert anhand beiliegender Präsentation über die Energieverbräuche der Kreisliegenschaften.

 

In diesem Jahr wird darüber hinaus erstmals ausführlich die längerfristige Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Liegenschaften im Wärmebereich betrachtet. Im Mittelpunkt des Berichts steht der Vergleich der Situation 1990 zu 2020. Hierdurch wird eine Einschätzung zum Stand der Klimaschutzbemühungen in diesem Segment möglich.

 

Zunächst zu einigen Veränderungen der aktuellen Rahmenbedingungen.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zum November 2020 in Kraft getreten ist, gibt es erstmals ein konsistentes Regelwerk für die öffentlich-rechtlichen energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäuden und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. In § 4 GEG wird explizit die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beschrieben, u.a. mit der Anforderung: Bei Neubauten oder grundlegenden Sanierungen von Nichtwohngebäuden muss nach GEG geprüft werden, ob und in welchem Umfang Erträge aus Solarthermie oder Photovoltaik erzielt und genutzt werden können.“ Die Anforderungen bei Änderung bestehender Gebäude bleiben im Wesentlichen unverändert.

 

Zum Jahresbeginn ist das Bayerische Klimaschutzgesetz in Kraft getreten. Darin wird für 2030 ein Pro-Kopf-Emissionsziel von unter 5 Tonnen CO2-Äquivalent pro Einwohner und Jahr formuliert. In Art. 3 zum Thema „Vorbildfunktion des Staates“ wird für die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern für 2030 das Ziel einer klimaneutralen Verwaltung formuliert. Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Die auf Landesebene im Jahr 2030 verbliebenen Emissionen sollen durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.

Seit 2021 ist die CO2-Bepreisung in Deutschland auf zwei Bereiche ausgedehnt worden, das betrifft konkret die Wärmeerzeugung im Gebäudesektor sowie den Verkehrssektor (ohne Luftverkehr). In der Einführungsphase ist der Preis des CO2 in diesen zwei Sektoren festgelegt. Der Preis pro Tonne CO2 steigt von 25 Euro im Jahr 2021, schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025. Im Jahr 2026 soll der Preis dann im Bereich 55 – 65 Euro je Tonne CO2 liegen. Die zum Jahresbeginn aufgelegte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) schafft auch für Nichtwohngebäude mehr Anreize, in die Verbesserung des energetischen Zustands der Gebäude zu investieren.

 

Bilanzierung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) der Kreisliegenschaften im Wärmebereich

 

Vorbemerkung: Die Betrachtung der THG-Emissionen der Kreisliegenschaften beschränkt sich auf den Wärmebereich, da das Landratsamt im Strombereich zertifizierten Ökostrom bezieht (seit Beginn 2020 Ökostrom mit Neuanlagenquote).

 

Bei der Berechnung werden die Emissionsfaktoren der 9. Anlage des Gebäude-Energie-Gesetzes (Umrechnung in Treibhausgasemissionen) herangezogen. Dort wird für Erdgas der Emissionsfaktor 0,24 CO2-Äquivalent pro MWh, für Holz 0,02, für Prozessabwärme 0,04 und für Nahwärme aus KWK 0,18 CO2-Äquivalent pro MWh angegeben. Für BHKWs wird der entsprechende Verdrängungsstrommix (0,86 CO2-Äquivalent pro MWh) angesetzt.

 

In der Gesamtbetrachtung seit 1990 ist zu berücksichtigen, dass es einige signifikanten Änderungen gegeben hat, was die beheizten Flächen betrifft.

So ist z.B. das Verwaltungsgebäude des Landratsamts in dieser Zeit zweimal erweitert worden, zunächst durch den Bau des Nordflügels und später durch den Anbau an den Nordflügel. Bis 2021 ist dort auch die gleiche Heiztechnik auf Basis von Erdgas im Einsatz, so dass es im Betrachtungszeitraum zu keinen signifikanten Einsparungen gekommen ist, sondern, entsprechend der Anbauten, zu Mehrverbrauch und somit auch zu mehr THG-Emissionen. In den letzten 30 Jahren wurde zudem die Fläche des Schulzentrums Elsenfeld im Rahmen der umfänglichen Sanierung in den Nullerjahren deutlich vergrößert und die Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule in den Neunzigerjahren komplett neu erbaut. In der Sitzung wird hierauf mit Kennwerten näher eingegangen.

 

In der Gesamtbetrachtung über den Zeitraum 1990 bis 2020 lässt sich feststellen, dass bereits erhebliche THG-Emission-Einsparungen erzielt wurden, was in erster Linie auf zwei Faktoren zurückzuführen ist:

1. Die energetische Sanierung der Gebäudehülle

und

2. Die Umstellung der Wärmeerzeugung auf ökologischere Alternativen.

 

Anhand von Diagrammen wird hierauf in der Sitzung in Bezug auf einzelne Liegenschaften im Detail eingegangen.

 

Im Schulzentrum Obernburg sind sowohl durch die Umstellung der Wärmeerzeugung auf eine Ko-Feuerung von Holzhackschnitzeln mit Erdgas, wie auch durch umfängliche Sanierungsmaßnahmen, insbesondere der Realschule, deutliche THG-Emissionseinsparungen realisiert worden.

Im Schulzentrum Elsenfeld ist die Situation ähnlich, wenn auch die Heizzentrale deutlich größer dimensioniert ist. Auch hier werden durch den Einsatz von Holzhackschnitzeln sowie den Sanierungsmaßnahmen an den Schulen erhebliche Einsparungen erreicht.

Am Schulzentrum in Miltenberg ist durch die Nutzung der Abwärme der Fa. Fripa seit 2018 in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang der THG-Emissionen zu verzeichnen. Weitere Rückgänge sind durch die fortschreitende Sanierung des JBG in den kommenden Jahren zu erwarten.

Auch im HSG ist nach Abschluss der Sanierung im Jahr 2020 nun mit deutlichen Rückgängen der Energieverbräuche zu rechnen, zusätzlich sorgt ein BHKW dafür, dass die Emissionen der Wärmeerzeugung zurückgehen. In der Berufsschule Miltenberg leisten zwei BHKWs einen Beitrag zur Reduzierung der Emissionen. In den Neunziger und Nullerjahren ist die Wärme dort zum Teil durch die EMB in Form von KWK-Nahwärme bereitgestellt worden.

 

Fazit:

In der Gesamtbetrachtung ergibt sich aufgrund der vielen Maßnahmen, die über die letzten 30 Jahre umgesetzt wurden, ein erfreuliches Bild.

Der gesamte Wärmeverbrauch ist von rd. 9.100 MWh im Jahr 1990 auf rd. 5.400 MWh im Jahr 2020 um 41 % zurückgegangen. Parallel dazu sind die THG-Emissionen im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung von rd. 2.730 t CO2 im Jahr 1990 auf rd. 815 t CO2 2020 um 70 % zurückgegangen.

 

 

Für Landrat Jens Marco Scherf zeigen diese wichtigen Daten, dass sich die vom Landkreis umgesetzten Maßnahmen ausgezahlt hätten. Die Werte lägen zudem unter den zurzeit politisch geforderten Klimaschutzwerten für Gebäude. Er sehe weiteres Potenzial durch anstehende Sanierungs- und Neubaumaßnahmen.

 

Kreisrat Scholtka merkt an, dass es schön sei, die Erfolge von 60 Millionen Euro Investitionen zu sehen.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff wünscht sich einen Fahrplan für die weiteren Schritte zum Erreichen der nächsten Klimaziele.

 

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