Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5.1: Prüfung der Ausweitung des Auf-Achse-Tickets

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.12.2020   KA/004/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Landrat Scherf informiert, dass das heutige „Auf-Achse-Ticket“ in der ersten Stufe in den Sommerferien 2018 zum Einstiegspreis von 3,50 Euro getestet wurde. In der ersten Probephase löste es eine um ein Drittel höhere Fahrgastnachfrage aus, es entstand in dieser Probephase ein von den Aufgabenträgern zu deckender Erlösausfall in begrenztem Umfang.

 

Für das Jahr 2019 hat die VAB das Produkt weiterentwickelt, es wurde eine Differenzierung im Preis vorgenommen, Kinder zahlen wie vorher 3,50 Euro, für Erwachsene wurde ein Preis von 5,00 Euro gesetzt. Das Ticket wurde zum Sommerferienbeginn 2019 gestartet und wurde neben den Sommerferien auch an allen Wochenenden angeboten.

 

Bis zum Jahresende 2019 wurden rund 50.000 Auf-Achse-Tickets verkauft, die gestiegenen Fahrgelderlöse erübrigten einen Ausgleich von Mindereinnahmen durch die Aufgabenträger.

 

Die VAB schlug daher vor, das Auf-Achse-Ticket unbefristet zu verlängern und auf alle Ferien auszuweiten, was seitens der Aufgabenträger befürwortet wurde.

 

Der nun von Landrat Dr. Legler gemachte Vorschlag, „das Auf-Achse-Ticket“ auch auf alle Werktage auszuweiten, wäre grundsätzlich ein konsequenter Schritt und würde ein dauerhaft nutzbares „Flat-Rate-Angebot“ für alle Gelegenheitsfahrer*innen schaffen, für die die attraktiven Abo-Angebote noch nicht in Frage kommen.

 

Das Auf-Achse-Ticket ist ein verbundweit gültiges Tagesticket, daher ist eine Prüfung nur für den gesamten Bayerischen Untermain sinnvoll. Es ist zwischen Landrat Dr. Legler und mir besprochen, dass der GF der VAB Herr Logigan eine VAB eine Kalkulation für den Gesamtraum erstellen wird. Anhand der bisherigen Aufteilung und Abrechnung für die beiden Landkreise und die beiden Städte Alzenau und Aschaffenburg (nach Verkaufsort des Tickets) lässt sich sicherlich eine Abschätzung der auf die einzelnen Kommunen entfallenden Beträge vornehmen.

 

Wenn diese Berechnung vorliegt, werden wir dies dem Kreisausschuss zur Beratung und ggfls. Beschlussfassung vorlegen.

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