Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3.2: Beratung und Beschlussfassung über den Kreisstraßenhaushalt 2021 und Zustimmung zu den Projektausführungen im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.12.2020   EBV/006/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr empfiehlt dem Kreistag

 

einstimmig,

 

dem Kreisstraßenhaushalt 2021 sowie der Ausführung der Projekte im Zuge der Deckensanierung und des Straßenausbaus des Landkreises mit den nachfolgend aufgeführten Einzelsummen gemäß Haushaltsliste zuzustimmen:

 

1.016.000 €

für den Unterhalt an Straßen und Wegen einschließlich Kosten aus der Betriebskostenrechnung

158.300 €

Summe aus Aufwendungen für Pachten, Personalnebenaufwendungen, vermischten Aufwendungen und Erstattung der Straßenbetreuungskosten an den Freistaat Bayern

161.000 €

für Fahrzeuge, Anbaugeräte, Werkzeuge und verschiedene motorisierte Geräte sowie Betriebsausstattungen an Straßen

10.000 €

für Investitionsaufwendungen an Gemeinden (Kanalbeitrag und Borde)

1.458.000 €

für Anlagen im Bau hinsichtlich der Straßeninstandhaltung/-instandsetzung und gemeinsamer Projekte im Zuge von gemeindlichen Leitungssanierungen im Ver- und Entsorgungsbereich einschließlich Restabwicklungen der Maßnahmen aus den Vorjahren

40.000 €

für Verkehrsanlagen

230.000 €

Zuwendungseinnahmen

 


Herr Dittrich, UB 5.1 – Nord, trägt vor, dass für das Aufwandsbudget "Unterhalt an Straßen und Wegen" der 213 km Kreisstraßen 1.016.000 € veranschlagt werden. Die Einzelaufteilung für die Betriebskostenrechnung, Straßenunterhalt, Bauwerksanierung, Straßengrün-Pflegekosten, Markierung, Schutzeinrichtungen, Beschilderung, Kfz- und Geräteunterhalt, Arbeitsschutz und Winterdienstkosten erfolgt in Anlehnung an die Ausgabenstände aus dem Vorjahr und kann aus der Budgetliste entnommen werden (u. a. für den Winterdienst mit Salzkauf 150.000 €, für Kfz- und Geräteunterhalt 161.000 €, für Betriebskostenrechnung 120.000 €). Die Betriebskostenrechnung beinhaltet Planung, Fahrzeug- und Personalverrechnungen sowie anteilige Gemein- und Betriebskosten.

 

Insgesamt wird für dieses Budget damit eine Erhöhung von 91.000 € gegenüber 2020 vorgenommen.

 

An Aufwendungen für Mieten und Pachten für die Unterbringung des Fuhrparks in Garagen und Kfz-Stellplätzen sind weitere 4.500 € erforderlich.

 

Zu den Unterhaltungskosten zählen auch die Kosten für Personalnebenaufwendungen wie med. Untersuchungen, Schulungen und Führerscheinkosten bei Auszubildenden. Der Aufwand wird mit 14.000 € veranschlagt.

 

Unter vermischten Aufwendungen sind, wie die Jahre zuvor, die Ausschilderungskosten in Höhe von 2.000 € für die überregional vorhandenen Radwege im Landkreis Miltenberg aufgenommen.

 

Für die Grundlagenkonzeptionierung „Südspessartbrücke“ sieht der Landkreis eigene Mittel in Höhe von 10.000 € vor.

 

Für die Betreuung der Kreisstraßen durch das Staatl. Bauamt Aschaffenburg, insbesondere die Aufwandserstattung an den Freistaat Bayern (eigentlich 800 €/km Straße), ist für 213 km Kreisstraßen ein Betrag von 127.800 € anzusetzen, da lediglich 600 €/km abgerechnet werden.

 

 

 

 

Auch 2021 sind wieder Ersatzbeschaffungen von Arbeitsgeräten und Maschinen notwendig. Für beide Straßenmeistereien sind Beschaffungen in Höhe von insgesamt 146.000 € erforderlich.

 

Im Einzelnen sind dies für die Straßenmeisterei Miltenberg die Ersatzbeschaffung eines Randstreifenmähgerätes in Höhe von 73.000 € und die Beschaffung eines Kolonnentransporters in Höhe von 55.000 € sowie für die Straßenmeisterei Mainaschaff die Beschaffung eines Anhängers in Höhe von 18.000 €.

Für den laufenden Unterhaltungsbetrieb und die Grünpflege sind weitere Ersatzbeschaffungen von Motorsägen, Motorsensen und Werkzeugen vorgesehen. Für diese Art der Betriebsausstattung sind 15.000 € angesetzt.

 

Auf Grundlage von gesetzlichen Vorgaben hat der Landkreis im Zuge von gemeindlichen Kanalsanierungen Kanalbeiträge an die Gemeinden zu zahlen. Diese Investitionsaufwendungen sind gemäß OD-Richtlinien gesetzlich geregelt und werden in entsprechenden Vereinbarungen dokumentiert. Diese Investitionen werden als Abschlag mit 10.000 € veranschlagt. Diese Teilzahlung resultiert aus der Maßnahme der „OD Rossbach-Leidersbach“.

 

Die Gesamtsumme für den Bereich „Anlagen im Bau, Neubau, Ausbau und Deckenbau“ in Höhe von 1.458.000 € gliedert sich, wie aus der Liste ersichtlich, wie folgt auf:

 

Für die Sanierung eines Teilstückes der MIL 10 Reichertshausen – LG (Geisenhof), sind als Restabwicklung 23.000 € eingeplant.

 

Für den zweiten Bauabschnitt der Deckenerneuerung der MIL 10 Neudorf - Reichertshausen werden 300.000 € eingestellt.

 

Für die Erneuerung der Überführung der MIL 11 über den Leidersbach in Leidersbach sind für 2021 30.000 € eingeplant. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 660.000 €.

 

Für den Umbau der Einmündung St 2309/MIL 12 (Wenschdorf) liegt der Kostenanteil des Landkreises bei ca. 40.000 €.

 

Für die Einmündung der MIL 13 in die St 2309 (Heppdiel) ist ebenfalls ein Kostenanteil des Landreises in Höhe von 5.000 € eingeplant.

 

In 2021 soll mit dem 1. Bauabschnitt der Erneuerung der OD Rossbach (MIL 25) begonnen werden. Hier sind für Abschlagszahlungen 230.000 € eingestellt.

 

Für die Deckenbausanierung der MIL 30 OD Soden, BA VI wird mit einem Landkreisanteil 40.000 € gerechnet.

 

Für den Deckenbau der MIL 35 Altenbuch Ri. Landkreisgrenze AB wird mit Kosten in Höhe von  740.000 € gerechnet.

 

Für den Bau des neuen Kreisverkehrsplatzes (KVP) in Sulzbach in Verbindung mit der St 2309 werden für 2021 als Anteil des Landkreises 50.000 € eingeplant.

 

Der Gesamthaushaltsansatz 2021 für die Ausgaben der Produktgruppen Kreisstraßen beträgt somit für das Aufwandsbudget 1.174.300 (1.137.200 € in 2020) und für das Investivbudget (Fahrzeuge, Anbaugeräte, Investitionsaufwendungen an Gemeinden und für Anlagen im Bau) 1.669.000 (1.775.000 € in 2020).

 

Den Ausgaben stehen Zuwendungseinnahmen in Höhe von 230.000 € (VN MIL 35 Faulbachbrücke Altenbuch) gegenüber.

 

Als Förderung des Landkreises werden im Rahmen der „Investitionskostenförderung“ auf Grundlage der Ergebnisse aus dem „Landkreisweiten Radwegekonzeptes“ für gemeindeeigene Maßnahmen Fördermittel in Höhe von 220.000 € eingestellt.

Außerdem werden 200.000 € für landkreiseigene Maßnahmen (Planung und Bau) in den Haushalt eingestellt.

 

 

Kreisrat Wolz möchte wissen, ob der Deckenbau der MIL 35 komplett von Altenbuch bis zur Landesgrenze erfolgen werde.

 

Herr Wosnik bejaht.

 

Kreisrat Dr. Fahn fragt nach einer Erklärung zur Grundlagenkonzeptionierung „Südspessartbrücke“, für die der Landkreis eigene Mittel in Höhe von 10.000 € vorsehe.

 

Landrat Scherf erklärt, dass man eine kommunale Arbeitsgruppe mit den Gemeinden aus dem Südspessart gebildet habe habe unter Beteiligung des Staatlichen Bauamtes und mit Freudenberg, um das Projekt Umsetzung der staatlichen Brücke Kirschfurt – Freudenberg zu begleiten und voranzutreiben und parallel dazu die Fragestellung der Gemeinden im Südspessart nach einer möglichen weiteren Querung zu beantworten. Das Staatl. Bauamt sage, dass es nicht einzig und alleine Auftrag des Staatl. Bauamtes sei, da es noch keinen Planungsauftrag gebe. Deswegen brauche man die begleitende Arbeit für diese Unterstützung in dem Arbeitskreis.

Im vergangenen Jahr habe man davon einige tausend Euro für die Untersuchung möglicher Standorte gebraucht. Mit diesen Ergebnissen müssten sich jetzt die Gemeinden im Spessart auseinandersetzen.

Diese Arbeit sei sehr wichtig. Wenn man ein staatliches Projekt umsetzen möchte wie die Brücke und Umfahrung Kirschfurt-Freudenberg, dann sei es sehr wichtig, dass alle Beteiligten mit im Boot seien und gemeinsam an einem Strang ziehen würden.

 

Kreisrat Schuck sagt, dass es in Elsenfeld die Sache mit dem Hochwasserschutz gebe. Er fragt, ob es innerbetrieblich auch vom Landratsamt Möglichkeiten gebe, auf diesem Deich eine Radverbindung zu unterstützen.

 

Landrat Scherf sagt, dass dazu eine mögliche Radwegeverbindung erst einmal im landkreisweiten Radwegekonzept auftauchen müsste. Dies sei die Grundlage dafür, dass der Landkreis für die Umsetzung von Radwegeprojekten in Sachaufwandsträgerschaft der Gemeinde eine finanzielle Unterstützung gebe. Nachdem es diesen Damm nicht gebe und er im landkreisweiten Radwegekonzept nicht vorhanden sei, müsse man das Thema vorerst in Elsenfeld belassen.

 

Herr Wosnik ergänzt, dass es im Radverkehrskonzept Verbindungen gebe, die den Main begleitend laufen. Natürlich würden die jetzt erst einmal nicht auf dem Damm laufen. Insofern müsse man genau sehen, wo der tatsächliche Trassenverlauf sei. Wenn Elsenfeld dahingehend etwas vorhabe, stehe es Elsenfeld genau wie allen anderen Gemeinden offen, sich an den Landkreis zu wenden, um in das Förderprogramm des Landkreises aufgenommen zu werden.

 

Kreisrat Wolz stellt den Antrag, dass das Gremium des Arbeitskreises „Mobilität Südspessart“ um die Kreisrät*innen aller Fraktionen aus dem Südspessart erweitert werde. Das Gremium würde zwar um einige Personen größer werden, aber die Sinnhaftigkeit würde dadurch nicht schlechter.

 

Landrat Scherf werde das in der nächsten Arbeitskreissitzung mit den Bürgermeistern und dem Staatl. Bauamt besprechen. Momentan sei es ein verwaltungsinternes und kein politisches Gremium.

 

Kreisrat Wolz sagt, dass es ein Projekt der beiden Landkreise werde, d.h., dass die Kreisrät*innen dann auch wieder im Boot seien.

 

Landrat Scherf antwortet, dass er sich dieser Argumentation anschließen könne. Man müsse allerdings abwarten, bis eine tatsächliche Realisierungsperspektive da sei. Davon sei man aber noch sehr weit weg. Wenn es absehbar sei, wäre es ein Thema für die Kreisgremien.

 

Kreisrat Dr. Fahn unterstützt den Vorschlag von Kreisrat Wolz. Die 10.000 € seien Geld des Landkreises, daher wäre es sinnvoll, wenn erfahrene Kreisrät*innen im Gremium mit dabei seien.

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