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TOP Ö 4: nachträglich auf TO: Antrag Andreas Adrian, DIE LINKE, zu einer möglichen Querung der MIL 38 in Großwallstadt

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Sitzung:08.12.2020   EBV/006/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis.


Kreisrat Andreas Adrian (Die Linke) stellt den Antrag, einen Fußgängerüberweg

an der Kreisstraße MIL38 in Großwallstadt zu errichten. Ebenso beantragt er die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit an der Kreisstraße MIL38 in Großwallstadt.

 

Landrat Scherf antwortet, dass der Antrag zwar Angelegenheit der staatlichen Verkehrsbehörde sei, er dem Kreistagsmitglied im Konsens mit dem Ausschuss dennoch die Gelegenheit geben wolle, sein Anliegen vorzutragen.

 

Zur Querungssituation MIL 38 Großwallstadt stellt Landrat Scherf dar, dass die Stelle außerorts sei und hier keine Querungsmöglichkeit vorgesehen sei, sich aber ein „Trampelpfad“ entwickelt habe. Die Anordnung einer niedrigeren Geschwindigkeit als das momentane Tempo 70 wäre nur möglich, wenn es sich um eine Ortsstraße handele. Das ist dort aber nicht der Fall, da die benachbarte Odenwaldstraße keine verkehrliche Beziehung zum gegenüberliegenden Gewerbegebiet besitzt. Die Stelle werde dennoch zum Queren der Kreisstraße genutzt, obwohl in einer Entfernung von 250 Metern zwei Übergangsmöglichkeiten bestehen.

Die Gemeinde habe sich jedoch bisher nicht förmlich dazu erklärt, ob sie hier eine Wegeverbindung in das Gewerbegebiet erstellen will.

 

Die Gemeinde Großwallstadt habe, wie Bürgermeister und Kreisrat Roland Eppig darstellt, schon häufiger um Prüfung gebeten, ob man das Ortsschild nicht versetzen und damit Tempo 50 anordnen könne.

 

Landrat Scherf antwortet, dass das die Verkehrsbehörde aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht ermöglichen könne. Die Unfallkommission habe sich laut Landrat die Unfallstelle sofort angeschaut und als erste Maßnahme in Absprache mit der Gemeinde die Aufstellung eines Bauzauns entlang der Kreisstraße veranlasst.

 

Da das aber keine Dauerlösung sein könne, sei inzwischen mit Bürgermeister Eppig vereinbart worden, dass auf Wunsch der Gemeinde Großwallstadt Möglichkeiten, an dieser Stelle eine offizielle Fußgängerquerung herzustellen, federführend durch das Landratsamt unter Mitwirkung der Fachbehörden geprüft werde.

Hierzu sollte die Gemeinde als Grundlage für die Prüfung ihre Planungsvorstellungen zu der Wegeverbindung konkretisieren (Radverkehr, Fußgänger, Trassenführung, Grundstücksangelegenheiten).

Das Ergebnis der Prüfung werde gemeinsam mit der Gemeinde erörtert. Soweit die Gemeinde dann eine Umsetzung anstreben wolle, sei eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis zu erarbeiten und zu schließen und die Kostenteilung zu klären.

Diese Vereinbarung wäre dann durch den Ausschuss zu beraten und zu beschließen.

Über das weitere Vorgehen wird in einer der nächsten Sitzungen informiert.

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