Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Nachbenennung eines beratenden Mitglieds des Jugendhilfeausschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.12.2020 KT/009/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag beschließt
einstimmig,
dass Frau Selina Lieb gem. § 34 Abs. 2 GO in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 AGSG als beratendes Mitglied und Herrn Lukas Hartmann als deren Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss berufen wird.
Herr Rätz, Jugendamtsleiter, trägt vor, dass mit Beschluss des Kreistages vom 11.05.2020 der Hausleiter des Jugendhauses St. Kilian in Miltenberg, Herr Lukas Hartmann, als beratendes Mitglied benannt könne.
Mit E-Mail vom 21.10.2020 teilt die Diözese Würzburg mit, dass Herr Lukas Hartmann künftig nicht mehr als hauptamtliches Mitglied, sondern nur noch als Ersatzmitglied für die katholische Kirche im Jugendhilfeausschuss vertreten sein soll.
An seine Stelle soll Frau Selina Lieb, die seit 15.10.2020 als neue Jugendbildungsreferentin für kirchliche Jugendarbeit der Diözese Würzburg in der Regionalstelle Miltenberg tätig ist, künftig die Aufgaben eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss wahrnehmen.
Gemäß
§ 34 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe i der Geschäftsordnung für den Kreistag, den
Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg vom 18.12.2015
und § 3 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Miltenberg vom
06.05.1996 in der Fassung vom 02.05.2008 gehört dem Jugendhilfeausschuss unter
anderem eine Vertretung der katholischen Kirche an.
Gemäß § 34 Abs. 2 GO ist für jedes Mitglied des Jugendhilfeausschusses eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen (Art. 18 Abs. 3, 19 Abs. 3 AGSG).