Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Gründung des Aufgabenträgerverbandes AMINA für den ÖPNV am Bayerischen Untermain

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.12.2020   KT/009/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt einstimmig:

 

1. Der Gründung der Aschaffenburg Miltenberg Nahverkehrs-GmbH zum 02.01.2021, unter

Beteiligung der Stadt Aschaffenburg, des Landkreises Aschaffenburg, des Landkreises

Miltenberg und der Stadt Alzenau, auf Grundlage des dieser Beschlussvorlage beigefügten

Gesellschaftsvertragsentwurfs, wird zugestimmt.

 

2. Herr Landrat wird ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden zu lassen, die Eintragung in das Handelsregister zu veranlassen, die Stammeinlage i. H. von 15.000 € entsprechend einem Gesellschaftsanteil von 25 % einzuzahlen und als Gründungsgeschäftsführer Herrn Dieter Gerlach einzusetzen.

 

3. Der Gründungsgeschäftsführer wird beauftragt, in Abstimmung mit den Gründungsgesellschaftern die Ausschreibung der Geschäftsführerposition vorzubereiten und durchzuführen.


Herr Rosel trägt vor, dass die Stadt Aschaffenburg, der Landkreis Aschaffenburg, der Landkreis Miltenberg und die Stadt Alzenau als Aufgabenträger gem. § 8 Abs. 3 PBefG i.V.m. § 8 Abs. 1 BayÖPNVG beabsichtigen, das Angebot des ÖPNV in ihrem Bedienungsgebiet weiterzuentwickeln. Dazu gehören der straßengebundene öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und der schienengebundene öffentliche Personennahverkehr (SPNV)

 

In einem Gespräch zwischen dem Landkreis Miltenberg, dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg wurde besprochen, dass in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der vorgenannten Gebietskörperschaften, der Stadt Alzenau, den Stadtwerken Aschaffenburg und einem Vertreter des Bayerischen Kommunaler Prüfungsverbandes die Gründung eines Aufgabenträgerverbundes für die Region bayrischer Untermain vorbereitet werden soll. Die Stadtwerke Aschaffenburg wurden gebeten, diesen Prozess zu organisieren.

 

Die Intensivierung der Zusammenarbeit zur Erreichung des o.g. Ziels ist sinnvoll und darüber hinaus auch erforderlich, weil die Anzahl der gemeinwirtschaftlichen Verkehre, die durch die vorgenannten Aufgabenträger finanziert werden, stetig steigt und durch die Organisation in einem

Aufgabenträgerverband die Interessen der Gebietskörperschaften und die gewünschte strategische Ausrichtung nachhaltiger eingebracht werden sollen (z.B. hinsichtlich Tarifgestaltung, Fahrplan, Umsetzung Nahverkehrsplan, Digitalisierung). Es ist zudem festzustellen, dass gegenwärtig die Anpassung der Fahrscheintarife ebenso wie die Anpassung von Linien durch die Verkehrsunternehmen stark nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt und zu wenig auf optimale Beförderungsangebote ausgerichtet ist. Auch diesbezüglich ist davon auszugehen, dass den Interessen eines Verbundes und dem Wunsch nach innovativen Angeboten (z.B. on demand Verkehr) mehr Nachdruck verliehen werden kann. In einer gemeinsamen Organisation mit einheitlichem Ansprechpartner für benachbarte Verkehrsverbünde soll zudem die Verbunderweiterung weiter vorangebracht werden.

 

Daher wird die Gründung einer GmbH beabsichtigt, deren Aufgabe es ist, die jeweiligen Angebote in enger Abstimmung zu planen, die Tarifhoheit zu übernehmen, gemeinsame Qualitätsansprüche zu definieren und zu sichern und Servicegesellschaft für die Aufgabenträger rund um das operative Geschäft zu sein (Durchführung von Ausschreibungen, Planungen, Abrechnungen und Bedarfsprüfungen).

 

Der Name der Gesellschaft soll Aschaffenburg Miltenberg Nahverkehrs-GmbH („AMINA“) lauten.

Die Aufgabenträger sind die Gründungsgesellschafter. Der Beitritt der Bayerischen Eisenbahngesellschaft als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist im

Gesellschaftsvertrag berücksichtigt. Jeder Gründungsgesellschafter erhält einen Geschäftsanteil zu 15.000 € und das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 60.000 €.

Zum Gründungsgeschäftsführer wird der Werkleiter der Stadtwerke Aschaffenburg, Herr Dieter

Gerlach, bestimmt. Die Gesellschaft erhält einen Beirat, in den die bisherige ARGE ÖPNV in der Region Bayerischer Untermain übergehen soll. Die Ausgestaltung des Beirats lehnt sich daher an die Ausgestaltung der bisherigen ARGE ÖPNV an.

 

Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf den als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Gesellschaftsvertrag im Entwurf verwiesen. Der Gesellschaftsvertrag wird derzeit durch die Rechtsaufsicht geprüft. Sollten sich hieraus kommunalrechtlich notwendige Anforderungen ergeben, werden diese in der notariellen Endfassung noch ergänzt.

 

Die Geschäftsstelle wird zunächst bei den Stadtwerken Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg) angegliedert. Die Vorbereitung der Gesellschaftsgründung wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) begleitet. Die positive Stellungnahme des BKPV zu diesem Vorgang ist der Beschlussvorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

 

In seiner Sitzung am Dienstag, 1.12.2020, hat der Kreisausschuss dem Kreistag einstimmig nachfolgende Beschlüsse empfohlen.

 

 

Wenn der Landkreis Miltenberg den ÖPNV stärker gestalten wolle, dann benötige man diese Aufgabenträgergesellschaft, bekräftigt Landrat Scherf. Er sei sehr positiv beeindruckt und dankbar gegenüber der Verwaltungsebene, dass der Auftrag so schnell umgesetzt worden sei, so dass zum 02.01.2021 die Voraussetzung geschaffen worden sei, diesen Verbund zu gründen.

 

Im Laufe dieser Woche sei die Smartphone-App des RMV gestartet, worüber auch Übergangs-Tickets ins VAB-Gebiet gekauft werden könnten. Dies sei ein Erfolg dessen, dass sich die Aufgabenträger deutlich aktiver einbringen würden.

Der nächste Erfolg sei, dass die VAB-Tickets im Frühjahr auch über die DB digital und online gebucht werden könnten.

Genau in diese Richtung solle es weitergehen.

 

 

Kreisrat Frey sagt, dass die ödp die Maßnahmen im Hinblick auf die Gründung der AMINA sehr begrüße. Die ödp rege zusätzlich an, dass der Beirat, den die AMINA erhalte, auch Vertreter des VCD, ADFC oder auch des Fahrgastbeirates mit aufnehme.

 

Landrat Scherf nimmt diese Anregung mit und werde dies den anderen Aufgabenträgern mitteilen.

 

Kreisrat Gerhard Rüth spricht die Anbindung des Weilers Wildenstein in den ÖPNV an. Es habe klare Zusagen seitens des Landrats gegeben, dass Wildenstein in der nächsten ÖPNV-Ausschreibung an den ÖPNV angebunden werde. Er habe in den letzten Tagen von der Fa. Gute Reise Hauck die Mitteilung bekommen, dass Wildenstein nicht in der Ausschreibung berücksichtigt gewesen sei. Dadurch sei Wildenstein weiterhin als einziger Ort im Landkreis Miltenberg nicht an den ÖPNV angeschlossen. Das sei für ihn kein positiver Zustand. Kreisrat Rüth möchte wissen, an wen er sich in dieser Sache ab Januar wenden müsse.

Im September habe Kreisrat G. Rüth im Kreisausschuss gefragt, wie ab Januar die Busanbindung im Elsavatal an den Wochenenden und Feiertagen erfolgen werde. Auf die Frage, ob es zutreffend sei, dass auf Bedarfsverkehre umgestellt worden sei, habe er die Aussage erhalten, man solle abwarten. Er habe dann nachgefragt und von der Fa. Gute Reise Hauck die Mitteilung bekommen, dass man eigentlich schon ab Januar hätte auf Rufbusverkehr umstellen wollen. Wegen Corona habe sich das verzögert, aber es sei kein Systemwechsel geplant. Für ihn sei das allerdings ein kompletter Systemwechsel: Wegfall der Linien, Umstellung nur auf Bedarfsverkehr bzw. Rufbus – das sei ihm so in keinster Weise bekannt, dass es nur diese eine oder andere Alternative geben solle. Er werde das konstruktiv begleiten, aber auch hier möchte Herr Rüth wissen, ob der Ansprechpartner der Landkreis oder die neue Busgesellschaft sei.

 

Landrat Scherf hält fest, dass man die Zusage gehabt hätte, dass Wildenstein eingebunden werde. Er werde sich darum kümmern und ermitteln, was zur Umsetzung noch fehle. Ansprechpartner bleibe der Landkreis, zuerst der Nahverkehrsbeauftragte Herr Betz oder direkt in diesem Fall Herr Rosel und er.

 

Zu den bedarfsgesteuerten Verkehren erklärt Landrat Scherf, dass im Dezember 2018 im Ausschuss gesagt worden sei, dass man an den Wochenenden und abends in den bedarfsgesteuerten Verkehr gehen müsse. Dies werde noch nicht zum 1. Januar umgesetzt, da es eine Systemveränderung, die gut und sauber kommuniziert werden müsse. Deswegen habe man mit dem neuen Unternehmer gesprochen, dass man die ersten Wochen zunächst regulär fahre, um zu ermitteln, wie viele Fahrgäste vorhanden seien und auch, um die Fahrgäste vorab gut informieren.

Grundsätzlich würden diese Linien am Wochenende bisher sehr oft leer fahren, deswegen sei es nicht nur wirtschaftlich, sondern auch vom Bedarf her sinnvoll, dass bedarfsgesteuert gefahren werde. Zum einen könne man dadurch vorhandene Mittel wirtschaftlich sinnvoll einsetzen und zum anderen habe man leichter die Möglichkeit, dort weitere Angebote zu installieren, wo am Wochenende noch kein Linienverkehr sei. Das kostet nicht gleich von Anfang an so viel, d.h. man könne innovativ noch mehr probieren. Wenn die Nachfrage besser werde, dann sei der logische Schritt, wenn der Bedarf nachhaltig sei, dass man diese Linien dauerhaft bestelle.

Dazu gehöre aber, dass die Menschen, die die Busse nutzen, dieses System übernehmen, anerkennen und verstehen.

Seine große Hoffnung sei, wenn das System den Busnutzern in Fleisch und Blut übergehe, die Möglichkeit zu haben, noch ein besseres Angebot anzubieten.

 

Kreisrat Berthold Rüth sagt, dass das alles schön und recht sei, aber es jedem klar sein müsse, dass die Linien, die bis jetzt zu festen Zeiten fahren würden, dann wegfallen würden. Die Leute glaubten, bedarfsgerecht heiße, es würden die Busse fahren und wenn Bedarf bestehe, fahre ein Extra-Bus. So werde es nicht sein. Das trage auch nicht dazu bei, dass die Seitentäler des Maintals gestärkt würden. Wenn er sonntags mit seiner Familie einen Ausflug mache, müsse er den Bus für eine bestimmte Uhrzeit bestellen. Wenn man z.B. kleine Kinder habe, die vielleicht noch irgendwo etwas essen möchten, könne man ja nicht sagen: „Der Bus kommt, wir müssen los.“

Er möchte es nicht schlecht reden, sondern offen angehen. Es müsse jedem klar sein, dass es keine Verbesserung sei, sondern eine komplette Veränderung. Es würden Busse wegfallen und es würden Rufbusse dafür kommen. Das müsse sehr gut überlegt sein.

 

Landrat Scherf antwortet, dass die bedarfsgesteuerten Verkehre im Dezember 2018 im Ausschuss so vorgestellt und anschließend in der Vergabe umgesetzt worden seien. Es wäre gut gewesen, wenn damals schon das große öffentliche Interesse am Busfahren da gewesen wäre, wie es jetzt da sei.

Er möchte Herrn Kreisrat Rüth nicht komplett widersprechen, aber er möchte klarstellen, dass der Bus weiterhin zu einer festen Zeit fahre. Im Fahrplan stehe weiterhin der 2-stündige Bus. Man müsse nur vorher anrufen, dass der Bus auch wirklich gebraucht werde.

Es sei richtig, dass es eine Systemveränderung sei. Allerdings helfe es nichts, wenn der Bus alle zwei Stunden fahre und wenn von den vier Fahrten drei komplett leer seien. Das sei die Aufforderung an alle, mehr Werbung zu machen.

Man bekomme in den Seitentälern ein gutes Busangebot auf Dauer hin, wenn es die Menschen nutzen würden. Die Linie 83 Bus von Eschau nach Altenbuch habe man vor einigen Jahren eingeführt. Man brauche noch mehr Menschen, die damit fahren und diese Möglichkeit nutzen.

Landrat Scherf bleibt dabei: Die Bedarfssteuerung tue jetzt auf den bestehenden Linien zunächst ein bisschen weh am Wochenende, aber am Ende, wenn die Buskunden das annehmen würden, gebe es dem Landkreis die Möglichkeit, das Angebot weiter zu verbessern, so dass auch am Wochenende das Busangebot etwas Belastbares sei.

 

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