Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Antrag der CSU-Kreistagsfraktion - finanzielle Unterstützung der Vereine

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.12.2020   KT/009/2020 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt mehrheitlich,

 

den vorliegenden Antrag nicht anzunehmen.


Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 02.11.2020 stellte die CSU-Kreistagsfraktion folgenden Antrag an den Kreistag im Landkreis Miltenberg:

 

Die CSU-Kreistagsfraktion bittet um Prüfung, ob für die Laienmusikverbände, Sport- und Schützenvereine im Landkreis Miltenberg, in Anlehnung an die Förderung des Freistaates Bayern, eine einmalige finanzielle Unterstützung durch den Landkreis in einer Größenordnung von 500 Euro pro Verein möglich ist.

 

Begründung:

Bedingt durch die Corona-Krise müssen die Vereine aufgrund vieler ausfallender Veranstaltungen, wie Wettkämpfe, Konzerte oder Feste auf ihre Einnahmen verzichten, die eigentlich für die Fortführung ihres Vereinszweckes notwendig wären. Der Freistaat Bayern hat deshalb verschiedene Sonderprogramme ins Leben gerufen. Für die Sport- und Schützenvereine wurde die sogenannte Vereinspauschale verdoppelt. Dies hat auch die Stadt Aschaffenburg so umgesetzt. Da auf der letzten Kreistagssitzung vom Kämmerer über die positive Haushaltssituation des Landkreises in 2020/21 informiert wurden, ist eine einmalige finanzielle Unterstützung der Vereine durch den Landkreis vertretbar. Die Vereine spielen eine außerordentliche wichtige Rolle für das Gemeinwesen unseres Landkreises, daher ist eine solche Unterstützung in der Corona-Situation mehr als sinnvoll.

Die Laienmusikverbände werden vom Freistaat mit 1.000 Euro pro Verein plus weiteren 500 Euro pro Ensemble unterstützt.

Einen entsprechenden Wunsch haben bereits am 27.07.2020 der Maintal Sängerbund und der Musikverband Untermain an Landrat Scherf formuliert.

 

 

Hierzu führt die Verwaltung aus:

Die Aufgaben des Landkreises ergeben sich im Wesentlichen aus Art. 10 BV, Art. 4 bis 6 und Art. 51 bis 53 LKrO, die Aufgaben der Gemeinden aus Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 11 und 83 Abs. 1 BV sowie Art. 6 bis 8 und 57 und 58 GO.

Daraus ergibt sich die grundsätzliche Trennung von Landkreis- und Gemeindeaufgaben.

 

Für eine pauschale Förderung von Vereinen sieht die Verwaltung keine Rechtsgrundlage. Die grundsätzliche Förderung der Vereine ist nach Auffassung der Verwaltung Aufgabe der Gemeinden. Daher ist die pauschale Förderung von Vereinen als landkreisfremde Aufgabe einzuordnen, welche der Landkreis nicht leisten darf.

Die Regierung von Unterfranken als Rechtsaufsichtsbehörde teilt diese Rechtsauffassung.

 

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 1.12.2020 mehrheitlich beschlossen, dem Kreistag den vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zu empfehlen.

 

 

Es wird lang und intensiv diskutiert. In der Diskussion prallen ähnliche Argumente wie in der Ausschusssitzung aufeinander: Auf Seiten der CSU wird argumentiert, dass 500 Euro für jeden Verein eine geeignete Hilfe seien, da viele Veranstaltungen und somit Einnahmen weggebrochen seien. Die Mehrheit ist jedoch der Auffassung, dass es bereits gute Hilfsangebote des Freistaats für Vereine in Not gebe wie etwa die Überbrückungshilfe oder die verdoppelte Übungsleiterpauschale. Die Gemeinden vor Ort wüssten besser, welche Vereine Hilfe brauchen, lautet ein weiteres Argument. Eine maßvolle Kreisumlage etwa würde den Kommunen ermöglichen, gezielt zu helfen. So vermeide man ein Gießkannenprinzip, denn manche Vereine bräuchten das Geld gar nicht. Zurzeit gehe es weniger um Geld als darum, die Mitglieder bei der Stange zu halten und ihnen Perspektiven aufzuzeigen, so weitere Wortmeldungen.

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