Tagesordnungspunkt
TOP Ö 12: Antrag der CSU-Kreistagsfraktion - finanzielle Unterstützung der Vereine
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.12.2020 KT/009/2020 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag beschließt mehrheitlich,
den vorliegenden Antrag nicht anzunehmen.
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 02.11.2020 stellte die
CSU-Kreistagsfraktion folgenden Antrag an den Kreistag im Landkreis Miltenberg:
Die CSU-Kreistagsfraktion bittet um Prüfung, ob für
die Laienmusikverbände, Sport- und Schützenvereine im Landkreis Miltenberg, in
Anlehnung an die Förderung des Freistaates Bayern, eine einmalige finanzielle
Unterstützung durch den Landkreis in einer Größenordnung von 500 Euro pro
Verein möglich ist.
Begründung:
Bedingt durch die Corona-Krise müssen die Vereine
aufgrund vieler ausfallender Veranstaltungen, wie Wettkämpfe, Konzerte oder
Feste auf ihre Einnahmen verzichten, die eigentlich für die Fortführung ihres
Vereinszweckes notwendig wären. Der Freistaat Bayern hat deshalb verschiedene
Sonderprogramme ins Leben gerufen. Für die Sport- und Schützenvereine wurde die
sogenannte Vereinspauschale verdoppelt. Dies hat auch die Stadt Aschaffenburg
so umgesetzt. Da auf der letzten Kreistagssitzung vom Kämmerer über die
positive Haushaltssituation des Landkreises in 2020/21 informiert wurden, ist
eine einmalige finanzielle Unterstützung der Vereine durch den Landkreis
vertretbar. Die Vereine spielen eine außerordentliche wichtige Rolle für das
Gemeinwesen unseres Landkreises, daher ist eine solche Unterstützung in der
Corona-Situation mehr als sinnvoll.
Die Laienmusikverbände werden vom Freistaat mit 1.000
Euro pro Verein plus weiteren 500 Euro pro Ensemble unterstützt.
Einen entsprechenden Wunsch haben bereits am
27.07.2020 der Maintal Sängerbund und der Musikverband Untermain an Landrat
Scherf formuliert.
Hierzu führt die Verwaltung aus:
Die Aufgaben des
Landkreises ergeben sich im Wesentlichen aus Art. 10 BV, Art. 4 bis 6 und Art.
51 bis 53 LKrO, die Aufgaben der Gemeinden aus Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 11 und
83 Abs. 1 BV sowie Art. 6 bis 8 und 57 und 58 GO.
Daraus ergibt sich
die grundsätzliche Trennung von Landkreis- und Gemeindeaufgaben.
Für eine pauschale
Förderung von Vereinen sieht die Verwaltung keine Rechtsgrundlage. Die
grundsätzliche Förderung der Vereine ist nach Auffassung der Verwaltung Aufgabe
der Gemeinden. Daher ist die pauschale Förderung von Vereinen als
landkreisfremde Aufgabe einzuordnen, welche der Landkreis nicht leisten darf.
Die Regierung von Unterfranken als Rechtsaufsichtsbehörde teilt diese
Rechtsauffassung.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 1.12.2020 mehrheitlich beschlossen, dem Kreistag den vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zu empfehlen.
Es wird lang und intensiv diskutiert. In der Diskussion prallen ähnliche Argumente wie in der Ausschusssitzung aufeinander: Auf Seiten der CSU wird argumentiert, dass 500 Euro für jeden Verein eine geeignete Hilfe seien, da viele Veranstaltungen und somit Einnahmen weggebrochen seien. Die Mehrheit ist jedoch der Auffassung, dass es bereits gute Hilfsangebote des Freistaats für Vereine in Not gebe wie etwa die Überbrückungshilfe oder die verdoppelte Übungsleiterpauschale. Die Gemeinden vor Ort wüssten besser, welche Vereine Hilfe brauchen, lautet ein weiteres Argument. Eine maßvolle Kreisumlage etwa würde den Kommunen ermöglichen, gezielt zu helfen. So vermeide man ein Gießkannenprinzip, denn manche Vereine bräuchten das Geld gar nicht. Zurzeit gehe es weniger um Geld als darum, die Mitglieder bei der Stange zu halten und ihnen Perspektiven aufzuzeigen, so weitere Wortmeldungen.