Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Betrieb der Kompostieranlage Guggenberg
Beschluss zur
a) Übernahme der Investitionskosten für die Ertüchtigung der Abluftreinigungsanlage
b) Kündigung des Betreibervertrages mit der Fa. Herhof Kompostierung Miltenberg GmbH & Co. KG bis spätestens 31.03.2021 mit Wirkung zum 30.09.2022
c)Ausschreibung des Betriebs der Kompostieranlage
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.12.2020 KT/009/2020 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Nein: 2 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz
fasst der Kreistag folgende Beschlüsse mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen (Herr
Kreisrat Dr. Bohnhoff und Herr Kreisrat Dotzel):
a)
Der
Landkreis Miltenberg übernimmt die Kosten für die Ertüchtigung der
Abluftreinigungsanlage und der Sanierung der sanitären Einrichtungen bei der
Kompostieranlage in Höhe von geschätzt 1.588.650 € Euro
brutto. Die Fa. Herhof Kompostierung Miltenberg GmbH & Co. KG als
derzeitige Eigentümerin wird mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten
auf Grundlage der erteilten Genehmigung beauftragt. Die Kostenerstattung
erfolgt nach offener Rechnungslegung. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt,
mit der Fa. Herhof Kompostierung Miltenberg GmbH & Co. KG die
erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen.
b)
Der
Betreibervertrag zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Fa. Herhof
Kompostierung Miltenberg GmbH & Co. KG wird bis spätestens 31.03.2021 mit
Wirkung zum 30.09.2022 gekündigt.
c) Für den Betrieb der Kompostieranlage wird ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung der erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung beauftragt.
Frau Heim, Leiterin Kommunale Abfallwirtschaft, trägt vor,
dass die Fa. Herhof Kompostierung
Miltenberg GmbH & Co. KG seit 01.10.1997 die Kompostieranlage Guggenberg
auf dem Grundstück des Landkreises Miltenberg im Betriebsführungsmodell betreibt.
Das bedeutet, dass die Anlage von der Fa. Herhof geplant, gebaut und finanziert
wurde; der Landkreis zahlt im Gegenzug für die Kompostierung der Bioabfälle und
für Finanzierung der Anlage einen Grund- und einen Arbeitspreis. Der
Betreibervertrag kann erstmals bis spätestens 31.03.2021 mit Wirkung zum
30.09.2022 gekündigt werden. Die Kompostieranlage geht dann zum Preis von 0
Euro an den Landkreis Miltenberg über. Wird der Vertrag nicht gekündigt,
verlängert er sich um jeweils zwei Jahre.
Im August 2017 trat die 42. BImSchV in Kraft. Sie regelt den „Betrieb
von Kühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, die Wasser verwenden und
dieses in Kontakt mit der Umgebungsluft bringen“. Nach ursprünglicher
Unsicherheit, ob die 42. BImSchV auch auf die Verdunstungskühlanlage bei der
Abluftreinigung für die Rotteboxen anwendbar ist, kristallisierte sich u.a. in
verschiedenen Gesprächen mit den Kolleg*innen der Unteren
Immissionsschutzbehörde heraus, dass für einen dauerhaft rechtssicheren Betrieb
der Kompostieranlage die Ertüchtigung der Abluftreinigung zwingend notwendig
ist.
Nachdem unabhängig vom Betreiber der Kompostieranlage die Anlage den
rechtlichen Anforderungen genügen muss, vereinbarte die Landkreisverwaltung mit
der Fa. Herhof, dass diese gegen Kostenerstattung die Genehmigungsunterlagen
für die Ertüchtigung der Abluftreinigungsanlage erstellt und die erforderliche
Genehmigung einholt. Die Kosten für Erstellung der Unterlagen und Durchführung
des Genehmigungsverfahrens betragen brutto ca. 98.700,00 €.
Die Baukosten für die Ertüchtigung der Abluftreinigungsanlage wurde
seitens der Fa. Herhof mit netto ca. 1,2 Mio Euro veranschlagt. Hinzu kommen
Kosten für die Sanierung des Betriebsgebäudes mit Sanitäranlagen
(Schwarz-weiß-Anlage) in Höhe von netto etwa 135.000 €.
Die Landkreisverwaltung prüfte in mehreren intensiven Gesprächen mit der
Fa. Herhof, unter welchen Voraussetzungen eine weitgehende Amortisation der
Baukosten mit keinem oder geringem Rückkaufspreis für den Landkreis Miltenberg
möglich ist. Überlegt war z.B. ein Kündigungsverzicht seitens des Landkreises
Miltenberg, der zu einer Verlängerung des Betreibervertrages führt.
Vergaberechtskonform könnte der Landkreis Miltenberg jedoch nur zweimal auf
sein Kündigungsrecht verzichten, so dass sich der Betreibervertrag mit der Fa.
Herhof maximal um 4 Jahre bis 30.09.2026 verlängert. In dieser Zeit ist eine
Amortisation der Kosten für die Ertüchtigung der Abluftreinigungsanlage und der
Verbesserung der sanitären Einrichtungen nicht möglich und für den Landkreis Miltenberg
im Hinblick auf den verbleibenden Kaufpreis nicht lohnend.
Nachdem
· der rechtskonforme Betrieb der
Kompostieranlage Guggenberg die Ertüchtigung der Abluftreinigungsanlage
erfordert,
· die Verbesserung der Sanitäranlagen im
Betriebsgebäude der Kompostieranlage aus Arbeitsschutzgründen notwendig ist und
· der Landkreis Miltenberg auch über den
30.09.2022 eine Anlage zur Kompostierung seiner Bioabfälle benötigt,
schlägt die Landkreisverwaltung vor, dass der
Landkreis Miltenberg die erforderlichen Investitionskosten von geschätzt netto
1,335 Mio Euro (1.588.650 € brutto) übernimmt. Die erforderlichen Mittel können
nach Aussage des Kreiskämmerers zur Verfügung gestellt werden.
Der Vertrag mit der Fa. Herhof Kompostierung
Miltenberg GmbH & Co. KG wird mit Wirkung zum 30.09.2022 gekündigt. Für die
Zeit ab 01.10.2022 wird für den Betrieb der Kompostieranlage Guggenberg in
einem europaweiten Vergabeverfahren eine geeignete Betreiberfirma ermittelt.
Denkbar wäre im Hinblick auf die Komplexität der Ausschreibung ein
wettbewerblicher Dialog.
Die
Landkreisverwaltung wird für die Durchführung des Vergabeverfahrens und für die
Prüfung, dass der Eigentumsübergang der Kompostieranlage an den Landkreis
Miltenberg „altersgerecht“ erfolgt, ein geeignetes Ingenieurbüro beauftragen.
Die Kosten für die Ingenieurleistung betragen nach derzeitiger Schätzung
weniger als 100.000 Euro. Allerdings gibt es zumindest für die technische
Überprüfung der Kompostieranlage nur wenige Fachbüros, so dass die Auswahl an
geeigneten Büros gering sein wird.
Nach intensiver Diskussion über mögliche Alternativen zur Ertüchtigung der Abluftreinigungsanlage und zur Finanzierung der Baumaßnahme an der Kompostieranlage empfahl der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz dem Kreistag bei einer Gegenstimme, die von der Landkreisverwaltung vorgeschlagenen Beschlüsse zu fassen. Beschlussvorschlag c) wird klarstellend modifiziert, dass die Verwaltung mit der Vorbereitung zur Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens beauftragt wird, jedoch vor Durchführung der Ausschreibung die entsprechenden Kreisgremien noch einmal zu beteiligen sind.
Herr Kreisrat Rüth sagt, dass sich nach Beratung in der Fraktion noch folgende Fragen ergeben hätten: Ab wann war dem Landratsamt klar, dass eine Ertüchtigung der Abluftreinigungsanlage aus immissionsschutzrechtlichen Gründen notwendig ist? Ist aus den amtsinternen Gesprächen auch die Alternative geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen in der Nachrüstung möglicherweise auch mit Übergangsfristen, hinausschieben oder verlängern zu können?
Grundlage sei ein Vertrag aus den 90er Jahren. Dieser Vertrag müsste normalerweise auch eine Regelung enthalten, was passiere, wenn während der Vertragslaufzeit sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern und damit Auswirkungen auf den Betrieb der Anlage erfolgen. Es müsste normalerweise auch drinstehen, wer dafür zuständig ist und wer welche Maßnahmen zu finanzieren hat.
Wichtig sei für die CSU-Fraktion sei auch folgender Prüfauftrag: Es sei vorgesehen, den Vertrag so zu kündigen, dass er 2022 auslaufe. Wie sieht es aus, wenn man die Vertragslaufzeit um zwei Jahre verlängern würde? Dann hätte man noch vier Jahre Laufzeit, in denen man die Fa. Herhof an den Investitionen finanziell beteiligen könne, damit der entsprechende Mehraufwand für den Landkreis geringer werde.
Frau Heim antwortet, dass diese Überlegung, den Vertrag zu verlängern, als erstes angestellt worden sei. Die Firma Herhof hätte dem auch zugestimmt, aber der Rückkaufspreis für den Landkreis Miltenberg zum 01.10.2026 wäre so uninteressant gewesen, dass es die kostengünstigere Lösung für den Landkreis sei, bei den momentan niedrigen Darlehenszinsen das Geld in seine eigene Anlage zu investieren, die ihm dann am 01.10.2020 gehöre.
Im Herbst 2018 sei entschieden worden, dass der Kühlturm der Kompostieranlage unter die 22. BImSchV falle und die Grenzwerte einzuhalten seien. Wenn die Grenzwerte nicht eingehalten würden, müsse man die Kompostieranlage schließen. Man habe zuerst mit Chemie, viel Frisch- und Trinkwasseraufwand versucht, die Legionellenzahl zu drücken und den Grenzwert zu halten, was ökologisch gesehen langfristig aber keine Lösung darstelle.
Im Vertrag gebe es die salvatorische Klausel. Wenn Rechtsfragen auftreten würden, die im Vertrag nicht geregelt seien, dann müssten sich die Vertragsparteien zusammensetzen und nach bestem Wissen und Gewissen eine Lösung finden. Es gebe vertraglich festgelegt viele Vorgaben zur Unterhaltung und Investition, aber dass eine komplette Abluftreinigungsanlage erneuert werden müsse, habe die Vertragslage nicht vorgesehen.
Herr Kreisrat Dr. Fahn erklärt, dass die Gegenstimme im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz von ihm gekommen sei. Der Landkreis müsse die Ertüchtigung der Anlage vorfinanzieren. Da europaweit ausgeschrieben werde, könne es sein, dass ein anderer Betreiber als die Fa. Herhof komme. Für ihn sei immer noch die Frage offen, ob ein neuer Betreiber die Vorfinanzierung in dieser Form akzeptiere, weil es ja bedeute, dass der Landkreis sein Geld wieder zurückbekommen wolle.
Frau Heim antwortet, dass die Anlage im momentanen Zustand nicht auf Dauer betrieben werden könne. Entweder investiere der Landkreis in seine eigene Anlage und stellt diese im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung für die Kompostierung der Abfälle zur Verfügung oder er müsse die Ertüchtigung von dem neuen Anbieter fordern und die Anlage noch bis zum 30.09.2022 über die Zeit retten. Das könne in ihren Augen keine sinnvolle Lösung sein. Sie prognostiziert, dass dies den Landkreis Miltenberg teurer käme.
Herr Kreisrat Ullmer sagt, dass dieses Thema im Umweltausschuss sehr ausgiebig diskutiert worden sei. Es seien alle Betreibermodelle durchgesprochen worden, u.a. Eigenbetrieb und Ausschreibung. Klar sei, dass die Anlage 2022 zu „0“ an den Landkreis zurückfalle und die Anlage ertüchtigt werden müsse. Wenn man nach der europaweiten Ausschreibung in 2022 eine Verlängerung von zwei Mal zwei Jahren ansetzen könne, dann wäre der Landkreis bis zum Jahr 2026 in der Lage, der Fa. Herhof den Betrieb zu lassen. Wenn der Landkreis den Vertrag aber jetzt kündige, laufe der Vertrag 2022 aus.
Die Anlage würde jetzt modifiziert, so dass der Landkreis dann eine Anlage habe, die in den nächsten 10-12 Jahren den Anforderungen entspreche. Seine Forderung im Umweltausschuss sei gewesen, dass man nicht zwischen vier und acht Jahre ausschreibe, sondern mindestens zehn Jahre, damit auch die nachfolgenden Firmen zu jeder Zeit eine Planungssicherheit hätten
Frau Heim antwortet, bevor die Ausschreibung veröffentlicht werde, werde man noch einmal im Umweltausschuss beraten. Der Wettbewerb achte inzwischen sehr darauf, dass generell nicht zu lange Vertragslaufzeiten angesetzt würden, wobei es für die Kompostierung sicherlich eine Möglichkeit wäre. Zehn Jahre wären dann aber das Maximum ohne Verlängerungsoptionen. Die Alternative wäre z.B. 7 Jahre mit Verlängerungsoption. Aber das wäre später zu entscheiden, wenn die Ausschreibung vorbereitet werde.