Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Betrieb der Kompostieranlage Guggenberg
Empfehlungsbeschluss zur
a) Übernahme der Investitionskosten für die Ertüchtigung der Abluftreinigungsanlage
b) Kündigung des Betreibervertrages mit der Fa. Herhof Kompostierung Miltenberg GmbH & Co. KG bis spätestens 31.03.2021 mit Wirkung zum 30.09.2022
c)Ausschreibung des Betriebs der Kompostieranlage

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.12.2020   NU/003/2020 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Kreisrat Dr. Fahn),

 

folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)     Der Landkreis Miltenberg übernimmt die Kosten für die Ertüchtigung der Abluftreinigungsanlage und der Sanierung der sanitären Einrichtungen bei der Kompostieranlage in Höhe von geschätzt 1.588.650 € Euro brutto. Die Fa. Herhof Kompostierung Miltenberg GmbH & Co. KG als derzeitige Eigentümerin wird mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten auf Grundlage der erteilten Genehmigung beauftragt. Die Kostenerstattung erfolgt nach offener Rechnungslegung. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, mit der Fa. Herhof Kompostierung Miltenberg GmbH & Co. KG die erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen.

 

b)     Der Betreibervertrag zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Fa. Herhof Kompostierung Miltenberg GmbH & Co. KG wird bis spätestens 31.03.2021 mit Wirkung zum 30.09.2022 gekündigt.

 

c)    Für den Betrieb der Kompostieranlage wird ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen beauftragt.


Frau Heim, SG 11 – Kommunale Abfallwirtschaft, berichtet, dass die Fa. Herhof Kompostierung Miltenberg GmbH & Co. KG seit 01.10.1997 die Kompostieranlage Guggenberg auf dem Grundstück des Landkreises Miltenberg im Betriebsführungsmodell betreibt. Das bedeutet, dass die Anlage von der Fa. Herhof geplant, gebaut und finanziert wurde; der Landkreis zahlt im Gegenzug für die Kompostierung der Bioabfälle und für Finanzierung der Anlage einen Grund- und einen Arbeitspreis. Der Betreibervertrag kann erstmals bis spätestens 31.03.2021 mit Wirkung zum 30.09.2022 gekündigt werden. Die Kompostieranlage geht dann zum Preis von 0 Euro an den Landkreis Miltenberg über. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich um jeweils zwei Jahre.

 

Im August 2017 trat die 42. BImSchV in Kraft. Sie regelt den „Betrieb von Kühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, die Wasser verwenden und dieses in Kontakt mit der Umgebungsluft bringen“. Nach ursprünglicher Unsicherheit, ob die 42. BImSchV auch auf die Verdunstungskühlanlage bei der Abluftreinigung für die Rotteboxen anwendbar ist, kristallisierte sich u.a. in verschiedenen Gesprächen mit den Kolleg*innen der Unteren Immissionsschutzbehörde heraus, dass für einen dauerhaft rechtssicheren Betrieb der Kompostieranlage die Ertüchtigung der Abluftreinigung zwingend notwendig ist.

 

Nachdem unabhängig vom Betreiber der Kompostieranlage die Anlage den rechtlichen Anforderungen genügen muss, vereinbarte die Landkreisverwaltung mit der Fa. Herhof, dass diese gegen Kostenerstattung die Genehmigungsunterlagen für die Ertüchtigung der Abluftreinigungsanlage erstellt und die erforderliche Genehmigung einholt. Die Kosten für Erstellung der Unterlagen und Durchführung des Genehmigungsverfahrens betragen brutto ca. 98.700,00 €.

 

Die Baukosten für die Ertüchtigung der Abluftreinigungsanlage wurde seitens der Fa. Herhof mit netto ca. 1,2 Mio Euro veranschlagt. Hinzu kommen Kosten für die Sanierung des Betriebsgebäudes mit Sanitäranlagen (Schwarz-weiß-Anlage) in Höhe von netto etwa 135.000 €.

 

Die Landkreisverwaltung prüfte in mehreren intensiven Gesprächen mit der Fa. Herhof, unter welchen Voraussetzungen eine weitgehende Amortisation der Baukosten mit keinem oder geringem Rückkaufspreis für den Landkreis Miltenberg möglich ist. Überlegt war z.B. ein Kündigungsverzicht seitens des Landkreises Miltenberg, der zu einer Verlängerung des Betreibervertrages führt. Vergaberechtskonform könnte der Landkreis Miltenberg jedoch nur zweimal auf sein Kündigungsrecht verzichten, so dass sich der Betreibervertrag mit der Fa. Herhof maximal um 4 Jahre bis 30.09.2026 verlängert. In dieser Zeit ist eine Amortisation der Kosten für die Ertüchtigung der Abluftreinigungsanlage und der Verbesserung der sanitären Einrichtungen nicht möglich und für den Landkreis Miltenberg im Hinblick auf den verbleibenden Kaufpreis nicht lohnend.

 

Nachdem

 

· der rechtskonforme Betrieb der Kompostieranlage Guggenberg die Ertüchtigung der Abluftreinigungsanlage erfordert,

 

· die Verbesserung der Sanitäranlagen im Betriebsgebäude der Kompostieranlage aus Arbeitsschutzgründen notwendig ist und

 

· der Landkreis Miltenberg auch über den 30.09.2022 eine Anlage zur Kompostierung seiner Bioabfälle benötigt,

 

 

schlägt die Landkreisverwaltung vor, dass der Landkreis Miltenberg die erforderlichen Investitionskosten von geschätzt netto 1,335 Mio Euro (1.588.650 € brutto) übernimmt. Die erforderlichen Mittel können nach Aussage des Kreiskämmerers zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Vertrag mit der Fa. Herhof Kompostierung Miltenberg GmbH & Co. KG wird mit Wirkung zum 30.09.2022 gekündigt. Für die Zeit ab 01.10.2022 wird für den Betrieb der Kompostieranlage Guggenberg in einem europaweiten Vergabeverfahren eine geeignete Betreiberfirma ermittelt. Denkbar wäre im Hinblick auf die Komplexität der Ausschreibung ein wettbewerblicher Dialog.

 

Die Landkreisverwaltung wird für die Durchführung des Vergabeverfahrens und für die Prüfung, dass der Eigentumsübergang der Kompostieranlage an den Landkreis Miltenberg „altersgerecht“ erfolgt, ein geeignetes Ingenieurbüro beauftragen. Die Kosten für die Ingenieurleistung betragen nach derzeitiger Schätzung weniger als 100.000 Euro. Allerdings gibt es zumindest für die technische Überprüfung der Kompostieranlage nur wenige Fachbüros, so dass die Auswahl an geeigneten Büros gering sein wird.

 

 

In der Folge wird intensiv diskutiert, welche weiteren Möglichkeiten es für den Betrieb der Kompostieranlage gebe. Allerdings wird sowohl ein Verkauf des Grundstücks wie auch die Möglichkeit, der Landkreis könnte mit eigenem Personal die Kompostieranlage betreiben, als wenig sinnvoll eingeschätzt. Es wird angeregt, den Betrieb der Anlage in der Ausschreibung auf zehn Jahre festzulegen.

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