Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen gemäß § 22 VerpackG mit Festlegung des Sammelsystems für LVP
Empfehlungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.12.2020   NU/003/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag einstimmig,

 

der ausgehandelten Abstimmungsvereinbarung über die Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen vom 22.10.2020 zuzustimmen.


Frau Heim, SG 11 – Kommunale Abfallwirtschaft, informiert, dass im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am 15.07.2019 der damalige Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz die Landkreisverwaltung beauftragt hat, mit der DSD GmbH als Verhandlungsführerin die haushaltsnahe Erfassung von Verpackungen abzustimmen. Die Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) sollte danach wahlweise mittels gelbem Sack oder gelber Tonne, jeweils 4-wöchentliche Abholung, erfolgen. Dieses Verhandlungsergebnis war trotz intensiver Bemühungen nicht erreichbar. Ausgehandelt werden konnte allerdings, dass gelbe Säcke in besserer Qualität, nämlich höhere Stärke und ohne Zuschlagstoffe wie z.B. Kalk oder Kreide, zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Die Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen wird in der abzuschließenden Abstimmungsvereinbarung geregelt. Diese wurde am 22.10.2020 mit der „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ als Verhandlungsführerin verhandelt und entspricht der zwischen dem VKU und den Dualen Systemen ausgehandelten Orientierungshilfe.

 

Wesentliche Punkte der Abstimmungsvereinbarung (AV) sind

 

  • die Festlegung der Sammelsysteme (§ 3 AV und Anlagen 3-8)
  • die Mitbenutzung von Sammelsystemen (§ 4 AV)
  • die Höhe zu zahlender Mitbenutzungsentgelte (Anlagen 7 und 8)
  • Herausgabeansprüche von Wertstoffen (Anlagen 7 und 8) oder
  • der Umgang mit Fehlbefüllungen (§ 8 AV)

 

Die Abstimmungsvereinbarung gilt unbefristet (§ 12 Nr. 3 AV), jedoch sind Anpassungen über vertragliche Einigung oder durch Rahmenvorgabe des Landkreises Miltenberg möglich (§ 3 Abs. 3 AV). Während der Vertragslaufzeit von Sammelaufträgen kann der Landkreis Miltenberg allerdings nicht mittels Rahmenvorgaben in ein duales Sammelsystem eingreifen und Änderungen anordnen (§ 3 Nr. 2 Abs. 2 AV). Damit ist für die Jahre 2021 bis 2024 für LVP das Erfassungssystem gelber Sack festgelegt.

 

Für die Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen im Landkreis Miltenberg werden folgende Systeme abgestimmt:

 

LVP (Anlage 3)

Kunststoffsack gelblich transparent, HDPE, ohne Zuschlagstoffe wie Kalk, Kreide, Talkum oder Maisstärke o. ä.

90l Fassungsvermögen, eingearbeitetes Zugband

4-wöchentliche Abholung

 

Stoffgleiche Nichtverpackungen (Anlage 8)

Erfassung zusammen mit Leichtverpackungen mittels „Gelber Sack plus“

Sammelsystem und –turnus wie LVP

Mitbenutzung des „Dualen Sammelsystems“ durch den Landkreis Miltenberg gegen Zahlung eines Mitbenutzungsentgeltes für Sammlung und Verwertung stoffgleicher Nichtverpackungen

 

Glas (Anlage 4)

Depotcontainer zur farbgetrennten Erfassung für Weiß-, Grün- und Braunglas, ca. 1 Containerstandort pro 500 Einwohner; außerdem Glascontainer bei den Wertstoffhöfen des Landkreises Miltenberg

Gefäßtyp: Einkammer-Depotcontainer 3,2 m³

Sammelrhythmus: nach Bedarf,

regelmäßige Reinigung und Unterhaltung der Glascontainer durch Duale Systeme bzw. deren Beauftragter

 

PPK (Anlage 7)

PPK-Sammlung des Landkreises Miltenberg

Haushaltsnahe Behältersammlung, vierwöchentliche Abholung

Mitbenutzung des Sammelsystems des Landkreises Miltenberg durch die Dualen Systeme gegen Zahlung eines Mitbenutzungsentgeltes an den Landkreis Miltenberg

Die Landkreisverwaltung bittet den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz der vorliegenden Abstimmungsvereinbarung, Stand 22.10.2020 zuzustimmen und auch dem Kreistag die Zustimmung zu empfehlen.

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