Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Antrag der CSU-Kreistagsfraktion - finanzielle Unterstützung der Vereine
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 01.12.2020 KA/004/2020 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
mehrheitlich,
den vorliegenden Antrag nicht anzunehmen.
Die CSU-Kreistagsfraktion bittet um Prüfung, ob für
die Laienmusikverbände, Sport- und Schützenvereine im Landkreis Miltenberg, in
Anlehnung an die Förderung des Freistaates Bayern, eine einmalige finanzielle
Unterstützung durch den Landkreis in einer Größenordnung von 500 Euro pro
Verein möglich ist.
Begründung:
Bedingt durch
die Corona-Krise müssen die Vereine aufgrund vieler ausfallender
Veranstaltungen, wie Wettkämpfe, Konzerte oder Feste auf ihre Einnahmen
verzichten, die eigentlich für die Fortführung ihres Vereinszweckes notwendig
wären. Der Freistaat Bayern hat deshalb verschiedene Sonderprogramme ins Leben
gerufen. Für die Sport- und Schützenvereine wurde die sogenannte
Vereinspauschale verdoppelt. Dies hat auch die Stadt Aschaffenburg so umgesetzt.
Da auf der letzten Kreistagssitzung vom Kämmerer über die positive
Haushaltssituation des Landkreises in 2020/21 informiert wurden, ist eine
einmalige finanzielle Unterstützung der Vereine durch den Landkreis vertretbar.
Die Vereine spielen eine außerordentliche wichtige Rolle für das Gemeinwesen
unseres Landkreises, daher ist eine solche Unterstützung in der
Corona-Situation mehr als sinnvoll.
Die
Laienmusikverbände werden vom Freistaat mit 1.000 Euro pro Verein plus weiteren
500 Euro pro Ensemble unterstützt.
Einen
entsprechenden Wunsch haben bereits am 27.07.2020 der Maintal Sängerbund und
der Musikverband Untermain an Landrat Scherf formuliert.
Hierzu
führt die Verwaltung aus:
Die Aufgaben des Landkreises ergeben sich im Wesentlichen
aus Art. 10 BV, Art. 4 bis 6 und Art. 51 bis 53 LKrO, die Aufgaben der
Gemeinden aus Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 11 und 83 Abs. 1 BV sowie Art. 6 bis 8
und 57 und 58 GO.
Daraus ergibt sich die grundsätzliche Trennung von
Landkreis- und Gemeindeaufgaben.
Für eine pauschale Förderung von Vereinen sieht die
Verwaltung keine Rechtsgrundlage. Die grundsätzliche Förderung der Vereine ist
nach Auffassung der Verwaltung Aufgabe der Gemeinden. Daher ist die pauschale
Förderung von Vereinen als landkreisfremde Aufgabe einzuordnen, welche der
Landkreis nicht leisten darf.
Die Regierung von
Unterfranken als Rechtsaufsichtsbehörde teilt diese Rechtsauffassung.
Kreisrat Dr. Bohnhoff führt zu dem Antrag der CSU-Kreistagsfraktion aus,
dass man einfach sehe, dass man aus ihrer Sicht den Vereinen genauso Hoffnung
machen müsse wie den Kulturschaffenden, wie es in einigen Punkten vorher
besprochen worden sei. Man sehe eine Möglichkeit, dass man eine einmalige
Förderung von 500 Euro pro Verein, der verbandlich organisiert sei im
Landkreis, mache. Man habe die Stellungnahme der Verwaltung in der
Sitzungsvorlage erhalten. Es gebe zwei Fragen. Einmal, wie die rechtliche
Situation sei, was die Verwaltung sehr gut erörtert habe. Die andere Frage sei,
ob sich der Landkreis das leisten könne. Man sei das letzte Mal sehr guten
Mutes gewesen, weil gezeigt worden sei, dass der Haushalt des Landkreises
2020/2021 Möglichkeiten hätte, diesen einen solchen Betrag aufzubringen. Man
habe seitens der CSU recherchiert, es seien ungefähr 320 Vereine im Landkreis, die
das betreffen würde, die verbandlich organisiert seien, und man müsse dann von
einer Belastung des Haushalts von ca. 160.000,00 Euro sprechen. Die CSU finde,
das sei eine sehr wichtige Maßnahme, um Zeichen zu setzen. Man sehe auch, dass
die Gemeinden unterschiedlich stark belastet seien. Man habe als Landkreis eine
entsprechende Möglichkeit, das finanziell zu stemmen und wenn man ganz ehrlich
sei, die rechtliche Würdigung sei ja gewesen, dass es nicht originäre Aufgabe
des Landkreises sei. Aber man müsse sehen, ob man von der TVG-Hallenmiete
spreche, die man reduziert habe, was man auch gerne gemacht habe, ob man von
der Schwimmförderung spreche in Höhe von 150.000 Euro. Man habe viele Bereiche,
die man hier im Gremium entsprechend gutheiße und tue, die auch nicht originäre
Aufgabe wären. Diese dürfte man dann auch nicht machen. Die tue man
bewusstmachen als Kreisrät*innen und deswegen bitte die CSU die Kolleg*innen
hier, diesen Antrag entsprechend zu unterstützen, damit man die Vereine vor Ort
unterstützen könne. Es seien ehrenamtlich Tätige, die auch ein entsprechendes
Zeichen bräuchten. Er habe eine Unterlage an die Kreisrät*innen gesendet,
woraus man ersehen könne, dass knappe 50% der Vereine sich in 2021 als
existenzbedrohend sehen würden, dann sei das bestimmt nicht die
Rettungsmaßnahme, aber das Zeichen.
Landrat Scherf antwortet, dass es bei den gesendeten Unterlagen von
Kreisrat Dr. Bohnhoff nicht um die Vereine, sondern um die Spitzenverbände des
Sports und deren existenzielle Gefährdung gehe. Das sei nicht die Untersuchung
der Situation der einzelnen Vereine, weder in Deutschland noch im Landkreis
Miltenberg.
Kreisrat Dr. Bohnhoff habe angesprochen, dass es am Ende die
verbandlichen Vereine betreffe. Man würde dadurch allerdings eine Ungerechtigkeit
schaffen, weil man sehr viele Vereine habe, die nicht verbandlich organisiert
seien.
Landrat Scherf hält fest, dass es eine ganz klare Definition von
Landkreis- und Gemeindeaufgaben gebe. Die Vereinsförderung sei ganz klar eine
Gemeindeaufgabe.
Bei der Schwimmförderung, die Kreisrat Dr. Bohnhoff in den Raum gestellt
habe, sei man im Bereich der Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern und
Jugendlichen, was eine originäre Aufgabe des Landkreises Miltenberg sei.
Natürlich bräuchten Vereine immer eine finanzielle Hilfe, aber wenn die
verbandliche Arbeit angesprochen werde, möchte er verdeutlichen, dass seit 1.
Juli jeder Chor und jedes Ensemble Fördergelder beantragen könne. Voraussetzung
sei die Mitgliedschaft in einem der Laienmusik Dachverbände. Bis Dezember 2020
können nach Bedarf bis zu 1.000 Euro pro Verein zzgl. bis zu 500 € pro weiterem
Ensemble ausgegeben werden. Antrags- und Bewilligungsstellen sind die
Dachverbände der Laienmusik.
Dies gelte auch für die Laienmusikverbände. Finanzielle Unterstützung
verspreche hier das Hilfsprogramm der bayerischen Staatsregierung: 10.000
bayerische Laienmusikvereine sollen in den Genuss von jeweils 1.000 Euro
kommen.
Antragsberechtigt seien gemeinnützige Laienmusikvereine mit Sitz in
Bayern, die Mitglied eines der Laienmusikverbände sind. Gefördert werden nach
Auskunft des Wissenschaftsministeriums musikalische Aktivitäten der Vereine wie
Konzerte, GEMA-Kosten, besondere Maßnahmen aufgrund von Hygiene- und
Schutzkonzepten und Kosten für Ensembleleiter, die aufgrund der Corona-Pandemie
von den Vereinen nicht (vollständig) getragen werden können. Die Förderung
bemisst sich am Förderbedarf und beläuft sich auf bis zu 1.000 Euro pro Verein
bzw. Stammorchester (zuzüglich bis zu 500 Euro pro weiterem Ensemble, das beim
Verband gemeldet ist). Stand Dezember 2020 habe der Verbandsvorsitzende Manfred
Ländler, der auch CSU-Landtagsabgeordneter sei, gesagt, dass gerade einmal die
Hälfte der Vereine die Mittel abgerufen habe.
Zu den Hilfen für den Sport erklärt Landrat Scherf, dass der BLSV die
Auswirkungen der Corona-Krise auf den Sport in Bayern nach wie vor gravierend
nennt – die aktuell geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie wurden
zuletzt bis zum 20. Dezember verlängert. Um dem vom BLSV prognostizierten
Verlust von mehr als 100.000 Mitgliedern in den bayerischen Sportvereinen zum
Jahresende entgegenzuwirken, muss die beschlossene Schließung der
Indoor-Sportanlagen im Freizeit- und Amateursportbereich aufgehoben werden. Der
Sport müsse als Teil der Lösung schnellstmöglich wieder die Möglichkeit
bekommen, seinen Beitrag zur Gesunderhaltung der Menschen zu leisten, so der
BLSV-Verbandsausschuss.
Darüber hinaus wurden bei der Herbsttagung die gute Zusammenarbeit mit
der Politik und die damit verbundenen finanziellen Unterstützungsleistungen der
Bayerischen Staatsregierung hervorgehoben. Die Verdopplung der Vereinspauschale
von 20 auf 40 Mio. Euro im April war hierbei ein erster wichtiger Schritt,
dennoch sind zukünftig weitere Hilfspakete für die Sportvereine und
Sportfachverbände nötig. Hierzu ist der BLSV im intensiven Austausch mit der
Politik. Darüber hinaus wurde im Verbandsauschuss besprochen, dass Vereine, die
von der Corona-Krise betroffen sind, noch bis 31. Januar 2021 auf dem
bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
außerordentliche staatliche Wirtschaftshilfen (sog. „Novemberhilfen“)
beantragen können.
Zu den Hilfen des Landkreises Miltenberg im Rahmen seiner gesetzlichen
Verantwortung für die Förderung von Kindern und Jugendlichen erklärt Landrat
Scherf, dass alle im Jahr 2020 nicht ausgeschöpften Zuschussmittel pauschal an
die Mitgliedsverbände des KJR als pauschaler Corona-Zuschuss ausgeschüttet werden,
es müssen keine Mittel an den Landkreis Miltenberg zurückgeführt werden. Es
handelt sich hierbei um ca. 40.000€, von denen in 2019 35.067,00€ an die
Mitgliedsverbände zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ausgeschüttet
wurden.
Analog wurde auch im Bereich der Förderung der Schwimmfähigkeit im
Landkreis Miltenberg gehandelt. Es wurden die Förderungen in Höhe von 150.000€
ausgezahlt.
Zeichen könne man immer setzen, aber man habe den erhobenen Zeigefinger
nicht zu Unrecht von der Regierung von Unterfranken bekommen, die gesagt habe,
bei 1% sei Schluss mit fremden Leistungen. Deswegen könne man nicht wahllos
finanzielle Unterstützung leisten.
Das, was die Vereine und Verbände im Landkreis neben der finanziellen
Unterstützung durch den Staat und im Einzelfall durch die Gemeinden vor Ort
brauchten, seien
Perspektiven für ihre Arbeit: Der beklagte drohende Mitgliederschwund habe etwas
damit zu tun, dass die Vereine und Verbände zur Untätigkeit gezwungen seien - trotz
gerade im Landkreis Miltenberg hervorragender Hygienekonzepte. Hier erfolge
keine Differenzierung mehr, so habe die 9. Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun jede Form der offenen oder
verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit untersagt.
Kreisrat
Dotzel habe sich bei der Regierung zu ihrer in der Vorlage erwähnten Aussage
erkundigt. Dort wisse niemand Bescheid darüber. Er möchte wissen, wie sich das
erkläre.
Herr
Krämer, der Kreiskämmerer, antwortet, dass er mit der Regierung telefonisch und
per E-Mail Kontakt aufgenommen habe. Die Aussage der Regierung liege auch per
E-Mail vor, dass es nicht Aufgabe des Landkreises sei, die Vereine kausal zu
fördern.
Landrat Scherf erinnert, dass der Kreistag
freiwillige Leistungen beschieden habe, die man sich gemeinsam sehr gut
überlegt habe, weil man am Ende des Tages an eine Grenze komme, da freiwillige
Leistungen nur bis 1% geduldet würden. Das Gremium könne auch anders
entscheiden. Es sei rechtlich klar, dass es nicht Verantwortung des Landkreises
sei und es nicht darum gehe, eine Verantwortung wegzuschieben. Der Freistaat
Bayern kümmere sich sehr umfassend um die Vereine, aber das Problem des Antrags
sei, dass die Unterstützung nur die verbandsseitig organisierten Vereine
erhalten würde und die anderen nicht.
Kreisrat Zöller stimmt zu, dass jeder Verein
500,00 Euro gebrauchen könne. Zum einen möchte er zur Förderung der
Schwimmfähigkeit sagen, weil es bei Kreisrat Dr. Bohnhoff so geklungen habe,
dass man diese Förderung trotz Corona ausbezahlt habe, dass Schwimmkurse
stattgefunden hätten und das Programm funktioniere.
Er möchte ergänzen, dass es für Vereine noch
andere Möglichkeiten gebe, wenn sie z.B. ein Vereinsheim hätten und momentan
keine Einnahmen. Dann könnte der Verein einen Antrag auf Überbrückungshilfe
stellen. Dafür habe er auch bei einigen Vereinen vor Ort geworben. Drei
Mönchberger Vereine hätten das beantragt und seien sehr gut bedient worden.
Es seien viele Instrumente da, die den
Vereinen helfe würden. Der Landkreis habe vielfältige Möglichkeiten, zu
unterstützen, und deshalb sollte man dabei bei der originären Aufgabe bleiben,
die Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen.
Kreisrat Schwing sagt, dass außergewöhnliche
Zeiten außergewöhnliche Maßnahmen erforderten. Ehrenamt sei nicht Arbeit, die
nicht bezahlt werde, sondern Arbeit, die unbezahlbar sei. So könne man den
Antrag der CSU zusammenfassen. Ein Politiker habe einmal gesagt: „Wir müssen
Mut machen und Zuversicht geben.“ Das habe Landrat Scherf in der heutigen
Sitzung bei dem Punkt zum Kulturhaushalt gesagt. Wenn man den Künstlern, auch
externen, Mut machen und Zuversicht geben wolle, dann fände er das gleiche den
ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern gegenüber ein sehr gutes Signal. Die
CSU hänge nicht an dem Begriff „verbandsorganisiert“. Wenn Landrat Scherf den
Antrag ausweiten möchte, würde die CSU das auch gerne mittragen. Man habe hier
eine Größenordnung in den Raum stellen wollen, damit man auch argumentieren
könne. Es gebe ungefähr 320 Vereine, das bedeute ungefähr 160.000 Euro im
Haushalt.
Man rede heute nicht das erste Mal über
freiwillige Leistungen, man habe im Kulturhaushalt heute freiwillige Leistungen
beschlossen, das Thema Mainfähre sei bereits angeklungen, das Thema
350-Euro-Ticket sei angeklungen, das Thema Hallenmiete TVG sei angeklungen. Die
Situation der Vereine habe man auch im Main-Echo gut nachvollziehen können.
Im Jugendhilfeausschuss am gestrigen Tag habe
man den Bericht des Kreisjugendrings gehört, wo es sehr bitter aussehe, wo die
Motivation auch relativ gesunken sei. Die anwesenden Bürgermeisterkolleg*innen
werden bestätigen können, wie es bei Vereinen aktuell aussehe. Auch aus seiner
eigenen Erfahrung als 2. Vorstand im Musikverein könne er berichten, dass die
Vereinsarbeit zurzeit sehr mühselig und arbeitsintensiv sei. Die Probenarbeit
sei komplett zum Erliegen gekommen, die Einnahmen seien nicht mehr da, die Kosten
würden weiterlaufen, bei vielen Vereinen komme das Thema Motivation und
Mitgliederbindung auf den Tisch. Gerade für die Jugend sehe man relativ
schwarz, dass man auch alle wieder zu den Proben bekomme, wenn man wieder
dürfe.
Der Jugendhilfeetat für das nächste Jahr habe
einen Zuschussbedarf von fast 9 Mio. Euro. Wenn man betrachte, dass auch in den
Vereinen eine für den Landkreis kostenlose Förderung und Präventionsarbeit
geleistet werde, dann sollten die 160.000 Euro dem Landkreis nicht zu schade sein.
Landrat Scherf habe gesagt, dass in der
Bürgermeisterdienstbesprechung über das Thema Vereinsförderung gesprochen
worden sei. Kreisrat Schwing ergänzt, dass es nicht um eine pauschale
Vereinsförderung gegangen sei, sondern um das Thema Übungsleiterpauschale. Im
Antrag der CSU finde man das Wort Übungsleiterpauschale nicht. Von daher
gesehen gehe das komplett am Antrag der CSU vorbei.
Er wirbt dafür, es nicht bei
Lippenbekenntnissen zu belassen, sondern ein deutliches Signal für das Ehrenamt
folgen zu lassen.
Landrat Scherf sagt, dass alle Mitglieder des
Kreisausschusses und des Kreistages das ehrenamtliche Engagement zu schätzen
wissen. Auch er selbst sei Mitglied zahlreicher Vereine bzw. Vorsitzender
einiger Vereine. Die Wertschätzung gelte für alle, aber deswegen müsse man
nicht jeden Antrag unterstützen.
Landrat Scherf habe ausgeführt, dass die
Vereine umfangreich und gut durch die bayerische Staatsregierung unterstützt
würden.
Was die Vereine und Verbände im Landkreis
benötigen, sei eine Perspektive. Wenn sich die CSU-Fraktion so für die Vereine
einsetze, bittet er darum, mit deren Abgeordneten, den Mitgliedern der
Staatsregierung, zu sprechen, dass es nicht noch einmal zu Verschärfungen komme
mit der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die beispielsweise
jede Form von Jugendarbeit verboten habe, sondern dass man ganz schnell den
Schwerpunkt bei den Öffnungen ab Januar auf die Vereine lege.