Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Antrag der CSU-Kreistagsfraktion - finanzielle Unterstützung der Vereine

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.12.2020   KA/004/2020 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag

 

mehrheitlich,

 

den vorliegenden Antrag nicht anzunehmen.


Landrat Scherf führt aus, dass die CSU-Kreistagsfraktion mit E-Mail vom 02.11.2020 folgenden Antrag an den Kreistag im Landkreis Miltenberg stellte:

 

Die CSU-Kreistagsfraktion bittet um Prüfung, ob für die Laienmusikverbände, Sport- und Schützenvereine im Landkreis Miltenberg, in Anlehnung an die Förderung des Freistaates Bayern, eine einmalige finanzielle Unterstützung durch den Landkreis in einer Größenordnung von 500 Euro pro Verein möglich ist.

 

Begründung:

Bedingt durch die Corona-Krise müssen die Vereine aufgrund vieler ausfallender Veranstaltungen, wie Wettkämpfe, Konzerte oder Feste auf ihre Einnahmen verzichten, die eigentlich für die Fortführung ihres Vereinszweckes notwendig wären. Der Freistaat Bayern hat deshalb verschiedene Sonderprogramme ins Leben gerufen. Für die Sport- und Schützenvereine wurde die sogenannte Vereinspauschale verdoppelt. Dies hat auch die Stadt Aschaffenburg so umgesetzt. Da auf der letzten Kreistagssitzung vom Kämmerer über die positive Haushaltssituation des Landkreises in 2020/21 informiert wurden, ist eine einmalige finanzielle Unterstützung der Vereine durch den Landkreis vertretbar. Die Vereine spielen eine außerordentliche wichtige Rolle für das Gemeinwesen unseres Landkreises, daher ist eine solche Unterstützung in der Corona-Situation mehr als sinnvoll.

Die Laienmusikverbände werden vom Freistaat mit 1.000 Euro pro Verein plus weiteren 500 Euro pro Ensemble unterstützt.

Einen entsprechenden Wunsch haben bereits am 27.07.2020 der Maintal Sängerbund und der Musikverband Untermain an Landrat Scherf formuliert.

 

Hierzu führt die Verwaltung aus:

Die Aufgaben des Landkreises ergeben sich im Wesentlichen aus Art. 10 BV, Art. 4 bis 6 und Art. 51 bis 53 LKrO, die Aufgaben der Gemeinden aus Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 11 und 83 Abs. 1 BV sowie Art. 6 bis 8 und 57 und 58 GO.

Daraus ergibt sich die grundsätzliche Trennung von Landkreis- und Gemeindeaufgaben.

 

Für eine pauschale Förderung von Vereinen sieht die Verwaltung keine Rechtsgrundlage. Die grundsätzliche Förderung der Vereine ist nach Auffassung der Verwaltung Aufgabe der Gemeinden. Daher ist die pauschale Förderung von Vereinen als landkreisfremde Aufgabe einzuordnen, welche der Landkreis nicht leisten darf.

Die Regierung von Unterfranken als Rechtsaufsichtsbehörde teilt diese Rechtsauffassung.

 

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff führt zu dem Antrag der CSU-Kreistagsfraktion aus, dass man einfach sehe, dass man aus ihrer Sicht den Vereinen genauso Hoffnung machen müsse wie den Kulturschaffenden, wie es in einigen Punkten vorher besprochen worden sei. Man sehe eine Möglichkeit, dass man eine einmalige Förderung von 500 Euro pro Verein, der verbandlich organisiert sei im Landkreis, mache. Man habe die Stellungnahme der Verwaltung in der Sitzungsvorlage erhalten. Es gebe zwei Fragen. Einmal, wie die rechtliche Situation sei, was die Verwaltung sehr gut erörtert habe. Die andere Frage sei, ob sich der Landkreis das leisten könne. Man sei das letzte Mal sehr guten Mutes gewesen, weil gezeigt worden sei, dass der Haushalt des Landkreises 2020/2021 Möglichkeiten hätte, diesen einen solchen Betrag aufzubringen. Man habe seitens der CSU recherchiert, es seien ungefähr 320 Vereine im Landkreis, die das betreffen würde, die verbandlich organisiert seien, und man müsse dann von einer Belastung des Haushalts von ca. 160.000,00 Euro sprechen. Die CSU finde, das sei eine sehr wichtige Maßnahme, um Zeichen zu setzen. Man sehe auch, dass die Gemeinden unterschiedlich stark belastet seien. Man habe als Landkreis eine entsprechende Möglichkeit, das finanziell zu stemmen und wenn man ganz ehrlich sei, die rechtliche Würdigung sei ja gewesen, dass es nicht originäre Aufgabe des Landkreises sei. Aber man müsse sehen, ob man von der TVG-Hallenmiete spreche, die man reduziert habe, was man auch gerne gemacht habe, ob man von der Schwimmförderung spreche in Höhe von 150.000 Euro. Man habe viele Bereiche, die man hier im Gremium entsprechend gutheiße und tue, die auch nicht originäre Aufgabe wären. Diese dürfte man dann auch nicht machen. Die tue man bewusstmachen als Kreisrät*innen und deswegen bitte die CSU die Kolleg*innen hier, diesen Antrag entsprechend zu unterstützen, damit man die Vereine vor Ort unterstützen könne. Es seien ehrenamtlich Tätige, die auch ein entsprechendes Zeichen bräuchten. Er habe eine Unterlage an die Kreisrät*innen gesendet, woraus man ersehen könne, dass knappe 50% der Vereine sich in 2021 als existenzbedrohend sehen würden, dann sei das bestimmt nicht die Rettungsmaßnahme, aber das Zeichen.

 

 

Landrat Scherf antwortet, dass es bei den gesendeten Unterlagen von Kreisrat Dr. Bohnhoff nicht um die Vereine, sondern um die Spitzenverbände des Sports und deren existenzielle Gefährdung gehe. Das sei nicht die Untersuchung der Situation der einzelnen Vereine, weder in Deutschland noch im Landkreis Miltenberg.

Kreisrat Dr. Bohnhoff habe angesprochen, dass es am Ende die verbandlichen Vereine betreffe. Man würde dadurch allerdings eine Ungerechtigkeit schaffen, weil man sehr viele Vereine habe, die nicht verbandlich organisiert seien.

Landrat Scherf hält fest, dass es eine ganz klare Definition von Landkreis- und Gemeindeaufgaben gebe. Die Vereinsförderung sei ganz klar eine Gemeindeaufgabe.

Bei der Schwimmförderung, die Kreisrat Dr. Bohnhoff in den Raum gestellt habe, sei man im Bereich der Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen, was eine originäre Aufgabe des Landkreises Miltenberg sei.

Natürlich bräuchten Vereine immer eine finanzielle Hilfe, aber wenn die verbandliche Arbeit angesprochen werde, möchte er verdeutlichen, dass seit 1. Juli jeder Chor und jedes Ensemble Fördergelder beantragen könne. Voraussetzung sei die Mitgliedschaft in einem der Laienmusik Dachverbände. Bis Dezember 2020 können nach Bedarf bis zu 1.000 Euro pro Verein zzgl. bis zu 500 € pro weiterem Ensemble ausgegeben werden. Antrags- und Bewilligungsstellen sind die Dachverbände der Laienmusik.

Dies gelte auch für die Laienmusikverbände. Finanzielle Unterstützung verspreche hier das Hilfsprogramm der bayerischen Staatsregierung: 10.000 bayerische Laienmusikvereine sollen in den Genuss von jeweils 1.000 Euro kommen.

Antragsberechtigt seien gemeinnützige Laienmusikvereine mit Sitz in Bayern, die Mitglied eines der Laienmusikverbände sind. Gefördert werden nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums musikalische Aktivitäten der Vereine wie Konzerte, GEMA-Kosten, besondere Maßnahmen aufgrund von Hygiene- und Schutzkonzepten und Kosten für Ensembleleiter, die aufgrund der Corona-Pandemie von den Vereinen nicht (vollständig) getragen werden können. Die Förderung bemisst sich am Förderbedarf und beläuft sich auf bis zu 1.000 Euro pro Verein bzw. Stammorchester (zuzüglich bis zu 500 Euro pro weiterem Ensemble, das beim Verband gemeldet ist). Stand Dezember 2020 habe der Verbandsvorsitzende Manfred Ländler, der auch CSU-Landtagsabgeordneter sei, gesagt, dass gerade einmal die Hälfte der Vereine die Mittel abgerufen habe.

Zu den Hilfen für den Sport erklärt Landrat Scherf, dass der BLSV die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Sport in Bayern nach wie vor gravierend nennt – die aktuell geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie wurden zuletzt bis zum 20. Dezember verlängert. Um dem vom BLSV prognostizierten Verlust von mehr als 100.000 Mitgliedern in den bayerischen Sportvereinen zum Jahresende entgegenzuwirken, muss die beschlossene Schließung der Indoor-Sportanlagen im Freizeit- und Amateursportbereich aufgehoben werden. Der Sport müsse als Teil der Lösung schnellstmöglich wieder die Möglichkeit bekommen, seinen Beitrag zur Gesunderhaltung der Menschen zu leisten, so der BLSV-Verbandsausschuss.

Darüber hinaus wurden bei der Herbsttagung die gute Zusammenarbeit mit der Politik und die damit verbundenen finanziellen Unterstützungsleistungen der Bayerischen Staatsregierung hervorgehoben. Die Verdopplung der Vereinspauschale von 20 auf 40 Mio. Euro im April war hierbei ein erster wichtiger Schritt, dennoch sind zukünftig weitere Hilfspakete für die Sportvereine und Sportfachverbände nötig. Hierzu ist der BLSV im intensiven Austausch mit der Politik. Darüber hinaus wurde im Verbandsauschuss besprochen, dass Vereine, die von der Corona-Krise betroffen sind, noch bis 31. Januar 2021 auf dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de außerordentliche staatliche Wirtschaftshilfen (sog. „Novemberhilfen“) beantragen können.

 

Zu den Hilfen des Landkreises Miltenberg im Rahmen seiner gesetzlichen Verantwortung für die Förderung von Kindern und Jugendlichen erklärt Landrat Scherf, dass alle im Jahr 2020 nicht ausgeschöpften Zuschussmittel pauschal an die Mitgliedsverbände des KJR als pauschaler Corona-Zuschuss ausgeschüttet werden, es müssen keine Mittel an den Landkreis Miltenberg zurückgeführt werden. Es handelt sich hierbei um ca. 40.000€, von denen in 2019 35.067,00€ an die Mitgliedsverbände zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ausgeschüttet wurden.

Analog wurde auch im Bereich der Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Miltenberg gehandelt. Es wurden die Förderungen in Höhe von 150.000€ ausgezahlt.

 

Zeichen könne man immer setzen, aber man habe den erhobenen Zeigefinger nicht zu Unrecht von der Regierung von Unterfranken bekommen, die gesagt habe, bei 1% sei Schluss mit fremden Leistungen. Deswegen könne man nicht wahllos finanzielle Unterstützung leisten.

Das, was die Vereine und Verbände im Landkreis neben der finanziellen Unterstützung durch den Staat und im Einzelfall durch die Gemeinden vor Ort brauchten, seien
Perspektiven für ihre Arbeit: Der beklagte drohende Mitgliederschwund habe etwas damit zu tun, dass die Vereine und Verbände zur Untätigkeit gezwungen seien - trotz gerade im Landkreis Miltenberg hervorragender Hygienekonzepte. Hier erfolge keine Differenzierung mehr, so habe die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun jede Form der offenen oder verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit untersagt.

 

 

Kreisrat Dotzel habe sich bei der Regierung zu ihrer in der Vorlage erwähnten Aussage erkundigt. Dort wisse niemand Bescheid darüber. Er möchte wissen, wie sich das erkläre.

 

Herr Krämer, der Kreiskämmerer, antwortet, dass er mit der Regierung telefonisch und per E-Mail Kontakt aufgenommen habe. Die Aussage der Regierung liege auch per E-Mail vor, dass es nicht Aufgabe des Landkreises sei, die Vereine kausal zu fördern.

 

Landrat Scherf erinnert, dass der Kreistag freiwillige Leistungen beschieden habe, die man sich gemeinsam sehr gut überlegt habe, weil man am Ende des Tages an eine Grenze komme, da freiwillige Leistungen nur bis 1% geduldet würden. Das Gremium könne auch anders entscheiden. Es sei rechtlich klar, dass es nicht Verantwortung des Landkreises sei und es nicht darum gehe, eine Verantwortung wegzuschieben. Der Freistaat Bayern kümmere sich sehr umfassend um die Vereine, aber das Problem des Antrags sei, dass die Unterstützung nur die verbandsseitig organisierten Vereine erhalten würde und die anderen nicht.

 

 

Kreisrat Zöller stimmt zu, dass jeder Verein 500,00 Euro gebrauchen könne. Zum einen möchte er zur Förderung der Schwimmfähigkeit sagen, weil es bei Kreisrat Dr. Bohnhoff so geklungen habe, dass man diese Förderung trotz Corona ausbezahlt habe, dass Schwimmkurse stattgefunden hätten und das Programm funktioniere.

Er möchte ergänzen, dass es für Vereine noch andere Möglichkeiten gebe, wenn sie z.B. ein Vereinsheim hätten und momentan keine Einnahmen. Dann könnte der Verein einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Dafür habe er auch bei einigen Vereinen vor Ort geworben. Drei Mönchberger Vereine hätten das beantragt und seien sehr gut bedient worden.

Es seien viele Instrumente da, die den Vereinen helfe würden. Der Landkreis habe vielfältige Möglichkeiten, zu unterstützen, und deshalb sollte man dabei bei der originären Aufgabe bleiben, die Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen.

 

Kreisrat Schwing sagt, dass außergewöhnliche Zeiten außergewöhnliche Maßnahmen erforderten. Ehrenamt sei nicht Arbeit, die nicht bezahlt werde, sondern Arbeit, die unbezahlbar sei. So könne man den Antrag der CSU zusammenfassen. Ein Politiker habe einmal gesagt: „Wir müssen Mut machen und Zuversicht geben.“ Das habe Landrat Scherf in der heutigen Sitzung bei dem Punkt zum Kulturhaushalt gesagt. Wenn man den Künstlern, auch externen, Mut machen und Zuversicht geben wolle, dann fände er das gleiche den ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern gegenüber ein sehr gutes Signal. Die CSU hänge nicht an dem Begriff „verbandsorganisiert“. Wenn Landrat Scherf den Antrag ausweiten möchte, würde die CSU das auch gerne mittragen. Man habe hier eine Größenordnung in den Raum stellen wollen, damit man auch argumentieren könne. Es gebe ungefähr 320 Vereine, das bedeute ungefähr 160.000 Euro im Haushalt.

Man rede heute nicht das erste Mal über freiwillige Leistungen, man habe im Kulturhaushalt heute freiwillige Leistungen beschlossen, das Thema Mainfähre sei bereits angeklungen, das Thema 350-Euro-Ticket sei angeklungen, das Thema Hallenmiete TVG sei angeklungen. Die Situation der Vereine habe man auch im Main-Echo gut nachvollziehen können.

Im Jugendhilfeausschuss am gestrigen Tag habe man den Bericht des Kreisjugendrings gehört, wo es sehr bitter aussehe, wo die Motivation auch relativ gesunken sei. Die anwesenden Bürgermeisterkolleg*innen werden bestätigen können, wie es bei Vereinen aktuell aussehe. Auch aus seiner eigenen Erfahrung als 2. Vorstand im Musikverein könne er berichten, dass die Vereinsarbeit zurzeit sehr mühselig und arbeitsintensiv sei. Die Probenarbeit sei komplett zum Erliegen gekommen, die Einnahmen seien nicht mehr da, die Kosten würden weiterlaufen, bei vielen Vereinen komme das Thema Motivation und Mitgliederbindung auf den Tisch. Gerade für die Jugend sehe man relativ schwarz, dass man auch alle wieder zu den Proben bekomme, wenn man wieder dürfe.

Der Jugendhilfeetat für das nächste Jahr habe einen Zuschussbedarf von fast 9 Mio. Euro. Wenn man betrachte, dass auch in den Vereinen eine für den Landkreis kostenlose Förderung und Präventionsarbeit geleistet werde, dann sollten die 160.000 Euro dem Landkreis nicht zu schade sein.

Landrat Scherf habe gesagt, dass in der Bürgermeisterdienstbesprechung über das Thema Vereinsförderung gesprochen worden sei. Kreisrat Schwing ergänzt, dass es nicht um eine pauschale Vereinsförderung gegangen sei, sondern um das Thema Übungsleiterpauschale. Im Antrag der CSU finde man das Wort Übungsleiterpauschale nicht. Von daher gesehen gehe das komplett am Antrag der CSU vorbei.

Er wirbt dafür, es nicht bei Lippenbekenntnissen zu belassen, sondern ein deutliches Signal für das Ehrenamt folgen zu lassen.

 

Landrat Scherf sagt, dass alle Mitglieder des Kreisausschusses und des Kreistages das ehrenamtliche Engagement zu schätzen wissen. Auch er selbst sei Mitglied zahlreicher Vereine bzw. Vorsitzender einiger Vereine. Die Wertschätzung gelte für alle, aber deswegen müsse man nicht jeden Antrag unterstützen.

Landrat Scherf habe ausgeführt, dass die Vereine umfangreich und gut durch die bayerische Staatsregierung unterstützt würden.

Was die Vereine und Verbände im Landkreis benötigen, sei eine Perspektive. Wenn sich die CSU-Fraktion so für die Vereine einsetze, bittet er darum, mit deren Abgeordneten, den Mitgliedern der Staatsregierung, zu sprechen, dass es nicht noch einmal zu Verschärfungen komme mit der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die beispielsweise jede Form von Jugendarbeit verboten habe, sondern dass man ganz schnell den Schwerpunkt bei den Öffnungen ab Januar auf die Vereine lege.

 

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