Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Gründung des Aufgabenträgerverbandes AMINA für den ÖPNV am Bayerischen Untermain
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.12.2020 KA/004/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
einstimmig:
1. Der Gründung der Aschaffenburg Miltenberg
Nahverkehrs-GmbH zum 02.01.2021, unter
Beteiligung der Stadt Aschaffenburg, des
Landkreises Aschaffenburg, des Landkreises
Miltenberg und der Stadt Alzenau, auf
Grundlage des dieser Beschlussvorlage beigefügten
Gesellschaftsvertragsentwurfs, wird
zugestimmt.
2. Herr Landrat wird ermächtigt, den
Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden zu lassen, die Eintragung in das
Handelsregister zu veranlassen, die Stammeinlage i. H. von 15.000 €
entsprechend einem Gesellschaftsanteil von 25 % einzuzahlen und als
Gründungsgeschäftsführer Herrn Dieter Gerlach einzusetzen.
3. Der Gründungsgeschäftsführer wird beauftragt, in Abstimmung mit den Gründungsgesellschaftern die Ausschreibung der Geschäftsführerposition vorzubereiten und durchzuführen.
Herr Rosel trägt vor, dass die Stadt Aschaffenburg, der Landkreis Aschaffenburg, der Landkreis Miltenberg und die Stadt Alzenau als Aufgabenträger gem. § 8 Abs. 3 PBefG i.V.m. § 8 Abs. 1 BayÖPNVG beabsichtigen, das Angebot des ÖPNV in ihrem Bedienungsgebiet weiterzuentwickeln. Dazu gehören der straßengebundene öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und der schienengebundene öffentliche Personennahverkehr (SPNV)
In einem Gespräch zwischen dem Landkreis Miltenberg, dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg wurde besprochen, dass in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der vorgenannten Gebietskörperschaften, der Stadt Alzenau, den Stadtwerken Aschaffenburg und einem Vertreter des Bayerischen Kommunaler Prüfungsverbandes die Gründung eines Aufgabenträgerverbundes für die Region bayrischer Untermain vorbereitet werden soll. Die Stadtwerke Aschaffenburg wurden gebeten, diesen Prozess zu organisieren.
Die Intensivierung der Zusammenarbeit zur Erreichung des o.g. Ziels ist sinnvoll und darüber hinaus auch erforderlich, weil die Anzahl der gemeinwirtschaftlichen Verkehre, die durch die vorgenannten Aufgabenträger finanziert werden, stetig steigt und durch die Organisation in einem
Aufgabenträgerverband die Interessen der Gebietskörperschaften und die gewünschte strategische Ausrichtung nachhaltiger eingebracht werden sollen (z.B. hinsichtlich Tarifgestaltung, Fahrplan, Umsetzung Nahverkehrsplan, Digitalisierung). Es ist zudem festzustellen, dass gegenwärtig die Anpassung der Fahrscheintarife ebenso wie die Anpassung von Linien durch die Verkehrsunternehmen stark nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt und zu wenig auf optimale Beförderungsangebote ausgerichtet ist. Auch diesbezüglich ist davon auszugehen, dass den Interessen eines Verbundes und dem Wunsch nach innovativen Angeboten (z.B. on demand Verkehr) mehr Nachdruck verliehen werden kann. In einer gemeinsamen Organisation mit einheitlichem Ansprechpartner für benachbarte Verkehrsverbünde soll zudem die Verbunderweiterung weiter vorangebracht werden.
Daher wird die Gründung einer GmbH beabsichtigt, deren Aufgabe es ist, die jeweiligen Angebote in enger Abstimmung zu planen, die Tarifhoheit zu übernehmen, gemeinsame Qualitätsansprüche zu definieren und zu sichern und Servicegesellschaft für die Aufgabenträger rund um das operative Geschäft zu sein (Durchführung von Ausschreibungen, Planungen, Abrechnungen und Bedarfsprüfungen).
Der Name der Gesellschaft soll Aschaffenburg Miltenberg Nahverkehrs-GmbH („AMINA“) lauten.
Die Aufgabenträger sind die Gründungsgesellschafter. Der Beitritt der Bayerischen Eisenbahngesellschaft als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist im
Gesellschaftsvertrag berücksichtigt. Jeder Gründungsgesellschafter erhält einen Geschäftsanteil zu 15.000 € und das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 60.000 €.
Zum Gründungsgeschäftsführer wird der Werkleiter der Stadtwerke Aschaffenburg, Herr Dieter
Gerlach, bestimmt. Die Gesellschaft erhält einen Beirat, in den die bisherige ARGE ÖPNV in der Region Bayerischer Untermain übergehen soll. Die Ausgestaltung des Beirats lehnt sich daher an die Ausgestaltung der bisherigen ARGE ÖPNV an.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf den als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Gesellschaftsvertrag im Entwurf verwiesen. Der Gesellschaftsvertrag wird derzeit durch die Rechtsaufsicht geprüft. Sollten sich hieraus kommunalrechtlich notwendige Anforderungen ergeben, werden diese in der notariellen Endfassung noch ergänzt.
Die Geschäftsstelle wird zunächst bei den Stadtwerken Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg) angegliedert. Die Vorbereitung der Gesellschaftsgründung wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) begleitet. Die positive Stellungnahme des BKPV zu diesem Vorgang ist der Beschlussvorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.