Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010;
Beteiligung der berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 HLPG i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG.

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.12.2020   KA/004/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Gegenüber der vorgesehenen Änderung im Bereich der Fläche Nr. 2-122 im östlichen Bereich erhebt der Landkreis Miltenberg Bedenken. Auf die Planungsabsichten der Stadt Wörth a. Main wird hingewiesen und um Berücksichtigung gebeten. Es wird eine Abstimmung aller Planungen in diesem Bereich über die Landesgrenze hinweg für erforderlich gehalten.


Frau Weber, SG 51 – Baurecht, Wohnbauförderung, Gutachterausschuss, trägt vor, dass die Regionalversammlung Südhessen mit Beschluss vom 18. September 2020 die 1. Änderung des am 30. März 2020 in Kraft getretenen Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 beschlossen hat. Am 16. September 2020 hat die Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach dem BauGB für das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain beschlossen. 

 

Die Durchführung des Änderungsverfahrens ist erforderlich, da alle Änderungen der Vorrang- und Ausschlussgebiete gegenüber dem Entwurf 2016 des TPEE zum abschließenden Beschluss bisher als unbeplante Flächen (sogenannte „Weißflächen“) gekennzeichnet wurden. Die „Weißflächen“ sollen im Rahmen des Änderungsverfahrens entweder als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie oder als Teil des Ausschlussraums festgelegt bzw. dargestellt werden.

 

Der Entwurf umfasst die Ergänzungen des Textteils des geltenden TPEE 2019, Änderungen des Kartenteils und der Datenblätter des geltenden TPEE 2019 sowie die Umweltberichte.

 

Mit Schreiben vom 11. Mai 2020 wurde das Landratsamt Miltenberg im Rahmen der Vorabbeteiligung der öffentlichen Stellen gebeten, Aufschluss über die beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben. Mit Schreiben vom 4. Juni 2020 hat das Landratsamt Miltenberg hierzu Stellung genommen und auf die Planungsabsichten der Stadt Wörth am Main zur geplanten Errichtung von maximal 5 Windkraftanlagen (WKA) hingewiesen. Die Stadt Wörth am Main teilte am 3. Juni 2020 mit, dass sie als Verpächterin am 13. März 2019 einen Pachtvertrag mit der EZV Energie- und Service GmbH & Co. KG Untermain, als Pächterin, geschlossen habe. Die Pächterin dürfe maximal fünf Windkraftanlagen auf Teilflächen von jeweils 5.000 m² in Kooperation mit einer oder mehrerer Projektgesellschaften errichten. Die potenziellen Standorte seien auf dem im Anhang beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

 

Die genauen Standorte der benötigten Flächen seien jedoch erst nach abgeschlossener Genehmigungsphase bestimmbar. Dies sei bis zum heutigen Stand noch nicht endgültig erfolgt. Die technische Betriebsdauer belaufe sich auf ca. 25 Jahre. Das Pachtverhältnis habe eine Laufzeit von 20 vollen Kalenderjahren zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme der letzten Windkraftanlage. Die Pächterin erhalte ein zweimaliges Optionsrecht für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren nach Ablauf der Grundpachtzeit.

Ferner wurde auf die Betroffenheit des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes „Bayerischer Odenwald“ bei einer Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für WKA und die damit verbundenen Konflikte bezüglich des Landschaftsbildes (Fernwirkung) sowie Eingriffe in das Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) hingewiesen.

 

Gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 ROG wurde das Landratsam Miltenberg im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit Schreiben vom 5.Oktober 2020 erneut um Stellungnahme bis spätestens 14. Dezember 2020 gebeten.

 

Stellungnahme

 

 

In der Karte TPEE_TK3 grenzen die Flächen Nrn. 2-125, 2-125a sowie 2-122 an den Landkreis Miltenberg an. Diese Flächen werden als „Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie mit Ausschlusswirkung“ dargestellt. Von der 1. Änderung des TPEE können insbesondere die Planungen der Stadt Wörth am Main betroffen sein.

 

Nach erneuter Rückfrage bei der Stadt Wörth am Main wurde dem Landratsamt Miltenberg mitgeteilt, dass auf die Stellungnahme der Stadt Wörth am Main vom 26. April 2017 verwiesen werde und das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Ausnahmezone für Windenergieanlagen weiterhin im Gange sei.

 

Das Landratsamt Miltenberg bittet darum, die vorgesehenen Planungen der Stadt Wörth am Main bei der 1. Änderung des TPEE 2019 zu berücksichtigen und diese weder zu erschweren noch zu gefährden.

 

Die Bedenken der Stadt Wörth am Main werden geteilt, da mit der Ausdehnung des Vorranggebietes Nr. 2-122 im östlichen Bereich das eigene Vorhaben der Stadt Wörth am Main hierdurch beeinträchtigt werden könnte. Das Zonierungskonzept des Bayerischen Odenwaldes sieht einen ausreichenden Abstand der Ausnahmezone Nr. 2 von den Ortsteilen Haingrund und Seckmauern der Gemeinde Lützelbach vor. Diese erforderlichen Abstände wird die Stadt Wörth am Main im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes auch befolgen. Es ist jedoch zu befürchten, dass die Ausdehnung des Vorranggebietes dazu führt, dass die hessischen Behörden im weiteren Verfahrensverlauf der Stadt Wörth am Main eine unzumutbare Vorbelastung insbesondere des Ortsteils Haingrund der Gemeinde Lützelbach ins Feld führen wird. Dies würde völlig unberücksichtigt lassen, dass die Vorbelastung allein durch hessische Planungen herbeigeführt wurde. Hiergegen wendet sich die Stadt Wörth am Main ausdrücklich. Diese Bedenken werden vom Landkreis Miltenberg sowie vom Landratsamt Miltenberg geteilt. Daher ist eine Abstimmung aller Planungen über die Landesgrenze hinweg erforderlich.

 

Die weiteren angrenzenden bayerischen Gemeinden des Landkreises Miltenberg haben keine Bedenken erhoben.

 

Zusammenfassende Würdigung

Von der 1. Änderung des TPEE 2019 ist die Stadt Wörth am Main betroffen. Deren Planungsabsichten wurden dem Regierungspräsidium Darmstadt mitgeteilt und um Berücksichtigung gebeten. Gegenüber der vorgesehenen Änderung im Bereich der Fläche Nr. 2-122 im östlichen Bereich erhebt der Landkreis Miltenberg Bedenken. Es ist eine Abstimmung aller Planungen über die Landesgrenze hinweg erforderlich.

 

 

Kreisrat Stich bestärkt die Bedenken. Durch die EZV seien auch Erlenbach und Obernburg betroffen. Der Landkreis habe es immer so gehandhabt, wenn eine betroffene Kommune Bedenken geäußert und um Bestärkung gebeten habe, dies auch so zu tun. Deshalb unterstütze er den Beschluss. An den Plänen der EZV werde schon so lange gefeilt, daher könne man hier nicht nachgeben.

 

Kreisrat Paulus merkt an, dass im Odenwald ein Zonierungsverfahren durchgeführt worden sei. Man sollte das nicht nur auf den Standpunkt Wörth beziehen, sondern auf das Zonierungsverfahren insgesamt, weil es noch weitere Flächen in anderen Bereichen tangiere. Er schlägt vor, dies zu ergänzen.

 

Frau Weber antwortet, dass dies der einzige Bereich sei, bei dem der Landkreis Miltenberg tangiert werde. Es handele sich nur um die eingekreiste rot schraffierte Fläche. Das andere rot schraffierte Gebiet sei bereits ausgewiesen.

 

Kreisrat Dotzel weist darauf hin, dass die Planungsabsicht von Südhessen an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten sei. Auf deren Seite im Odenwald gebe es ca. 50 Windkraftanlagen und jetzt wollten sie auf bayerischer Seite verhindern. Das könne nicht sein. Seines Erachtens sei der Beschlussvorschlag noch zu wenig stark und nachhaltig. Man müsste noch einmal darauf hinweisen, dass der Landkreis Miltenberg die Landeshoheit für seinen Bereich habe und er sich bisher auch in Planungsabsichten anderer Länder nicht eingemischt habe.

 

Herr Krah, Leiter Abt. 5 – Bauwesen, erklärt, dass die Planung nur rein hessisches Gebiet berühre. Ähnlich wie sich die Planungskompetenz des Landkreises Miltenberg auf das eigene Hoheitsgebiet beschränke, sei es in Hessen genauso. Weil der Landkreis Miltenberg seine Belange berücksichtigt sehe, rege man diese Abstimmung über die Landesgrenzen an, weil man nicht den einseitigen hessischen Alleingang möchte, der rein rechtlich zulässig wäre. Die hessische Planung würde nicht der Verhinderung bayerischer Vorhaben dienen, sondern der Ermöglichung von Vorhaben auf hessischer Seite. Sie könnten natürlich mittelbar im Rückschluss dazu führen, dass gerade der Bereich Haingrund/Seckmauern/Lützelbach so mit Windkraftanlagen umgeben sei, dass dann die Vorhaben auf bayerischer Seite den berühmten Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringe, darstellten und dann nicht mehr zulässig wären. Genau aus diesem Grund äußere man Bedenken und bitte um Abstimmung mit Bayern.

 

Kreisrat Dotzel gehe es darum, dass man als Kreisausschuss klar Stellung beziehe und sage, dass die Windkraftanlagen auf bayerischer Seite zur Ausführung kommen können. Die Zuständig dafür sei laut dem durchgeführten Planungsverfahren auch den Kommune übertragen.

 

Landrat Scherf sagt, dass der Beschluss genau diese Wirkung erfülle.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff erklärt für die CSU, dass es ihr wichtig sei, regenerative Energien in Deutschland zu haben. Ihr sei wichtig, dass es auch im Landkreis sei und deswegen dankt er für die gute Vorarbeit.

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