Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010;
Beteiligung der berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 HLPG i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG.
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.12.2020 KA/004/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Gegenüber der vorgesehenen Änderung im Bereich der Fläche Nr. 2-122 im östlichen Bereich erhebt der Landkreis Miltenberg Bedenken. Auf die Planungsabsichten der Stadt Wörth a. Main wird hingewiesen und um Berücksichtigung gebeten. Es wird eine Abstimmung aller Planungen in diesem Bereich über die Landesgrenze hinweg für erforderlich gehalten.
Frau Weber, SG 51 – Baurecht,
Wohnbauförderung, Gutachterausschuss, trägt vor, dass die Regionalversammlung
Südhessen mit Beschluss vom 18. September 2020 die 1. Änderung des am 30. März
2020 in Kraft getretenen Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019
des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 beschlossen
hat. Am 16. September 2020 hat die Verbandskammer des Regionalverbands
FrankfurtRheinMain die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach dem BauGB für das Gebiet des
Regionalverbandes FrankfurtRheinMain beschlossen.
Die Durchführung des Änderungsverfahrens ist
erforderlich, da alle Änderungen der Vorrang- und Ausschlussgebiete gegenüber
dem Entwurf 2016 des TPEE zum abschließenden Beschluss bisher als unbeplante
Flächen (sogenannte „Weißflächen“) gekennzeichnet wurden. Die „Weißflächen“
sollen im Rahmen des Änderungsverfahrens entweder als Vorranggebiet zur Nutzung
der Windenergie oder als Teil des Ausschlussraums festgelegt bzw. dargestellt
werden.
Der Entwurf umfasst die Ergänzungen des
Textteils des geltenden TPEE 2019, Änderungen des Kartenteils und der
Datenblätter des geltenden TPEE 2019 sowie die Umweltberichte.
Mit Schreiben vom 11. Mai 2020 wurde das
Landratsamt Miltenberg im Rahmen der Vorabbeteiligung der öffentlichen Stellen
gebeten, Aufschluss über die beabsichtigten oder bereits eingeleiteten
Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben. Mit
Schreiben vom 4. Juni 2020 hat das Landratsamt Miltenberg hierzu Stellung
genommen und auf die Planungsabsichten der Stadt Wörth am Main zur geplanten
Errichtung von maximal 5 Windkraftanlagen (WKA) hingewiesen. Die Stadt Wörth am
Main teilte am 3. Juni 2020 mit, dass sie als Verpächterin am 13. März 2019
einen Pachtvertrag mit der EZV Energie- und Service GmbH & Co. KG Untermain,
als Pächterin, geschlossen habe. Die Pächterin dürfe maximal fünf
Windkraftanlagen auf Teilflächen von jeweils 5.000 m² in Kooperation mit einer
oder mehrerer Projektgesellschaften errichten. Die potenziellen Standorte seien
auf dem im Anhang beigefügten Lageplan ersichtlich.
Die genauen Standorte der benötigten Flächen seien
jedoch erst nach abgeschlossener Genehmigungsphase bestimmbar. Dies sei bis zum
heutigen Stand noch nicht endgültig erfolgt. Die technische Betriebsdauer
belaufe sich auf ca. 25 Jahre. Das Pachtverhältnis habe eine Laufzeit von 20
vollen Kalenderjahren zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme der letzten Windkraftanlage.
Die Pächterin erhalte ein zweimaliges Optionsrecht für einen weiteren Zeitraum
von fünf Jahren nach Ablauf der Grundpachtzeit.
Ferner wurde auf die Betroffenheit des
angrenzenden Landschaftsschutzgebietes „Bayerischer Odenwald“ bei einer
Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für WKA und die damit verbundenen Konflikte
bezüglich des Landschaftsbildes (Fernwirkung) sowie Eingriffe in das
Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
hingewiesen.
Gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 ROG wurde das Landratsam Miltenberg im
Rahmen der öffentlichen Auslegung mit Schreiben vom 5.Oktober 2020 erneut um
Stellungnahme bis spätestens 14. Dezember 2020 gebeten.
Stellungnahme
In der Karte TPEE_TK3 grenzen die Flächen
Nrn. 2-125, 2-125a sowie 2-122 an den Landkreis Miltenberg an. Diese Flächen
werden als „Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie mit Ausschlusswirkung“
dargestellt. Von der 1. Änderung des TPEE können insbesondere die Planungen der
Stadt Wörth am Main betroffen sein.
Nach erneuter Rückfrage bei der Stadt Wörth
am Main wurde dem Landratsamt Miltenberg mitgeteilt, dass auf die Stellungnahme
der Stadt Wörth am Main vom 26. April 2017 verwiesen werde und das Verfahren
zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Ausnahmezone für
Windenergieanlagen weiterhin im Gange sei.
Das Landratsamt Miltenberg bittet darum, die
vorgesehenen Planungen der Stadt Wörth am Main bei der 1. Änderung des TPEE
2019 zu berücksichtigen und diese weder zu erschweren noch zu gefährden.
Die Bedenken der Stadt Wörth am Main werden
geteilt, da mit der Ausdehnung des Vorranggebietes Nr. 2-122 im östlichen
Bereich das eigene Vorhaben der Stadt Wörth am Main hierdurch beeinträchtigt
werden könnte. Das Zonierungskonzept des Bayerischen Odenwaldes sieht einen
ausreichenden Abstand der Ausnahmezone Nr. 2 von den Ortsteilen Haingrund und
Seckmauern der Gemeinde Lützelbach vor. Diese erforderlichen Abstände wird die
Stadt Wörth am Main im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes auch
befolgen. Es ist jedoch zu befürchten, dass die Ausdehnung des Vorranggebietes
dazu führt, dass die hessischen Behörden im weiteren Verfahrensverlauf der
Stadt Wörth am Main eine unzumutbare Vorbelastung insbesondere des Ortsteils
Haingrund der Gemeinde Lützelbach ins Feld führen wird. Dies würde völlig
unberücksichtigt lassen, dass die Vorbelastung allein durch hessische Planungen
herbeigeführt wurde. Hiergegen wendet sich die Stadt Wörth am Main
ausdrücklich. Diese Bedenken werden vom Landkreis Miltenberg sowie vom
Landratsamt Miltenberg geteilt. Daher ist eine Abstimmung aller Planungen über
die Landesgrenze hinweg erforderlich.
Die weiteren angrenzenden bayerischen
Gemeinden des Landkreises Miltenberg haben keine Bedenken erhoben.
Zusammenfassende Würdigung
Von der 1. Änderung des TPEE 2019 ist die
Stadt Wörth am Main betroffen. Deren Planungsabsichten wurden dem
Regierungspräsidium Darmstadt mitgeteilt und um Berücksichtigung gebeten.
Gegenüber der vorgesehenen Änderung im Bereich der Fläche Nr. 2-122 im
östlichen Bereich erhebt der Landkreis Miltenberg Bedenken. Es ist eine
Abstimmung aller Planungen über die Landesgrenze hinweg erforderlich.
Kreisrat Stich bestärkt die Bedenken. Durch die EZV seien auch Erlenbach und Obernburg betroffen. Der Landkreis habe es immer so gehandhabt, wenn eine betroffene Kommune Bedenken geäußert und um Bestärkung gebeten habe, dies auch so zu tun. Deshalb unterstütze er den Beschluss. An den Plänen der EZV werde schon so lange gefeilt, daher könne man hier nicht nachgeben.
Kreisrat Paulus merkt an, dass im Odenwald ein Zonierungsverfahren durchgeführt worden sei. Man sollte das nicht nur auf den Standpunkt Wörth beziehen, sondern auf das Zonierungsverfahren insgesamt, weil es noch weitere Flächen in anderen Bereichen tangiere. Er schlägt vor, dies zu ergänzen.
Frau Weber antwortet, dass dies der einzige Bereich sei, bei dem der Landkreis Miltenberg tangiert werde. Es handele sich nur um die eingekreiste rot schraffierte Fläche. Das andere rot schraffierte Gebiet sei bereits ausgewiesen.
Kreisrat Dotzel weist darauf hin, dass die Planungsabsicht von Südhessen an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten sei. Auf deren Seite im Odenwald gebe es ca. 50 Windkraftanlagen und jetzt wollten sie auf bayerischer Seite verhindern. Das könne nicht sein. Seines Erachtens sei der Beschlussvorschlag noch zu wenig stark und nachhaltig. Man müsste noch einmal darauf hinweisen, dass der Landkreis Miltenberg die Landeshoheit für seinen Bereich habe und er sich bisher auch in Planungsabsichten anderer Länder nicht eingemischt habe.
Herr Krah, Leiter Abt. 5 – Bauwesen, erklärt, dass die Planung nur rein hessisches Gebiet berühre. Ähnlich wie sich die Planungskompetenz des Landkreises Miltenberg auf das eigene Hoheitsgebiet beschränke, sei es in Hessen genauso. Weil der Landkreis Miltenberg seine Belange berücksichtigt sehe, rege man diese Abstimmung über die Landesgrenzen an, weil man nicht den einseitigen hessischen Alleingang möchte, der rein rechtlich zulässig wäre. Die hessische Planung würde nicht der Verhinderung bayerischer Vorhaben dienen, sondern der Ermöglichung von Vorhaben auf hessischer Seite. Sie könnten natürlich mittelbar im Rückschluss dazu führen, dass gerade der Bereich Haingrund/Seckmauern/Lützelbach so mit Windkraftanlagen umgeben sei, dass dann die Vorhaben auf bayerischer Seite den berühmten Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringe, darstellten und dann nicht mehr zulässig wären. Genau aus diesem Grund äußere man Bedenken und bitte um Abstimmung mit Bayern.
Kreisrat Dotzel gehe es darum, dass man als Kreisausschuss klar Stellung beziehe und sage, dass die Windkraftanlagen auf bayerischer Seite zur Ausführung kommen können. Die Zuständig dafür sei laut dem durchgeführten Planungsverfahren auch den Kommune übertragen.
Landrat Scherf sagt, dass der Beschluss genau diese Wirkung erfülle.
Kreisrat Dr. Bohnhoff erklärt für die CSU, dass es ihr wichtig sei, regenerative Energien in Deutschland zu haben. Ihr sei wichtig, dass es auch im Landkreis sei und deswegen dankt er für die gute Vorarbeit.