Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Kultur-Haushalt 2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.12.2020   KA/004/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst die einstimmigen

 

Empfehlungsbeschlüsse:

 

Kulturwochenherbst:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, Ausgaben in Höhe von 93.300 € für den Kulturwochenherbst 2021 im Haushaltsjahr 2021 zuzustimmen.

 

Sonstige Kulturarbeit:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, im Bereich der sonstigen Kulturarbeit für die Durchführung des jährlichen Programms, der Nachholtermine der im Kulturwochenherbst 2020 ausgefallenen Veranstaltungen und einer Ersatzveranstaltung für den Internationalen Chorwettbewerb (Chorfest) Ausgaben in Höhe von 68.200 € im Haushaltsjahr 2021 zuzustimmen.


Frau Fleischmann, B 1.2 – Kultur und Veranstaltungen, trägt vor, dass Kulturveranstaltungen im Jahr 2020 aufgrund der pandemischen Situation gar nicht bzw. nur bedingt stattfinden konnten. Da auch für das kommende Jahr in vielen Bereichen und damit sicher auch bei der Kultur mit Einschränkungen zum „normalen“ Betrieb zu rechnen ist, ist dies bei der Budgetplanung zu berücksichtigen.

 

Im Haushalt wird die Kultur nach mehreren Produktkonten aufgeschlüsselt. Über das Kunstnetz wurde bereits in der Sitzung des Kreistags am 19.10.2020 entschieden, über das Produktkonto der Kunstgrundschule wird nur in der Höhe abgerechnet, was über den LJKE (Landesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern) zur Verwendung für die Kunstgrundschule zur Verfügung gestellt wird. Die Kulturarbeit, die in diesem Jahr und damit auch im kommenden Jahr von der Situation betroffen ist und sein wird, läuft über die Produktkonten „Kulturwochenherbst“ und „Sonstige Kulturarbeit“.

 

 

Kulturwochenherbst 2021

 

Die Planungen für den Kulturwochenherbst 2021 sind bereits angelaufen, wenn auch noch nicht so weit fortgeschritten, wie in manch anderen Jahren. Bei der Planung ist generell zu berücksichtigen, dass Veranstaltungen zwar hoffentlich stattfinden können, vsl. aber auch weiterhin nur mit begrenztem Publikum und mit Abständen, so dass automatisch Einbußen bei den Einnahmen entstünden. Dies lässt sich nicht immer durch kleinere und damit meist günstigere Formate ausgleichen; denn diese wirken selten auf einer großen Bühne. Und das Aufführen in kleineren Räumen hätte wieder zur Folge, dass weniger Publikum zugelassen wäre. Daher entstünde hier durch geringere Einnahmen, die nicht komplett durch die Ausgabenseite ausgeglichen werden können, ein erhöhtes Defizit.

 

Im Kulturwochenherbst 2020 mussten aufgrund von Veranstaltungsverboten einige Veranstaltungen ausfallen, andere wurden abgesagt, da die Entwicklung der Fallzahlen dies notwendig erschienen ließ. Die dadurch entfallenen sechs (Stand 23.11.) Veranstaltungen sollen, wenn möglich, im Frühjahr 2021 nachgeholt werden. Drei Veranstaltungen wurden von Seiten des Veranstalters, also vom Landratsamt, abgesagt; bei diesen konnte eine bisherige Zahlung der Gagen dadurch vermieden werden, dass ein Nachholtermin in Aussicht gestellt wurde. Zwei Veranstaltungen können leider nicht nachgeholt werden, da die Musiker*innen hier nur für die Projekte zusammengekommen wären, die mehr als die Konzerte bei uns im Kulturwochenherbst umfasst hätten. Und trotz eines Ausfalls aufgrund von Veranstaltungsverboten wäre es auch den Künstler*innen gegenüber ein faires Zeichen, die geplanten Auftritte zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

 

Kosten, die durch das Absagen bzw. das Verbot eingespart wurden, belaufen sich auf ca. 34.000 Euro. Im Gegenzug konnten aber auch keine Einnahmen durch den Kartenverkauf generiert werden. Im Herbst 2020 fielen auch generell weitere Einnahmen durch Getränkeverkauf und Garderobe weg. 

 

 

Sonstige Kulturarbeit

 

Veranstaltungen wie das Neujahrskonzert oder der Jugendkulturpreis oder auch alle zwei Jahre der Internationale Chorwettbewerb werden u.a. über dieses Produktkonto abgerechnet. Bereits im Frühjahr 2020 war der Jugendkulturpreis Kunst von den strengen Maßnahmen betroffen, so dass weder eine Ausstellung noch eine Preisverleihung stattfinden konnte. Um den Preis dennoch durchführen zu können, wurde eine digitale Lösung gefunden. Dies wird auch zu anderen Gelegenheiten notwendig sein, aber nicht immer ist eine digitale Lösung auch die beste. Das Neujahrskonzert z. B. lebt von dem Liveerlebnis des Konzertes, aber auch hier ist zurzeit nicht gesichert, ob und in welcher Form es am 3. Januar 2021 stattfinden kann. Auch hier besteht ggf. die Möglichkeit, das Konzert zu einem späteren Zeitpunkt, dann nicht als Neujahrskonzert, sondern als Galakonzert, nachzuholen.

 

All diese Veranstaltungen, die aus den verschiedensten Gründen nachgeholt werden sollten, benötigen eine Finanzierung, die über die Mittel der letzten Jahre hinausgehen. Und aufgrund der voraussichtlich länger anhaltenden Lage ist auch mit weiter andauernden Einschränkungen im Kulturbetrieb zu rechnen. 

 

Der für das Jahr 2021 geplante Internationale Chorwettbewerb kann ebenfalls nicht in seiner üblichen Form stattfinden. Der Wettbewerb ist so angelegt, dass sechs Chöre aus dem Ausland in den Landkreis kommen, hier über vier Tage bei Privatpersonen untergebracht werden und in dieser Zeit nicht nur zwei Wettbewerbskonzerte singen, sondern auch mit der heimischen Chor- und Schullandschaft in Kontakt treten u.a. durch gemeinsame Konzerte. Sowohl die aktuell gültigen Regelungen als auch die voraussichtlich bestehenbleibenden Einschränkungen machen den Wettbewerb in dieser Form unmöglich. Nichtsdestotrotz sind die Sängerkreise und damit die Chöre ein wichtiger Bestandteil der kulturellen Landschaft und so besteht das Ziel, für die heimischen Chöre ein Angebot zu schaffen. Die genauen Ausarbeitungen dazu müssen noch gemeinsam mit weiteren beteiligten Personen getroffen werden. Die Kosten für ein Chorfest mit und für Chöre im Landkreis fallen auch sehr viel geringer aus als die für einen Internationalen Chorwettbewerb, dennoch entstehen für die Organisation und Durchführung auch eines rein regionalen Angebots Kosten. 

 

 

Kalkulation Kulturwochenherbst 2021

 

Ausgaben

Einnahmen

Ergebnis

Ansatz 2020

93.300 €

47.700 €

-45.600 €

-30.000 €

 

 

Kalkulation sonstige Kulturarbeit 2021

 

Version I: jährlich wiederkehrendes Programm + Nachholtermine KWH 2020 + Chorfest

 

Ausgaben

Einnahmen

Ergebnis

68.200 €

33.850 €

-34.350 €

 

 

Version II: jährlich wiederkehrendes Programm + Nachholtermine KWH 2020

 

Ausgaben

Einnahmen

Ergebnis

58.200 €

29.450 €

-28.750 €

 

 

Version III: jährlich wiederkehrendes Programm + Chorfest

 

Ausgaben

Einnahmen

Ergebnis

40.600 €

13.750 €

-26.850 €

 

Version IV: jährlich wiederkehrendes Programm

 

Ausgaben

Einnahmen

Ergebnis

Ansatz 2020

30.600 €

10.850 €

-19.750 €

-20.000 €

 

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Kreisausschuss, vorliegende  Beschlüsse zu fassen:

 

 

Kreisrat Luxem setzt sich dafür ein, ein deutliches Zeichen zu geben, sodass das Jahr 2021 für die Kultur ein besseres werde.

 

Kreisrat Dotzel unterstützt ebenfalls die Kulturarbeit vollumfänglich. Für den Internationalen Chorwettbewerb müsste man sich eventuell ein anderes Konzept erarbeiten. Der Bezirk Unterfranken stelle jedes Jahr einen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zur Verfügung, der aber nur abgerufen werden könne, wenn die Veranstaltung überregional sei. Deswegen schlägt er vor, entweder mit benachbarten Landkreisen oder Bundesländern zusammenzuarbeiten.

 

Landrat Scherf dankt Kreisrat Dotzel für den Hinweis.

 

Kreisrat Stich betont, dass es wichtig sei, den Chören eine Perspektive zu bieten.

 

Kultur gehöre zur Bildungsregion, denn Bildung und Kultur gehörten untrennbar zusammen, so Kreisrat Frey. Die Kulturveranstaltungen würden dazu beitragen, dass der Landkreis Miltenberg so lebens- und liebenswert sei.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff befürwortet es, ein Hoffnungszeichen zu setzen und freut sich, dass das Gremium die Kultur und die Künstler*innen so wertschätze.

 

Landrat Scherf fasst die Meinungen zusammen, dass das gesellschaftliche Miteinander ohne Kultur nicht funktioniere.

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