Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7.1: Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.11.2020   JHA/002/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt

 

einstimmig,

 

die förderrechtlich notwendige Ersatzbetreuung im Landkreis Miltenberg durch das hier entwickelte Stützpunktmodell mit zwei festangestellten Tagespflegepersonen mit jeweils 0,5 Stellenanteilen im Personalhaushalt des Jugendamtes sicherzustellen.


Herr Rätz, Jugendamtsleiter, legt das, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die betreuten Kinder in Tagespflege für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen hat. An diese gesetzliche Grundlage sind auch die Fördermittel des Freistaates gebunden. (Art. 20 BayKiBiG i.V.m § 23 Abs. 4 SGB VIII). Durch Bundesmittel im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes hat das Land Bayern ein Modell zur Festanstellung für Ersatzbetreuung in Kindertagespflege über die „Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen“ vom 02. Januar 2020 (Az. V3/6511-1/521) veröffentlicht.

Nähere Infos zur Richtlinie: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/33/baymbl-2020-33.pdf

 

Zur Sicherstellung und Gewährleistung der Ersatzbetreuung reichen die getroffen Einzelvereinbarungen im Landkreis Miltenberg nicht aus. Um hierfür die förderrechtlich notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen, wurde im Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie ein Modell entwickelt. Dieses sieht vor, dass zukünftig zwei Tagespflegepersonen jeweils mit 0,5 Stellenanteilen die Ersatzbetreuung für die aktuell 20 aktiven Tagespflegepersonen im Landkreis abdecken. Hierfür soll je eine Person für den nördlichen und eine für den südlichen Landkreis gewonnen werden, so dass zwei feste Stützpunkte entstehen („Stützpunktmodell“). Hierbei arbeiten zwei festangestellte Tagespflegepersonen in überprüften geeigneten Räumlichkeiten, die in der Regel in der privaten Wohnung gelegen sind.

 

Durch dieses Modell kann eine Ersatzbetreuung im Umfang einer halben Stelle fünf Tagespflegepersonen in Ausfallzeiten vertreten. Hierin enthalten sind neben den Zeiten der tatsächlichen Vertretung im Urlaub- und Krankheitsfall durch Übernahme der tatsächlich anfallenden Betreuungszeiten der Kinder auch 15 UE Fortbildung im Jahr. Die Hauptzeit wird jedoch zur Sicherstellung einer täglichen Kontaktpflege mit den zu betreuenden Kindergruppen benötigt. Für diese Kontaktpflegezeiten sind 2-3 Stunden pro Termin vorgesehen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die (in erster Linie Klein-) Kinder jederzeit kurzfristig in einer ihnen vertrauten Umgebung betreut werden können. Gleichermaßen wird die Qualität der Betreuung in den regulären Tagespflegegruppen unterstützt und verbessert.      

 

Voraussetzung im Rahmen der Förderrichtlinie:

           Tagespflegequalifizierung muss vorliegen

           Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Tagespflegeperson muss mindestens

19,5 Stunden betragen.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung