Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Weiterentwicklung Naturpark Spessart

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.10.2020   NU/002/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Landrat Scherf informiert, dass es vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung des Naturpark Spessarts in den vergangenen Monaten verschiedene Initiativen gibt, wie der Schutz von hochwertigen Naturräumen mit der über Jahrhunderten Nutzung und Hege des Spessarts durch den Menschen in Einklang gebracht werden kann.

 

Unter anderem über den Landesbund für Vogelschutz in Bayern wurde an die Landkreise Main-Spessart, Aschaffenburg und Miltenberg aktuell die Projektidee herangetragen, in den Grenzen des Naturparks Spessart ein Biosphärenreservat zu entwickeln. Dieser Ansatz findet seitens der drei bayerischen Gebietskörperschaften grundsätzlich Interesse, da das Biosphärenreservat die Möglichkeit bietet, Interessen der Nutzung (u.a. Holzrechte) und Pflege mit denen des Schutzes von Natur gut zu vereinbaren.

 

Die Auseinandersetzung mit der Projektidee befindet sich in einer sehr frühen Phase, so dass der heutige Tagesordnungspunkt im Sinne der Transparenz der grundsätzlichen Information des Ausschusses für Natur und Umweltschutz dient.

 

Vor Entstehen einer - aufgrund der allmählich an die Öffentlichkeit tretenden Idee des Biosphärenreservats - erneut kontroversen oder gar entstandene Gräben vertiefenden Diskussionen gilt es zu betonen, dass unabdingbare Grundlage jedes möglichen Projektes die Vereinbarkeit der beschriebenen und im Rahmen der Nationalpark-Diskussion kenntlich gewordenen unterschiedlichen Interessen im Spessart ist. Sollte sich diese Vereinbarkeit der verschiedenen Interessen bezüglich des Konstrukts Biosphärenreservat bestätigen, würde eine ausführliche und transparente Informationsphase, u.a. für den betroffenen Ausschuss für Natur und Umweltschutz folgen.

 

Hintergrundinformationen:

 

Biosphärenreservate sind nach § 25 Abs. 1 BNatSchG einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

 

  1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
  2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
  3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
  4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen."

 

Die Mindestgröße beträgt 30.000 ha, max. 150.000 ha, diese müssen nicht zwingend zusammenhängen.

 

Biosphärenreservate sind über Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen zu entwickeln.

 

Kernzone (Ausweisung als NSG)

In der Kernzone soll sich die Natur vom Menschen möglichst unbeeinflusst entwickeln, menschliche Nutzungen sind auszuschließen. Der Schutz natürlicher bzw. naturnaher Ökosysteme genießt höchste Priorität. Die Kernzone sollte mindestens 3 % der Gesamtfläche eines Biosphärenreservates einnehmen.

 

Pflegezone (Ausweisung als NSG bzw. mindestens LSG)

 

Die Pflegezone umgibt die Kernzone und dient der Erhaltung und Pflege von Ökosystemen, die durch Nutzung entstanden oder beeinflusst sind. Ziel ist vor allem, extensiv genutzte Kulturlandschaften zu erhalten, die ein breites Spektrum verschiedener Lebensräume für eine Vielzahl naturraumtypischer Tier- und Pflanzenarten umfassen. Die Pflegezone soll mindestens 10 %, Pflege- und Kernzone zusammen mindestens 20 % der Gesamtfläche des Biosphärenreservats betragen.

 

Entwicklungszone

 

Die Entwicklungszone ist der größte Teil des Biosphärenreservats und umgibt die Pflegezone; sie dient der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung. Alle Nutzungs- und Wirtschaftsformen sind zulässig, es erfolgt hier eine gezielte Förderung durch Anreize zu besonders umwelt-, natur- und sozialverträglichem Wirtschaften.

 

 

Landrat Scherf nimmt aus den Reaktionen des Gremiums mit, dass die länderübergreifende Perspektive von dem Kreistag Miltenberg grundsätzlich begrüßt werde.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung