Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Jahresbericht 2019 über den "Maria-Schiegl-Fonds"

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2020   KA/003/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Entstehung und anfängliche Praxis

 

  • 27.10.1990: Die 1905 geborene Wörther Bürgerin Maria Schiegl verstarb im Kreisaltenheim Amorbach und vererbte einen Großteil ihres Nachlasses dem Landkreis zur Verwendung „für Arme“.

 

  • 13.05.1993: Kreistag beschloss die Gründung des „Maria-Schiegl-Fonds“ und erließ erste Richtlinien über die Verteilung der Mittel.

 

  • Der „Fondsgrundstock“ sollte nach diesen ersten Richtlinien grundsätzlich unangetastet bleiben;

Förderungen waren daher im Regelfall nur im Rahmen der Einnahmen (insbesondere Zinsen) möglich.

 

 

Richtlinienanpassung 2014

 

  • 28.07.14: Aufgrund eines Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes Änderung der Richtlinien durch den Kreistag:

 

Wesentlichste Änderung:

 

  • Frau Schiegl wollte keine Stiftung gründen –im Testament stand nichts von Erhalt des Vermögens (Wortlaut: „gerecht verteilen für Arme“)

 

  • Auch angesichts des anhaltenden Niedrigzinsniveaus unterhalb der Inflation wurde daher die seitherige Praxis der ausschließlichen Ertragsverwendung beendet; seitdem werden die Mittel auch in ihrer Substanz im Sinne von Frau Schiegl „verteilt“.

 

 

Sonstige Inhalte der Richtlinien:

 

  • Unterstützung von Menschen mit Wohnsitz im Landkreis Miltenberg, die in wirtschaftliche Not geraten sind

 

  • Bei allen Bewilligungen wird stets zuvor geprüft, ob vorrangige Hilfsmöglichkeiten -vor allem nach bestehenden Sozialgesetzen -oder Selbsthilfemöglichkeiten bestehen. Hilfegewährung erfolgt
  • nur, soweit dies nicht der Fall ist.

 

  • Förderungen erfolgen in der Regel nur, wenn die Notlage unverschuldet eingetreten ist.

 

  • Förderungen alleine zum Zweck der Schuldentilgung erfolgen nicht.

 

  • Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

 

  • Förderungen erfolgen auf Vorschlag sachkundiger Mitarbeiter/innen des Landratsamtes-insbesondere des Sozialamtes und des Jugendamtes -sowie des Jobcenters. Die Entscheidung erfolgt dann im Umlaufverfahren durch ein Gremium, bestehend aus dem Landrat u.a.

 

  • Die Überwachung der Mittelverwendung erfolgt durch das Kreisrechnungsprüfungsamt.

 

  • Dem Kreisausschusswird einmal jährlich über die Mittelverwendung berichtet.
  • (zu Begin nund zur Mitte der Kreistagsperiode im Gremium und dazwischen schriftlich über das KIS (Kreisausschussbeschluss v. 23.05.2011))

 

 

Jahresbericht 2019 -Einzelförderungen

 

 

Wertstellung

Verwendung

Betrag

31.07.2019

Zuschuss zu einem Familienurlaub

500,00 €

25.10.2019

Ersatzbeschaffung von elektrischen Haushaltsgeräten

810,33 €

03.09.2019

Schulgeld für 11 Monate

220,00 €

24.09.2019

Unterstützung zur Wiederbeschaffung von persönlichen Dokumenten

200,00 €

Förderungen 2019 gesamt:

1.730,33 €

 

 

Vermögensentwicklung

 

 

 

Jahresbericht 2019 -Übersicht

 

Vermögensstand per 31.12.2018

159.313,56 €

Förderungen

1.730,33 €

Kontogebühren

45,78 €

Zinserträge

1.111,61 €

Wertentwicklung Deka-Fonds

4.286,76 €

Vermögensstand per 31.12.2019

162.935,82 €

 

 

Kreisrat Dotzel habe damals mit Frau Schiegl sprechen können, wo sie ihr Geld am besten unterbringe. So habe Frau Schiegl die Stadt Wörth a. Main und den Landkreis Miltenberg für den Fonds bedacht. Es sei großartig, dass inzwischen der Vermögensstand bei rund 162.000 € liege. Er bittet, sparsam und wirtschaftlich damit umzugehen, damit man längere Zeit noch etwas davon habe.

 

Anhand der Entwicklung sehe man, dass das Vermögen sparsam und im Sinne von Frau Schiegl eingesetzt werde, so Landrat Scherf.

 

Nach dem Willen des Ausschusses soll der Bericht künftig jährlich nur noch schriftlich erfolgen und ausführlich zu Beginn jeder neuen Kreistagsperiode vorgestellt werden.

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