Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Jahresbericht 2019 über den "Maria-Schiegl-Fonds"
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.10.2020 KA/003/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Entstehung
und anfängliche Praxis
- 27.10.1990: Die 1905 geborene Wörther Bürgerin Maria Schiegl verstarb im Kreisaltenheim Amorbach und vererbte einen Großteil ihres Nachlasses dem Landkreis zur Verwendung „für Arme“.
- 13.05.1993: Kreistag beschloss die Gründung des „Maria-Schiegl-Fonds“ und erließ erste Richtlinien über die Verteilung der Mittel.
- Der „Fondsgrundstock“ sollte nach diesen ersten Richtlinien grundsätzlich unangetastet bleiben;
Förderungen waren daher im Regelfall nur im Rahmen der Einnahmen (insbesondere Zinsen) möglich.
Richtlinienanpassung
2014
- 28.07.14: Aufgrund eines Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes Änderung der Richtlinien durch den Kreistag:
Wesentlichste Änderung:
- Frau Schiegl wollte keine Stiftung gründen –im Testament stand nichts von Erhalt des Vermögens (Wortlaut: „gerecht verteilen für Arme“)
- Auch angesichts des anhaltenden Niedrigzinsniveaus unterhalb der Inflation wurde daher die seitherige Praxis der ausschließlichen Ertragsverwendung beendet; seitdem werden die Mittel auch in ihrer Substanz im Sinne von Frau Schiegl „verteilt“.
Sonstige Inhalte der Richtlinien:
- Unterstützung von Menschen mit Wohnsitz im Landkreis Miltenberg, die in wirtschaftliche Not geraten sind
- Bei allen Bewilligungen wird stets zuvor geprüft, ob vorrangige Hilfsmöglichkeiten -vor allem nach bestehenden Sozialgesetzen -oder Selbsthilfemöglichkeiten bestehen. Hilfegewährung erfolgt
- nur, soweit dies nicht der Fall ist.
- Förderungen erfolgen in der Regel nur, wenn die Notlage unverschuldet eingetreten ist.
- Förderungen alleine zum Zweck der Schuldentilgung erfolgen nicht.
- Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
- Förderungen erfolgen auf Vorschlag sachkundiger Mitarbeiter/innen des Landratsamtes-insbesondere des Sozialamtes und des Jugendamtes -sowie des Jobcenters. Die Entscheidung erfolgt dann im Umlaufverfahren durch ein Gremium, bestehend aus dem Landrat u.a.
- Die Überwachung der Mittelverwendung erfolgt durch das Kreisrechnungsprüfungsamt.
- Dem Kreisausschusswird einmal jährlich über die Mittelverwendung berichtet.
- (zu Begin nund zur Mitte der Kreistagsperiode im Gremium und dazwischen schriftlich über das KIS (Kreisausschussbeschluss v. 23.05.2011))
Jahresbericht
2019 -Einzelförderungen
Wertstellung |
Verwendung |
Betrag |
31.07.2019 |
Zuschuss zu einem Familienurlaub |
500,00 € |
25.10.2019 |
Ersatzbeschaffung von elektrischen Haushaltsgeräten |
810,33 € |
03.09.2019 |
Schulgeld für 11 Monate |
220,00 € |
24.09.2019 |
Unterstützung zur Wiederbeschaffung von persönlichen Dokumenten |
200,00 € |
Förderungen 2019 gesamt: |
1.730,33 € |
Vermögensentwicklung
Jahresbericht
2019 -Übersicht
Vermögensstand per 31.12.2018 |
159.313,56 € |
Förderungen |
1.730,33 € |
Kontogebühren |
45,78 € |
Zinserträge |
1.111,61 € |
Wertentwicklung Deka-Fonds |
4.286,76 € |
Vermögensstand per 31.12.2019 |
162.935,82 € |
Kreisrat Dotzel habe damals mit Frau Schiegl sprechen können, wo sie ihr Geld am besten unterbringe. So habe Frau Schiegl die Stadt Wörth a. Main und den Landkreis Miltenberg für den Fonds bedacht. Es sei großartig, dass inzwischen der Vermögensstand bei rund 162.000 € liege. Er bittet, sparsam und wirtschaftlich damit umzugehen, damit man längere Zeit noch etwas davon habe.
Anhand der Entwicklung sehe man, dass das Vermögen sparsam und im Sinne von Frau Schiegl eingesetzt werde, so Landrat Scherf.
Nach dem Willen des Ausschusses soll der Bericht künftig jährlich nur noch schriftlich erfolgen und ausführlich zu Beginn jeder neuen Kreistagsperiode vorgestellt werden.