Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Jahresbericht 2019 über die "Allgemeine Wohltätigkeitsstiftung des Landkreises Miltenberg"
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.10.2020 KA/003/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Jahresbericht 2019 über die „Allgemeine
Wohltätigkeitsstiftung des Landkreises Miltenberg“
Ursprung
und Satzung
- 22.09.1960: Zusammenlegung der 1891 errichteten „Josef-Anton-Rohe’schen Wohltätigkeitsstiftung Obernburg“ und der 1918 errichteten „Allgemeinen Fürsorgestiftung für den Amtsbezirk Obernburg“ mit Beschluss des Kreistages des Landkreises Obernburg zur „Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung des Landkreises Obernburg“
- rechtsfähige, kreiskommunale Stiftung des bürgerlichen Rechts
- Satzungszweck: Unterstützung alter, gebrechlicher, hilfsbedürftiger oder in einer unverschuldeten Notlage befindlicher Einwohner des Landkreises Obernburg“ (§2)
- 19.12.2005: Satzungsänderung -Erweiterung auf Landkreis Miltenberg
Stiftungsverwaltung
- Laut Satzung: Kreisausschuss (§4)
- hausintern: Verwaltung des Vermögens und der Mittelverwendung
§ bis Februar 2010: Kreisfinanzverwaltung
§ seit März 2010: Sozialamt
- jährlicher Bericht im Kreisausschuss über Förderungen und Vermögensstand -zu Beginn und zur Mitte einer Kreistagsperiode persönlich und ansonsten schriftlich (Kreisausschussbeschluss v. 23.05.2011)
Förderungen
für Zwecke der Stiftung Altenhilfe
- 31.12.2004: Stiftungsvermögen auf 60.140,85 €angewachsen
- Überlegungen: Die vorhandenen Hilfsfonds Maria-Schiegl-Fonds und Otto-Ackermann-Fonds reichen zusammen mit sonstigen Spenden aus, um in Härtefällen angemessene Soforthilfe leisten zu können.
Im Hinblick auf teilweise Zweckidentität („Unterstützung alter, gebrechlicher (…) Einwohner“) Entlastung der Stiftung Altenhilfe durch die Wohltätigkeitsstiftung möglich?
.
- Laut Stiftungsaufsicht (Regierung von Unterfranken, 2005) Zusammenlegung der Vermögen der „Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung“ und der „Stiftung Altenhilfe“ zwar nicht zulässig, wohl aber Einzelförderungen zur Entlastung der Stiftung Altenhilfe aufgrund Zweckidentität in diesem Bereich!
Förderungen
für Zwecke der Stiftung Altenhilfe
- Mit Zustimmung des Kuratoriums der Stiftung Altenhilfe sowie des Kreisausschusses von 2008 bis 2015 Förderungen aus der „Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung“ für Zwecke der Stiftung Altenhilfe
- Stiftungsvermögen am 31.12.2015: 21.208,53 €
Seit 2016 keinerlei Förderungen aus der „Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung“ mehr.
Hinweise
des Kreisrechnungsprüfungsamtes und deren Umsetzung (Prüfbericht vom
24.06.2013)
- Grundstock muss jährlich nach dem Preisindex fortgeschrieben und in dieser Höhe erhalten werden. (31.12.2012: 19.397,25 €; 31.12.2013: 19.696,58 € usw.).
- Das bislang auf einem Geldmarktkonto geführte Vermögen soll höherverzinslich angelegt werden.
Konsequenzen:
- Vermögen wurde als Zuwachssparen (durchschn. 1,17 %) auf 7 Jahre angelegt (14.03.2014 –13.03.2021). Dies entspricht etwa der jährlichen Grundstockerhöhung durch die Fortschreibung.
- Da wir durch die Bewilligungen bis 2015 zwischenzeitlich den Grundstock annähernd erreicht haben, sind bis zu einem Anstieg des Zinsniveaus bis auf weiteres keine Förderungen aus der Stiftung mehr möglich.
Wenn unbürokratische Hilfen in sozialen Notfällen notwendig werden, kann noch eine ganze Weile auf die Mittel des „Maria-Schiegl-Fonds“ zurückgegriffen werden.
Vermögensentwicklung
Gesamt- vermögen |
hiervon Grundstock |
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31.12.2004 |
60.140,85 € |
|
31.12.2005 |
61.461,45 € |
|
31.12.2006 |
63.140,37 € |
|
31.12.2007 |
65.514,97 € |
|
31.12.2008 |
55.015,11 € |
|
31.12.2009 |
50.173,29 € |
|
31.12.2010 |
40.258,28 € |
|
31.12.2011 |
40.466,76 € |
|
31.12.2012 |
32.659,99 € |
|
31.12.2013 |
26.225,59 € |
19.696,58 € |
31.12.2014 |
23.290,12 € |
19.858,51 € |
31.12.2015 |
21.208,53 € |
19.922,30 € |
31.12.2016 |
21.309,90 € |
20.015,53 € |
31.12.2017 |
21.500,69 € |
20.363,93 € |
31.12.2018 |
21.800,31 € |
20.727,04 € |
31.12.2019 |
22.212,72 € |
21.026,37 € |
Jahresbericht
2019
hiervon
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Vermögensstand per 31.12.2018 |
21.800,31 € |
20.727,04 € |
Förderungen |
keine |
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Zinserträge |
412,41 € |
|
Vermögensstand per 31.12.2019 |
22.212,72 € |
21.026,37 € |
Bei dem Kreisausschuss besteht Einverständnis, dass der laut Satzung vorzulegende Bericht künftig bis auf Weiteres nur noch zu Beginn der Kreistagsperiode persönlich im Ausschuss vorgelegt wird und ansonsten jährlich schriftlich im KIS bereitgestellt wird.