Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Jahresbericht 2019 über die "Allgemeine Wohltätigkeitsstiftung des Landkreises Miltenberg"

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2020   KA/003/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Jahresbericht 2019 über die „Allgemeine Wohltätigkeitsstiftung des Landkreises Miltenberg“

 

Ursprung und Satzung

 

  • 22.09.1960: Zusammenlegung der 1891 errichteten „Josef-Anton-Rohe’schen Wohltätigkeitsstiftung Obernburg“ und der 1918 errichteten „Allgemeinen Fürsorgestiftung für den Amtsbezirk Obernburg“ mit Beschluss des Kreistages des Landkreises Obernburg zur „Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung des Landkreises Obernburg“

 

  • rechtsfähige, kreiskommunale Stiftung des bürgerlichen Rechts

 

  • Satzungszweck: Unterstützung alter, gebrechlicher, hilfsbedürftiger oder in einer unverschuldeten Notlage befindlicher Einwohner des Landkreises Obernburg“ (§2)

 

  • 19.12.2005: Satzungsänderung -Erweiterung auf Landkreis Miltenberg

 

 

Stiftungsverwaltung

 

  • Laut Satzung: Kreisausschuss (§4)

 

  • hausintern: Verwaltung des Vermögens und der Mittelverwendung

§  bis Februar 2010: Kreisfinanzverwaltung

§  seit März 2010: Sozialamt

 

  • jährlicher Bericht im Kreisausschuss über Förderungen und Vermögensstand -zu Beginn und zur Mitte einer Kreistagsperiode persönlich und ansonsten schriftlich (Kreisausschussbeschluss v. 23.05.2011)

 

 

Förderungen für Zwecke der Stiftung Altenhilfe

 

  • 31.12.2004: Stiftungsvermögen auf 60.140,85 €angewachsen

 

  • Überlegungen: Die vorhandenen Hilfsfonds Maria-Schiegl-Fonds und Otto-Ackermann-Fonds reichen zusammen mit sonstigen Spenden aus, um in Härtefällen angemessene Soforthilfe leisten zu können.

 

Im Hinblick auf teilweise Zweckidentität („Unterstützung alter, gebrechlicher (…) Einwohner“) Entlastung der Stiftung Altenhilfe durch die Wohltätigkeitsstiftung möglich?

.

  • Laut Stiftungsaufsicht (Regierung von Unterfranken, 2005) Zusammenlegung der Vermögen der „Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung“ und der „Stiftung Altenhilfe“ zwar nicht zulässig, wohl aber Einzelförderungen zur Entlastung der Stiftung Altenhilfe aufgrund Zweckidentität in diesem Bereich!

 

 

Förderungen für Zwecke der Stiftung Altenhilfe

 

  • Mit Zustimmung des Kuratoriums der Stiftung Altenhilfe sowie des Kreisausschusses von 2008 bis 2015 Förderungen aus der „Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung“ für Zwecke der Stiftung Altenhilfe

 

  • Stiftungsvermögen am 31.12.2015: 21.208,53 €

 

Seit 2016 keinerlei Förderungen aus der „Allgemeinen Wohltätigkeitsstiftung“ mehr.

 

 

Hinweise des Kreisrechnungsprüfungsamtes und deren Umsetzung (Prüfbericht vom 24.06.2013)

 

  • Grundstock muss jährlich nach dem Preisindex fortgeschrieben und in dieser Höhe erhalten werden. (31.12.2012: 19.397,25 €; 31.12.2013: 19.696,58 € usw.).

 

  • Das bislang auf einem Geldmarktkonto geführte Vermögen soll höherverzinslich angelegt werden.

 

Konsequenzen:

 

  • Vermögen wurde als Zuwachssparen (durchschn. 1,17 %) auf 7 Jahre angelegt (14.03.2014 –13.03.2021). Dies entspricht etwa der jährlichen Grundstockerhöhung durch die Fortschreibung.

 

  • Da wir durch die Bewilligungen bis 2015 zwischenzeitlich den Grundstock annähernd erreicht haben, sind bis zu einem Anstieg des Zinsniveaus bis auf weiteres keine Förderungen aus der Stiftung mehr möglich.

 

Wenn unbürokratische Hilfen in sozialen Notfällen notwendig werden, kann noch eine ganze Weile auf die Mittel des „Maria-Schiegl-Fonds“ zurückgegriffen werden.

 

 

Vermögensentwicklung

 

 Gesamt-

vermögen

 hiervon Grundstock

31.12.2004

 60.140,85 €

31.12.2005

 61.461,45 €

31.12.2006

 63.140,37 €

31.12.2007

 65.514,97 €

31.12.2008

 55.015,11 €

31.12.2009

 50.173,29 €

31.12.2010

 40.258,28 €

31.12.2011

 40.466,76 €

31.12.2012

 32.659,99 €

31.12.2013

 26.225,59 €

 19.696,58 €

31.12.2014

 23.290,12 €

 19.858,51 €

31.12.2015

 21.208,53 €

 19.922,30 €

31.12.2016

 21.309,90 €

 20.015,53 €

31.12.2017

 21.500,69 €

  20.363,93 €

31.12.2018

 21.800,31 €

  20.727,04 €

31.12.2019

 22.212,72 €

  21.026,37 €

 

 

 

Jahresbericht 2019

 

hiervon
Grundstock:

Vermögensstand per 31.12.2018

 21.800,31 €

  20.727,04 €

Förderungen

keine

Zinserträge

412,41 €

Vermögensstand per 31.12.2019

 22.212,72 €

    21.026,37 €

 

 

Bei dem Kreisausschuss besteht Einverständnis, dass der laut Satzung vorzulegende Bericht künftig bis auf Weiteres nur noch zu Beginn der Kreistagsperiode persönlich im Ausschuss vorgelegt wird und ansonsten jährlich schriftlich im KIS bereitgestellt wird.

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