Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Erweiterung der Breitbandinitiative des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2020   KA/003/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s,

 

den bestehenden Vertrag „Landkreisweite Vorarbeiten zur Nutzung des bayerischen Gigabit-Förderverfahrens für den weiteren Glasfaserausbau im Landkreis Miltenberg vom 26.06.2020 mit der Firma IK-T um folgende Punkte zu erweitern:

 

·         Bestandsaufnahme

·         Abstimmung der Versorgungslücken, Versorgungsmöglichkeiten und Erschließungsgebiete

·         Ermittlung der sich ergebenden maximalen Fördermittel (teilweise).


Herr Katzer vom Büro IK-T erläutert anhand beiliegender Präsentation, dass es Ziel war, eine vorläufige Markterkundung des Landkreises durchzuführen, um eine umfassende Rückmeldung zur Breitband Ist-Versorgung sowie zu den eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen der Telekommunikationsanbieter zu erhalten.

 

Vor dem Hintergrund der vorgegebenen Bedingungen in Bezug auf die Aufgreifschwellen ist es entscheidend, frühzeitig – vor Start des förderspezifischen Markterkundungsverfahrens – Kenntnisse darüber zu bekommen, wo überall Super-Vectoring (Bandbreiten zwischen 103 und 250 Mbit/s) eigenwirtschaftlich hochgerüstet wird. Genau in diesen Gebieten müssen ausreichend Gewerbetreibende identifiziert werden, damit ein geförderter Glasfaserausbau durchgeführt werden kann.

 

Für Gewerbe gilt - anders als für Privathaushalte mit 100 Mibit/s im Download - eine Aufgreifschwelle von 200 Mbit/s symmetrisch. Hier kann nun durch die frühzeitige Erkennung der Super-Vectoring Gebiete eine gezielte Suche der Gemeinde nach Gewerbetreibenden erfolgen und so die Möglichkeit zu einem Ausbau mit Glasfaseranschlüssen vorbereitet werden. Diese Mitteilung über den geplanten Super-Vectoring Ausbau ist von den Netzbetreibern im Rahmen der vorläufigen Markterkundung erfolgt.

 

Zusätzlich zu den Informationen über Super-Vectoring Gebiete sind auch Rückmeldungen der „Deutsche Glasfaser“ eingegangen, wo sie prinzipiell einen Eigenausbau in Erwägung zieht. Dies ist zwar keine Zusage für einen Eigenausbau, kann von der jeweiligen Gemeinde jedoch bereits jetzt in Ihre Entscheidungsfindung für eine Nutzung des Bayerischen Gigabit-Förderverfahrens mit einbezogen werden. Somit ist festzustellen, dass der erwartete Mehrwert aus der koordinierenden Aktion des Landkreises gewonnen werden konnte und vorliegt.

 

Wie wir vor kurzem über ein Schreiben mitgeteilt haben, ist die Auswertung der vorläufigen Markterkundung des Landkreises für das gesamte Landkreisgebiet so weit vorangeschritten, dass die Einzelgespräche mit den Gemeinden durchgeführt werden, um die jeweilige weitere Vorgehensweise festzulegen. Pilothaft wurde die Auswertung bereits mit zwei Gemeinden besprochen. Hierbei wurde festgestellt, dass neben der eigentlichen angebotenen Auswertung und der Identifikation von zu erwartenden weißen und grauen Flecken (näheres dazu wird Ihnen Herr Katzer bei dem Gespräch erläutern) auch bereits eine erste Kostenschätzung für den Glasfaserausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabit-Richtlinie sinnvoll und zielführend ist. Hierdurch wird aber der bisher mit 14.784 € (netto) kalkulierte Aufwand nicht ausreichen, sondern nach unserer derzeitigen Abschätzung bei ca. 22.000 bis 25.000 Euro liegen.

 

Ohne die durch den Landkreis koordinierende Funktion und Durchführung verschiedener Leistungsinhalte würde eine Beratungsunterstützung von IK-T für jede einzelne Gemeinde für die Durchführung des Förderprogramms gemäß der Bayerischen Gigabit-Richtlinie im Vorfeld einer Ausschreibung aus folgenden Leistungsmodulen mit folgenden (gerundeten) Preisen bestehen. (Die nachfolgend aufgeführten Preise sind dem Standardangebot von IK-T entnommen, welches wir Ihnen gerne auf Wunsch zusenden können).

 

1.)   Bestandsaufnahme: 500 €

 

2.)   Durchführung der Markterkundung im Bayerischen Gigabit-Förderverfahren 900 €

 

3.)   Abstimmung der Versorgungslücken, Versorgungsmöglichkeiten und Erschließungsgebiete 1.200 €

 

4.)   Ermittlung der sich ergebenden maximalen Fördermittel 300 €

 

5.)   Vorplanung und Kostenschätzung für verschiedene Fördermodelle (Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Beistellungsmodell, Betreibermodell) 900 €

 

6.)   Modellwahl und Finanzierungsprognose 700 €

 

 Leistungen aus vorstehender Auflistung im Rahmen des Landkreisauftrages und Anmerkungen hierzu

 

1.)       Bestandsaufnahme:

 

Die Bestandsaufnahme wurde vollumfänglich abgearbeitet

 

2.)   Durchführung der Markterkundung im Bayerischen Gigabit-Förderverfahren:

 

Jedes Förderverfahren muss gezielt für das spezifische Förderverfahren durchgeführt werden. Da es sich bei der Markterkundung um eine allgemeine/vorläufige Markterkundung handelte um vor allem Super-Vectoring-Vorhaben frühzeitig zu erfahren, muss von jeder Gemeinde, die das Förderprogramm nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie nutzen möchte, eine eigene Markterkundung durchgeführt werden (Anmerkung: In Bezug auf die vorläufige Markterkundung des Landkreises ist beim jeweiligen Ergebnis jedoch keine große Abweichung mehr zu erwarten).

 

3.)   Abstimmung der Versorgungslücken, Versorgungsmöglichkeiten und Erschließungsgebiete:

 

Die Versorgungsmöglichkeiten sowie die möglichen Erschließungsgebiete werden von IK-T in den kommenden Gesprächen dargestellt und erläutert. Somit sind auch die Leistungsinhalte unter diesem Punkt zu einem Teil durch den Landkreisauftrag abgedeckt. Eine weitere Detaillierung erfolgt nach der offiziellen Markterkundung im bayerischen Gigabit-Förderverfahren. Es ist zu erwarten, dass aufgrund der hohen Ausbaukosten einige zusätzliche Gespräche erforderlich sein werden, um einen Fahrplan für den Ausbau einzelner Gebiete (ggf. auch gestaffelt über die nächsten Jahre) festzulegen.

 

4.)   Ermittlung der sich ergebenden maximalen Fördermittel

 

Eine Darstellung der angenommenen Fördermöglichkeit ausschließlich bezogen auf das Wirtschaftlichkeitslückenmodell (WL-Modell) der Bayerischen Gigabit-Richtlinie ist bereits erbracht und Bestandteil des ersten Gespräches. Dieser Punkt wird damit vollumfänglich abgearbeitet.

 

5.)   Vorplanung und Kostenschätzung für verschiedene Fördermodelle (Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Beistellungsmodell, Betreibermodell) 900 €

 

Die Kosten wurden für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell innerhalb der Bayerischen Gigabit-Förderung bereits abgeschätzt und sind Bestandteil des ersten Gespräches. Die endgültige Kostenschätzung muss abschließend gesamthaft anhand der offiziellen Markterkundungsergebnisse und der zum Zeitpunkt der Auswertung vorhandenen Möglichkeiten (z.B. auch Bundesförderung) vorgenommen werden.

 

6.)   Modellwahl und Finanzierungsprognose

 

Die Modellwahl mit zugehöriger Finanzierungsprognose muss anhand der offiziellen Markterkundungsergebnisse und der zum Zeitpunkt der Auswertung vorhandenen Möglichkeiten (z.B. auch Bundesförderung) vorgenommen werden.

 

Bei einer Bewertung der bearbeiteten Punkte in Bezug auf deren „Einzelpreise“ in einem Gemeindeprojekt kann festgestellt werden, dass die Kosten auf Seiten der Städte und Gemeinden für die Positionen 1 und 4 sowie 3 (teilweise) rund 32.000 Euro (netto) betragen würden, und damit deutlich über dem erforderlichen Betrag von ca. 22.000 bis 25.000 Euro(netto) liegen. Daraus wird erkennbar, dass bereits jetzt der Landkreis wieder eine sinnvolle und für alle Beteiligten Ressourcen und Geld sparende Vorgehensweise gewählt hat.

 

 

Auf Nachfrage rät Herr Katzer, Gespräche mit der Deutschen Glasfaser zu führen, weil nur so aus diesem ganzen kompletten Thema ein Gebilde werde.

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