Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Bekanntgabe zum Ergebnis des Vergabeverfahrens Linienbündel "Regiobus Miltenberg" und "Elsavatal"

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2020   KA/003/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Landrat Scherf begrüßt in dieser Runde neben

 

  • dem im Landratsamt für den ÖPNV zuständigen Abteilungsleiter und Stellvertreter des Landrats, Herrn Verwaltungsdirektor Rosel,

 

  • und unserem gemeinsamen Nahverkehrsbeauftragten mit dem Landkreis Aschaffenburg, Herrn Betz ebenfalls:

 

  • Herrn Dr. Zimmer von BPV Consult GmbH, welches uns bei der Vergabe unterstützt hat. Aufgrund der Fragestellungen zum Vergabeverfahren und der gerade bei der CSU-Kreistagsfraktion geringen Wirkung unserer ausführlichen Antworten wird Sie heute zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen.

 

  • Herrn Michael Bader, den Geschäftsführer des Unternehmens Gute Reise Hauck aus dem mittelfränkischen Westheim. Er ist hier ist, um einige der aufgeworfenen Fragen zu beantworten, da bereits öffentlich in Frage gestellt wurde, ob es bis zum 1.1.2021 überhaupt einen Betriebsleiter oder einen Betriebshof geben kann, ob überhaupt Busse vorhanden sind, ob in den Bussen nur fremdsprachige Fahrer*innen sitzen, im schlimmsten Fall nur mittelfränkisch sprechend, und viele andere Befürchtungen und Sorgen.

 

Tagesordnungspunkt lautet „Bekanntgabe“ des Ergebnisses eines Vergabeverfahrens, welches wir im Dezember 2018 einmütig und einstimmig gestartet hatten. In den damaligen Sitzungen von Kreisausschuss und Kreistag übernahmen wir auch Hinweise aus dem Gremium, worauf bei den Qualitätskriterien besonderen Wert legen sollen. Ganz unterschiedlich fiel in den Wochen und Monaten danach die politische Beschäftigung der Kreistagsfraktionen mit dem Thema ÖPNV aus.

Spannend ist, dass sich im Nachgang zum Vergabeverfahren eine politische Aufmerksamkeit ergeben hat, die zu Irritationen führen kann, was ich an drei Beispielen kurz skizziere.

 

 

  1. Anmerkung: Zum Wesen eines Vergabeverfahrens und zum Wettbewerbsrecht:

In ihrer jüngsten PM formulierte die CSU (Schaufenster, 30.9.20), es sei am Unterliegen der heimischen Bewerber festzumachen, dass die Verwaltung die „Spielräume bei der Ausgestaltung der Vergaberichtlinien“ nicht genutzt habe: Diese Aussage bedeutet im Umkehrschluss, dass nach Ansicht der CSU ein Wettbewerbsverfahren nur den Sinn hat, dass ein politisch erwünschter Bewerber das Vergabeverfahren gewinnt.

Rechtlich bedenkenswert ist die Aussage von Herrn Bohnhoff in seinem Schreiben an mich vom 25.8.2020 – die Fraktionsvorsitzenden waren meines Erachtens in CC – die Verwaltung hätte einfach weniger Zeit bis Beginn des Vertragszeitlaufs lassen sollen, damit auswärtige Anbieter gar nicht die Chance zur Teilhabe haben.

Aufgrund dieser grundsätzlichen Bedeutung haben wir BPV Consult als Experten im Vergaberecht zur Sitzung gebeten, um diese spannenden vergaberechtlichen Gesichtspunkte zu erörtern – es wurde ja auch im August öffentlich die Behauptung in den Raum gestellt, es sei gar keine europaweite Ausschreibung vonnöten gewesen.

 

 

  1. Anmerkung: Behauptete Vernachlässigung von Umweltstandards:

Etwas überraschend wird aus Reihen der CSU, deren Bundesverkehrsminister noch jüngst die Zukunft des Diesels gerade im ländlichen Raum beschwor, der Einsatz „mit Diesel betriebener Busse … auf keinen Fall umwelttechnisch sinnvoll“ postuliert. „Umwelttechnisch und ökonomisch richtungsweisend wäre es“, so die CSU, z.B. den Einsatz von elektrobetriebenen Bussen in der Ausschreibung zu berücksichtigen, also vorzugeben.

 

Ich gestehe es, Herr Fraktionsvorsitzender, Sie fordern uns intellektuell viel ab:

 

-          Auf der einen Seite fordern Sie die Anpassung der Vergaberichtlinien an unsere  einheimischen Unternehmen, dann aber sollen wir den Betrieb von E-Bussen vorgeben, was in keinster Weise der gewachsenen Busflotte unserer heimischen Unternehmen entspricht und eine komplette Neubeschaffung der Fahrzeuge verlangt – und: Ich stehe auch im regelmäßigen Austausch mit den Busunternehmen des Landkreises und zwischen mir und den Unternehmen bestand Konsens, dass der flächendeckende Einsatz von E-Busses derzeit technisch (noch) nicht möglich ist.

 

-          Auf der einen Seite mahnen Sie mantra-artig einen vorsichtigen Umgang mit den Ausgaben an – ich sage nur „On-Hold-Stellen aller Ausgaben“ -  auf der anderen Seite wollen Sie nun, wenn auch nur im Nachhinein, eine Umstellung des ÖPNV auf E-Busse, unter absoluter Missachtung des aktuellen technischen Standes, den Sie als Professor für Logistik doch kennen sollten, und der Folgen für die Kosten für die öffentliche Hand!

 

Es mag Ihnen vielleicht politisch gefallen, uns vorzuwerfen, wir hätten Umweltaspekte in der Ausschreibung nicht berücksichtigt, aber der Wirklichkeit entspricht diese Unterstellung nicht und ein guter, von Anstand in der politischen Auseinandersetzung geprägter Stil sieht anders aus, was die Überleitung zu einer kurzen dritten Anmerkung wäre:

 

 

  1. Anmerkung: Aussage: Viele Fragen – wenig Antworten:

Mit der Überschrift der bereits erwähnten jüngsten PM der CSU „Viele Fragen – wenige Antworten“ vom 30.9.2020 schlagen Sie dem Fass den Boden aus:

Warum diese harten Worte? Ich erkläre dies gerne dem Kreisausschuss:

Am 25.08.2020 stellte Herr Bohnhoff mir persönlich sieben Fragen. Schriftlich. Tatsächlich verbargen sich hinter Ihren Fragen aufgrund der umfangreichen Darstellungen sogar elf Fragen bzw. Hypothesen, welche ich am 8.09.2020 detailliert auf 9,5 Seiten beantwortet habe.

Ihre Reaktion? Was haben Sie mir geantwortet, Herr Bohnhoff?

„Danke für ihre ausführlichen Antworten“

Und was schreiben Sie aber in der Öffentlichkeit?

 WOCHENBLATT 30.9.2020: „Viele Fragen, wenige Antworten!“

 

Ich erspare mir an dieser Stelle jede weitere inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Art der Auseinandersetzung, jedes weitere Wort ist hier zu viel, ich stelle lediglich klar:

Wir kommen dem Informationsrecht der Kreisrätinnen und Kreisräte nach und beantworten Ihre Fragen, sowohl schriftlich im Nachgang von Sitzungen, gerne aber auch in den Sitzungen.

Da aber trotz Beantwortung Ihrer Fragen offensichtlich Vieles offengeblieben ist bzw., wie Sie Herr Bohnhoff formulieren, vieles „in einem anderen Licht“ sehen, habe ich heute die entsprechenden Fachleute an meiner Seite.

 

Bevor Herr Dr. Zimmer zu die aufgeworfenen vergaberechtlichen Fragstellungen beantworten wird, und Herr Bader einiges zum Unternehmen und zur geplanten Betriebsübernahme sagen wird, gebe ich nun Herrn Betz das Wort für die öffentliche Bekanntgabe des Vergabeergebnisses.

 

 

 

Herr Betz, Nahverkehrsbeauftragter, trägt vor:

 

  1. Auslöser des Vergabeverfahrens

 

Die bisher betreibenden Unternehmen der beiden Linienbündel haben sich von der Betriebspflicht entbinden lassen. Somit oblag es dem Landkreis Miltenberg, wie in Kreisausschuss und Kreistag im Dezember 2018 vorgestellt, ein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchzuführen.

  1. Vergabebegleitung durch das Büro bpv aus Koblenz

 

Zur korrekten, effektiven und rechtlich sicheren Durchführung des Verfahrens hatte der Landkreis Miltenberg das Planungsbüro bpv aus Koblenz beauftragt. Für inhaltliche und rechtliche Fragen steht im nichtöffentlichen Teil Frau Rechtsanwältin Itschert zur Verfügung.

 

  1. Teilnehmer am Verfahren

 

Neben den beiden bisher die Verkehre betreibenden Unternehmen Ehrlich und Verkehrsgesellschaft Untermain (VU) hatte sich das Unternehmen Hauck-Reisen aus Mittelfranken am Wettbewerb beteiligt.

 

  1. Losbildung

 

Im Rahmen des Verfahrens bestand die Option, auf die beiden Bündel einzeln oder auf beide Bündel gemeinsam zu bieten. Die beiden bisher tätigen Unternehmen haben jeweils ein Angebot für ihr bisheriges Linienbündel abgegeben.

Das dritte Unternehmen Hauck hat neben einem entsprechenden Angebot für die beiden einzelnen Bündel auch ein Angebot auf beide zusammen abgegeben.

 

  1. Ergebnis des Vergabeverfahrens

 

Das von der Fa. Hauck abgegebene Gesamtangebot für beide Bündel war das wirtschaftlich günstigste Angebot für den Landkreis Miltenberg.

 

 

Herr Dr. Zimmer, BPV Consult GmbH, erklärt anhand beiliegender Präsentation Verlauf, Ergebnis und Bewertung des Vergabeverfahrens Linienbündel „Regiobus Miltenberg“ und „Elsavatal“.

Er fügt hinzu, dass das Vergaberecht strikt anzuwenden gewesen sei. So habe man angesichts der Auftragssumme von über 20 Millionen Euro über zehn Jahre Laufzeit zwingend EU-weit ausschreiben müssen. Auch eine kürzere Ausschreibungsfrist als vier Wochen, um auswärtige Anbieter möglicherweise vor Probleme zu stellen, sei nicht erlaubt.

Die Vorgaben seien so ausgestaltet gewesen, dass soweit es rechtlich zulässig war, lokale Interessen berücksichtigt worden seien. So seien ein Betriebshof im VAB-Raum sowie eine Info- und Verkaufsstelle zentral im Landkreis gefordert worden, bei den Fahrplänen und Fahrzeugen habe man auch die Vorschläge örtlicher Unternehmen berücksichtigt. Man habe etwa möglichst Neufahrzeuge gefordert, die die Schadstoffnorm Euro VI mit maximaler Schadstoffminderung erfüllen und aktuelle Ausstattungsstandards für Barrierefreiheit zu bezahlbaren Preisen (je Bus zwischen 200.000 und 230.000 Euro). Zur Forderung nach Elektrobussen stellt Herr Dr. Zimmer klar, dass Elektrobusse bis zu 650.000 Euro kosten würden, ein Wasserstoffbus bis zu 750.000 Euro – ohne Mehrkosten für die Infrastruktur. Was das für einen Unternehmer bei geforderten zehn Bussen für den Regiobus Miltenberg und elf für das Los Elsavatal bedeutet, könne man ausrechnen. Man habe auch mittelstandsfreundliche Lose geschaffen, um auch kleinen Unternehmen eine Chance zu ermöglichen.

36 Rückfragen zur Ausschreibung seien dem Büro gestellt worden, sechs Angebote seien eingegangen mit sieben Kombinationen. Herr Dr. Zimmer bewertet die Ausschreibung mit „gut bis sehr gut“, was Wettbewerb und Preis betrifft.

Man habe alle Spielräume bei der Ausschreibung genutzt und strikt nach Vergaberecht ausgeschrieben.

 

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff sagt, dass eine europäische Ausschreibung unumstritten sei. Anfang-Mitte August seien die Busunternehmer auf die CSU zugekommen und hätten gesagt, sie verstünden da was nicht, sie hätten ein Problem, sie möchten Fragen loswerden. Deswegen habe er Fragen gesandt, die im ersten Moment schnell beantwortbar gewesen seien.

Er möchte einfach zwei-drei Fragen querchecken.

Man habe bei den Bussen z.B. ausgeschrieben 17er Bus mit zwei Klappsitzen. Die hiesigen Unternehmer hätten 17er Busse mit 4 Klappsitzen. Man habe sie anscheinend ermutigt, dass sie Fahrradfahrer, Kinderwägen, Rollatoren mitnehmen sollen und diese Unternehmer müssten sich lt. dieser Ausschreibung neue Busse zulegen und diese kalkulieren. Das hätten sie als sehr unmöglich empfunden.

Er möchte einige Punkte aufführen, wo man in der Ausschreibung Handlungsspielraum gehabt hätte, die vielleicht zu einem anderen Ergebnis gekommen wären.

 

Herr Dr. Zimmer antwortet, wenn die Frage gestellt worden wäre mit einer Konstruktionszeichnung, dann wäre wahrscheinlich die Antwort gekommen, ja, das ist zugelassen. Dann wäre sogar eine schriftliche Erläuterung „Änderung der Vergabeunterlagen in folgenden Punkten…“ erfolgt. Deswegen habe es ein Rückfrageforum gegeben. 36 Fragen habe es gegeben, die alle beantwortet worden seien. Wenn diese Frage gestellt worden wäre, wären die entsprechenden Fahrzeuge natürlich auch zugelassen worden.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff erwidert, dass wenn man sich vorher mit den Unternehmern ausgetauscht hätte, hätte man auch 17er Busse mit vier Klappsitzen ausschreiben können.

 

Herr Dr. Zimmer widerspricht, da das vergaberechtlich nicht zulässig sei. Dies sei eine Vorbefassung. Die Unternehmer hätten zwischen dem 22.06. und 20.07. diese Frage stellen können.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff sagt, im Main-Tauber-Kreis habe man eine ähnliche europäische Ausschreibung gemacht mit 15 Linien und ein Busunternehmen habe sich nur auf zwei Linien von diesen 15 bewerben können. Er möchte wissen, ob das hier auch möglich gewesen wäre.

 

Man könne so etwas versuchen, aber das sei nicht zulässig, so Herr Dr. Zimmer. Man könne so keinen Mittelstandsschutz betreiben, sondern nur mit einer ausdrücklichen Begründung.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff stellt fest, dass im ökologischen Bereich nur zehn Fahrzeuge für Bonus ausgeschrieben seien. Er fragt, ob es möglich gewesen wäre, zu sagen, man bekomme den Bonus, wenn man z.B. alles mit Euro 6 anbiete.

 

Herr Dr. Zimmer antwortet, wenn man noch gefordert hätte, auch die Schülerverstärkerleistung mit Euro 6 zu fahren, hätte man einen Bus für 250.000 € gehabt, der nur 20.000 km im Jahr fahre. So ein Bus halte normalerweise 600 – 800.000 km, d.h. in diesem Fall hätte der Bus 30-40 Jahre Arbeitszeit vor sich. Deswegen werde immer eine Vertragslaufzeit von 6-10 Jahren für neue Busse angesetzt, danach sind diese dann für die Verstärkerleistung. Man hatte sich mit Hr. Betz vorab darauf verständigt, dass die bereits vorhandenen, jüngeren Fahrzeuge jetzt 10 Jahre eingesetzt werden könnten als Verstärkerleistung im Schülerbusverkehr.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff sagt, dass die eine Notvergabe sechs Monate, die andere zwölf Monate gewesen sei. Er möchte bestätigt haben, dass diese beiden nicht zusammengefasst hätten werden müssen.

 

Herr Dr. Zimmer antwortet, dass man keine Notvergabe gemacht habe, sondern eine Regelvergabe. Das sei Vertragsökonomie, weil zwei Verfahren auch komplett zweimal durchgeführt werden müssten.

Die Frage sei, ob auswärtige Anbietern eine Chance oder ein Risiko seien. Man müsse das in der Summe bewerten. Wenn ein Auswärtiger das beste Angebot abgegeben habe, der einzige, der sage, ich mache komplett in beiden Losen Neufahrzeuge, dann sei das kein schlechtes Angebot, nur weil es von auswärts komme. Er sei auch ab sofort hiesiger Unternehmer, weil man ihn hierherziehe.

 

Die CSU sei dafür, dass der Mittelstand gefördert werde, so Kreisrat Dr. Bohnhoff, aber auch dafür, dass Alteingesessene unterstützt würden.

Im Vergabeverfahren sei für die Fahrzeuge 10,92 Jahre als Durchschnittsalter für die gesamte Laufzeit eingesetzt worden. Das hätte auch anders gemacht werden können, möchte er bestätigt wissen.

 

Herr Dr. Zimmer erklärt, wenn ein Unternehmer zum Start des Verfahrens gerade einen neuen Bus gekauft hatte, dann sollte der zulässig sein. Weil das Verfahren von dem Zeitpunkt an noch neun Monate gelaufen sei, habe man gesagt, am Ende der Vertragslaufzeit gelte ein Fahrzeug als zulässig als quasi neu vom ersten Tag an, wenn es zu dem Zeitpunkt nicht älter als 10,92 Jahre sei.

Wenn man auf diesem Weg sage, das Fahrzeug sei zulässig, könne ein hiesiger Unternehmer, der sich zuletzt einen neuen Bus gekauft hat, davon ausgehen, dass dieser Bus wie neu gewertet werde. Das sei für einen Mittelständler durchaus ein Vorteil, wenn man ihn nicht zwinge, kaufen zu müssen.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff spricht Landrat Scherf an, dass man nicht Elektrobusse auf allen Linien gefordert habe, sondern man habe mehr ökologische Anreize vermisst, das seien auch Gasfahrzeuge, das sei Reduzierung von Mehrfahrtenanteil, die man auch finanziell bewerten könne.

 

Kreisrätin Becker fragt Kreisrat Dr. Bohnhoff, warum er das nicht in der Sitzung beantragt habe.

 

Er würde sich wünschen, dass man die Ausschreibung als Kreistag im Vorfeld bekommen würde, so Kreisrat Dr. Bohnhoff. Die Ausschreibung sei draußen gewesen, wie man hier die Sitzung gehabt hätte. Man habe gar nichts mehr an der Ausschreibung ändern können. Er fragt in die Runde, wer von den Mitgliedern die Ausschreibung gelesen hätte. Er würde erwarten, dass sie als Kreisräte zumindest die Möglichkeit hätten. Deswegen denkt er, dass eine andere Informationspolitik hilfreich wäre.

 

Landrat Scherf bittet Kreisrat Dr. Bohnhoff, in Erwägung zu ziehen, dass dieser Kreistag vor seinem Einzug bereits getagt habe. Der Auftrag zum Vergabeverfahren sei im Dezember 2018 erfolgt. Er möge ihm jetzt keinen Vorwurf machen, dass Anfang Juli, als der Kreisausschuss darüber informiert worden sei, das Vergabeverfahren bereits begonnen habe. Dies sei keine Missachtung des Kreisausschusses, sondern nachdem man im Dezember 2018 den Startschuss gegeben habe, habe er danach sukzessive immer den Kreisausschuss darüber informiert.

Zu der Frage, ob man die Vergabeunterlagen vorab rausgebe, führt Landrat Scherf an, dass das zuletzt einer Gemeinde passiert sei, die der Meinung gewesen sei, dass sie diese nichtöffentlichen Unterlagen vorab zur Beratung rausgeben könne. Diese seien dann bei den Unternehmen gelandet.

 

Herr Dr. Zimmer ergänzt, dass es zwei Gründe gebe, warum man das nicht mache. Der eine sei vergaberechtlich. Vorbefasste Unterlagen seien nichts mehr wert. Dahinter stehe die Logik, dass alle Chancengleichheit hätten. Hiesige Unternehmen förmlich an dem Verfahren zu beteiligen sei das Schlimmste, was man ihnen antun könne. Sie seien damit befasst und müssten daher ausgeschlossen werden.

Der zweite Punkt sei, Kreisräte oder zum Teil auch die Verwaltung nur anteilig zu beteiligen. Es liege oft an Formulierungen, ob es Ärger gebe bei einem Vergabeverfahren oder nicht. Die Formulierungen wähle man nicht danach, ob sie einem gefallen, sondern danach, ob sie rechtlich wasserdicht seien. Solche Dinge seien für Außenstehende nur bedingt nachvollziehbar.

Er frage ab, was Grundlage sei. Der Nahverkehrsplan sei ausführlich beraten worden, was eine entscheidende Grundlage sei. Eine weitere Grundlage sei das Ausgestalten im Vertragsrechtlichen, d.h. die Eckpunkte. Er weist darauf hin, dass man künftig aus dem Kreistag heraus in dem Moment, wo man in das Vergabeverfahren starten wolle, beschließen könne, was noch Berücksichtigung finden solle.

 

Landrat Scherf ergänzt, dass man genau das getan habe im Dezember 2018. Man habe zuerst im Kreisausschuss und dann im Kreistag Anregungen entgegengenommen, worauf in besonderer Weise geachtet werden solle, was dann auch mit eingeflossen sei.

 

Kreisrat G. Rüth fragt zu den vorgestellten Kriterien, dass die Wochenendverkehre vom System her umgestellt würden, ob das in der Konsequenz bedeuten würde, dass die Regelverkehre an den Wochenenden und Feiertagen komplett entfallen und auf Rufbus umgestellt würden.

 

Herr Dr. Zimmer sagt, dass nicht alles auf bedarfsgesteuerte Verkehre umgestellt werde, sondern dass die Lücken, die es vorher im Angebot gegeben habe, damit aufgefüllt würden, d.h. die bedarfsgesteuerten Verkehre würden nur ergänzen. Die wesentliche Änderung bestehe darin, dass das Verfahren sauberer strukturiert gewesen sei.

 

Kreisrat G. Rüth hakt nach, weil sich bei den Regelverkehren Sonderregelungen ergeben hätten. Er sei verwundert, dass letzte Woche ein Schreiben von der VU an den Markt Eschau gekommen sei, dass die ganzen Sondervereinbarungen gekündigt würden. Er möchte wissen, wie der Verkehr an Wochenenden und Feiertagen betrieben werde und ob es weiterhin Regelverkehr gebe oder ob der Verkehr auf Rufbusse umgestellt werden solle.

 

Herr Dr. Zimmer sagt, dass die VU in Teilen ihre Leistung aufgeben werde, weil zum 01.01. ein neuer Betreiber komme. Man müsse aufpassen, dass das nicht begrifflich durcheinandergehe. Wenn jetzt der Kreis die Leistung als Ganzes an einen neu vergebe, müsse die Altleistung zum Zeitpunkt x gekündigt werden.

 

Landrat Scherf ergänzt, dass man mit bedarfsgesteuerten Verkehren in den schwachen Zeiten das Angebot verbessern würde.

 

Herr Rosel merkt an, dass die Sondertarife in Zukunft auch mit dem neuen Betreiber abgeschlossen werden können.

 

Kreisrat Reinhard sagt, dass er die vorgestellte Präsentation von Herrn Dr. Zimmer gerne im Vorfeld gehabt hätte.

Er spricht Landrat Scherf an, dass das, was die letzten Wochen passiert sei, das seien Nebelkerzen, die geworfen worden seien. Das Problem sei doch, dass in den Gesprächen, die Landrat Scherf mit den Unternehmern geführt habe, suggeriert worden sei, dass ihre Anliegen Berücksichtigung finden würden. Es sei auch suggeriert worden, dass diese Punkte in den Ausschreibungen nach den örtlichen Begebenheiten mit aufgenommen und berücksichtigt werden. Das sei genau das, was eben dargestellt worden sei, was verneint wurde, was nicht sein solle. Der Fall zeige, dass man im Gremium anders mit den Themen umgehen müsse. Es gehe da um Millionen, die der Kreis schultern müsse. Man habe auch zunehmend das Problem, dass diese eigenwirtschaftlichen Linien nicht mehr funktionierten.

Er wünscht dem neuen Unternehmer, Herr Bader, viel Erfolg, dass alles gut funktioniere und dass man auch mit den örtlichen Unternehmern schaut, was da noch zu retten sei.

 

Landrat Scherf erwidert, dass es sich manchmal empfehle, über Gespräche, an denen man nicht teilgenommen habe, weniger zu sprechen und Mutmaßungen zu äußern, denn Kreisrat Reinhard beziehe sich auf ein Gespräch, das auf Initiative der Kreistagsfraktion der Neuen Anfang 2019 stattgefunden habe. Er habe dankenswerterweise an diesem Gespräch teilnehmen können.

Es sei ein ganz schönes Kaliber, dass die CSU, die nicht dabei gewesen sei, öffentlich behaupte, er hätte sein Wort nicht gehalten. Das nehme er so zur Kenntnis. Man habe sich dort sehr intensiv darüber unterhalten, was der Wechsel von eigenwirtschaftlich zu gemeinwirtschaftlich bedeute. Am Ende sei Konsens gewesen, dass ein guter ÖPNV nur funktioniere, wenn man ortsnah einen Betriebshof habe. Man habe über Qualitätsstandards gesprochen, denn das sei das Wichtige für ihn gewesen. Er habe das Gefühl, dass die einen Fraktionen bei diesem Prozess intensiv begleitet hätten, während andere vielleicht erst am Ende aufgewacht seien. Wenn die CSU sage, man müsse sich damit intensiver beschäftigen, gelte das nur für einen Teil der Fraktionen, weil andere das die ganze Zeit schon sehr intensiv tun würden. Deswegen lasse er das nicht so stehen, dass eine andere Aufmerksamkeit da sein müsse.

Er legt großen Wert darauf, dass er Wort gehalten habe, dass die zwei politischen Zusagen, die er damals getroffen habe, eingehalten habe, nämlich dass die Qualitätsstandards festgelegt würden und dass trotz der zunehmenden Kosten er sein politisches Gewicht dafür in die Waagschale werfen werde, dass man weiterhin dieses gute ÖPNV-Angebot halte, sogar es besser zu machen. Es sei unverschämt, wenn Kreisrat Reinhard öffentlich der Kreistagsfraktion der Neuen Mitte vorwerfe, sie wolle den Verkehr im ländlichen Raum einschränken. Das sei nicht in Ordnung, mit solchen Unterstellungen in der Öffentlichkeit zu arbeiten.

 

Kreisrat Reinhard sagt, er gebe nur das wieder, was die Busunternehmer darüber gesprochen hätten.

 

Kreisrat Zimmermann sagt, dass das Kasperletheater, das hier vollführt werde, der ganzen Sache nicht würdig sei. Er sei davon ausgegangen, dass die CSU mit neuen, frischen und sehr guten Kräften in den Kreistag komme und von Anfang an die Hoffnung hege, dass zu einem bunten Bündnis eine schwarze Gruppierung hinzukomme. Das einzige, was hier betrieben werde, sei Demontage. Wenn man von vielen Sachen keine Ahnung habe, müsse man vielleicht nachfragen, bevor man es öffentlich schreibe. Die Art, wie die CSU das mache, findet er unterirdisch. Er findet es schlimm. Er fragt, wie man die CSU mit all den anderen Sachen ernstnehmen solle. Hier würden so viele Leute komme und die CSU mache so eine lächerliche Nummer. Und jeder, der draußen sitzt, frage sich, was der Quatsch soll. Jeder, der ein bisschen dahinterblicke, der lange sich an den Kopf und frage sich, was das denn für eine Truppe sei und was man denn mit der CSU anfangen solle. Das sei schade. Man mache hier Kommunalpolitik und er wünscht sich, dass man in den nächsten fünf Jahren schnell zusammenwachse und sich die guten Köpfe aus allen Parteien für den Landkreis zusammentun. Diejenigen, die im Hintergrund schürten, sollten sich überlegen, in welchem Stil man zusammenarbeiten wolle. Er wünscht sich, dass alle zusammen gescheite Politik machen würden.

 

Den Worten von Kreisrat Zimmermann sei nichts hinzuzufügen, so Kreisrat Oettinger. Er schlägt vor, das Kriegsbeil zu begraben und die CSU unterlasse bitte bei der nächsten Verlautbarung nach außen unbelegbare Vermutungen, die gleichzeitig schlecht zu widerlegen seien. Wenn die CSU Fragen habe und schreibe, die seien alle beantwortet, dann sollten Sie bitte nicht in der nächsten Verlautbarung darstellen, dass diese nicht beantwortet seien. Er sei ein alter Hase und seit 24 Jahren im Kreistag. So ein Verhalten sei man nicht gewohnt. Man möchte künftig als gewählte Vertreter der Landkreisbürger*Innen zusammenarbeiten.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff sagt, er möchte auch die Zusammenarbeit. Er sei neu und arbeite sich in die Themen ein. Er versuche, inhaltlich einzusteigen. Dazu brauche es aber auch Informationen. Wenn er das hier anmahne, möchte er nicht gescholten werden, sondern man müsse helfen, dass er diese Informationen bekomme, um entscheiden zu können. Dann könne man zusammenarbeiten, inhaltlich, fachlich. Er glaubt, man könne auch über diese Ausschreibung zusammen lernen. Man habe Landrat Scherf ein Gesprächsangebot gemacht. Er habe darüber nichts gehört. Er habe Protokolle über die Gespräche, die er jetzt nicht zitieren wolle, die interpretiere er anders. Er möchte das Gesprächsangebot Landrat Scherf gegenüber erneuern. Wenn er zweimal bitte, dass er die Ausschreibungsunterlagen bekomme, er sie nicht bekomme und sie sich woanders besorgen müsse, das sei für ihn kein guter Politikstil.

 

Kreisrätin Becker sagt Kreisrat Dr. Bohnhoff, dass sie sein Verhalten nicht nur unterirdisch, sondern fast unerträglich findet. Er habe Landrat werden wollen. Wenn sie sich anschaue, wie er agiere und was er alles nicht wisse, das hätte er in der Zeit von der Zeit vom Wahlsieg bis zur Vereidigung überhaupt nicht hingekriegt. Sie fragt, wie viele Kurse er denn hätte machen wollen. Das Verhalten, dass er in der betreffenden Sitzung keine Anträge stelle, um dann in der Zeitung zu schreiben, der Landrat sei schuld, sei nicht in Ordnung. Sie erwartet, dass er auch so seriös agiere, dass gewisse Sachen ein No-Go seien. Es sei für sie ein No-Go, wenn er Landrat Scherf schlechte Informationspolitik unterstelle. Kreisrat Dr. Bohnhoff sei das erste Mal im Wahlkampf als Zuschauer in einer Sitzung des Kreistags. Wenn er erlebt hätte, was sie 25 Jahre unter Landrat Schwing an Informationspolitik erlebt hätte, würde er anders reden. Aber sie habe sich auch informiert. Man müsse nicht unbedingt vom Landrat die Informationen bekommen. Sie findet es sehr bedenklich, wie sich Kreisrat Dr. Bohnhoff politisch verhalte. Dass es peinlich sei, würden die meisten erkennen. Er würde die Probleme schaffen. Man sitze jetzt seit zwei Stunden wegen nichts und wieder nichts, weil die CSU nicht kapiert habe, wie eine Ausschreibung gehe. Er hätte den Abgeordneten Manfred Weber anschreiben und bitten können, dass er die Vergaberichtlinien ändert, wenn es ihm so wichtig sei. Letztendlich habe seine Partei die Vergaberichtlinien festgesetzt. Wenn er in Zukunft irgendwas wolle, dann solle er doch einen Antrag stellen. Er habe in der Presse öffentlich unterstellt mit Aussagen, die überhaupt nicht stimmen, einfach, weil es ihm gefallen habe, den Landrat zu demontieren. Das sei so was von unerträglich und unseriös. Sie sei sehr enttäuscht. Sie habe sich von den neuen Kreisräten der CSU auch mehr erwartet. In der CSU gebe es gute Leute, aber bei ihm wisse sie nicht, was sie davon halten solle. Er sei ja auch nicht dumm, obwohl man das eigentlich unterstellen müsste. Sie könne nicht nachvollziehen, warum jemand so agiere.

 

Kreisrat G. Rüth unterstreicht das Fazit von Kreisrat Oettinger. Aus seiner Sicht müsse man attestieren, dass es ein Kommunikationsproblem gewesen sei. Die Busunternehmer hätten sich nicht richtig verstanden gefühlt und hätten jemanden gesucht, wo sie es haben vorbringen können, und derjenige habe sich darum gekümmert. Es wäre die Lösung gewesen, sich noch einmal mit den Busunternehmern zu treffen. Kasperletheater und Demontage – wenn einer über Niveau redet, dann müsse man sich auch nicht auf diese Weise äußern.

 

Kreisrat Zöller schließt sich der Aussage von Kreisrat Oettinger an. Man sollte zusammenarbeiten.

Die CSU kenne sich bestens mit Ausschreibungen aus. Man solle jetzt Herrn Bader anhören, hoffen und ihm wünschen, dass alles gut gehe.

Er bittet Landrat Scherf, wenn er gefragt werde, ob jemand Ausschreibungsunterlagen haben könne, soll er es bitte weiterhin so machen, sie nicht rauszugeben. Das sei ein guter Weg. Die Kreisrät*Innen sollten ihre Ideen einbringen, wozu genügend Zeit gewesen sei. Dann gehe es in die Ausschreibung und es gebe ein Ergebnis.

 

Was heute absolut fehle, so Landrat Scherf, sei der Blick in die Wirklichkeit, wie viele Vergabeverfahren momentan auf kommunaler und höherer Ebene, die nicht funktionierten, vor Gericht landen würden. Eigentlich müsste man vor der Verwaltung, vor allen Beteiligten, den Hut ziehen, dass man ein solches Vergabeverfahren so astrein durchgebracht habe.

Der Begriff Kasperletheater sei nicht so schlimm, als wenn er sich vergegenwärtige, was er die letzten Wochen an Unterstellungen über sich habe lesen müssen. Auch Fragen in den Raum zu stellen sei eine Unterstellung. Auch das sei eine Stilfrage.

 

Kreisrat Frey stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Debatte.

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

 

 

Herr Michael Bader, Inhaber der Firma Gute Reise Hauck, stellt anhand beiliegender Präsentation sein mittelständisches Unternehmen aus Mittelfranken vor. 80 Mitarbeiter stark mit 28 Busfahrern mit Sitz in Westheim, fahre man zurzeit 650.000 Linien-Kilometer auf drei eigenwirtschaftlichen Linien und Schulverkehren, dazu kommen 550.000 Kilometer im Reiseverkehr. Man verfüge unter anderem über 20 Fahrzeuge, davon 15 moderne Reise- und Linienbusse, elf neue Busse seien bereits bestellt. Er stehe mit seinem gesamten Familienbesitz hinter dem Unternehmen, das über eine starke Eigenkapitalbasis verfüge. Zurzeit sei er in Gesprächen mit den regionalen Busunternehmern im Landkreis und hoffte auf gute Kooperation. In Sachen Betriebshof und Büro denke er über verschiedene Optionen nach, als regionalen Standortleiter habe er den Faulbacher Armin Löber verpflichtet. Aus heutiger Sicht könne der Betrieb planmäßig starten. Man wolle hier dazugehören und freue sich auf eine gute und lange Zusammenarbeit.

 

Landrat Scherf dankt Herrn Bader für den Einblick in das Unternehmen, das hier im Landkreis Miltenberg heimisch werde. Er wünscht ihm dabei viel Erfolg beim Wurzeln schlagen, dass er hier ein Stück Heimat finden werde.

 

 

Kreisrat Paulus sagt aus seiner Erfahrung aus der Baubranche, Ausschreibungen müsse man lernen. Er bittet den Landrat, die Unterlagen nicht rauszugeben. Über Bedingungen könne gerne diskutiert werden, aber nicht mit den Busunternehmern intensiver ins Gespräch gehen, bis der Auftrag unterschrieben sei. Er dankt, dass das so durchgeführt werde.

Die Zukunft sei auch, dass man alternative Antriebstechniken habe. Man habe vor zehn Jahren mit dem Klimaschutz angefangen und mit viel Diskussion und Härte durchgesetzt, dass man den Verkehr auch mit aufnehme. Man wolle den ÖPNV stärken und verdoppeln.

Kreisrat Paulus stellt den Antrag, künftig zu prüfen, wo Elektrobusse eingesetzt werden können, was an Infrastruktur benötigt werde, ob man Wasserstoff brauche, woher der Wasserstoff komme und zu welchem Preis. Er bittet um Detailuntersuchungen, bevor man pauschal sage, dass man auf Elektrobusse umstelle.

 

Landrat Scherf nimmt auf, dass man in der nächsten Zeit die Struktur der Linienbündel anschaue und bezüglich alternativer Antriebsmöglichkeiten untersuche, was sinnvoll sei, in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und bei zukünftigen Vergabeverfahren zu berücksichtigen.

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