Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Antrag TVG Reduzierung Hallenmiete

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2020   KA/003/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Die Hallenmiete für die Ausrichtung von Pflichtspielen des TVG beträgt in der Zeit der coronabedingten Einschränkungen der Zuschauerkapazitäten 50 % der üblichen Hallenmiete. Die Harzpauschale bleibt hiervon unberührt.

 

Des Weiteren gilt die Halbierung der üblichen Hallenmiete für alle sonstigen Veranstaltungen sowie die Nutzung der Hallen im Rahmen des Trainingsbetriebs.


Herr Krämer, Kreiskämmerer, trägt vor, dass die TV Großwallstadt GmbH durch ihren Geschäftsführer Herrn Stefan Wüst mit Schreiben vom 16.07.2020 einen Antrag auf Reduzierung der Hallenmiete für den TV Großwallstadt (TVG) gestellt hat.

Der TVG spielt in der kommenden Saison in der 2. Handball Bundesliga der Männer.

 

Der TVG legt in diesem Antrag dar, dass eine 40 – 60 prozentige Zuschauerreduzierung aufgrund coronabedingter Einschränkungen erwartet wird, welche zu Einnahmeverlusten im Bereich des Ticketing von bis zu 90.000 € führen kann.

Hinzu kommt, dass Kosten für Testungen von bis zu 57.000 € auf den TVG zukommen könnten (bis zu 25 Testungen je 60 € bei 38 Spieltagen). Der Bundeshilfsfonds wird wohl für den TVG keine adäquate Hilfe darstellen. Dieser Hilfsfonds scheint nach internen Berechnungen des TVG eher für die Topmannschaften der 1. Liga unterstützend zu wirken.

Gegenwärtig hat der TVG nach eigener Mitteilung in allen Bereichen seine Kosten reduziert, insbesondere haben auch die Spieler durch ihre Bereitschaft zur Kurzarbeit einen sehr großen Beitrag geleistet.

 

Ein weiterer Kostenfaktor für den Handball-Spielbetrieb ist laut Antrag die Hallenmiete. Bei der Hallenmiete bittet der TVG nun um eine coronabedingte Reduzierung der Hallenmietkosten aufgrund von coronabedingten eingeschränkten Zuschauerkapazitäten i. H. v. 50 % der regulären Mietkosten für die Dauer der Einschränkungen.

 

Die Untermainhalle verfügt über 1.738 Sitzplätze und 780 Stehplätze, insgesamt 2.518 Plätze.

Aktuell dürfen hiervon aufgrund der Vorgaben der aktuellen Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 863 Sitzplätze und 100 Stehplätze (insgesamt 963 Plätze) bei Spielen des TVG genutzt werden.

Der Zuschauerschnitt des TVG lag in der vergangenen Drittligasaison unter 1.000 Zuschauern, in der Saison 2018/19 in der 2. Bundesliga bei 1.494 Zuschauer*innen.

 

Für (Punkt-)Spiele einer 2. Bundesligamannschaft fallen nach der Gebührenordnung des Landkreises 350 € netto Hallenmiete zzgl. 200 € netto Harzpauschale an. Damit sind alle Kosten für Hausmeister, Wasser, Strom und auch Reinigung abgegolten. Die Übergabe der Halle hat besenrein zu erfolgen.

Allein die Kosten für die Reinigung nach Handballspielen, bei denen Harz verwendet wird, betragen zwischen 580 € und 1.550 € netto.

 

Die üblichen Einnahmen aus den Hallenmieten beziffert Herr Krämer auf 72.000 Euro, die in diesem Jahr wegen der Schließungen jedoch deutlich niedriger ausfallen würden.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff stellt für die CSU den weitergehenden Antrag, die Hallenmiete für die Ausrichtung von Pflichtspielen des TVG zu 100% zu erlassen und nur die Harzpauschale zu verlangen. Der Landkreis stünde finanziell gut da, deshalb wäre es ein gutes Zeichen, das auf „null“ zu setzen.

 

Landrat Scherf stellt klar, dass der Haushalt 2020 planmäßig ablaufe, was er auch genau so kommuniziert habe.

 

Einige Mitglieder des Gremiums äußern die Meinung, dass auch allen anderen Vereinen in der gleichen Notlage geholfen werden sollte, nicht nur dem TVG:

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff ändert den weitergehenden Antrag der CSU dahingehend, dass der Landkreis sowohl auf die Hallenmiete für die Ausrichtung von Pflichtspielen des TVG sowie auf die übliche Hallenmiete für alle sonstigen Veranstaltungen sowie auf die Nutzung der Hallen im Rahmen des Trainingsbetriebs verzichten solle.

 

Landrat Scherf weist darauf hin, dass eine Erlassung der kompletten Miete auf die Kommunen den Druck erhöhe, die sich das für ihre Hallen vielleicht nicht leisten könnten.

 

Der weitergehende Antrag der CSU wird mit 7 Gegenstimmen abgelehnt.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung