Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA)
Weitere Förderung ab 01.01.2021
Eingliederung einer Wohnberatung ab 01.01.2021
Pflegestützpunkt

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.10.2020   KT/008/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den einstimmigen

Beschluss:

1.    Fortsetzung der Förderung der BSA ab 01.01.2021:

Der Landkreis Miltenberg gewährt ab 01.01.2021 bis auf Weiteres, längstens bis vorläufig 31.12.2026, eine Förderung für die „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA)“ von jährlich bis zu 60.000,00 €, soweit

  • nach Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten durch Dritte und
  • nach Abzug eines Eigenanteils der beteiligten Verbände und Einrichtungen von 10 % der Gesamtkosten

ein ungedeckter Bedarf in mindestens dieser Höhe verbleibt.

2.    Wohnberatungsstelle:

2.1.      Sobald der vorläufige Maßnahmebeginn hierfür vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales genehmigt ist, soll eine in die BSA einzugliedernde Wohnberatungsstelle im Jahr 2021 die Beratungsarbeit aufnehmen. Die angemessenen Personalkosten der dafür eingestellten 0,5 Vollzeitkraft (VZK) werden bis auf Weiteres, längstens bis vorläufig 31.12.2026, neben der Förderung nach vorstehender Ziff. 1 zusätzlich übernommen. Die Finanzierung der Wohnberatungsstelle wird durch vorstehende Ziff. 1. nicht berührt.

2.2.      Die Fördermöglichkeit durch den Freistaat Bayern nach der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA)“ ist in Anspruch zu nehmen. Die Finanzierung der Wohnberatungsstelle (Personal- sowie Sach- und Gemeinkosten) erfolgt in den Jahren 2021 und 2022, soweit möglich, über diese Förderung.

2.3.      Soweit dies im Jahr 2021 aus Gründen, die nicht von der BSA zu vertreten sind, ganz oder teilweise nicht möglich ist, trägt der Landkreis Miltenberg die nicht durch staatliche Förderung abgedeckten reinen angemessenen Personalkosten der Wohnberatungsstelle (Arbeitgeberbrutto). Ggf. ungedeckte Sach- und Gemeinkosten finanziert die BSA als Eigenanteil.

2.4.      Ungeachtet der Grundsatzregelung in Ziff. 2.1 wird über die Details der Förderung ab 01.01.2022 erneut beschlossen.

3.    Die Finanzierung nach vorstehenden Ziff. 1. und 2. erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Vertreter des Landkreises bei den Sitzungen der beratenden und entscheidenden Gremien beteiligt wird.

4.    Pflegestützpunkt:

4.1.      Zusätzlich zum bereits vorhandenen Beratungspersonal soll in die BSA ein Pflegestützpunkt (PSP) nach § 7 c Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit 2,0 VZK Beratungskräften eingegliedert werden.

Ziel ist ein PSP im Rahmen des Angestelltenmodells mit finanzieller Beteiligung des Bezirks Unterfranken mit der BSA als beauftragter Stelle.

Landkreispersonal soll nicht im Pflegestützpunkt beschäftigt werden.

4.2.  Die Verwaltung wird beauftragt, diesbezügliche Verhandlungen auf der Grundlage der vorgetragenen Überlegungen mit den zu beteiligenden Stellen aufzunehmen.


Landrat Scherf führt aus:

 

„Sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

zwei Stunden und drei Tagesordnungspunkte waren in der Sitzung des Ausschusses für BKS am 6.10.2020 notwendig für einen zukunftsweisenden Empfehlungsbeschluss an Sie, werte Mitglieder des Kreistags.

 

Drei wertvolle und wichtige Projekte gilt es zusammenzuführen, und zwar unter ein Dach, so dass die Menschen im Landkreis Miltenberg aus einer Hand beraten werden:

 

-       Beratungsstelle für Senior*innen und pflegende Angehörige (BSA), welche seit 2008 besteht und aktuell mit 70T€ gefördert wird, getragen von der Arbeitsgemeinschaft aus allen großen Wohlfahrtsverbänden im Landkreis Miltenberg und zahlreicher stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen, die das Kuratorium der BSA bilden

Hauptstelle Miltenberg, Außenstellen in Erlenbach und Stadtprozelten: 2,0 Beratung: 1,5 Fachstelle für pflegende Angehörige und 0,5 Beratungsstelle Demenz

 

-       Kostenfreie, neutrale und unabhängige Bau- und Wohnberatung hinsichtlich der Barrierefreiheit für alle Bürger*innen des Landkreises Miltenberg à Bedarf dokumentiert sich in der Priorisierung der im Jahr 2019 aktualisierten seniorenpolit. Gesamtkonzept des Landkreises Miltenberg; 0,5 Stelle

 

-       Nutzung der Möglichkeiten eines Pflegestützpunktes aus umfassende sowie unabhängige Pflegeberatung nach dem SGB XI à Bedarf dokumentiert sich anhand der Steigerung der Beratungszahlen der BSA von ca. 200 in 2014 bis knapp 800 im Jahr 2019, ebenso in mehreren Handlungsempfehlungen des SPGK 2019: 2,0 Stellen

 

Ich verweise in diesem Zusammenhang an die umfangreichen Sitzungsunterlagen, die Ihnen im KIS zur Verfügung stehen.

 

Das, was Ihnen der Fachausschuss zum Beschluss empfiehlt, bedeutet:

 

-       Ein umfassendes Beratungsangebot für die Menschen im Landkreis Miltenberg aus einer Hand, dezentral, alle Aspekte der Pflege abdeckend, mit dann 4,5 Beratungskräften.

 

-       Integration der Wohnberatung in die Pflegeberatung an der BSA anstelle eines Modells im Landratsamt

 

-       Eine Stärkung der engen und guten Zusammenarbeit von

o   Landkreis MIL (Zuschuss zur BSA und Trägerschaft des PSP

o   Bezirk Ufr: Hauptfinanzier der BDU und Trägerschaft des PSP sowie dessen Mitfinanzierung

o   Freistaat Bayern (Mitfinanzierung der Fachstelle für pflegende Angehörige)

o   Kranken- und Pflegekassen: Trägerschaft PSP und Mitfinanzierung

o   Wohlfahrtsverbände im Landkreis Miltenberg durch Trägerschaft und Mitfinanzierung von BSA und BDU sowie Anstellungsträgerschaft für das PSP-Personal als „beauftragte Stelle

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

-       Förderung der BSA ab 1.1.2021 von jährlich bis zu 60 T€ (statt vorher 70 T) abzüglich evtl. Fördermöglichkeiten und Eigenanteil der beteiligten Verbände

 

-       Wohnungsberatungsstelle ca. 31.000 € abzüglich SELA-Förderung in den ersten beiden Jahren)

 

-       Eingliederung des PSP mit einem Landkreiskostenanteil von 1/6, ca. 34.000 €, abzüglich Förderung in den ersten beiden Jahren

 

Gesamtkosten betragen für das Jahr 2022 ca. 125.000€.

 

 

Dies wäre mit dem vierteiligen Beschlussvorschlag durch den Kreistag zu beschließen, wobei durch 4. die Verwaltung zu diesbezüglichen Verhandlungen beauftragt wird.

 

Herrn Vill gilt unser Dank, dass er die Aufgabe, PSP und Wohnberatung in die BSA zu integrieren, so gut konzipiert hat.“

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