Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Statusbericht der Digitalisierung im Landkreis/Landratsamt Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.10.2020   KT/008/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreistags nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Landrat Scherf trägt vor, dass es durch die zunehmende Nutzung digitaler Technologien zu begründeten Veränderungsprozessen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft kommt.

 

Diese digitale Transformation beinhaltet für den Landkreis und das Landratsamt Miltenberg vielfältige Chancen, aber auch Herausforderungen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie konnten wir feststellen, dass das Bedürfnis der Gesellschaft und der Menschen an Digitalisierung stetig steigt.

 

Herausforderung

 

Die Landkreise stehen vor Herausforderungen, digital anschlussfähig zu bleiben und die Vorteile der Digitalisierung zu heben.  Angesichts dessen, dass die Digitalisierung in den letzten Jahren einen massiven Bedeutungsgewinn verzeichnet, sind die Landkreise aufgerufen, sich den verschiedenen Fragen der Digitalisierung zu stellen.

 

In diesem Statusbericht erfolgt ein Überblick über die Bereiche:

-       Wirtschaft

-       Landkreis

-       Gesundheitswesen

-       ÖPNV

-       Verwaltung

 

Für die Themenbereiche

  • Schule & digitale Ausstattung sowie
  • Breitbandinitiative Landkreis Miltenberg, Glasfaseranschluss

erfolgen jeweils separate Berichte.

 

 

Digitalisierung als Herausforderung für die Wirtschaft am Bayerischen Untermain - Neue Herausforderungen für die Innovationskommission Digitalisierung

 

Der digitale Wandel stellt Wirtschaft und Arbeitswelt in der Region aktuell und auf die nächsten Jahre hinaus vor gewaltige Herausforderungen. Die aktuelle Pandemie verstärkt den für den Bayerischen Untermain bereits hohen Veränderungsdruck aufgrund der starken Prägung durch produktionsorientierte Arbeitsplätze.

 

Um den Transformationsprozess aktiv zu gestalten, wurde bereits vor einigen Jahren im Rahmen des Kompetenznetzes „Digitalisierung und Industrie 4.0“ eine Innovationskommission eingerichtet, die von der ZENTEC organisiert und betreut wird. 2019 wurde hier unter Einbindung von Vertreter*innen von Wirtschaft und Bildung ein gemeinsames regionales Leitbild entwickelt, in dem Ziele und Motive der Region Bayerischer Untermain für Digitalisierung und Industrie 4.0 zusammengefasst und folgende vier Aktionsfelder benannt werden:

 

           Vernetzung,

           Innovation,

           Mensch und Qualifizierung,

           Arbeit.

 

In enger Abstimmung mit den Kooperationspartnern in der Region von der Arbeitgeber*innen- über die Arbeitnehmer*innen-Seite bis zu wichtigen Bildungseinrichtungen soll die durch die Pandemie unerwartet unterbrochene Arbeit der Kommission nun deutlich intensiviert und zu einer Art „Transformationsrat“ weiterentwickelt werden. Auch die Gruppe der Teilnehmenden wird geprüft und ergänzt, um alle notwendigen Akteur*innen am Tisch zu haben.

 

Ziel ist es, politischen Entscheidungsträgern fachliche Unterstützung zu bieten und gemeinsame Maßnahmen und Projekte abzuleiten, die Unternehmen und Arbeitnehmer* innen gleichermaßen bei der Bewältigung der Hausforderungen helfen.

 

Eine der ersten konkreten Maßnahmen der Arbeit der Innovationskommission Digitalisierung war die Umsetzung des Projekts Weiterbildungskoordination im Rahmen des 2018 beschlossenen „Paktes für berufliche Weiterbildung 4.0“ durch Herrn Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und die Spitzen von Bayerischer Industrie- und Handels-kammertag, Bayerischer Handwerkstag, Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Deutscher Gewerkschaftsbund, Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit). Um im westlichen Unterfranken gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen ein unterstützendes Beratungsangebot zur Weiterqualifizierung der Belegschaft an künftige Herausforderungen zu schaffen, wurde erfolgreich ein Förderantrag der SQG Strukturwandel und Qualifizierung g GmbH, an der u.a. der Landkreis Miltenberg beteiligt ist, gestellt.

 

Hintergrund der Bedeutung der Stärkung der Weiterbildung ist der Veränderungsdruck am Bayerischen Untermain. Laut einer aktuellen IAB Studie werden im Zuge der Digitalisierung über 30% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Region bayerischer Untermain von einem hohen Substituierbarkeitspotenzial betroffen sein. Im Landkreis Miltenberg liegt der Anteil des produzierenden Gewerbes bei 48 %. Dementsprechend hoch ist der Anteil von Helferinnen und Helfern sowie Fachkräften und somit das Substituierbarkeitspotential.

 

Des Weiteren hat aus diesem Grund die die ZENTEC für die Aktionsfelder Vernetzung und Innovation eine Bedarfsermittlung bei Unternehmen in der Region durchgeführt und Vor-Ort-Gespräche angestoßen. Im Ergebnis wurden bestehende Beratungsformate ergänzt und angepasst. Darüber hinaus wurde bereits eine Kooperation mit dem Kompetenz-zentrum Mittelstand 4.0 – einer vom Bund geförderten Einrichtung in Darmstadt - angestoßen.

 

Neben der ZENTEC ist der Landkreis Miltenberg auch am Digitalen Gründerzentrum in Aschaffenburg beteiligt. Im Bereich der Gründungsförderung gibt es eine enge Verzahnung und Kooperation von ZENTEC, Digitalem Gründerzentrum und TH Aschaffenburg mit ZEWIS Obernburg.

 

Im Rahmen des Strategieforums der Metropolregion FrankfurtRheinMain wird eine länderübergreifende Zusammenarbeit verfolgt und u.a. auch eine Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Mittelstand 4.0 – einer vom Bund geförderten Einrichtung in Darmstadt- angestrebt. Über die ZENTEC arbeitet die Region ferner in der Fachgruppe Smart Region auf länderübergreifender Ebene in FrankfurtRheinMain mit. Aktuell wird dort u.a. eruiert, mit welchen Themen ein gemeinsamer Antrag im Rahmen des Green Deal Calls der Europäischen Kommission erarbeitet werden kann. Zudem ist Landrat Scherf Mitglied des Fachbeirats für die digitale Metropolregion FRM unter Leitung der hessischen Landesministerin für Digitalisierung, Prof. Dr. Sinemus.

 

 

Digitalisierungskonzept für den Landkreis Miltenberg

 

Die Bayerische Staatsregierung misst der digitalen Transformation von Kommunen eine hohe Bedeutung bei und kooperiert deshalb mit zehn ausgewählten bayerischen Gebietskörperschaften, um pilothaft Digitalisierungskonzepte zu entwickeln. Der Landkreis Miltenberg zählt zu dem ausgewählten Kreis der Pilot-Kommunen. Das Wirtschaftsministerium baut für diesen Weg auf die Unterstützung durch die Unternehmensgruppe ui!, um gemeinsam mit dem Landkreis innovative Technologien und Strategien zu erarbeiten. Von ui! wurden in 16 Handlungsfeldern im Bereich der Digitalisierung Experteninterviews geführt. Auf dieser Grundlage konnten fünf Handlungsfelder identifiziert werden, die im Oktober und November in Workshops vertieft bearbeitet werden. Diese Handlungsfelder sind

  • Bildung,
  • Mobilität,
  • Handel, Gewerbe und Handwerk,
  • Wohnen und
  • Verwaltung.

Am 9. November können die Landkreisbewohner*innen Ihre Ideen zur Entwicklung einer digitalen Landkreisstrategie im Rahmen eines virtuellen Bürger*innen-Dialogs einbringen. Ziel ist laut Staatsministerium der Aufbau einer tragfähigen Infrastruktur und einem Wissenstransfer über Gemeindegrenzen hinweg.

Die Landkreisverwaltung ermöglicht und unterstützt dieses Projekt der Staatsregierung derzeit im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen.

 

 

Perspektiven der Digitalisierung im Gesundheitswesen

 

„Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege“ gehört seit dem Jahr 2019 zu den in Bearbeitung befindlichen Themen in dem Netzwerk „Gesundheitsregion plus Landkreis Miltenberg, verortet in der Arbeitsgruppe „Gesundheitsversorgung“. Aufgrund der Bedeutung und Komplexität des Themas wurde hierzu eine eigene Unterarbeitsgruppe unter Leitung von Sven Axt gegründet, die sich in mehreren, teils digital veranstalteten Treffen mehreres externe Experten zu unterschiedlichen Ansätzen der Digitalisierung angehört hat.

Eine Lösung, welche die Wünsche und Vorstellungen aller Akteure im Gesundheitswesen und in der Pflege erfüllt, wurde aber noch nicht gefunden. Neben Funktionalität und Praktikabilität sind hier auch besonders Aspekte der Datensicherheit und des Datenschutzes zu beachten. Zuletzt hat sich die Arbeitsgruppe mit einem Ansatz der LANTECH-Group aus Klingenberg auseinandergesetzt. Der bereits praxisbewährte Ansatz stellt eine einfache, sichere, datenschutzkonforme und zügig umsetzbare Lösung für die Übermittlung von Entlassbriefen von den Kliniken zu niedergelassenen Ärzt*innen vor, inklusive eines datenschutzkonformen, kostenfreien Portals für die Patient*innen. Vereinbart wurde, dass die Kliniken einige Pilotpraxen akquirieren und gemeinsam mit diesen das Verfahren erproben.

Positive Erfahrungen hat das Gesundheitswesen im Landkreis Miltenberg bereits mit der digitalen Vernetzung von Helios-Kliniken Erlenbach und dem Rettungsdienst mit dem NIDA-System (Notfall-Informations- und Dokumentations-Assistent) gesammelt, welches den Datentransfer zwischen Rettungswagen und Notaufnahme deutlich verbessert.  Der Rettungsdienst könne Patientendaten nun direkt vom Einsatzort in die Klinik senden und damit zur schnelleren und zielgerichteten Aufnahme und Versorgung von Notfallpatienten in der Klinik beitragen.

Ambulante und stationäre Pflege (Sozialstation des Kreis-Caritasverbandes und Kreisaltenheim Amorbach) beteiligen sich währenddessen, gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und in Kooperation mit dem Institut für Technologie und Arbeit an der TU Kaiserslautern, dem Zentrum für Telemedizin Bad Kissingen, ein Modellprojekt zur Erprobung von Lern- und Experimentierräumen in der Pflege (PFL-EX). Das wissenschaftlich begleitete Projekt verfolgt einen partizipativen Ansatz mit Einbindung der Mitarbeiter*innen und zielt vor alle auf eine Entlastung der Pflegekräfte durch neue digitale Technologien in der Pflege ab.

 

 

Perspektiven der Digitalisierung im ÖPNV

 

Bereits Standard ist beim schienengebundenen ÖPNV am Bayerischen Untermain die Fahrplanauskunft und das Ticketing über eine App. Mögliche Innovationen wurden im Bereich Bus bislang durch die rein unternehmensseitig orientierte Struktur der VAB nicht befördert, auch nicht die grenzüberschreitende Komponente Richtung RMV; in der App des RMV ist beispielsweise der Übergangstarif nicht abgebildet.

 

Auf zwei unterschiedlichen Ebenen werden nun innovative Projekte gefördert, auf der Ebene des VAB und auf der Ebene der Kooperation des VAB mit dem RMV. Zum einen arbeiten die vier Gebietskörperschaften des ÖPNV am Bayerischen Untermain an der Gründung einer Aufgabenträgerstruktur, welche unter anderem eine Grundlage für eine Kooperation mit der Aufgabenträgerstruktur des RMV ist. Zum anderen ist die länderübergreifende Kooperation der Verkehrsverbünde RMV und VAB ein priorisiertes Projekt im Rahmen der Kooperation in der Metropolregion FRM.

 

Auf Grundlage eines Letter of Intent der beiden Verkehrsverbünde aus dem Jahr 2019 wird derzeit an der Umsetzung folgender Projekte gearbeitet:

 

-          Integration des Übergangstarifs von RMV und VAB in RMV App

-          VAB-Tarif und das Ticketing wird integriert in DB App

-          geprüft wird vollkommene Integration des VAB in die RMV App, abgestimmt mit der Weiterentwicklung der RMV App zu einer umfassenden Mobilitäts-App; hier wirkt der RMV in einer bundesweiten Projektgruppe an einer deutschlandweiten App „mobility inside“ mit;

-          ferner wird an länderübergreifend gültigen Angeboten wie Semesterticket oder Job-Ticket gearbeitet;

 

Bereits in der Vergangenheit hat sich die Verwaltung ausführlich mit Möglichkeiten der Digitalisierung im Rahmen des On-demand-Konzeptes auseinandergesetzt; dieses Vorhaben wird aktuell nicht weiterverfolgt, da dies u.a. eine erhebliche Umstellung seitens der Nutzer*innen erfordert.

Zunächst soll die Erweiterung des Angebots in den Abendstunden und Wochenendtagen über bedarfsgesteuerte Verkehre erfolgen. Hierbei sind auch digitale Angebote vorstellbar.

 

Chancen der Digitalisierung für die Verwaltung:

 

Digitaler Werkzeugkasten

 

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet alle Behörden, bis zum Jahr 2022 sämtliche Leistungen der Verwaltung auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Das bedeutet, dass herkömmliche PDF-Formulare durch sog. Online-Formulare (Dateneingabe direkt auf der Internetseite) abgelöst werden müssen. Um die Anforderungen des OZG umsetzen zu können, ist es im Vorfeld notwendig, das entsprechende Werkzeug zur Erstellung dieser Online-Formulare zu beschaffen. Für die Anschaffung und Einrichtung einer Software zur erstmaligen Bereitstellung von Onlinediensten sowie ggfs. Lizenzgebühren (max. 2 Jahre) wurde von Seiten des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung das Förderprogramm Digitales Rathaus ins Leben gerufen. Der Förderhöchstbetrag beträgt 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (bzw. 90 % für Zuwendungsempfänger, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind). Maximal jedoch 20.000 €

 

Nach einem vergaberechtlichen Verfahren wurde die Software „Digitaler Werkzeugkasten“ der Firma XIMA Form Cycle beschafft. Eine Förderung in Höhe von 20.000 Euro wurde uns ebenfalls vorzeitig bewilligt.

 

Die Installation der Software und der Erstellung der Onlineformulare konnte aufgrund des personellen Engpasses und der derzeitigen Corona Lage nicht durchgeführt werden. Für diese neue und umfangreiche Aufgabe ist zusätzliches Personal notwendig.

 

 

Digitales Baugenehmigungsverfahren

 

Im Oktober 2019 startete das Landratsamt Miltenberg als eines von 15 Pilotlandkreisen des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr das Projekt „Digitales Baugenehmigungsverfahren“.

 

Unter der Leitung des Projektmanagers AL 5 ORR Krah kümmert sich ein interdisziplinäres Team des Landratsamts, bestehend aus Sachbearbeitern des Bauamts zusammen mit den Fachleuten verschiedener Querschnittsämter, z.B. der EDV, darum, künftig analog und digital eingereichte Anträge vollständig digital bearbeiten zu können (digitaler, medienbruchfreier Workflow).

 

Dabei sind insbesondere folgende Anforderungen zu bewältigen:

 

a)    Erstellung eines Scankonzepts

b)    Ausstattung der Arbeitsplätze (Hard- und Software)

c)    digitale Beteiligung der Gemeinden und der internen und externen Fachbehörden

d)    digitale technische Prüfung

e)    digitale Dokumentation und Archivierung

 

Nach einer ersten Planungsphase im I. Quartal 2020 ist die Ausarbeitung der einzelnen Arbeitspakete schon recht weit fortgeschritten und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Anfang 2021 sollen dann die ersten Konzepte erprobt werden.

 

 

Projekt des Perspektivenprogramms „Neue Landkreis-Homepage“

 

Ziel dieses Projektes war es eine neue Internetseite in modernem Design und mit zeitgemäßer Funktionalität zu erstellen, die den aktuellen und künftigen Anforderungen von Transparenz und Digitalisierung sowie den gesetzlichen Erfordernissen entspricht.

 

Die Projektgruppe besteht aus neun LRA-Mitarbeiter*innen aus den Bereichen E-Government, Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz sowie dem Perspektivenprogramm.

 

Die Aufgaben der Projektgruppe werden in einzelne Teilprojektgruppen aufgeteilt. Hierzu zählen zum Beispiel die Themen Layout, Navigation, Inhalt allgemein & fachlich, Barrierefreiheit, Onlinedienstleistungen. Monatlich findet mit der gesamten Projektgruppe ein Abstimmungsgespräch statt.

 

Als Fertigstellungstermin war der 31.12.2020 angedacht. Aufgrund Corona kann dieser Termin leider nicht eingehalten werden. Im ersten Quartal 2021 rechnen wir mit einer endgültigen Fertigstellung der neuen Landkreis-Homepage.

 

 

E-Akte

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Einführung der E-Akte in den letzten Jahren ins Stocken geraten war und die Dokumentation der bisherigen Schritte eher dürftig war, war es notwendig, sich einen umfassenden Überblick über die bereits durchgeführten Implementierungen zu machen.

 

 

Aktuell sind wir dabei, ein Konzept zu entwickeln, welches zwar einen gewissen roten Faden bietet, jedoch einfach anpassbar ist, um den vielfältigen Bedürfnissen der einzelnen Fachbereiche gerecht zu werden. Das Konzept soll „das A-Z“ eines Dokumentes im Haus abdecken, also vom Posteingang, Scannen in einer noch einzurichtenden zentralen Scanstelle, über die Verteilung durch elektronische Postkörbe, der Ablage im DMS KomXwork bis hin zur Archivierung und schließlich Anbietung beim Staatsarchiv.

 

Die Umsetzung erfordert eine enge Zusammenarbeit von E-Akte-Verantwortlichen mit den Fachabteilungen, die KomXwork schon testweise verwenden, und anderen zu beteiligenden Stellen wie Registratur und Poststelle. Aktuell sind wir noch mit der Konzeptionierung beschäftigt.

 

 

BayernWLAN

 

BayernWLAN ist eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. Ziel des Projekts ist es, ein öffentliches Netz von WLAN-Hotspots in Bayern aufzubauen. Jeder kann ohne Anmeldung rund um die Uhr, ohne Volumenbegrenzung und mit Jugendschutzfilter im Internet surfen. Jeder Hotspot heißt „@BayernWLAN“. Eine Registrierung, Passwörter oder Anmeldedaten sind nicht erforderlich. BayernWLAN soll Bürger*innen und Touristen an attraktiven Plätzen und staatlichen Gebäuden zur Verfügung gestellt werden. Der Freistaat unterstützt darüber hinaus Kommunen bei der Errichtung von WLAN-Hotspots mit bis zu 10.000 € für bis zu 4 Standorte. Für regionale Projekte kann eine Förderung von zusätzlich 10.000 € beantragt werden. Den laufenden Betrieb tragen die einzelnen Kommunen.

 

Bereits 2018 wurde BayernWLAN vom Landratsamt Miltenberg für 4 Standorte beantragt. Neben den beiden Zulassungsstellen in Miltenberg und Obernburg, sollen die beiden Sporthallen (Untermainhalle Elsenfeld und Realschulturnhalle Miltenberg) gefördert werden.

Die Planungen sind abgeschlossen. Die Umsetzung für die Zulassungsstellen läuft aktuell. In Kürze werden die Verkabelungsarbeiten durchgeführt. Bis Ende des Jahres 2020 können die Accesspoints zur WLAN-Nutzung für die Kund*innen des Landratsamts freigegeben werden. Bei den Sporthallen wurde die Umsetzung zurückgestellt. Aktuell sind an beiden Standorten keine ausreichenden Bandbreiten verfügbar. Sobald die Glasfaseranbindung der Schulen abgeschlossen ist, wird das Thema wieder aufgenommen.

 

 

Informationssicherheit

 

Unter Informationssicherheit versteht man den Schutz von Informationen und Informationsressourcen vor Zerstörung, Modifizierung, Enthüllung, Missbrauch sowie die Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit. Informationssicherheit umfasst sowohl die IT-Sicherheit, als auch den Datenschutz. Nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz, der DSGVO und dem Bayerischen E-Government-Gesetz sind alle Kommunen verpflichtet ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) einzuführen und dazu einen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) zu bestellen. Bekannte Standards für ISMS sind ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, VDS 10000 und ISIS12.

 

Der Landkreis hat sich für den empfohlenen Standard ISIS12 entschieden. ISIS12 bedeutet „Informationssicherheit in 12 Schritten“:

 

           

Für die Begleitung durch ein externes Beratungsunternehmen wurde eine Förderung beantragt. Der Förderzeitraum wurde aufgrund der zu knappen Personalressourcen und der besonderen Situation dieses Jahres letztmalig bis Ende August 2021 verlängert.

Einige, wenige Schritte des ISMS sind bereits abgeschlossen. So wurde ein Informationssicherheitsbeauftragter benannt, eine Leitlinie veröffentlicht und erste Mitarbeiter-Schulungen durchgeführt.  Angestrebt wird eine Zertifizierung, die Ende Juli 2021 stattfinden wird.

 

Gerade die aktuelle Bedrohungslage, bei der Kommunen vermehrt zum Angriffsziel von Häckern wird, zeigt, dass wir es unseren Bürger*innen und Mitarbeiter*innen schuldig sind, die bestmöglichen Vorkehrungen zu treffen und dieses Thema ernst zu nehmen.

 

Informationssicherheit ist die unabdingbare Basis für die weitere Digitalisierung der Verwaltung.

 

 

Geoinformationssystem

 

Mit der Stellenbesetzung des Geodatenmanagers im vergangenen Dezember konnte das GIS-Projekt „Ausbau der kommunalen Zusammenarbeit im Bereich von Geodaten und Geoinformationssystemen (GIS)“ wiederbelebt werden.

 

Erstes gemeinsames Großprojekt ist die Fortführung des GIS-Projekts „Bereitstellung der kommunalen Bauleitpläne im Internet“, welches in 2012 begonnenen und mangels Personalressourcen über die vergangenen Jahre allmählich zum Stillstand gekommenen ist.

Eine zu Beginn dieses Jahres erfolgte stichprobenartige Analyse des im LRA aktuell vorliegenden landkreisweiten Bebauungspläne-GIS-Datenbestands hatte gezeigt, dass die in der Vergangenheit vorherrschende unkoordinierte Vorgehensweise bei der Bauleitplan-Digitalisierung einhergehend mit unzureichender Qualitätssicherung z. T. zu erheblichen Datenqualitätseinbußen geführt hatte. Fazit: der aktuell vorliegende Datenbestand kann aktuell nicht als zuverlässige Entscheidungsgrundlage für Verwaltungsfachkräfte bzw. Erstinformation für die Öffentlichkeit (Wirtschaftsfachkräfte und Bürgerinnen und Bürger) im Internet dienen.

Um diesen Missstand zu beheben wurden im Frühjahr 2020 folgende Arbeitsprozesse seitens des Geodatenmanagements im LRA definiert:

 

1.    Vollständigkeitsüberprüfung des „GIS-Altdatenbestands“ in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Nach erfolgtem Datenabgleich zwischen LRA und den einzelnen Kommunen werden die notwendigen Korrekturen und Ergänzungen im LRA vorliegenden GIS-Datenbestand seitens des Geodatenmanagements vorgenommen.

 

2.    Sobald eine Kommune über ihr jeweiliges GIS-System an den zentralen GIS-Datenbestand im LRA „angeschlossen“ wird, erfolgt zudem das Einpflegen der zukünftig neuen Bauleitpläne seitens des Geodatenmanagements.

 

Der Prozess der Datenüberprüfung und -überarbeitung erfolgt kommunenweise in        alphabetischer Reihenfolge. Den Auftakt übernahm Ende Juli die Gemeinde Altenbuch.

 

 

Alternierende Telearbeit

 

Im Moment wird mit Nachdruck die DV Alternierende Telearbeit von 2010 überarbeitet und an die immer stärker werdende Digitalisierung ausgerichtet. Dabei spielen Gedanken wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf; individuellere Lebensführung genauso große Rollen wie bessere Nutzung von Büroräumen und Reduzierung von Verkehrsaufkommen. Dabei gilt es natürlich den Datenschutz und die Gesundheit genauso im Auge zu behalten.

 

In der neuen DV soll daher auch das mobile Arbeiten (an jedem beliebigen Ort) seinen Platz finden. Solange die Digitalisierung noch nicht abgeschlossen ist, befindet sich der feste häuslicher Arbeitsplatz (alternierend) noch in der Überzahl, doch das mobile Arbeiten wird parallel dazu schon durch die „DV alternierende mobile Telearbeit“ ermöglicht. Die Vereinbarung liegt gerade zur Prüfung beim Datenschutzbeauftragten und beim Sicherheitsbeauftragten und soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

 

 

Verschlüsselung

 

Damit alle Mitarbeiter/innen des Landratsamtes und der Kommunen verschlüsselt kommunizieren können, wurde das System der Firma FTAPI beschafft.

 

Je nachdem wie schützenswert diese Informationen sind, bietet die Firma FTAPI vier verschiedene Sicherheitsstufen für den Versand zur Auswahl – vom sicheren Download Link bis hin zur durchgehenden Ende-zu-Ende Verschlüsselung. So kann jederzeit selbst entschieden werden, wie si­cher die Dateien und Nachrichten verschicken werden können.

 

Die Installation der Software und der Erstellung einer Dienstvereinbarung konnte aufgrund des personellen Engpasses (Nachbesetzung Herr Bornkessel bzw. Herr Link) und der derzeitigen Corona Lage nicht durchgeführt werden.

 

 

Online-Terminbuchung

 

Um die Zugangsströme der Kund*innen gerade in Zeiten der Corona-Pandemie besser koordinieren zu können, wurden von Seiten des Landratsamtes folgende Bereiche mit Online-Terminvergabe ausgestattet.

 

  • Zulassungsstelle
  • Abfallrecht
  • Corona – Teststrecke

 

Nach kurzen Startschwierigkeiten konnten wir mit der Onlineterminvergabe in der Zulassungsstelle größere Ansammlungen im Landratsamt verhindern und die Kundenzufriedenheit konnte ebenfalls gesteigert werden, indem die Wartezeiten verkürzt werden konnten.

 

Auf den Deponien konnte neben eine Steigerung der Kundenzufriedenheit ebenfalls festgestellt werden, da die Wartezeiten deutlich reduziert werden konnten und die Verkehrsproblematik an der MUS Erlenbach am Main behoben werden konnten, da es vor den Deponien zu keinen Staus mehr kommt.

 

Aufgrund der positiven Erfahrungen möchte das Landratsamt die Online-Terminvergabe auf die Bereiche erweitern, bei denen reger Kundenkontakt besteht, um auch hier die Zufriedenheit der Bürger*innen durch einen verlässlichen Termin, Verfügbarkeit des Ansprechpartners und eine fachliche Vorbereitung des Termins zu erhöhen.

 

Das Landratsamt startet derzeit bei den Führungskräften eine Anfrage, wer sich eine Online-Terminvergabe für seinen Bereich vorstellen könnte und welche Anforderungen hierfür notwendig sind. Nach Auswertung dieser Rückmeldungen werden wir ein Anforderungsprofil erstellen und ein vergabeverfahren einleiten.

 

 

Folgende Projekte stehen in den nächsten Jahren noch an:

 

  • Facility Management
  • Zentrales Scanbüro
  • E-Rechnung
  • Digitaler Rechnungs-Work-Flow
  • Digitale Raumausstattung
  • Social Media
  • Mobile Device Management

 

 

Bei der Umsetzung all dieser Projekte war Corona spürbar: nachdem die ganze Projektarbeit neben dem Tagesbetrieb geleistet werden muss, hat der Lockdown im März die Projektarbeit etwas ausgebremst. Wir werden weiterhin mit Nachdruck an diesen Projekten weiterarbeiten und hoffen, diese umgehend umsetzen zu können.

 

 

 

Kreisrat Fieger fragt, ob die Digitalisierung mit den vorhandenen personellen Ressourcen leistbar sei.

 

Diese Aufgaben in einem respektablen Tempo zu erledigen ist natürlich mit dem jetzigen Personal nicht leistbar, so Landrat Scherf. Er verspricht aber, dass er dahingehend erst auf den Kreistag zukomme, wenn es ein absolut belastbares Konzept mit einem sauberen Projektmanagement und Ablaufplan gebe.

Landrat Scherf ist überzeugt, dass der Kreistag ein Interesse daran habe, bei diesen Projekten voranzukommen, aber auch nur bereit sei, zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, wenn man ein sauberes Konzept vorlege.

Der Bericht heute sei dafür die Grundlage. Der Kreistag solle einen Überblick haben, welche Projekte, auch in welchem Stadium, im Landratsamt vorangetrieben würden.

 

 

Kreisrat T. Becker möchte wissen, wo man weitere Informationen zu den Workshops zum Landkreiskonzept finden würde.

 

Landrat Scherf antwortet, dass die Kreisrät*innen und die Öffentlichkeit noch informiert würden.

 

Kreisrat Dr. Fahn möchte wissen, wie weit sich Kreisräte inhaltlich an diesen Projekten bzw. am Bürgerdialog beteiligen könnten.

37 von 56 Bildungsregionen seien gleichzeitig digitale Bildungsregionen. Er möchte wissen, ob der Landkreis Miltenberg das auch anstrebe.

 

Landrat Scherf antwortet, dass es zu den fünf ausgewählten Schwerpunktthemen, hierzu unter anderem Bildung, Fachworkshops mit Fachleuten aus dem Landkreis Miltenberg gebe. Dann müsse man die  abwarten.

 

Kreisrat Paulus interessiert sich für  die digitale Baugenehmigung, ob eine einheitliche Struktur bzw. Plattform geplant sei.

 

Herr Hofmann, SG 51 – Bauwesen, erklärt, dass es eine bayernweite Datenbank gebe.

 

Kreisrat Frey hat immer mehr den Eindruck, dass Digitalisierung jeden Bereich umfasse. Ihm fehle die Kontrolle, dass sich das ganze System nicht immer weiter aufblähe.

 

Landrat Scherf antwortet, der Einfluss, dass die Komplexität nicht zunehme, halte sich für einen Landkreis leider in Grenzen.

 

 

Herr Feigl, IK-T, erklärt anhand beiliegender Präsentation die Förderverfahren im Rahmen der digitalen Lerninfrastruktur. Die Bereitstellung der digitalen Ausstattung sei Aufgabe der Landkreise. Er zeigt Ablauf und Stand der Verfahren „Digital-Pakt“ und „Sonderbudget Leihgeräte“, bei denen sein Büro den Landkreis unterstützt. Beim Digital-Pakt geht es um die Förderung der Grundinfrastruktur (LAN, WLAN, Hard- und Software), wo dem Landkreis rund 2,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Hier sollen im November die Maßnahmen konkret geplant werden, so dass im Dezember 2020 der Förderantrag gestellt werden kann und die Maßnahmen im ersten Quartal 2021 umgesetzt werden können. Im Sonderbudget Leihgeräte geht es um die Bereitstellung von mobilen Endgeräten für das Homeschooling, eine neue Richtlinie für die Beschaffung von Dienstnotebooks für Lehrkräfte soll bis Ende des Jahres kommen. Die Auftragsvergabe für die erste Runde erfolgte Ende September 2020 (Fördervolumen 232.884 Euro), die Antragstellung für die zweite Runde soll bis Ende Oktober erfolgen.

 

 

Kreisrat Stich sagt, wenn es um die Digitalisierung gehe, sei die Hauptlehre aus Corona gewesen, dass Lehren und Lernen in Beziehung stünden. Man sollte bitte auch daran denken, dass zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen eine soziale Interaktion stattfinde.

 

Kreisrat Weber weist darauf hin, dass Millionen zur Verfügung stünden, die nicht abgerufen würden. Er schlägt vor, nicht auszuschreiben, sondern den Schulen selbst ein Budget zur Verfügung zu stellen. Jetzt sei es so, dass die anderen Schulen warten müssten, bis sie dran seien. Das rufe einen Wettbewerb unter den Schulen hervor. Bis das Ganze dann umgesetzt sei, sei die Technik schon wieder veraltet.

 

Landrat Scherf verweist darauf, dass die Bereitstellung der Fördergelder an vergaberechtliche und förderrechtliche Kriterien gebunden sei.

 

Kreisrat Dr. Fahn zitiert aus einer Antwort vom August 2020 aus dem Bayer. Finanzministerium, wo es um die Internetgeschwindigkeit von Schulen geht, dass die Zahlen für den Landkreis Miltenberg folgendermaßen lauten: Bis 6 MB/s: 10 Schulen, bis 16 MB/s: 25 Schulen, bis 50 MB/s: 13 Schulen und bis 50 MB/s: 12 Schulen.

Er möchte wissen, ob IK-T die Namen der Schulen bekannt seien.

Weiterhin möchte er wissen, ob konkret Alternativen zu WLAN-Anschlüssen geprüft werde.

 

Herr Katzer, IK-T antwortet, dass die Zahlen so für ihn nicht nachvollziehbar seien. Im Landkreis Miltenberg habe keine Schule mehr unter 30 Mbit/s. Vermutlich seien hier die bestehenden Verträge abgefragt worden. Aufgrund der Dauer zur Umsetzung der Glasfaseranbindung bis Ende 2021 habe der Landkreis Miltenberg beispielsweise durch eine Anpassung der Verträge reagiert, bis dann das Ziel erreicht werde, dass nahezu alle Schulen voraussichtlich bis Ende 2021 einen Glasfaseranschluss haben werden.

 

 

Herr Katzer, IK-T, stellt anhand beiliegender Präsentation den Stand des Glasfaserausbaus an den Schulen und der Breitbandversorgung im Landkreis Miltenberg allgemein vor. Er rechnet mit der Glasfaseranbindung aller Schulen bis Ende 2021, im Landkreis verfügten 99,87 Prozent der Hausanschlüsse Bandbreiten von über 30 Megabit im Download. Die Bayerische Gigabit-Richtlinie fördere den Aufbau von Glasfasernetzen mit sogenannten grauen und weißen Flecken mit bis zu 90 Prozent, etwa mit acht Millionen Euro für Kommunen in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf. Der Markt sei im gesamten Landkreis erkundet worden, nun fänden sukzessive Gespräche mit den Gemeinden statt. Da der Bund ein neues Breitband-Förderverfahren angekündigt hat, empfiehlt Herr Katzer einen Vergleich, mit welchem Förderprogramm Gemeinden besser fahren.

 

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