Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Weiterführung der Mainfähre Stadtprozelten-Mondfeld

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.10.2020   KT/008/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt einstimmig

 

Der Landkreis Miltenberg beteiligt sich mit 32,5 % am Finanzbedarf des Betriebs der Fähre (max. 26.000 € netto pro Jahr mit entsprechender Preisgleitklausel).

Der Landrat wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag mit dem Zweckverband Mainhafen und Fähre Wertheim zu unterzeichnen.


Landrat Scherf trägt vor, dass der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 06.07.2020 beschlossen hat, die Bestrebungen der Städte Wertheim und Stadtprozelten zum Erhalt der Mainfähre u.a. wegen der Bedeutung für den Fuß- und Radverkehr, sowohl beruflich als auch touristisch geprägt, zu unterstützen. Der Landrat wurde beauftragt, mit den beiden Städten Wertheim und Stadtprozelten und dem Landkreis Main-Tauber zielführende Gespräche zum Erhalt der Fähre, u.U. in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Wertheim, zu führen und dem Kreisausschuss das Konzept vorzulegen.

 

Im Hinblick auf die Organisationsform für den Betrieb der Fähre ist nun vorgesehen, dass der Betrieb dem Zweckverband Mainhafen Wertheim angegliedert wird. Eigentümer des Zweckverbandes sind der Landkreis Main-Tauber (51 %) und die Stadt Wertheim (49 %). Dies hat den Vorteil, dass Aufwand und Ertrag der Fähre über die Kostenrechnung des Zweckverbands transparent dargestellt werden kann und es keiner eigenen Organisation bedarf.

Ein entsprechender Vertragsentwurf zur Kostenbeteiligung zwischen Landkreis und dem Zweckverband wurde bereits übermittelt. Der Vertrag bildet die bisherigen Absprachen ab.

 

Der Finanzausschuss der Stadt Wertheim hat einer Übernahme der Fähre in kommunale Trägerschaft grundsätzlich zugestimmt. Die Gespräche mit dem Landkreis Main-Tauber sind ebenfalls positiv verlaufen. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag des Landkreises Main-Tauber in seiner Sitzung am 21.10.2020 endgültig beschließt. Für Wertheim ist der Beschluss in der Gemeinderatssitzung am 19.10.2020 vorgesehen.

 

Die Fähre soll ab 01.11.2020 in kommunale Trägerschaft übernommen werden. Zunächst sollen dann die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden, so dass die Fähre voraussichtlich ab 01.01.2021 wieder in Betrieb gehen kann. Das Fährzeugnis konnte bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden.

Der Zweckverband stellt einen Regelfährbetrieb von mindestens 50 Stunden pro Woche sicher.

Der Finanzbedarf des Fährbetriebs wird durch Einnahmen aus dem Fährbetrieb, Zuschüsse der öffentlichen Hand und des Weiteren durch Zuschüsse der Landkreise Miltenberg und Main-Tauber sowie der Städte Wertheim und Stadtprozelten gedeckt. Der Landkreis Miltenberg beteiligt sich ab 01.11.2020 mit 32,5 % des Finanzbedarfes (nach Abzug der Einnahmen), insgesamt mit max. 26.000 € netto pro Jahr. Dieser Betrag wird ab dem 01.01.2022 entsprechend einer Preisgleitklausel fortgeschrieben, berücksichtigt werden hier die Tarifabschlüsse der Kommunen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (TVöD) sowie der Verbraucherpreisindex für Deutschland. Sollte für die Zahlungen eine Umsatzsteuerpflicht entstehen, erhöht sich der Betrag um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

Der Vertrag tritt ab 01.11.2020 in Kraft. Jeder Vertragspartner hat die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zu kündigen, frühestens zum 31.12.2025.

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag in seiner Sitzung am 08.10.2020 einstimmig den vorliegenden Beschluss.

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