Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Weiterführung der Mainfähre Stadtprozelten-Mondfeld
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.10.2020 KT/008/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag beschließt einstimmig
Der Landkreis Miltenberg beteiligt sich mit 32,5 % am Finanzbedarf des
Betriebs der Fähre (max. 26.000 € netto pro Jahr mit entsprechender
Preisgleitklausel).
Der Landrat wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag mit dem Zweckverband Mainhafen und Fähre Wertheim zu unterzeichnen.
Landrat Scherf trägt vor, dass der
Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 06.07.2020 beschlossen hat, die
Bestrebungen der Städte Wertheim und Stadtprozelten zum Erhalt der Mainfähre
u.a. wegen der Bedeutung für den Fuß- und Radverkehr, sowohl beruflich als auch
touristisch geprägt, zu unterstützen. Der Landrat wurde beauftragt, mit den
beiden Städten Wertheim und Stadtprozelten und dem Landkreis Main-Tauber
zielführende Gespräche zum Erhalt der Fähre, u.U. in Trägerschaft der Großen
Kreisstadt Wertheim, zu führen und dem Kreisausschuss das Konzept vorzulegen.
Im Hinblick auf die Organisationsform für den
Betrieb der Fähre ist nun vorgesehen, dass der Betrieb dem Zweckverband
Mainhafen Wertheim angegliedert wird. Eigentümer des Zweckverbandes sind der
Landkreis Main-Tauber (51 %) und die Stadt Wertheim (49 %). Dies hat den
Vorteil, dass Aufwand und Ertrag der Fähre über die Kostenrechnung des
Zweckverbands transparent dargestellt werden kann und es keiner eigenen
Organisation bedarf.
Ein entsprechender Vertragsentwurf zur
Kostenbeteiligung zwischen Landkreis und dem Zweckverband wurde bereits
übermittelt. Der Vertrag bildet die bisherigen Absprachen ab.
Der Finanzausschuss der Stadt Wertheim hat
einer Übernahme der Fähre in kommunale Trägerschaft grundsätzlich zugestimmt.
Die Gespräche mit dem Landkreis Main-Tauber sind ebenfalls positiv verlaufen.
Es ist vorgesehen, dass der Kreistag des Landkreises Main-Tauber in seiner
Sitzung am 21.10.2020 endgültig beschließt. Für Wertheim ist der Beschluss in
der Gemeinderatssitzung am 19.10.2020 vorgesehen.
Die Fähre soll ab 01.11.2020 in kommunale
Trägerschaft übernommen werden. Zunächst sollen dann die erforderlichen
Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden, so dass die Fähre voraussichtlich
ab 01.01.2021 wieder in Betrieb gehen kann. Das Fährzeugnis konnte bis zu
diesem Zeitpunkt verlängert werden.
Der Zweckverband stellt einen
Regelfährbetrieb von mindestens 50 Stunden pro Woche sicher.
Der Finanzbedarf des Fährbetriebs wird durch
Einnahmen aus dem Fährbetrieb, Zuschüsse der öffentlichen Hand und des Weiteren
durch Zuschüsse der Landkreise Miltenberg und Main-Tauber sowie der Städte
Wertheim und Stadtprozelten gedeckt. Der Landkreis Miltenberg beteiligt sich ab
01.11.2020 mit 32,5 % des Finanzbedarfes (nach Abzug der Einnahmen), insgesamt
mit max. 26.000 € netto pro Jahr. Dieser Betrag wird ab dem 01.01.2022
entsprechend einer Preisgleitklausel fortgeschrieben, berücksichtigt werden
hier die Tarifabschlüsse der Kommunen für die Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes (TVöD) sowie der Verbraucherpreisindex für Deutschland. Sollte für die
Zahlungen eine Umsatzsteuerpflicht entstehen, erhöht sich der Betrag um die
gesetzliche Mehrwertsteuer.
Der Vertrag tritt ab 01.11.2020 in Kraft. Jeder Vertragspartner hat die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zu kündigen, frühestens zum 31.12.2025.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag in seiner Sitzung am 08.10.2020 einstimmig den vorliegenden Beschluss.