Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Aktueller Stand Bewältigung der Pandemie

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.10.2020   KT/008/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreistages nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


 

Landrat Scherf trägt vor:

 

„Sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

ich begrüße Sie zur zweiten Sitzung des im März 2020 neu gewählten Kreistags sehr herzlich.

 

Zu Beginn der Sitzung stelle ich fest:

 

-          Ordnungsgemäße Ladung

-          Beschlussfähigkeit des Kreistags

-          Beachtung der Vorgaben des Infektionsschutzes

 

Im Mai haben wir uns unter den besonderen Bedingungen der Pandemie konstituiert und die Arbeitsfähigkeit des Kreistags, all seiner Ausschüsse sowie aller weiterer Gremien sichergestellt, auch unter den Bedingungen einer länger andauernden Pandemie. Das war gut und richtig so, nicht nur im Sinne des Infektionsschutzes, sondern auch zur Erfüllung aller wichtigen Aufgaben, besonders der Kreisentwicklung.

 

Der Pandemie zum Trotz muss die Alltagsarbeit weitergehen, denn anders als kritische Stimmen in der konstituierenden Sitzung meinten, war die Pandemie im Mai nicht beendet, stattdessen müssen wir langfristig neue Wege suchen und finden unter den Bedingungen der Pandemie.

 

Die aktuelle Lage ist sehr kritisch, weshalb ich im ersten Tagesordnungspunkt Ihnen heute Rechenschaft ablegen möchte über das Corona-Krisenmanagement der Landkreisverwaltung seit meinem letzten Bericht im Kreisausschuss im Juli 2020.

 

Auch wenn ich dafür vereinzelt Kritik einstecken muss, teilweise in der extremen Form, wenn öffentlich „Ministerpräsident und Landrat“ als „schwarze und grüne Volksfeinde“ diffamiert werden. Ich teile die Einschätzung von Ministerpräsident Markus Söder, dass wir aktuell vielleicht gar nicht mehr fünf vor zwölf haben, sondern Schlag zwölf, um jetzt die Weichen richtig zu stellen. Die Lage ist ernst, aber wir können in den kommenden Wochen das Ruder wieder fest in die Hand nehmen, wenn wir alle im Einklang rudern!

 

 

Aktueller Lagebericht Stand 19.10.2020 Landkreis Miltenberg:

Neuninfektionen am

Freitag:                        + 19

Wochenende: + 18

 

 

Gesamtzahl der Infektionen:             556

Gesundet:                                           459, davon 42 nach stationärer Beh.

Verstorben:                                         8 (am Wochenende + 1)

Infektionen aktuell:                              89 (vor 1 Woche: 36; vor 2 Wo: 22)

Stationär:                                             4 Menschen (+2)

1 Mensch davon                                 intensivpflichtig + beatmet

7-Tage-Inzidenz:                                 58,3 pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb von 7 Tagen auf Basis der 556 gemeldeten Fälle

                                                            (Bundesweiter Schnitt: 47,4!)

 

 

Blick auf die einzelnen Orte:

 

Erklärungen erfolgt zur eingeschränkten Aussagekraft der ortsbezogenen Daten.

 

 

Blick auf die Graphiken zur Landkreisentwicklung:

 

Dies bedeutet für den Landkreis Miltenberg:

  • Seit Samstag, 17.10.2020, Status GELB in der neuen Corona-Ampel
  • Seit Sonntag, 18.10.2020, Status ROT

 

Seit Freitagabend gilt eine aktualisierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit einem neuen § 25a. Er versucht nun einheitlich zu regeln, was bayernweit zu gelten hat.

 

Sonntagabend: Ministerielles Schreiben zur Auslegung der Vorgaben in der BayIMV

 

Sonntagabend: Erneute Änderung der BayIMV

 

 

Ergänzend wird seitens des Landkreises Miltenberg in einer eigenen Allgemeinverfügung das geregelt, was einer konkreteren Regelung bedarf:

-          Schule: (Maskenpflicht für alle ab Jgst 1 für alle)

 

-          Kindergärten: (getrennte Gruppen & Maskenpflicht Personal)

 

-          Plätze mit Maskenpflicht oder Alkoholverbot (Abfrage bei den Gemeinden läuft)

 

-          Begrenzung von privaten Feiern (5er Tische oder max. 2 Hausstände) à ergänzende konkrete Erläuterung per ministeriellem Schreiben Sonntag, 18.10., 20.52 Uhr

 

Diese Regelungen gelten dann so lange wie wir Rot bzw. Gelb sind.

 

Soweit zur rechtlichen Seite!

 

 

Lage im Landkreis Miltenberg!

 

Gerade aufgrund der Tatsache, dass wir uns im Beginn des exponentiellen Wachstums der Sars-CoV-2-Infektionen befinden, dürfen wir, jetzt nicht nachlassen. Alles, was wir uns erkämpft haben, in den vergangenen Monaten, gilt es nun zu verteidigen, gerade weil nun mit der kälteren Jahreszeit die Rahmenbedingungen schwerer werden.

 

Mein Appell an Sie und an die Menschen im Landkreis Miltenberg: Bewahren wir Vernunft, Verantwortung und Besonnenheit. Diskussionen über Für und Wider eines sogenannten Lock-Downs bringen uns keinen Zentimeter voran, denn die Auswirkungen des Virus und von Covid-19 geben uns die Spielregeln vor.

 

Für uns sind es einfache Regeln, die uns auch durch den Herbst und Winter leiten müssen:

 

  • Kontakte soweit möglich reduzieren,
  • Abstand zueinander wahren,
  • Handhygiene beachten und Hände waschen,
  • Mund-Nasen-Schutz bei Bedarf tragen,
  • Corona-WarnApp nutzen.

 

Wir haben es jetzt in der Hand: Die aktuelle Entwicklung hat sich in den vergangenen 6 bis 8 Wochen angebahnt, nun haben wir denselben Zeitraum, die Entwicklung wieder positiv zu verändern!

 

Die Erschwernisse, Belastungen und Zumutungen sind groß. Für all unsere Gewohnheiten, für alles, was uns wichtig ist, im privaten wie im öffentlichen Leben, müssen wir neue Wege finden.

 

 

Neue Wege finden:

Wir können diese neuen Wege finden. Deshalb war es beispielhaft mir persönlich wichtig, dass die Verleihung von Ehrenpreisen, Ehrenplaketten und Ehrenzeichen stattgefunden hat, in einem neuen Rahmen.

 

Wir finden auch Wege, unsere Feldgeschworenen zu vereidigen, unseren ehrenamtlichen Kräften von THW, BRK und FFW zu danken.

 

Wir finden auch Wege für die Kultur, unsere Galerien, unsere vielen Kulturanbieter im Landkreis Miltenberg; der Kulturwochenherbst soll zeigen: Kultur und Kunst sind wichtig – und sie sind möglich. Aber wir brauchen neue Wege.

 

Ein weiteres wichtiges Signal:

 

Alle Schutzmaßnahmen und Einschränkungen wegen der Corona-Krise können die positive Kreisentwicklung nicht aufhalten, Verwaltung und Politik auf allen Ebenen, Kommunalpolitik, Landes- und Bundesebene arbeiten weiter:

 

Alleine der Blick auf die heutige Tagesordnung zeigt: Wir erfüllen unseren Auftrag der Wähler*innen, wir gestalten engagiert die Kreisentwicklung:

 

-          Weichenstellungen und eine Beschleunigung des Prozesses der Digitalisierung, egal ob in der Verwaltung oder in unseren Schulen

 

-          Ein starkes Bildungsangebot für unsere Kinder durch das Kunstnetz auch in 2021

 

-          Erhalt der Mainfähre in Stadtprozelten

 

-          Stärkung des Beratungsangebots für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gemeinsam mit dem Bezirk Unterfranken

 

und

 

-          Sicherstellung eines guten ÖPNV auch in 2021 und folgenden Jahren

 

 

Rechenschaft zur Pandemiebewältigung:

Im Tagesordnungspunkt 1 möchte ich Ihnen aber auch ganz konkret Rechenschaft ablegen, wie das Landratsamt seinen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leistet.

 

Schwerpunkt unserer Arbeit ist seit August neben der Beratung und Unterstützung von Betroffenen, von Vereinen und Unternehmen, die Umsetzung der deutschen bzw. bayerischen Teststrategie:

 

  1. Testen
  2. Identifizieren von Infektionsketten
  3. Stoppen der Infektionsketten

 

Hauptsächlich gefordert sind im Landratsamt unsere drei Einheiten:

 

  • Koordinierungsgruppe Corona
  • Ordnungsamt
  • Gesundheitsamt

 

Die Koordinierungsgruppe Corona ist mit Ende des Katastrophenfalls und dem Ende der Arbeit der Katastrophengruppe unter Leitung meines Stellvertreters im Amt, Herrn Verwaltungsdirektor Rosel, nahtlos in Funktion gesetzt. Eine 24/7-Bereitschaft garantiert eine Rund-um-die-Uhr-Einsatzfähigkeit, welche sich zuletzt am Dienstagabend um 22 Uhr bewährt hat, als uns ein Kreuzfahrtschiff mit einem Corona-Verdachtsfall mit Kurs auf Miltenberg gemeldet wurde.

Neben dem unmittelbaren Krisenmanagement bereitet die Koordinierungsgruppe derzeit eventuell notwendige Allgemeinverfügungen für den Fall vor, dass wir die Inzidenzwerte von 35 bzw. 50 überschreiten. Dazu ist eine Aufgabe sehr wichtig: Das Sichten und Auswerten der sich dynamisch verändernden rechtlichen Vorgaben.

 

 

Zwei Schwerpunktaufgaben möchte ich Ihnen aufgrund deren Bedeutung zur Umsetzung der bayernweiten Corona-Strategie kurz erläutern:

  1. Wiederinbetriebnahme Testzentrum im Landkreis Miltenberg zur Umsetzung der bayerischen Teststrategie
    • Die Wiederaufnahme des Testzentrums Miltenberg und einer ebenso angeordneten Einrichtung einer Koordinierungsstelle wurde am 20. August 2020 angeordnet, In-Betriebnahme war angewiesen zum 1.9.2020 und ist erfolgt.

 

    • Die Koordinierungsstelle wurde zunächst mit auseigenem Personal durch Umschichtungen besonders aus UB 1 und SG 31 ausgestattet, die Einrichtung des Testzentrums wurde federführend von den Abteilungsleitern Gerald Rosel und Oliver Feil in Absprache mit der Leiterin des Büros Susanne Seidel, dem Stellvertretenden Landrat Bernd Schötterl sowie Landrat Jens Marco Scherf (örtlich phasenweise im Urlaub innerhalb Deutschlands) geleitet und umgesetzt.

 

    • Ergänzt um die Möglichkeit mobiler Testungen, beispielsweise bei größeren Einheiten wie Senioren- oder Kinderbetreuungseinrichtungen

 

    • Ab Dienstag geplant: Verdopplung der Testkapazitäten von 250 auf 500 durch eine zweite Teststrecke

 

 

  1. Ausstattung und Leitung des Staatlichen Gesundheitsamtes Miltenberg als Grundlage für das Nachverfolgen der Infektionsketten

 

·         Zum 1.10.2020 übernimmt Verwaltungsdirektor Gerald Rosel die Leitung der Abteilung 2 „Familie, Jugend und Soziales“.

 

·         Neugliederung des Gesundheitsamtes als SG 30 in die Abteilung 3 zum 1.10.2020 mit der Geschäftsstelle Gesundheitsregion verbleibt als Stabsstelle im SG 30 Gesundheitsamt;

 

 

·         Sicherstellung einer Leitung des Staatl. Gesundheitsamtes; Sicherstellung der Leitung des Staatlichen Gesundheitsamtes:

 

Seitens des Freistaates Bayern war vorgesehen, dass der langjährige Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes am 9. September aufgrund der Nichtauszahlbarkeit von Resturlaub und Überstunden seinen letzten Arbeitstag hat und mit Wirkung vom 1.1.2021 in den Ruhestand eintritt. Die Leitung des Staatlichen Gesundheitsamtes kann derzeit durch den Freistaat Bayern nicht sichergestellt werden, weshalb der Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Aschaffenburg zur „Mit-Leitung des Staatlichen Gesundheitsamtes mit 30% an das Staatliche Gesundheitsamt Miltenberg abgeordnet werden soll. Im Rahmen der Kontaktaufnahme zur Klärung der organisatorischen Umsetzung stellt Landrat Scherf jedoch fest, dass der Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes ebenfalls nur noch wenige Arbeitstage vor Ruhestand hat und diese vorübergehende „Leitungslösung“ auch vorübergehend nicht umsetzbar ist. Nach Rücksprache des Landrats mit dem Regierungspräsidenten wurde schließlich erwirkt, dass Herr Dr. Dittmeier seine Lebensarbeitszeit bis zum 31.5.2021 verlängert und die Leitung verbleibt offiziell bis zum 31.5.2021 bei Herrn Dr. Dittmer (abzüglich Urlaubszeiten u.ä.).

 

 

Umsetzung Personalausstattung im Gesundheitsamt:

Das zusätzliche staatliche Personal wurde auf Bitten der Regierung von Unterfranken durch die Personalabteilung des Landratsamtes und des Gesundheitsamtes ausgeschrieben und ausgewählt. Ein Kraftakt für uns vor Ort, aber leider keine wirkliche Alternative, da seitens des Freistaates Bayern signalisiert wurde, dass die Beschaffung des staatlichen Personals nicht zeitnah erfolgen kann.

 

Im Mai hatte ich Ihnen berichtet, wie wir mit internen Personalverstärkungen die Leistungsfähigkeit sichergestellt haben. Ab 20.4.2020 begann dann die staatliche Unterstützung, leider begleitet von steten Wechseln:

 

Im Bereich des CTT

           vom 20.4. bis 30.6. bis zu fünf zusätzliche Kräfte

           vom 1.7. bis 20.7. keine staatliche Unterstützung

           vom 21.7. bis 9.9. bis zu vier zusätzliche Kräfte

           vom 1.9. 2020 bis 31.5.2021 5 Personen im Umfang von 4 VZÄ

           vom 1.10.2020 bis 31.5.2021 7 Personen im Umfang von 6 VZÄ

 

 

Ärzt*innen

           vom 21.3. bis 30.4. zusätzlich ein bis drei Personen

           vom 1.5. bis 31.8. keine Unterstützung

           vom 1.9.2020 an eine zusätzliche Ärztin

           in Aussicht eine weitere Ärztin

 

Verwaltungskräfte

           ab 1.10.2020 zwei zusätzliche Kräfte im Umfang von 1 VZÄ

 

Medizinische Fachangestellte:

           Vom 1.10.2020 bis 31.5.2021 zwei Personen im Umfang von 1 VZÄ

 

Sozialmedizinische Assisten*innen:

           Fünf Personen in Aussicht im Umfang von 4 VZÄ

 

Hygienekontrolleur*innen

           3 Personen in Aussicht im Umfang von max. 3 VZÄ

 

Einsatz Testzentrum:

           3 Personen ab 1.9. bzw. 15.9. bzw. 1.10.2020 bis aktuell befristet 31.12.2020 im Umfang von je 35 h/W

 

Das neue Personal musste von uns angeworben und ausgewählt werden, die Unterlagen zum Vollzug der Anstellung an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet werden. Da seitens des Freistaates Bayern keine Ressourcen vorhanden waren, wurden ca. 250 Bewerbungen durch das Staatl. Gesundheitsamt Miltenberg gesichtet und durch die Personalabteilung 45 Personen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen und diese auch durchgeführt. Mit den aktuellen Ressourcen des UB 2 ist diese Aufgabe nicht dauerhaft zu.

 

Aufgrund der sehr kritischen Lage werden dem Landratsamt weitere vier Stellen für das CTT zur Verfügung gestellt.

 

Für die notwendigen räumlichen Ressourcen wurden mit Unterstützung der Sparkasse Büroräume in Klingenberg angemietet, in die seit vergangener Woche der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes aus den Dienststellen Obernburg und Miltenberg zusammengefasst wird.

 

So werden im Nordflügel des Landratsamtes in der Brückenstraße die dringend benötigten Räume für das Gesundheitsamt frei. Möglichkeiten des Home Office werden im möglichen Umfang genutzt.

 

 

Schüler*innenbeförderung:

Über die Medien wurde am Montag, 30. August, das Projekt „Verstärkerbusse“, vom Ministerpräsidenten sowie direkt an die Schulen kommuniziert. Über beide Kanäle erreichte dies auch das Landratsamt. Im Bereich des Schüler*innenverkehrs über die Bahn, für uns im Landkreis Miltenberg gerade für die Schulstandorte Miltenberg und Amorbach von hoher Bedeutung ergaben Nachfragen, dass hier grundsätzlich keine zusätzlichen Ressourcen wegen der Pandemie bereitgestellt werden. Dennoch war ich hier als Landrat aktiv im Austausch mit Westfrankenbahn zur Schaffung zusätzlicher Ressourcen im Morgen- und Mittagverkehr wegen pandemieunabhängiger Überlastung sowie zur Reduzierung von Zugausfällen aus unterschiedlichsten Gründen.

 

Hier haben wir uns deshalb, soweit die Busunternehmen Ressourcen zur Verfügung stellen konnten, zusätzliche Busse eingesetzt. So auf der Linie Großheubach – Kleinheubach – Breitendiel – Weilbach – Amorbach Schulzentrum zur Entlastung des bestehenden Linienbusses und der sehr vollen Zugleistung RB 23303 im Abschnitt Kleinheubach – Miltenberg – Amorbach bzw. RB 23526 Amorbach – Miltenberg und RE 4388 im Bereich Miltenberg – Kleinheubach.

 

Für den Schüler*innenverkehr zwischen Wertheim und Miltenberg haben wir trotz voller Züge am Morgen bislang kein Busunternehmen für Verstärkungsfahrten gewinnen können.

In unmittelbarer Zuständigkeit des Landkreises Miltenberg haben wir für den Schulbusverkehr für unsere Förderschulen in 1 & 2 und die SVE in unserem freiwilligen Zusatzangebot in Kleinbussen einen Sitzplatz für jedes Kind sowie ein entsprechendes Hygienekonzept in den Bussen;

 

 

Für die Schüler*innenbeförderung für weiterführende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Miltenberg im Linienverkehr integriert erfolgte eine

 

  • Abfragen über die Verkehrsunternehmen
  • und eine Prüfung einzelner Meldungen von Bürgermeistern und Bürger*innen, z.B. Linienverkehr Eichenbühl – Miltenberg-Nord / Amorbach Schulzentrum

 

Aktuell fahren im Landkreis Miltenberg nun 8 Verstärkerbusse: Die Auflistung können Sie dem TOP 8 der Kreisausschusssitzung vom 8.10.2020 entnehmen.

 

Die Richtlinie zum Förderproramm „Vorübergehende Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr aufgrund der COVID-19-Pandemie“ vom 02.09.2020 ermöglicht es, sogenannte Verstärkerbusse für bestehende Linien des ÖPNV zu bestellen. Dies betrifft Linien, auf denen zum weit überwiegenden Teil Schüler befördert werden. Der Zuschuss beträgt 4 € je Wagenkilometer bzw. max. 300,- € pro bestellter Fahrt.

 

In Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen im Landkreis hat der Landkreis Miltenberg die Situation in den Bussen im ÖPNV sowie auch in den Zügen überprüft. Dort, wo es besonders voll war und ein Ausweichen auf andere Busse nicht möglich war, wurden nunmehr Verstärkerbusse zunächst bis zu den Herbstferien bestellt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es im ÖPNV die Pflicht zur Mund/Nasenbedeckung gibt, aber nach wie vor kein Sitzplatzanspruch besteht.

 

Dies betrifft derzeit folgende Linien:

-       Seit dem 14.09.2020 um 7:10 ab Großheubach über Kleinheubach nach Amorbach

-       Seit dem 14.09.2020 um 13.35 von Amorbach nach Kleinheubach stattfinden

-       Seit dem 17.09.2020 von Bürgstadt/Schule um 13:15 bis Fechenbach Ost

-       Seit dem 21.09.2020 um 13:17 Miltenberg/Bahnhof über Kleinheubach nach Laudenbach

-       Seit dem 17.09.2020 um 15.35 von Elsenfeld, Volksschule bis Rück, Schule

-       Seit dem 15.09.2020 um 7:05 von Röllbach über Mönchberg bis Elsenfeld/ Schulzentrum

-       Seit dem 15.09.2020 um 12:55 von Obernburg über Elsenfeld/Schulzentrum, Erlenbach HSG bis Röllbach

-       Seit dem 25.09.2020 um 8:00 von Hausen (Oberdorf) bis Kleinwallstadt/Schule

 

Auch besteht Kontakt mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und der Westfrankenbahn um zu erreichen, dass auch die Zusatzkapazitäten auf besonders belasteten Strecken ausgeweitet werden.

 

Vergangene Woche hat die Staatsregierung mitgeteilt, die Förderung bis zu den Weihnachtsferien zu verlängern.

 

 

Hygienekonzept Schulturnhallen:

Ebenfalls haben wir uns um Hygienekonzepte für unsere Sporthallen bemüht. Während dies etwas leichter in den Sporthallen wie DTM und UMH wegen bestehender Lüftungsanlagen möglich war, muss bei den Einfachsporthallen mit rein mechanischer Lüftung hier erst ermittelt werden, wie lange mechanisch gelüftet werden muss, um einen Luftaustausch sicherzustellen. Dazu werden zum einen Berechnungen durch ein Fachbüro durchgeführt, welche zum anderen dann durch einen Praxistest bestätigt werden müssen.

 

 

 

Soweit ein kleiner Einblick in die unmittelbare Krisenbewältigung durch das Landratsamt und die Koordinierungsgruppe Pandemie.

 

Mein Dank gilt:

 

-       Der verständnisvollen Bevölkerung

-       Der Unterstützung durch die Politik

-       Unseren Mitarbeiter*innen, die derzeit Unvorstellbares leisten!

 

 

Sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte,

ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und würde nun gerne mit dem TOP 2 den Blick auf die Bewältigung der Pandemie mit dem für uns alle wichtigen Blick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Landkreis Miltenberg und der Wirtschaftsregion Bayerischer Untermain abrunden.“

 

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