Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Integrationslotsinnenstelle mit Sprachvermittlerprojekt im Landkreis Miltenberg ab 2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.10.2020   BKS/002/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasst den einstimmigen

 

Beschluss:

1.    Es wird zugestimmt, dass der Kreiscaritasverband Miltenberg weiterhin die Aufgabe der Integrationslotsin im Landkreis Miltenberg übernimmt.

2.    Die Beibehaltung der „Integrationslotsinnenstelle im Landkreis Miltenberg“ beim Kreiscaritasverband im Sinne der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) wird auch ab 01.01.2021 vom Landkreis allgemein sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 2.1 und 2.2 bis vorläufig 31.12.2026 unterstützt.

2.1.      Die grundsätzlich dem Landkreis zustehende Landesförderung für diese Aufgabe wird vom Landkreis an den Kreiscaritasverband weitergegeben.

2.2.      Daneben zahlt der Landkreis Miltenberg längstens für die Dauer der staatlichen Förderung 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben.

3.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die beiliegende mit dem Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. (Caritasverband) zunächst befristet bis 31.12.2020 abgeschlossene Vereinbarung zur Ausweitung des Sprachvermittlerangebots im Landkreis Miltenberg auch für die Zeit ab 01.01.2021 bis vorläufig 31.12.2026 zu verlängern.

Ergänzend ist über die Tätigkeit der Stelle ein jährlicher Sachbericht zu erstellen.


Herr Vill trägt vor:

 

Integrationslotsinnenstelle

Seit 01.11.2016 übernimmt der Kreiscaritasverband Miltenberg offiziell und im Auftrag des Landkreises die Aufgabe der Ehrenamtskoordination im Bereich Asyl und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund mit zunächst 0,5 einer Vollzeitkraft (VZK; Integrationslotsin Angelika Spalek).

Die Stelle wurde ab 2016 zunächst nach der staatlichen „Ehrenamtskoordinatorenrichtlinie“, seit 01.01.2018 dann unter der geänderten Bezeichnung „Integrationslotsinnenstelle“ nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR; siehe Anlage zum TOP „Weiterförderung FIB …“) staatlich gefördert.

·         Der Freistaat bezahlt dabei 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (dazu zählen bei dieser Förderung auch die Sachkosten).

·         10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben muss der Landkreis (Antragsteller) als Eigenanteil beisteuern.

·         Weitere 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie nach BIR nicht zuwendungsfähige Aufwendungen trägt der Caritasverband.

Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen sollen insbesondere zentrale Ansprechpartner und Netzwerker für Ehrenamtliche sein, die Ehrenamtlichen bei Bedarf praxisbezogen informieren und unterstützen, vor allem durch die Organisation und Durchführung von Schulungen und Fortbildungen, im Bereich des Freiwilligenmanagements die Motivation der Ehrenamtlichen fördern sowie die Auswahl und Gewinnung neuer Ehrenamtlicher unterstützen.

Beispielhaft wird auf den beiliegenden Jahresbericht 2019 auch mit Zahlen der betreuten Ehrenamtlichen sowie durchgeführten Veranstaltungen und Aktionen verwiesen.

Der 10%ige „Eigenanteil des Landkreises“ für die Integrationslotsinnenstelle belief sich von 2016 - 2019 auf:

2016

            675,32 €

2017

         3.809,08 €

2018

         3.193,68 €

2019

         3.178,50 €

Ausweitung des Sprachvermittlerangebots im Landkreis Miltenberg

Erstmals am 04.12.2019 wurde im Bildungsausschuss hierzu berichtet und beschlossen.

Ehrenamtliche kommunal vermittelte und geförderte Sprachvermittler gibt es im Stadtbereich Aschaffenburg bereits seit 2008 und beim Landkreis Aschaffenburg seit Oktober 2017. Sie leisten auf niedrigschwelliger Ebene (keine offizielle Dolmetschertätigkeit) Übersetzungsdienste für Menschen mit sprachlichen Verständigungsproblemen bei Gesprächen mit Behörden, Beratungsstellen, medizinischen Dienstleistern, Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Finanzielle Bedürftigkeit wird nicht geprüft.

Im Landkreis Miltenberg gibt es unter Federführung des Kreisjugendamtes seit Mai 2014 ebenfalls ein solches Angebot, allerdings begrenzt auf Schulen, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen im erzieherisch-pädagogischen Bereich sowie die Dienste des Jugendamtes im Landkreis Miltenberg. Mit der Vermittlung der Sprachvermittler für diesen Bereich ist gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 04.05.2016 der Verein „Frauen für Frauen e.V.“ Erlenbach beauftragt.

Von verschiedener Seite wurde an die Landkreisverwaltung der dringende Wunsch herangetragen, auch bei uns das Angebot vergleichbar Stadt und Landkreis Aschaffenburg aufzustocken.

Eine Zusammenarbeit mit dem Caritaskreisverband hierfür bietet sich deshalb an, weil dort bereits die weitgehend staatlich finanzierte Integrationslotsinnenstelle angesiedelt ist. Die Akquise und Schulung der ehrenamtlichen Sprachvermittler sowie die konzeptionelle Arbeit fallen in den Aufgabenbereich dieser Stelle. Die Aufstockung der Integrationslotsinnenstelle von 0,5 um ca. 0,2 auf ca. 0,7 VZK läge noch im förderfähigen Rahmen. Sie würde eine Erhöhung der 10%igen Landkreisbeteiligung um ca. 2.000 € auf geschätzt ca. 5.000 € für die Integrationslotsenstelle bedeuten. Die BIR gilt aktuell befristet bis 31.12.2020, wird aber für die Folgejahre verlängert und wird sich in diesem Bereich nach aktuellem Kenntnisstand nicht relevant ändern.

Weiterer Aspekt, der für die Beauftragung des Caritasverbandes spricht, ist der dort bereits vorhandene umfangreiche Pool an Ehrenamtlichen und Dolmetschern.

Durch die Erweiterung des Einsatzbereichs wird sich der finanzielle Aufwand rein für die Aufwands-entschädigungen (ohne Personal- und Verwaltungskosten) bei uns von 10.186,25 € (= 2018 über „Frauen für Frauen e.V.“) um anfänglich schätzungsweise 10.000 bis 20.000 € p.A. (= zusätzliche Zahlung über Caritas) auf insgesamt 20.000 bis 30.000 € erhöhen.

Für die Erstattung des Personal- und Sachaufwands für den Verwaltungsbereich werden nach über-einstimmender Schätzung durch Caritas sowie unserer Personalstelle ca. 11.000 bis 12.000 € p.A. anfallen.

Damit würden sich die jährlichen Mehraufwendungen für den Landkreis Miltenberg durch die vorgeschlagene Ausweitung des Sprachvermittlerangebots auf insgesamt ca. 29.000 € belaufen.

Der Bildungsausschuss hat die Verwaltung am 04.12.2019 ermächtigt und beauftragt, die als Anlage beigefügte Vereinbarung, zunächst befristet bis 31.12.2020, nach den vorgegebenen Eckpunkten abzuschließen.

Zunächst durch anfängliche Probleme mit der Besetzung der auf 8 Wochenstunden festgelegten Stelle der Projektleitung, seit März 2020 dann durch Corona haben sich Projektvorbereitung, Konzeptionierung und Projektstart zunächst verzögert. Auf den beiliegenden Sachstandsbericht zum 31.08.2020 wird zunächst verwiesen.

Es sind zunächst zahlreiche Abstimmungsgespräche mit beteiligten Stellen erfolgt.

Das nunmehr vorliegende beigefügte Konzept wurde mit uns und der Regierung von Mittelfranken als staatliche Förderstelle abgestimmt.

Im Juli fanden Info-Veranstaltungen für Interessierte statt. Bis 31.08.2020 hatten sich bereits 18 Ehrenamtliche gemeldet.

Zwischenzeitlich fanden auch die ersten Einsätze statt (Stand 31.08.2020: 12 Einsätze).

 

Landrat Scherf merkt an, dass selbstverständlich ein  jährlicher Sachstandsbericht erfolge, auch um die Entwicklung zu begleiten.

Er betont, dass es sich hierbei nicht um klassische Dolmetschertätigkeiten handele, sondern um Sprachvermittlung als Unterstützung, um dabei im Kontakt mit den Betroffenen darauf hinzuwirken, dass selbst die Sprachkompetenz erworben werde.

Weiterhin sei es die dringende Bitte der ehrenamtlichen Helfer*innen, die Sprachvermittlung auszuweiten, weil es ehrenamtlich nicht geleistet werden könne und es doch immer wieder Situationen gebe, wo man trotz nachvollziehbarer Bemühungen, die Sprache zu lernen, die Flüchtlinge noch überfordert seien und Unterstützung brauchen.

 

Kreisrat Adrian möchte wissen, was theoretisch passen würde, wenn die bayerische Landesregierung sage, dass diese Stelle in diesem Zeitraum nicht mehr gefördert werde.

 

Herr Vill antwortet, dass dies das vorläufige Aus wäre.

Der Beschlussvorschlag enthalte die Regelung, die Landesförderung weiter zu geben. Wenn es keine Landesförderung gebe, könne nichts weitergegeben werden. Im Beschluss stehe weiterhin, dass der Landkreis die zuwendungsfähigen Projektausgaben längstens für die Dauer der staatlichen Förderung zahle. Das bedeutet, dass dieses Projekt im Ausschuss neu verhandelt werden müsse.

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