Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Integrationslotsinnenstelle mit Sprachvermittlerprojekt im Landkreis Miltenberg ab 2021
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.10.2020 BKS/002/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Ausschuss für Bildung,
Kultur und Soziales fasst den einstimmigen
Beschluss:
1.
Es wird zugestimmt, dass der
Kreiscaritasverband Miltenberg weiterhin die Aufgabe der Integrationslotsin im
Landkreis Miltenberg übernimmt.
2.
Die Beibehaltung der „Integrationslotsinnenstelle
im Landkreis Miltenberg“ beim Kreiscaritasverband im Sinne der Beratungs- und
Integrationsrichtlinie (BIR) wird auch ab 01.01.2021 vom Landkreis allgemein
sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 2.1 und 2.2 bis vorläufig 31.12.2026
unterstützt.
2.1.
Die grundsätzlich dem Landkreis
zustehende Landesförderung für diese Aufgabe wird vom Landkreis an den
Kreiscaritasverband weitergegeben.
2.2.
Daneben zahlt der Landkreis Miltenberg
längstens für die Dauer der staatlichen Förderung 10 % der zuwendungsfähigen
Projektausgaben.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die
beiliegende mit dem Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V.
(Caritasverband) zunächst befristet bis 31.12.2020 abgeschlossene Vereinbarung
zur Ausweitung des Sprachvermittlerangebots im Landkreis Miltenberg auch für
die Zeit ab 01.01.2021 bis vorläufig 31.12.2026 zu verlängern.
Ergänzend ist über die Tätigkeit der Stelle ein jährlicher Sachbericht zu erstellen.
Herr Vill trägt
vor:
Integrationslotsinnenstelle
Seit 01.11.2016
übernimmt der Kreiscaritasverband
Miltenberg offiziell und im Auftrag des Landkreises die Aufgabe der
Ehrenamtskoordination im Bereich Asyl und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
mit zunächst 0,5 einer Vollzeitkraft (VZK; Integrationslotsin Angelika Spalek).
Die Stelle wurde ab 2016 zunächst nach der
staatlichen „Ehrenamtskoordinatorenrichtlinie“, seit 01.01.2018 dann unter der
geänderten Bezeichnung „Integrationslotsinnenstelle“ nach der Beratungs- und
Integrationsrichtlinie (BIR; siehe Anlage zum TOP „Weiterförderung FIB …“)
staatlich gefördert.
·
Der Freistaat bezahlt dabei 80 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben (dazu zählen bei dieser Förderung auch die
Sachkosten).
·
10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
muss der Landkreis (Antragsteller) als Eigenanteil beisteuern.
·
Weitere 10 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben sowie nach BIR nicht zuwendungsfähige Aufwendungen trägt der
Caritasverband.
Hauptamtliche Integrationslotsinnen und
-lotsen sollen insbesondere zentrale Ansprechpartner und Netzwerker für
Ehrenamtliche sein, die Ehrenamtlichen bei Bedarf praxisbezogen informieren und
unterstützen, vor allem durch die Organisation und Durchführung von Schulungen
und Fortbildungen, im Bereich des Freiwilligenmanagements die Motivation der
Ehrenamtlichen fördern sowie die Auswahl und Gewinnung neuer Ehrenamtlicher
unterstützen.
Beispielhaft wird auf den beiliegenden
Jahresbericht 2019 auch mit Zahlen der betreuten Ehrenamtlichen sowie
durchgeführten Veranstaltungen und Aktionen verwiesen.
Der 10%ige „Eigenanteil des Landkreises“ für
die Integrationslotsinnenstelle belief sich von 2016 - 2019 auf:
2016 |
675,32 € |
2017 |
3.809,08 € |
2018 |
3.193,68 € |
2019 |
3.178,50 € |
Ausweitung des
Sprachvermittlerangebots im Landkreis Miltenberg
Erstmals am
04.12.2019 wurde im Bildungsausschuss hierzu berichtet und beschlossen.
Ehrenamtliche
kommunal vermittelte und geförderte Sprachvermittler gibt es im Stadtbereich
Aschaffenburg bereits seit 2008 und beim Landkreis Aschaffenburg seit Oktober
2017. Sie leisten auf niedrigschwelliger Ebene (keine offizielle
Dolmetschertätigkeit) Übersetzungsdienste für Menschen mit sprachlichen
Verständigungsproblemen bei Gesprächen mit Behörden, Beratungsstellen,
medizinischen Dienstleistern, Schulen oder Kindertageseinrichtungen.
Finanzielle Bedürftigkeit wird nicht geprüft.
Im Landkreis
Miltenberg gibt es unter Federführung des Kreisjugendamtes seit Mai 2014
ebenfalls ein solches Angebot, allerdings begrenzt auf Schulen,
Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen im erzieherisch-pädagogischen
Bereich sowie die Dienste des Jugendamtes im Landkreis Miltenberg. Mit der
Vermittlung der Sprachvermittler für diesen Bereich ist gemäß Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 04.05.2016 der Verein „Frauen für Frauen e.V.“
Erlenbach beauftragt.
Von verschiedener
Seite wurde an die Landkreisverwaltung der dringende Wunsch herangetragen, auch
bei uns das Angebot vergleichbar Stadt und Landkreis Aschaffenburg aufzustocken.
Eine
Zusammenarbeit mit dem Caritaskreisverband hierfür bietet sich deshalb an, weil
dort bereits die weitgehend staatlich finanzierte Integrationslotsinnenstelle
angesiedelt ist. Die Akquise und Schulung der ehrenamtlichen Sprachvermittler
sowie die konzeptionelle Arbeit fallen in den Aufgabenbereich dieser Stelle.
Die Aufstockung der Integrationslotsinnenstelle von 0,5 um ca. 0,2 auf ca. 0,7
VZK läge noch im förderfähigen Rahmen. Sie würde eine Erhöhung der 10%igen Landkreisbeteiligung
um ca. 2.000 € auf geschätzt ca. 5.000 € für die Integrationslotsenstelle
bedeuten. Die BIR gilt aktuell befristet bis 31.12.2020, wird aber für die
Folgejahre verlängert und wird sich in diesem Bereich nach aktuellem
Kenntnisstand nicht relevant ändern.
Weiterer Aspekt,
der für die Beauftragung des Caritasverbandes spricht, ist der dort bereits
vorhandene umfangreiche Pool an Ehrenamtlichen und Dolmetschern.
Durch die
Erweiterung des Einsatzbereichs wird sich der finanzielle Aufwand rein für die
Aufwands-entschädigungen (ohne Personal- und Verwaltungskosten) bei uns von
10.186,25 € (= 2018 über „Frauen für Frauen e.V.“) um anfänglich
schätzungsweise 10.000 bis 20.000 € p.A. (= zusätzliche Zahlung über Caritas)
auf insgesamt 20.000 bis 30.000 € erhöhen.
Für die Erstattung
des Personal- und Sachaufwands für den Verwaltungsbereich werden nach
über-einstimmender Schätzung durch Caritas sowie unserer Personalstelle ca.
11.000 bis 12.000 € p.A. anfallen.
Damit würden sich
die jährlichen Mehraufwendungen für den Landkreis Miltenberg durch die
vorgeschlagene Ausweitung des Sprachvermittlerangebots auf insgesamt ca. 29.000
€ belaufen.
Der
Bildungsausschuss hat die Verwaltung am 04.12.2019 ermächtigt und beauftragt,
die als Anlage beigefügte Vereinbarung, zunächst befristet bis 31.12.2020, nach
den vorgegebenen Eckpunkten abzuschließen.
Zunächst durch
anfängliche Probleme mit der Besetzung der auf 8 Wochenstunden festgelegten
Stelle der Projektleitung, seit März 2020 dann durch Corona haben sich
Projektvorbereitung, Konzeptionierung und Projektstart zunächst verzögert. Auf
den beiliegenden Sachstandsbericht zum 31.08.2020 wird zunächst verwiesen.
Es sind zunächst
zahlreiche Abstimmungsgespräche mit beteiligten Stellen erfolgt.
Das nunmehr
vorliegende beigefügte Konzept wurde mit uns und der Regierung von
Mittelfranken als staatliche Förderstelle abgestimmt.
Im Juli fanden
Info-Veranstaltungen für Interessierte statt. Bis 31.08.2020 hatten sich
bereits 18 Ehrenamtliche gemeldet.
Zwischenzeitlich
fanden auch die ersten Einsätze statt (Stand 31.08.2020: 12 Einsätze).
Landrat Scherf merkt an, dass selbstverständlich ein jährlicher Sachstandsbericht erfolge, auch um die Entwicklung zu begleiten.
Er betont, dass es sich hierbei nicht um klassische Dolmetschertätigkeiten handele, sondern um Sprachvermittlung als Unterstützung, um dabei im Kontakt mit den Betroffenen darauf hinzuwirken, dass selbst die Sprachkompetenz erworben werde.
Weiterhin sei es die dringende Bitte der ehrenamtlichen Helfer*innen, die Sprachvermittlung auszuweiten, weil es ehrenamtlich nicht geleistet werden könne und es doch immer wieder Situationen gebe, wo man trotz nachvollziehbarer Bemühungen, die Sprache zu lernen, die Flüchtlinge noch überfordert seien und Unterstützung brauchen.
Kreisrat Adrian möchte wissen, was theoretisch passen würde, wenn die bayerische Landesregierung sage, dass diese Stelle in diesem Zeitraum nicht mehr gefördert werde.
Herr Vill antwortet, dass dies das vorläufige Aus wäre.
Der Beschlussvorschlag enthalte die Regelung, die Landesförderung weiter zu geben. Wenn es keine Landesförderung gebe, könne nichts weitergegeben werden. Im Beschluss stehe weiterhin, dass der Landkreis die zuwendungsfähigen Projektausgaben längstens für die Dauer der staatlichen Förderung zahle. Das bedeutet, dass dieses Projekt im Ausschuss neu verhandelt werden müsse.