Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Weitere Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung durch den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. ab 01.01.2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.10.2020   BKS/002/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasst den einstimmigen

 

Beschluss:

 

1.    Der Landkreis Miltenberg ist auch für die Zeit ab 01.01.2021 weiterhin damit einverstanden, dass der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. (Kreiscaritasverband) die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) im Sinne der staatlichen „Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR)“ im Landkreis alleine durchführt und ist weiterhin bereit, die Wahrnehmung dieser Aufgabe finanziell zu unterstützen.

Die Höhe der Förderung wird jährlich neu festgelegt.

2.    Die Förderung im Jahr 2021 beträgt maximal 50.000 € unter dem Vorbehalt, dass

·      ganzjährig tatsächlich (rechnerisch) 3,0 förderfähige Vollzeitkräfte für die Flüchtlings- und Integrationsberatung eingesetzt werden,

·      die Förderung nach BIR beantragt wird,

·      mindestens der geforderte Eigenanteil nach BIR von Caritas selbst finanziert wird.

3.    Die Förderung ist zweckgebunden für die Finanzierung von Kostenbestandteilen, deren Förderung durch Drittmittelgeber die staatliche Förderung nicht mindert.


Herr Vill trägt vor, dass über die Bezuschussung der FIB zuletzt in den Sitzungen des Bildungsausschusses am 11.07. (nicht-öffentlich) sowie 04.12.2019 beschlossen und berichtet worden sei.

Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR), kommunale Zuständigkeit:

Im Rahmen eines Paradigmenwechsels ist seit 01.01.2018 die frühere Asylsozialberatung in der neuen Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) aufgegangen. Dies ist Teil eines staatlichen Gesamtkonzepts, das in der staatlichen „Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR)“ abgebildet ist.

Ab diesem Zeitpunkt hat der Freistaat die ausschließliche Förderung der Beratung und Betreuung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgegeben und den Fokus nunmehr auch auf die Integration der bleibeberechtigten Personen gerichtet. Damit hat der Freistaat den von ihm geförderten Asylsozialberatungsstellen die weitergehende Beratung der bleibeberechtigten Klienten auch nach deren Anerkennung ermöglicht.

Die Integration von Neuzugewanderten gilt nach herrschender Meinung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Landkreise und kreisfreien Städte als Wohn- und Arbeitsort von Bleibeberechtigten sind dabei ein zentraler Aufgabenträger. Sie können Integration durch eigene Beratungsangebote und Einrichtungen unterstützen oder – so wie wir – sich der Träger der Wohlfahrtspflege bedienen.

Während die früher ausschließliche Beratung während des Asylverfahrens als staatliche Aufgabe anzusehen (und damit zu finanzieren) war, sind durch den ganzheitlichen Beratungs- und Betreuungsansatz nunmehr auch die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, eine regelhafte Beteiligung an der Flüchtlings- und Integrationsberatung zu prüfen, je geringer der Anteil der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am Beratungsklientel wird.

Auf den vorangehenden Info-TOP „Flüchtlingsituation …“ wird insoweit verwiesen. Der Anteil der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist permanent rückläufig. Die Gesamtzahl der Beratungsklientel nimmt zugleich von Jahr zu Jahr immer noch leicht zu.

Der Freistaat Bayern fördert die FIB im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Rechnerisch betrug die staatliche Förderung zuletzt 80 % der reinen Personalkosten. Dies deckte bei unserem Caritasverband de facto aber stets nur ca. 70 % der tatsächlichen Personalkosten (ohne Sachkosten) ab, weil die Förderung nach Kostenpauschalen erfolgt.

Die Gültigkeit der aktuellen BIR ist bis zum 31.12.2020 befristet. Eine Nachfolgeregelung – die BIR II – liegt bislang nur in einem Entwurf (Stand: Mai 2020, Anlage) vor. Die letztendlich ab 01.01.2021 gültige konkrete Schlussfassung war zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht bekanntgegeben. Über Details der Förderung erfolgte zuletzt noch Abstimmung zwischen den kommunalen Spitztenverbänden, den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege und dem Bayer. Innenministerium.

Zusammenarbeit mit Caritas läuft gut und ist hilfreich und nützlich für uns

Die Zusammenarbeit der FIB mit Jobcenter und Sozialamt verläuft im Landkreis Miltenberg ganz überwiegend sehr gut und konstruktiv. Unterschiedliche Auffassungen werden in der Regel im Gespräch (also nicht etwa durch Rechtsmitteleinlegung) geklärt. Die Berater helfen auch bei der Beantragung von Sozialleistungen und beim Kontakt mit Jobcenter und Sozialamt. Dies läuft nicht in allen Landkreisen so gut wie bei uns.

Dass die Unterbringung einer großen Anzahl von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 bei uns friedlich und ohne große Zwischenfälle ablief, ist neben dem Engagement vieler Ehrenamtlicher ein großes Stück weit auch Verdienst der Asylsozialberatung des Kreiscaritasverbandes.

Es ist uns daher ein Anliegen, dass die Flüchtlings- und Integrationsberatung durch den Kreiscaritasverband weiter besteht. Würde das dortige Beratungsangebot wegbrechen, müsste die Aufgabe durch landkreiseigenenes Personal sichergestellt werden.

Die Ansiedlung der FIB beim Kreiscaritasverband macht aber aufgrund der dortigen vielfältigen sonstigen Beratungsangebote und Vernetzungen, insbesondere mit vielen Ehrenamtlichen, Sinn.

Dies wird auch von den anderen Wohlfahrtsverbänden im Landkreis bestätigt.

Seitherige Finanzierung:

Seit 2015 bezuschusst der Landkreis Miltenberg die Asylsozialberatung bzw. FIB wie folgt:

 

Beschäftigte
MA (VZK)

 Personalkosten (AG-Brutto)

 Sachkosten-

pauschale (20 %)

 Gesamtpersonal

aufwand

 Landkreis

zuschuss

 

2015

3,5

     197.541,00 €

 39.508,20 €

 237.049,20 €

 20.000,00 €

Sachkostenzuschuss

2016

6,0

     284.921,00 €

 56.984,20 €

 341.905,20 €

 28.500,00 €

Sachkostenzuschuss

2017

7,0

     425.035,00 €

 85.007,00 €

 510.042,00 €

 34.000,00 €

Sachkostenzuschuss

2018

5,5

     337.184,00 €

 67.436,80 €

 404.620,80 €

 27.500,00 €

Sachkostenzuschuss

2019

4,0

     262.863,00 €

 52.572,60 €

 315.435,60 €

 25.000,00 €

Sachkostenzuschuss

2020

3,0

     208.816,00 €

 41.763,20 €

 250.579,20 €

 49.000,00 €

Zuschuss zu Sach- und Personalkosten

2021

 

 

 

 

 

 

Bei von Jahr zu Jahr sogar leicht steigender Gesamtzahl der Beratungsklientel ist die Zahl der für die Aufgabe eingesetzten Fachkräfte seit 2017 rückläufig. Dabei waren die Caritasmitarbeiter schon im Jahr 2019, damals noch mit 4,0 rechnerischen VZK (5 Köpfe), bereits gut ausgelastet

In den Jahren 2015 bis 2019 trug die katholische Kirche (Diözesancaritasverband e.V.) noch in großzügiger Weise einen großen Teil der Kosten der FIB.

Durch den immer enger werden Finanzspielraum (sinkende Mitgliederzahlen, rückläufige Steuereinnahmen, nicht zuletzt auch durch Corona) hat die katholische Kirche schon im letzten Jahr einen Rückzug aus der Mitfinanzierung der FIB angekündigt. Bei der evangelischen Kirche (Diakonie) ist die Situation ähnlich.

Eine bereits im August direkt an den Diözesancaritasverband gerichtete Anfrage hinsichtlich der dortigen konkreten Möglichkeit bzw. Bereitschaft zur Mitfinanzierung der Kosten war zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch unbeantwortet.

Somit ist für 2021 im Augenblick weder die exakte Höhe der staatlichen Förderung (konkrete Neufassung BIR II) genau bekannt noch die etwa zu erwartende Beteiligung der Kirche.

Zugleich brauchen aber die (engagierten und kompetenten) FIB-Mitarbeiter des Caritasverbandes dringend eine Perspektive über ihre Weiterbeschäftigung ab 01.01.2021.

Finanzierung 2021:

Daher hat die Vorstandschaft des Caritasverbandes für den Landkreis Miltenberg e.V. am 18.09.2020 beschlossen, die FIB mit 3,0 VZK zunächst für das Jahr 2021 weiterhin aufrecht zu erhalten, „unabhängig davon, ob wir von unserem Dachverband oder von der Diözese eine finanzielle Unterstützung bekommen oder nicht“, sofern der Landkreis sein finanzielles Engagement entsprechend dem Vorjahr aufrechterhält.

Damit trägt der Kreiscaritasverband das Kostenrisiko für die Deckungslücke, die vorbehaltlich unserer vorschlagsgemäßen Zustimmung auf verbleibende 60.000 € geschätzt wird, und sichert damit die Aufrechterhaltung der FIB im Landkreis Miltenberg zunächst für ein weiteres Jahr.

Unsere Förderung muss ausdrücklich gewährt werden „für die Finanzierung von Kostenbestandteilen, deren Förderung durch Drittmittelgeber die staatliche Förderung nicht mindert“ weil bei zweckidentischer Förderung die Gefahr besteht, dass der staatliche Zuschuss gekürzt wird (Ziff. 2.7 BIR-E).

Über die weitere Finanzierung bzw. Umsetzung der Aufgabe ab 2022 kann vermutlich frühestens etwa Mitte 2021 gesprochen und entschieden werden.

 

Landrat Jens Marco Scherf lobt die sehr gute Arbeit in der Flüchtlings- und Integrationsberatung.

 

Einig ist sich der Ausschuss, dass man die drei Vollzeitstellen als Untergrenze halten müsse, sonst sei die Beratung nicht mehr möglich. Dass die Beratung weiter nötig sei, habe Herr Vill mit den aktuellen Flüchtlingszahlen im vorangegangenen Tagesordnungspunkt gezeigt.. So sinke die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge zwar ständig, die Gesamtzahl der hier lebenden Ausländer – und damit der Beratungsbedarf – steige aber.

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