Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA)
Weitere Förderung ab 01.01.2021
Eingliederung einer Wohnberatung ab 01.01.2021
Pflegestützpunkt
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 06.10.2020 BKS/002/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Nach
eingehender Beratung zu diesem Beschluss in TOP 1 und TOP 2 der Tagesordnung
wird dem Kreistag empfohlen, zu beschließen:
1.
Fortsetzung
der Förderung der BSA ab 01.01.2021:
Der Landkreis Miltenberg gewährt ab
01.01.2021 bis auf Weiteres, längstens bis vorläufig 31.12.2026, eine Förderung
für die „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA)“ von
jährlich bis zu 60.000,00 €, soweit
- nach Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten
durch Dritte und
- nach Abzug eines Eigenanteils der
beteiligten Verbände und Einrichtungen von 10 % der Gesamtkosten
ein ungedeckter Bedarf in mindestens dieser
Höhe verbleibt.
2.
Wohnberatungsstelle:
2.1.
Sobald
der vorläufige Maßnahmebeginn hierfür vom Bayerischen Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales genehmigt ist, soll eine in die BSA
einzugliedernde Wohnberatungsstelle im Jahr 2021 die Beratungsarbeit aufnehmen.
Die angemessenen Personalkosten der dafür eingestellten 0,5 Vollzeitkraft (VZK)
werden bis auf Weiteres, längstens bis vorläufig 31.12.2026, neben der
Förderung nach vorstehender Ziff. 1 zusätzlich übernommen. Die Finanzierung der
Wohnberatungsstelle wird durch vorstehende Ziff. 1. nicht berührt.
2.2.
Die
Fördermöglichkeit durch den Freistaat Bayern nach der Förderrichtlinie
„Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA)“ ist in Anspruch zu nehmen. Die
Finanzierung der Wohnberatungsstelle (Personal- sowie Sach- und Gemeinkosten)
erfolgt in den Jahren 2021 und 2022, soweit möglich, über diese Förderung.
2.3.
Soweit
dies im Jahr 2021 aus Gründen, die nicht von der BSA zu vertreten sind, ganz
oder teilweise nicht möglich ist, trägt der Landkreis Miltenberg die nicht
durch staatliche Förderung abgedeckten reinen angemessenen Personalkosten der
Wohnberatungsstelle (Arbeitgeberbrutto). Ggf. ungedeckte Sach- und Gemeinkosten
finanziert die BSA als Eigenanteil.
2.4.
Ungeachtet
der Grundsatzregelung in Ziff. 2.1 wird über die Details der Förderung ab
01.01.2022 erneut beschlossen.
3.
Die
Finanzierung nach vorstehenden Ziff. 1. und 2. erfolgt unter der Voraussetzung,
dass ein Vertreter des Landkreises bei den Sitzungen der beratenden und
entscheidenden Gremien beteiligt wird.
4.
Pflegestützpunkt:
4.1.
Zusätzlich
zum bereits vorhandenen Beratungspersonal soll in die BSA ein Pflegestützpunkt
(PSP) nach § 7 c Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit 2,0 VZK Beratungskräften
eingegliedert werden.
Ziel ist ein PSP im Rahmen des
Angestelltenmodells mit finanzieller Beteiligung des Bezirks Unterfranken mit
der BSA als beauftragter Stelle.
Landkreispersonal soll nicht im
Pflegestützpunkt beschäftigt werden.
4.2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesbezügliche Verhandlungen auf der Grundlage der vorgetragenen Überlegungen mit den zu beteiligenden Stellen aufzunehmen.
Sachstand:
Umsetzung von
Maßnahmeempfehlungen aus dem Seniorenpolitschen Gesamtkonzept (SPGK) 2019
Der
Beschlussvorschlag beinhaltet ausnahmslos die Umsetzung von
Maßnahmeempfehlungen (ME), die der Kreistag auf einstimmige Empfehlung des
Bildungsausschusses (Sitzung am 11.07.2019) im Juli 2019 mit Verabschiedung des
SPGK 2019 bereits beschlossen hat:
·
„Erhaltung
der Fachstelle für pflegende Angehörige im Rahmen der Beratungsstelle für Senioren
und pflegende Angehörige“ (ME 5 zu HF 6 „Unterstützung pflegender Angehöriger“
(S. 102))
Zahlreiche ME des
SPGK sind darüberhinaus an die Adresse der BSA gerichtet.
·
„Finanzierung
der Einrichtung einer kostenfreien, neutralen und unabhängigen Bau- und
Wohnberatung im Hinblick auf Barrierefreiheit für alle Bürger/innen im
Landkreis“ (ME 8 zu HF 1 „Wohnen zuhause“ (S. 38))
·
„Verbesserung
der Informationen für pflegende Angehörige zu bestehenden Entlastungsangeboten“
über PSP (ME 1 + 2 zu HF 6 „Unterstützung pflegender Angehöriger“ (S. 101))
·
„Aufbau
von Pflegestützpunkten und Verzahnung mit der Beratungsstelle für Senioren und
pflegende Angehörige“ (ME 4 zu HF 9 „Kooperations- u. Vernetzungsstrukturen“
(S. 130))
Freiwillige
Leistung oder Pflichtleistung des Landkreises?
Die Zuständigkeit
des Landkreises für die vorgeschlagenen Maßnahmen ergibt sich aus der
sogenannten „Altenhilfe“ gemäß § 71 Abs. 2 Ziff. 3 und 4
Sozialgesetzbuch (SGB) XII.
Diese vorwiegend
bedarfsunabhängig sicherzustellende Form der Sozialhilfe umfasst Beratung und
Unterstützung im Vor- und Umfeld von Pflege, in Fragen zu Wohnformen bei
Unterstützungs-, Betreuungs- oder Pflegebedarf sowie zu Diensten, die Betreuung
oder Pflege leisten und zu allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter
Dienste. Für die Altenhilfe sind in Bayern die Landkreise und kreisfreien
Städte zuständig.
Die Zuständigkeit
für die „Hilfe zur Pflege“ im Rahmen der Sozialhilfe (§§ 61 ff. SGB XII)
liegt in Bayern seit 2018 dagegen bei den Bezirken. Im Rahmen der allgemeinen
Beratungs- und Unterstützungspflicht (§§ 11 SGB XII sowie 14 SGB I) resultiert
hieraus auch eine Mitzuständigkeit des Bezirks vor allem beim PSP aber je nach
Beratungsinhalten auch bei der allgemeinen Förderung der BSA.
Hierbei muss aber
auch die vorrangige Beratungspflicht der Pflegekassen im Bereich der
Pflegeleistungen beachtet werden, der von dort jedoch durch vorgesehene
Finanzierung von 2/3 der Kosten des PSP durch die Kassen Rechnung getragen
wird.
Leistungen der
Sozialhilfe sind eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis der
zuständigen Träger.
Weitere Förderung
der BSA ab 01.01.2021
Die
„Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ (BSA) besteht seit
2008.
Zuletzt wurde im
Bildungsausschuss am 09.04. bzw. Kreistag am 07.05.2018 berichtet und
beschlossen, ab 01.07.2018 bis vorläufig 31.12.2020, jährlich bis zu 70.000,00
€ zu gewähren, soweit nach Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten durch Dritte sowie
nach Abzug eines Eigenanteils der beteiligten Verbände und Einrichtungen von 10
% der Gesamtkosten ein ungedeckter Bedarf in mindestens dieser Höhe verbleibt.
Hintergrund der Erhöhung waren steigende Beratungsfallzahlen.
Trägerin ist eine
Arbeitsgemeinschaft aus allen großen Wohlfahrtsverbänden im Landkreis sowie
zahlreicher stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen (= Kuratorium BSA).
Durch dieses einzigartige Konstrukt gewährleistet die Beratungsstelle eine
trägerunabhängige und neutrale Beratung von Senioren, Pflegebedürftigen und
deren Angehörigen.
Bis Juni 2020
beschäftigte die BSA in ihrer Hauptstelle in Miltenberg, Brückenstr. 19, und
den beiden Zweigstellen in Erlenbach, Bahnstr. 22, sowie Stadtprozelten,
Hauptstr. 131, noch drei Mitarbeiter/innen („Köpfe“) bzw. 2,0 rechnerische VZK
und setzte sich zusammen aus
·
der
Fachstelle für pflegende Angehörige (FpA), 1,5 VZK (Hr. Schmitt, Fr. Hofmann)
·
der
Beratungsstelle Demenz Untermain (BDU), 0,5 VZK (Fr. Marquart)
(siehe Folie 20
des Info-TOPs „Sachstand Pflegestützpunkt …“)
Neben ihrer
originären Aufgabe, nämlich der fachkompetenten Beratungstätigkeit, organisiert
die BSA Vorträge, Kurse und Treffen für pflegende Angehörige, Schulungen für
Alltagsbegleiter für De-menzkranke, Demenz-Gottesdienste, Öffentlichkeitsarbeit
z.B. mit dem Demenzmobil, Info-Veranstaltungen oder in Zusammenarbeit mit der
Seniorenfachstelle des Landratsamtes Schulungen von Ansprechpartnern/innen für
Senioren in den Landkreisgemeinden und vieles mehr. Weitere Informationen
können dem beiliegenden Sachbericht 2019 sowie der Internetseite der
Be-ratungsstelle http://www.seniorenberatung-mil.de/ entnommen werden.
Außer vom
Landkreis wird die Stelle gefördert vom Bezirk Unterfranken (ausschließlich und
voll-ständig BDU) und dem Freistaat Bayern (zuletzt ca. 25.000 € für die
„Fachstelle für pflegende Angehörige“).
Die Stiftung
Altenhilfe hatte darüber hinaus für die Jahre 2008 bis 2012 zunächst eine
Anschubfinanzierung gegeben. Nach Wegfall der Förderung durch die Stiftung
Altenhilfe erbrachte der Landkreis vom 01.01.2013 bis 30.06.2018 eine Förderung
von jährlich bis zu 50.000 €, wobei die Verbände einen Eigenanteil von
mindestens 10 % der Gesamtkosten erbringen müssen. Ab 01.07.2018 wurde die
jährliche Förderung auf bis zu 70.000 € erhöht.
|
Bewilligt bis zu … |
Gezahlt für … |
Trägeranteil |
2013 |
50.000,00 € |
43.402,88 € |
55.219,22 € |
2014 |
50.000,00 € |
43.857,65 € |
38.513,15 € |
2015 |
50.000,00 € |
42.120,71 € |
43.997,25 € |
2016 |
50.000,00 € |
44.341,21 € |
7.570,10 € |
2017 |
50.000,00 € |
48.355,00 € |
7.873,11 € |
2018 |
60.000,00 € |
60.000,00 € |
16.946,54 € |
2019 |
70.000,00 € |
70.000,00 € |
15.888,68 € |
Der
Verwendungsnachweis der Jahre 2018 und 2019 kann der beiliegenden Ergebnisrechnung
BSA 2018-2019 entnommen werden. Daraus geht hervor, dass nach der
Personalaufstockung Mitte 2018 unser zugesagter Zuschuss nicht mehr ganz
ausreichte, um 90 % der Kosten zu übernehmen.
Die BSA lebt
maßgeblich auch vom solidarischen Miteinander und der Mitwirkungsbereitschaft
der beteiligten Verbände und Einrichtungen.
Der grundsätzliche
Beschluss für die Übernahme der Förderung der Beratungsstelle aus
Land-kreismitteln erfolgte in den Sitzungen des Bildungsausschusses am
29.11.2012 und des Kreistags am 17.12.2012, nachdem in diesem Zusammenhang
gleichzeitig die Investitionskostenförderung der ambulanten Pflegedienste
(zuletzt 102.900 € für das Jahr 2012) für die Zeit ab 01.01.2013 eingestellt worden
war.
Die
Beratungszahlen – hier vornehmlich der von uns im Wesentlichen geförderten
Fachstelle für pflegende Angehörige – sind seit Eröffnung der Beratungsstelle
kontinuierlich gestiegen von um 100 pro Jahr in den Anfangs- und Aufbaujahren
auf zuletzt 755 im Jahr 2019 (siehe S. 11 des beiliegenden Sachberichts bzw.
Folie 8 des Info-TOPs „Sachstand Pflegestützpunkt …“).
Die Qualität der
Beratungsarbeit der BSA wird von allen Seiten anerkannt.
Aufgrund der
vorstehend geschilderten Umstände erscheint die Erhaltung der BSA durch die
Fortsetzung der Förderung auch ab 2021 geboten und sachgerecht. Aufgrund der
zugesagten Beteiligung des Bezirks Unterfranken mit jährlich 10.000 € kann sie
aber (ungeachtet der zu erwartenden Kosten für Wohnberatung und Landkreisanteil
am PSP) von bis zu 70.000 € auf bis zu 60.000 € abgesenkt werden.
Die zugesagte
Förderbeteiligung des Bezirks Unterfranken ist angemessen und sachgerecht.
Dabei ist neben der gleichzeitigen Beratungspflicht der Pflegekassen im Bereich
der Pflegeleistungen auch zu sehen, dass der Bezirk daneben noch die Kosten
trägt bzw. zugesagt hat für
·
die
BDU (Kosten Standort Landkreis Miltenberg ca. 30.000 € p. A.) sowie
·
den
Bezirksanteil am PSP (bis zu ca. 34.000 € p. A.) bzw. bis zur Arbeitsaufnahme
des PSP die Kosten für die 14-tägige Beratung durch Bezirkspersonal
Eingliederung
einer Wohnberatung ab 2021
Auf den
vorangehenden Info-TOP „Eingliederung einer Wohnberatung in die Beratungsstelle
für Senioren und pflegende Angehörige (BSA)“ wird verwiesen.
Die Wohnberatung
ist vor allem Landkreisaufgabe im Rahmen der Altenhilfe.
In anderen Landkreisen
und kreisfreien Städten wird für die Erledigung der Aufgabe kommunales Personal
beschäftigt.
Vor dem
Hintergrund des von uns seit Jahren verfolgten Prinzips der Beratung aus einer
Hand und der Vermeidung kommunal finanzierter Doppelstrukturen macht es bei uns
Sinn, auch diese Stelle an die BSA anzudocken.
Das
Arbeitgeberbrutto für die Stelle (0,5 VZK) lag 2020 bei jährlich ca. 30.000 €
(BRK-Tarif S 12 St. 2) und entspricht im öffentlichen Dienst etwa TVöD (SuE)
11b St. 2.
Die
„Koordinierungsstelle Wohnen“, mit der der SeLA-Antrag abgestimmt wurde,
empfiehlt Aufteilung des SeLA-Zuschusses auf je 20.000 € in 2021 und 2022.
Nicht durch
staatliche Förderung abgedeckte reine Personalkosten der Wohnberatungsstelle
trägt 2021 der Landkreis Miltenberg. 2021 ungedeckte Sach- und Gemeinkosten
finanziert die BSA als Eigenanteil. Nach dem Projektstart in 2021 wird man dann
sehen können, in welcher Höhe Sachkosten (z.B. auch Fahrtkostenerstattung) für
die Stelle anfallen. Diese Details der Förderung ab 2022 sind dann im nächsten
Jahr auch im Zusammenhang mit Änderungen wegen der Eingliederung des PSP zu
verhandeln und zu beschließen.
Pflegestützpunkt
Auf den
vorangehenden Info-TOP „Sachstand Pflegestützpunkt im Landkreis Miltenberg“
wird verwiesen.
Die Aufstockung
des Gesamtpersonalvolumens der BSA (siehe Folie 20 des Info-TOPs „Sachstand
Pflegestützpunkt …“) ist angesichts der im Info-TOP dargestellten
kontinuierlichen Steigerung der Beratungszahlen sachgerecht und ermöglicht die
Ausweitung des Beratungsangebots im bevölkerungsstärkeren nördlichen Landkreis
bei einem Kostenanteil des Landkreises von 1/6.
Sofern
vorschlagsgemäß entschieden würde, wäre die weitere Vorgehensweise:
·
Umwandlung
des BSA-Trägerkuratoriums (bislang BGB-Gesellschaft) in eine geeignete
Rechtsform (z.B. e. V.) und parallel
·
Stellung
des Errichtungsantrags gemeinsam mit dem Bezirk an die „Kommission
Pflegestützpunkte“
Voraussichtlicher
Kostenbeitrag für den Landkreis 2022 (Verhandlungsziel):
Reduzierter BSA-Zuschuss |
60.000,00 € |
Wohnberatung ca. |
31.000,00 € |
Landkreisanteil an kommunalen PSP-Kosten, ca. |
34.000,00 € |
Gesamt,
ca. |
125.000,00 € |
Dafür 4,5
Beratungskräfte für den Landkreis (2019: 2,0 / 70.000 € Landkreiszuschuss)
Die Details der Förderung
ab 2022 sind im 2. Halbjahr 2021 zu verhandeln und festzulegen.
Der
Beschlussvorschlag ist mit der Geschäftsführung der BSA abgestimmt.
Landrat Scherf bittet die Mitglieder des Ausschusses, in den Fraktionen zu informieren und zu beraten, da man diesen extrem komplexen Sachverhalt in der Sitzung des Kreistages am 19. Oktober nicht noch einmal in dieser Tiefe vorstellen könne. Herr Vill stehe in der kommenden Woche für Rückfragen gerne zur Verfügung.