Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Eingliederung einer Wohnberatung in die Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA) ab 01.07.2020 bis zunächst Ende 2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.10.2020   BKS/002/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Vill erklärt anhand beiliegender Präsentation die Eingliederung einer Wohnberatung in die BSA. Bislang habe der Kreis die Beratungsstelle mit bis zu 70.000 Euro jährlich unterstützt, aber auch der Bezirk Unterfranken (für die Beratungsstelle Demenz), der Freistaat Bayern (zuletzt 25.000 Euro für die Fachstelle für pflegende Angehörige) und nicht zuletzt die beteiligten Verbände und Einrichtungen leisteten einen Finanzierungsbeitrag. Die Qualität der Beratungen werde allgemein anerkannt, auch steige die Zahl der Beratungen ständig. Da der Bezirk künftig zusätzlich 10.000 Euro beisteuere, könnte die Landkreisförderung auf 60.000 Euro gesenkt werden.

Die Angliederung einer „kostenfreien, neutralen und unabhängigen Bau- und Wohnberatung im Hinblick auf die Barrierefreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis“ an die BSA entspreche einer priorisierten Empfehlung aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept. Die Aufgabenwahrnehmung in der vorhandenen Beratungsstelle sei zur Vermeidung von kommunal finanzierten Doppelstrukturen sinnvoll, auch könnte man dadurch „Beratung aus einer Hand“ anbieten.

Der BRK-Kreisverband, der die Geschäfte der BSA führt und für das Personal zuständig sei, habe angesichts der Pläne des Landkreises seine ursprünglichen Planungen zum Ausbau der eigenen Wohnraumberatung eingestellt. Die Lohnkosten des mit einer halben Vollzeitstelle dafür eingeplanten BRK-Mitarbeiters von 31.000 Euro pro Jahr würde nach dessen Wechsel in die BSA der Landkreis nun zusätzlich zur BSA-Förderung übernehmen, später könnte der Mann für die Wohnberatung eingesetzt werden.

Für das Projekt soll die Fördermöglichkeit nach der staatlichen Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA)“ in Anspruch genommen werden. Diese betrage insgesamt 40.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2021 und 2022. Die Wohnberatung könnte Anfang 2021 den Betrieb aufnehmen, sobald das Bayerische Sozialministerium die Maßnahme genehmigt hat.

 

 

Kreisrat Fieger sagt, dass die Wohnberatung sehr dringend gebraucht werde, weil die Zahl älterer Menschen zunehme. Es sei wichtig, dass Menschen so lange wie möglich zuhause bleiben könnten.

Kreisrat Fieger fragt, was das für Menschen seien, die ehrenamtlich in der WB tätig würden, ob diese z.B. eine bestimmte Vorbildung hätten.

Weiterhin möchte er wissen, wer die Seniorenfachstelle im Landratsamt besetzt.

 

Herr Vill antwortet, dass Frau Jung seit ca. drei Jahren die zuständige Sachbearbeiterin der Fachstelle Altenhilfeplanung und allgemeine Seniorenarbeit sei.

Die offizielle Voraussetzung für die ehrenamtlichen Mitarbeiter sei eine Schulung von 40 Unterrichtseinheiten. Es würden dafür, ähnlich wie bei Bewerbungen, die geeignetsten Personen ausgewählt.

 

Die Frage von Kreisrat Reinmuth, ob das Kuratorium bis auf Weiteres der Eingliederung einer Wohnberatung in die BSA mit 0,5 VZK zusätzlicher Personalkapazität nur unter der Voraussetzung zugestimmt habe, dass der Landkreiszuschuss um die Personalkosten für diese Stelle erhöht werde, beantwortet Herr Vill mit „ja“. Die Träger würden 10% der Gesamtkosten der BSA tragen. Die Sach- und Allgemeinkosten würden eventuell auch über die Träger finanziert. Er weist nochmals darauf hin, dass die Wohnberatung Aufgabe des Landkreises sei.

 

Landrat Scherf hebt nochmals hervor, dass die WB eine Aufgabe des Landkreises sei. Es sei die konzeptionelle Entscheidung des Kreistages gewesen. Die Grundlage dafür sei gewesen, dass Menschen die Beratung aus einer Hand benötigen.

 

Kreisrat Reinmuth findet den Beratungsbedarf nachvollziehbar. Er möchte wissen, mit welchen Fallzahlen Herr Vill rechne.

 

Er habe sich an anderen Kommunen orientiert, so Herr Vill. Das Landratsamt Aschaffenburg z.B. habe seit vielen Jahren eine Teilzeitstelle. Weiterhin habe er sich an der Aussage des Gutachters orientiert, aber vor allem an den Aussagen der Seniorenbeauftragten im Seniorennetzwerk.

 

Landrat Scherf sagt, dass das Seniorenpolitische Gesamtkonzept 2009 erstmalig erstellt worden sei. Dem SPGK liege eine Analyse der Bevölkerungsentwicklung und der Versorgungssituation älterer Menschen im Landkreis zugrunde. Am 22.07.2019 wurde die aktualisierte Fassung mit dem Untertitel „Älter werden mit und ohne Behinderung“ mit integrierter Pflegebedarfsplanung im Kreistag beschlossen. Es sei in einem langen Prozess evaluiert worden. Differenziert nach elf Handlungsfeldern enthalte das Seniorenpolitische Gesamtkonzept nun 72 Handlungsempfehlungen. Es sei eine Priorisierung vorgenommen worden, wobei die Wohnberatung aus Sicht des Seniorennetzwerkes wie auch der Seniorenfachstelle hohe Priorität habe Es sei definitiv ein hoher Bedarf da, dem der Landkreis nachkommen müsse.

 

Kreisrat Dr. Hermann möchte wissen, was die Förderung für ein Jahr koste.

Er gibt zu bedenken, ob man nicht einen kleinen Obolus erheben könne, da Senioren statistisch gesehen finanziell gut gestellt seien.

 

Herr Vill erklärt, dass man damit einer Zwei-Klassen-Gesellschaft Vorschub leisten würde. Im SPDK stehe ganz klar, dass es ein kostenloses Angebot sein solle, damit es sich alle leisten könnten.

Zur Frage nach den Finanzen verweist Herr Vill auf TOP 3, in dem dazu alles Weitere erklärt werde.

 

Kreisrat Stock findet das Thema sehr interessiert und unterstützt es auch. Er möchte wissen, wie betroffene Personen auf so eine Stelle aufmerksam würden.

 

Herr Vill antwortet, dass die Arbeit der BSA in TOP 3 genau erklärt werde. Die BSA betreibe intensiv Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. Vorträge und Demenzgottesdienste.

 

Frau Seidel ergänzt, dass im Blickpunkt MIL regelmäßig auf die BSA hingewiesen werde. Der Link zur BSA sei auch auf der Landkreis-Homepage vorhanden.

 

Kreisrätin Dr. Schüßler möchte wissen, an wen sich das Angebot konkret richte.

 

Herr Vill antwortet, dass sich die Wohnberatung auch an junge bauwillige Personen richte, nicht nur Angehörige von Senior*Innen.

 

Kreisrätin Dr. Schüßler stellt aus eigener Erfahrung fest, dass der Bedarf hier riesig sei. Es sei wichtig, dass die Wahrnehmung in der Bevölkerung so gestaltet werde, dass es nicht wahrgenommen werde als etwas, was speziell für Senior*Innen gedacht sei, sondern für alle.

 

Landrat Scherf nimmt auf, dass auf der neuen Homepage des Landkreises in 2021 ein Link zur Wohnberatungsstelle für barrierefreies Wohnen nicht nur im Bereich Soziales auftauche, sondern auch im Bereich Bauen.

 

Kreisrat Härtel schließt sich an, dass dieses Angebot auch jüngere Menschen betreffe. Er sei seit etlichen Jahren Seniorenreferent in Amorbach und habe viele Veranstaltungen gemacht, eben auch z.B. mit der Demenzberatung. Es sei ein ganz wichtiger Punkt, dass man vor Ort vernetzt sei, dass die Leute Ansprechpartner hätten und dass die Referenten auch selber Bescheid wüssten, welche Beratungsstellen es gebe. Wenn man eine Stelle wie die BSA habe, wo wirklich alles zusammen und vor allen Dingen auch kostenneutral sei, das sei eine unschätzbare großartige Sache. Er habe mit der BSA bisher sehr gute Erfahrungen gemacht.

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