Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Sachstand Pflegestützpunkt im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.10.2020   BKS/002/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Vill informiert anhand beiliegender Präsentation über einen Pflegestützpunkt im Landkreis Miltenberg, der an die BSA angegliedert werden soll.

Ein erster Versuch, einen solchen Pflegestützpunkt einzurichten, war 2010 gescheitert. Nun aber hätten sich die Rahmenbedingungen deutlich gebessert, weil die Kosten attraktiver verteilt würden. So müssten sich die Kommunen künftig nur mit einem Drittel beteiligen, während es früher 50 Prozent gewesen seien. So würden von maximal 204.000 Euro 136.000 Euro von den Kassen getragen, den Rest würden Landkreis und Bezirk mit jeweils bis zu 34.000 Euro übernehmen.

Verhandlungsziel bei der Etablierung des Pflegestützpunkts sei es, ein Angestelltenmodell umzusetzen, bei dem der kommunale Träger zur Erfüllung der Aufgabe eine dritte Stelle – die Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige – beauftragt. Angestrebt werden solle auch eine Niederlassung des Pflegestützpunkts im nördlichen Landkreis. Zudem müsse man vermutlich die Rechtsform des Trägerkuratoriums ändern – etwa in Form eines Vereins.

 

 

Kreisrat Fieger lobt die tolle Verhandlung von Herrn Vill und unterstützt das Ergebnis. Die BSA sei aus der Pflegeüberleitung – Casemanagement hervorgegangen und dann in verschiedene Aufgabenbereiche auf- und ausgebaut worden. Wenn jetzt noch die Wohnberatung und der Pflegestützpunkt dazukomme, sei hier ein echtes Kompetenzzentrum entstanden.

 

Dem schließt sich Landrat Scherf vollumfänglich an und erklärt, dass es eine große Sache sei, die der Kreistag dann am 19. Oktober beschließen sollte.

 

Kreisrat Adrian fragt, warum die halbe Stelle in der Wohnraumberatung nicht nach TVöD bezahlt werde.

 

Herr Vill antwortet, dass der Mitarbeiter von der BSA so eingestuft worden sei. Vor dem Hintergrund, dass er ein Pflegestudium habe, erscheint die Bezahlung angemessen. Herr Vill habe auch mit der Personalstelle im Haus gesprochen, die signalisiert habe, dass diese Einstufung so passe.

 

Kreisrat Dr. Herrmann fragt nach den Aufgaben des Pflegestützpunktes.

 

Herr Vill erklärt, dass die Aufgaben (in der Präsentation auf Seite 4 und 5 dargestellt) seien:

  1. umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote einschließlich der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI 
  2. Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen,
  3. Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

Aufgaben der Pflegeberatung seien gemäß § 7a SGB XI insbesondere:

  1. Hilfebedarf unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Begutachtung durch den MDK sowie […] die Ergebnisse der Beratung in der eigenen Häuslichkeit erfassen und analysieren,
  2. individuellen Versorgungsplan erstellen,
  3. Hinwirken auf die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen u. deren Genehmigung durch Leistungsträger
  4. Überwachung der Durchführung und ggf. Anpassung des Versorgungsplans
  5. Auswertung und Dokumentation des Hilfeprozesses bei besonders komplexen Fallgestaltungen
  6. Information über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen (bedeutet wohl auch Öffentlichkeitsarbeit)

 

 

Kreisrat Stock fragt, ob die Beratung auch vor Ort stattfinde.

Zur Dependance im nördlichen Landkreis möchte er wissen, ob das weiterhin das Ziel sei, weil er das aus der Beschlussvorlage so nicht ersehen könne.

 

Herr Vill antwortet, dass Außeneinsätze mit dem derzeitigen Personal nicht stattfinden könnten.

Die Wohnberatung allerdings müsse rausfahren, aber das werde erst dann stattfinden, wenn der das Ministerium den Projektstart genehmigt habe.

Die Überlegungen, die Herr Vill zur Dependance im nördlichen Landkreis vorgestellt habe, seien zitiert in dem Beschlussvorschlag unter Ziffer 4.2. Das bedeutet, dass es bereits konkrete Verhandlungen gebe bezüglich einer möglichst relativ kostengünstigen Dependance im nördlichen Landkreis.

 

Herr Vill habe erwähnt, dass das Kuratorium als Entscheidungsträger entschieden habe, dass der Mitarbeiter eingestellt werde, wenn das LRA diesen bezahle. Ebenso habe das Kuratorium auch die Einstufung entschieden, was das LRA bezahle.

Kreisrat Reinmuth möchte wissen, welchen Einfluss der Kreistag in dem Kuratorium habe.

 

Herr Vill antwortet, dass im Beschlussvorschlag steht, dass der Landkreis die angemessenen Personalkosten übernehme, d.h. man habe hier in der Hand, zu sagen, was angemessen sei. Bezüglich der jetzigen Bezahlung habe er von der Personalstelle im Haus gesagt bekommen, dass sie passe, insoweit sei das angemessen. Im Umkehrschluss könne man sagen, der Landkreis bezahle nichts, was nicht angemessen sei. Dies sei die Möglichkeit zur Einflussnahme.

Der Landkreis sei bisher nicht im Kuratorium vertreten gewesen. Man habe sich aus dieser BGB-Gesellschaft heraushalten wollen, auch, um hier nicht in die Pflicht genommen zu werden. Dies sei allerdings die Kehrseite vom Mitspracherecht.

In Ziffer 3 des Beschlussvorschlages stehe, dass ein Vertreter des Landkreises bei den Sitzungen des beratenden und entscheidenden Gremiums mit dabei sei. Dies sei bisher immer so gewesen. Herr Vill habe an den Sitzungen bisher immer teilgenommen. Obwohl er sich kein Stimmrecht ausbedungen hatte, hätte er Mitspracherecht gehabt. Was er als Vertreter des Finanzierers gesagt habe, hätte immer Gewicht gehabt.

Wenn nun ein e.V. gegründet werde, wäre zu überlegen, dass der Landkreis diesem e.V. beitrete, aber dazu müsse man überlegen, ob man in Kauf nehme, dass der Landkreis damit automatisch mehr in die Pflicht genommen werden könnte, wenn man Teil der juristischen Person sei. Dies gelte es, zu überlegen.

 

Kreisrat Reinmuth wirft ein, wenn der Landkreis die gesetzliche Aufgabe habe, könne er auch in die Pflicht genommen werden. Die Begründung sei die gesetzliche Pflicht des Landkreises, dann sei man sowieso in der Verantwortung, die man dann wahrnehmen könne.

 

Herr Vill sagt, dass das ein Aspekt sei.

 

Landrat Scherf antwortet, dass es sichergestellt sei, dass der Landkreis bei den Sitzungen des Kuratoriums vertreten und beteiligt sei. Wenn der Landkreis Entscheidungen nicht mehr nachvollziehen könne, gehe man damit in den Ausschuss und berate darüber. Dies halte er für sinnvoller, als dass man Mitglied werde, damit eine Stimme habe und am Schluss überstimmt werde. Es sei sinnvoller, dass man beteiligt sei und solange es nachvollziehbar sei und für gut befunden werde, gebe es keinen Anlass für den Landkreis, an der Finanzierungsgrundlage etwas zu ändern.

 

Herr Vill nimmt die Anregung mit, ob es nicht sinnvoll wäre, dass der Landkreis Mitglied in einer juristische Person werde.

 

Kreisrätin Dr. Schüßler dankt Herrn Vill für den Vortrag. Sie hofft, dass der Kreistag dem Beschluss zustimmt, da es ein sehr sinnvolles und wertvolles Projekt sei.

Sie habe mitgenommen, dass der Landkreis die Wahlfreiheit gehabt hätte, ob man einen Pflegestützpunkt einrichten wolle. Dafür habe sich der Kreistag ausgesprochen. Die Pflege- und Krankenkassen hätten diese Wahlfreiheit wahrscheinlich nicht. Der Landkreis habe einen gesetzlichen Auftrag zu einem Beitrag im Gesundheitssystem, aber jetzt gehe es für den Landkreis darum, zu verhandeln. So wie sie es verstanden habe, sei die Kostenaufteilung nur ein Verhandlungsziel.

 

Herr Vill sagt, dass es so im Rahmenvertrag festgelegt worden sei, den die jeweiligen Spitzenverbände bereits so verhandeln. Es könne nur noch um Details gehen. Die grundsätzliche Finanzierung könne nicht mehr in Frage gestellt werden.

 

Kreisrätin Dr. Schüßler regt an, zu überlegen, wie viel von diesen Pflegestützpunkten in digitaler Weise geregelt werden könnte. Vielleicht könnten Beratungsgespräche auch online stattfinden. Im Moment lehre einen die Zeit, dass es funktioniere. Gerade pflegende Angehörige würden sich schwer tun, sich von zuhause loszueisen. Vielleicht könnte man das einmal versuchen.

 

Herr Vill nimmt diese Anregung zur Prüfung mit.

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