Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Vereinbarung zwischen der Gemeinde Leidersbach und dem Landkreis Miltenberg über die Erneuerung bzw. Teilerneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 25, OD Roßbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.07.2020   EBV/003/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Bau und Verkehr fasst abschließend den einstimmigen

 

Beschluss:

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über die Erneuerung bzw. Teilerneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 25, OD Roßbach, wird gemäß der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt.


Herr Wosnik informiert, dass der folgende Sachverhalt bereits in der Sitzung des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr vom 27.05.2020 dargestellt wurde.

 

Das Staatliche Bauamt hat dem Landratsamt einen Entwurf zur Vereinbarung zwischen der Gemeinde Leidersbach und dem Landkreis Miltenberg (in der Vereinbarung „Straßenbauverwaltung“ genannt) vorgelegt, der die Kostentragung für die Erneuerung bzw. Teilerneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 25, OD Roßbach regelt.

Im Zusammenhang mit der Erneuerung von gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen wird der Fahrbahnoberbau der Kreisstraße MIL 25 einschließlich der Gehwege und Straßenentwässerungseinrichtungen erneuert bzw. teilerneuert.

 

Art und Umfang der Maßnahme sind aus den Plänen des Ing.-Büros FKS-Infrastruktur, Aschaffenburg, zu entnehmen, welche Bestandteil der Vereinbarung sind.

 

Die Maßnahme ist in drei Bereiche gegliedert.

 

Bereich A:      MIL 25, Abschnitt 160, Station 6,021 bis 6,504

         Vollständige Oberbauerneuerung, sowie vollständige Erneuerung von

         Wasserleitung und Kanal, einschl. Hausanschlüsse.

 

Bereich B:    MIL 25, Abschnitt 160, Station 5,704 bis 6,021

                     Teilerneuerung des Straßenoberbaues, sowie Erneuerung der Wasserleitung

                     einschließlich Hausanschlüsse, sowie der Kanalanschlüsse.

 

Bereich C:    MIL 25, Abschnitt 160, Station 5,678 bis 5,704

                     Vollständige Oberbauerneuerung, sowie vollständige Erneuerung von

                     Wasserleitung und Kanal, einschl. Hausanschlüsse.

 

 

Bereiche A und C

 

(1) Die Straßenbauverwaltung trägt die Kosten der neuen Straßeneinläufe (einschl. Anschluss an Kanal)

 

(2) Die Straßenbauverwaltung trägt die Kosten der Markierung und Beschilderung der Kreisstraße.

 

(3) Die Kosten der Vermessung und Vermarkung der Kreisstraße, nach Abschluss der Baumaßnahme, tragen Straßenbauverwaltung und Gemeinde jeweils zur Hälfte.

 

(4) Die Straßenbauverwaltung trägt die Kosten der Erneuerung des Fahrbahnoberbaues – ohne evtl. Untergrundstabilisierung – der Kreisstraße, sowie die Kosten für die Erneuerung der Rinnen - soweit sie der Kreisstraße zuzuordnen sind -, jedoch abzüglich der anteiligen Kosten, die die Gemeinde nach den folgenden Absätzen übernimmt.

 

(5) Die Kosten der Erneuerung des Fahrbahnoberbaues der Kreisstraße über den gemeindlichen Leitungsgräben (Kanal, Wasser, jeweils einschl. der Hausanschlüsse) werden zwischen Gemeinde und Straßenbauverwaltung hälftig geteilt.

 

(6) Die Kosten der Erneuerung der Rinnen der Kreisstraße über den querenden gemeindlichen Leitungsgräben werden ebenfalls hälftig zwischen Gemeinde und Straßenbauverwaltung geteilt.

 

(7) Die Gemeinde trägt sämtliche Kosten (Erneuerung Gehwege und Ortsstraßeneinmündungen, Erneuerung oder Änderung gemeindlicher Leitungen, Angleichungsarbeiten an Anliegergrundstücken etc.).

 

(8) Die Kosten der Baustelleneinrichtung und –räumung sowie Verkehrssicherung werden im Verhältnis der anteiligen Baukosten zwischen Straßenbauverwaltung und Gemeinde geteilt.

 

Bereich B

 

Im Bereich B wird der Straßenoberbau teilerneuert. Die Kostentragung entspricht grundsätzlich den Regelungen der Bereiche A und C. Lediglich bei der Kostenregelung nach Abs. 4 u. 5 ist im Bereich B statt der Erneuerung die Teilerneuerung des Fahrbahnoberbaues der Abrechnung zugrunde zu legen.

 

Für die Übernahme der Planung und Bauleitung im Bereich B erhält die Gemeinde 5 % der auf die Straßenbauverwaltung entfallenden Baukosten einschl. MwSt.

 

Im Haushalt 2020 sind für den 1. BA 50.000,- € eingestellt.

Noch offen sind der Beginn der voraussichtlich 3-jährigen Bauzeit und die Aufteilung der notwendigen Mittel auf die Haushaltsjahre. Der vom Ing.-Büro FKS ermittelte Kostenanteil des Landkreises beträgt rund 1.070.000,- €.

 

Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 4.935.000,00 €.

 

Neu ergeben hat sich:

Die Gemeinde hat am 30.06.2020 der Vereinbarung zugestimmt.

 

Gemäß Pandemiebeschluss des Kreistages vom 11.05.2020 ist nun die Vereinbarung abschließend im Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr zu beraten.

 

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Schuck erklärt Herr Wosnik, dass die Ortsdurchfahrt komplett abgesperrt und eine ortsnahe Umleitung geschaffen werde.

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