Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Geplante Straßenbaumaßnahmen 2020 - Beschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.07.2020   EBV/003/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr beschließt einstimmig,

 

die im Straßenbauhaushalt 2020 vorgesehene Maßnahme MIL 10 Amorbach-Neudorf-Reichartshausen (2. BA) in das Jahr 2021 zu verschieben und stattdessen die Maßnahme MIL 10 Reichartshausen-L 2309 Geisenhof in den Haushalt 2020 aufzunehmen.


Herr Dittrich trägt vor, dass in der Sitzung des Ausschusses am 22.06.2020 über die bisher eingetretenen Änderungen im Bereich Straßenbau informiert wurde.

 

Es wurde festgestellt, dass verschiedene erforderliche Änderungen bereits zu Mehrkosten von rd. 379 T€ führen. Um die Mehrkosten zu kompensieren, soll die Maßnahme MIL 10 Amorbach-Neudorf-Reichartshausen 2. BA‘ um ein Jahr in das Jahr 2021 verschoben werden.

 

In der gleichen Sitzung erörterte Bauamtsleiter Schwab (StBA AB) den allgemeinen Straßenbau im Landkreis Miltenberg.

Er regte an, die Maßnahme MIL 10 Reichartshausen-L 2309 Geisenhof‘ neu in den Haushalt aufzunehmen.

 

Hintergrund:

Das Staatliche Bauamt plant 2021 den Ausbau der L 2309 Wenschdorf-Landesgrenze mit Umbau der beiden Kreisstraßeneinmündungen. Hierfür wäre es von Vorteil, wenn im Vorgriff das Teilstück von Reichartshausen zur L 2309 Geisenhof bereits ausgebaut wäre und somit als Umleitungsmöglichkeit zur Verfügung stünde.

 

Für diesen Abschnitt wird mit Kosten von ca. 300.000,- € gerechnet.

Zuzüglich zu den bereits angefallenen Überschreitungen von rd. 379.000,- € und abzüglich der in den Haushalt 2021 zu verschiebenden Maßnahme in Höhe von 500.000,- €, ergäbe sich eine Überschreitung des aktuellen Haushaltsansatzes in Höhe von ca. 179.000,- €.

Da die Erfahrung aus den letzten Jahren jedoch gezeigt hat, dass die Abrechnungen zum Jahresende oft nicht in der geplanten Höhe vorliegen und die Ansätze somit nicht immer erreicht werden, schlägt die Verwaltung vor, den genannten Änderungen zuzustimmen.

 

Anlage: Übersichtsplan

 

 

Kreisrat Scholtka möchte wissen, ob diese Maßnahme zusätzlich aufgenommen werde und sie auch erforderlich sei.

 

Herr Wosnik antwortet, dass diese Maßnahme zwar für dieses Jahr nicht vorgesehen sei, jedoch in der Langfristplanung, d.h. in den nächsten fünf Jahren, bereits aufgenommen sei.

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