Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Radverkehrskonzept - Sachstandsbericht

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.07.2020   EBV/003/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Wosnik, Kreisbaumeister, trägt vor, dass seit der Beschlussfassung zum Radverkehrskonzept durch die Kreisverwaltung und das Staatliche Bauamt in verschiedenen Handlungsfeldern Maßnahmen weiter betrachtet wurde.

 

Handlungsfeld eigener Radwegebau

Zum Radwegebau zwischen Schmachtenberg und Röllbach wurde in den vergangenen Sitzungen bereits berichtet. Der Ingenieurvertrag ist mittlerweile geschlossen. In der weiteren Bearbeitung hat sich eine mögliche Förderung des Radweges durch die Regierung von Unterfranken ergeben. Hierzu wurde der Ansprechpartner bei der Regierung zu einem Vororttermin eingeladen. Dieser fand am 01.07.2020 statt. Herr Weber von der Regierung von Unterfranken stellte dabei eine mögliche Förderung in Aussicht. Im Vorfeld zur Antragstellung sind jedoch der Naturschutz, die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei um Stellungnahmen zu bitten. Ferner sind die Grundstücksverhältnisse ggf. noch abzuklären. Der Bau des Radwegs wird sich vor diesem Hintergrund in das kommende Jahr ziehen. Die eingestellten Mittel werden aus diesem Grund nur teilweise (Planungskosten) in diesem Jahr benötigt.

Ein Vor-Ort-Termin mit der Polizei ist leider wegen Erkrankung ausgefallen.

 

Förderung von Kommunen bei eigenen Maßnahmen

Die Städte Klingenberg und Miltenberg haben sich bislang mit Anfragen zur Förderung ihrer Radverkehrsprojekte an den Landkreis gewandt. Bisher wurden jedoch keine Förderanträge gestellt.

 

Im Fall von Miltenberg besteht die Absicht, dass die Stadt einen Förderantrag für die neue Mudbrücke beim Landkreis stellen möchte.

 

<Karte Mudbrücke>

 

Handlungsfeld Querungshilfen

Mit dem Staatlichen Bauamt wurde vereinbart, dass das Thema Querungshilfen auf die bauliche Umsetzbarkeit im Detail nun sukzessive angegangen werden soll. Im Rahmen der Bearbeitung einer Anfrage aus Leidersbach wurde eine erste Querungshilfe tiefgreifend geprüft. Der Bau erschien dem Staatlichen Bauamt nicht umsetzbar.

Das Staatliche Bauamt hat sich im Folgenden mit den Maßnahmen in der Gemeinde Mömlingen auseinandergesetzt. Die Betrachtung ergab, dass eine Vielzahl von Randbedingungen für die einzelnen Maßnahmen abzuklären ist. Der entsprechende Bericht des Staatlichen Bauamtes wird in der Sitzung vorgestellt. An allen Punkten wurde seitens des Staatl. Bauamtes Diskussionsbedarf gesehen bezüglich der Umsetzung. In einer hierzu am 29.06. durchgeführten Besprechung hat das Staatliche Bauamt aufgezeigt, dass es aus Sicht des SBA für den Landkreis dringend geboten ist, die Radverkehrsförderung personell auszustatten.

 

Handlungsfeld Schutzstreifen

Am Kreisel Großheubach, von Miltenberg kommend, wurde nach Abstimmung mit allen Beteiligten auf der ST 2309 jeweils ein Schutzstreifen markiert.

 

Handlungsfeld Tempo 70

Das Radwegekonzept des Landkreises Miltenberg sieht für schwach frequentierte Kreisstraßen, die dem Radverkehr dienen, die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h vor. Die Kreisverwaltung hat die Kommunen, in deren Gemeindegebiet sich die Kreisstraßen befinden, für die diese Lösung in Betracht kommt, um Rückmeldung gebeten, ob seitens der Gemeinde ebenfalls ein Interesse daran besteht, zur Erhöhung der Sicherheit im Radverkehr die Anordnung von Tempo 70 anzustreben. Die Mehrheit der Gemeinden hat sich diesbezüglich positiv geäußert. Damit wird nun die Straßenverkehrsbehörde um eingehende Prüfung gebeten.

 

<Karte Tempo 70>

 

Handlungsfeld Radwegededektiv

Aus Kapazitätsgründen können die Meldungen aus dem Wegededektiv zurzeit nicht in der gebotenen Tiefe bearbeitet werden.

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass zwar einige Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept angelaufen sind, jedoch eine sinnvolle Umsetzung der Maßnahmen nur erreicht werden kann, wenn die Verwaltung auch personell hierfür aufgestellt ist. Die Schaffung der Stelle eines Radverkehrsbeauftragten wird deshalb seitens der Verwaltung dringend empfohlen. Die Stelle, deren Umfang mindestens 20 Wochenstunden enthalten müsste, sollte durch eine/n in der Thematik Radverkehr erfahrene/n und motivierte/n Mitarbeiter*in besetzt werden, der/die ein hohes Maß an technischem Verständnis und Verhandlungsgeschick mitbringt. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, eine Ingenieursausbildung mitzubringen.

 

 

Landrat Scherf unterstützt die Forderung nach mehr Personal. Wenn man in der Verwaltung niemanden habe, gehe alles langsamer und schleppender voran. Er weist darauf hin, dass die Handlungsfelder im Bericht gar nicht vollständig beschrieben worden seien. Er erinnert an die unterstützende Geburtshilfe bei der Radverkehrsverbindung zwischen den Städten Erlenbach und Klingenberg, wo man die Brücke zur Regierung von Unterfranken geschlagen habe, damit ein Planfeststellungsverfahren möglich werde. Wegen eines landkreisübergreifenden Radwegs auf der alten Bahntrasse der Mömlingtalbahn habe er Kontakt mit seinem Landratskollegen Herrn Dr. Legler aufgenommen, um das Thema anzugehen. All diese Dinge würden nebenbei und zusätzlich gemacht.

 

Kreisrat Dr. Fahn ergänzt, dass man das Radwegekonzept am 28.05.2019 beschlossen habe. Im Beschluss stehe zum Radverkehrsbeauftragten: „Die Stelle eines Radverkehrsbeauftragten im sachangemessenen Umfang zu schaffen. Zuvor wird von der Verwaltung geprüft, inwieweit die Aufgaben im vorhandenen Personalkörper erbracht werden können.“ Momentan könne die Umsetzung des Konzeptes von der Verwaltung nicht geleistet werden und es wäre notwendig, eine solche Stelle zu schaffen. In allen Landkreisen in Bayern, die ein solches Radwegekonzept aufgestellt hätten, hätten einen solchen Radverkehrsbeauftragten. Deswegen wäre es sinnvoll und notwendig. Es sei ein wichtiges Thema und man müsse es weiter voranbringen.

 

Kreisrat Scholtka bittet, die Kommunen mit einzubinden, da die öffentlichen Kenntnisse sehr gut seien. Damit könne man sich viel Geld und Ärger sparen.

Er möchte wissen, ob schon eine Priorisierung der Maßnahmen durchgeführt worden sei.

 

Herr Wosnik antwortet, dass jede Kommune einen Berichtsteil, eine Maßnahmenübersicht in Kartenform und dann ein Maßnahmenkataster erhalten habe. Innerhalb dieses Katasters werde auf Basis von vier Unterpunkten eine Priorisierung der einzelnen Maßnahmen vorgeschlagen. Natürlich müsse jetzt jede Gemeinde von sich aus noch einmal sagen, welche Maßnahme sie selbst priorisiere.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff sagt, dass der Landkreis Miltenberg ländlicher Raum sei und dass man bei der 70 km/h-Reduzierung von den Kreisstraßen darauf achten solle, dass die Pendlerströme für die fern gelegenen Bereiche Richtung Frankfurt nicht entsprechend reduziert würden, da man weiter weg, zeitlich gesehen, von Frankfurt sei, dass man das mit Maß betrachte. Er findet es gut, dass man mehr Radfahrer habe, die zur Arbeit fahren würden, als die den ÖPNV nutzten, das habe ihn überrascht. Man sei auf einem guten Weg.

 

Landrat Scherf sagt, dass die Reduzierung auf 70 km/h nur auf schwach belasteten Kreisstraßen vorgeschlagen sei. Man frage auch immer zuerst bei den Gemeinden nach, weil man dadurch die Rückkopplung habe, ob eine Temporeduzierung Sinn mache oder nicht.

Das Spannende an den Untersuchungen sei die überdurchschnittlich hohe Nutzung des Fahrrades im Landkreis Miltenberg, auch im Vergleich zu anderen Flächenlandkreisen.

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