Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Beschaffung eines Abrollbehälters "Gefahrgut" als Ersatz für den seitherigen Gerätewagen Gefahrgut

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.07.2020   KA/002/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

I.              Der Landkreis Miltenberg beschafft
einen Abrollbehälter "Gefahrgut" nach DIN 14555-12, Ausgabe 2015-04,
vorbehaltlich ausreichend vorhandener Haushaltsmittel im kassenwirksamen Haushaltsjahr.

 

Das Beschaffungsvolumen beträgt voraussichtlich 420.000,- €.

 

II.            Die Verwaltung wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung und durchzuführen.

 

III.           Herr Landrat Scherf wird bevollmächtigt, dem jeweils wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zur Erbringung der Leistung zu erteilen.


Herr Rosel, Abt. 3 – Sicherheit und Ordnung, erklärt, dass der bisherige Gerätewagen "Gefahrgut" (GW-G) mit Standort bei der Feuerwehr Bürgstadt in vielerlei Hinsicht zu ersetzen ist; sowohl das Fahrzeug selbst als auch das auf diesem verlastete Einsatzmaterial. Hier sind insb. Schläuche, Pumpen und Atemschutzgeräte in zunehmenden Maße nicht mehr betriebssicher einzusetzen bzw. deren Nutzungsdauer abgelaufen. Ferner entsprechen einige wesentliche Ausstattungsgegenstände nicht mehr den an sie gesteckten Erwartungen in Funktion und Aufgabenerfüllung, sind mithin überaltert bzw. in Sachen Kompatibilität mit anderen technischen Komponenten überholt. Das Fahrzeug selbst stammt aus dem Baujahr 1988, der Aufbau von 1989. Auch hier ist eine Steigerung des Instandhaltungsaufwandes zu erwarten.

 

Aufgrund der für den Landkreis Miltenberg konzipierten Verwendung von Wechselladern für überörtliche Einsatzmittel, wurde von der erneuten Ersatzbeschaffung eines selbstfahrenden Fahrzeuges abgesehen und anstelle dessen einen Abrollbehälter "Gefahrgut" anvisiert.

Es handelt sich dabei um ein Einsatzmittel, welches im Wege der Nachalarmierung den Löschzügen "Gefahrgut" Nord und Süd Unterstützung sowohl personell als auch insb. materiell leistet.

Die Stationierung dieses überörtlichen Einsatzmittels ist an zentraler Stelle bei der Feuerwehr Großheubach bzw. der KatS-Halle des Landkreises Miltenberg im Auweg in Großheubach vorgesehen.

 

Die Regierung von Unterfranken hat auf Grundlage der Ermächtigung des Freistaates Bayern per Bescheid zugesichert, die Beschaffung des Abrollbehälters "Gefahrgut" im Wege der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 196.000,- € bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2021 zu unterstützen.

 

Rechtliche Würdigung

 

Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz, BayFwG).

 

Die sachliche Notwendigkeit der Beschaffungen wurde im Rahmen des Förderverfahrens von den Fachberatern für Brand- und Katastrophenschutz bei der Regierung von Unterfranken geprüft und mit dem Förderbescheid bestätigt.

 

Im laufenden bzw. im kassenwirksamen Haushaltsjahr sind entsprechende Mittel für die Maßnahme der Beschaffung eingeplant.

 

 

Kreisrat Zöller findet den Wechsellader sehr gut und zeitgemäß, da man ihn überall hinbringen könne, wo er gebraucht werde.

Früher sei die Feuerwehr Bürgstadt für Gefahrgut zuständig gewesen und ddafür auch bestens geschult. Jetzt stelle sich heraus, dass für die Löschzüge Gefahrgut demnächst Großheubach, Bürgstadt, Miltenberg und Wörth und Großwallstadt zuständig seien. Er möchte wissen, ob alle fünf Feuerwehren auf den Abrollbehälter „Gefahrgut“ geschult würden.

 

Kreisbrandrat Lebold antwortet, dass es bisher schon so gewesen sei, dass alle Mannschaften geschult seien. Dies gehe darauf zurück, dass meistens redundant gearbeitet werden müsse

Man haben Lager für den Norden in Großwallstadt und für den Süden in Bürgstadt. Bei der ICO, die ebenfalls einen Abrollbehälter Gefahrgut habe, sei es ein wenig anders.

Der Löschzug, der sich deswegen so nennt, weil verschiedene Fahrzeuge zusammenwirken wie Einsatzleitwagen, Löschgruppenfahrzeug, komme von unterschiedlichen Standorten. Ein wesentlicher Bestandteil sei natürlich der Gerätewagen KRAK, der auf eine Konzeption aus dem Jahr 1988 zurückgeht. Der Freistaat Bayern habe 32 Standorte von sich aus zentral geplant, zunächst ohne Mitwirkung der Landkreise. Dann habe er diese auf 37 Standorte erhöht, was mit der Charakteristik der Landkreise zu tun habe. Die Zahl sei jetzt bei dem Konzept 2015 auf 52 erhöht worden. Bisher musste der Landkreis Miltenberg teilweise den Main-Spessart-Kreis abdecken, teilweise sei es von Aschaffenburg mitgemacht worden. Künftig hätten Main-Spessart und Würzburg einen eigenen Abrollbehälter. Der Landkreis Miltenberg sei originär erst einmal nur für sich zuständig. Die Betreuung werde von verschiedenen Feuerwehren vorgenommen.

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