Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Organisationsuntersuchung Landratsamt Miltenberg durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands – aktueller Stand

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.07.2020   KA/002/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Thilo Endrich, Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband, stellt dem Kreisausschuss anhand beiliegender Präsentation die wichtigsten Punkte der Organisationsuntersuchung des Landratsamts vor. Unter anderem geht es um Stellenanzahl, Stellenbeschreibungen, Stellenbemessungen, Geschäftsverteilung, Unterbringung und Arbeitsmittel.

 

Basierend auf den Ergebnissen des Gutachtens, hat sich schon einiges getan, verweist Landrat Jens Marco Scherf unter anderem auf die Schaffung einer zentralen Vergabestelle. Weitere Änderungen wie etwa bei der Neustrukturierung von Abteilungen würden ebenfalls umgesetzt.

 

Landrat Scherf dankt Herrn Endrich für die gesamte Arbeit. Er verweist u.a. auf die Schaffung einer zentralen Vergabestelle, d.h. die Arbeitsabläufe im gesamten Haus darauf abzustimmen. Weiterhin sei die Leitungsproblematik UB 2 und Abt. 2 mit der Umstrukturierung. Der Vorschlag des BKPV, die zentrale Personalverwaltung miteinander zu verbinden und dann aus dieser Abteilung, die bislang der Leiter der Abteilung 2, Herr Dr. Dittmeier, mit einem Volumen von 150%, das zu einer kommunalen Abteilung zu machen, weil dann dort die zentrale Steuerung sei.

Das Dritte sei die Standortfrage. Man müsse sich mit den räumlichen Ressourcen befassen, was noch einmal drängender werde durch die vierte Thematik Gesundheitsamt. Das Staatliche Gesundheitsamt sei eines der typischen staatlichen Behörden gewesen, die über die Jahre hinweg immer kleiner wurde. Der Freistaat Bayern habe jetzt innerhalb kürzester Zeit 11,5 Fachstellen und 10 Vollzeitstellen für das Contact-Tracing erhöht. Der Freistaat Bayern stelle den Mitarbeitern kein Zelt zur Verfügung, diese 21,5 Vollzeit-Stellen bräuchten einen Arbeitsplatz.

Das fünfte Thema sei der digitale Prozess, beispielhaft beim digitalen Baugenehmigungsverfahren. Wenn man digitalisiere, müsse man auch die ganzen Verwaltungsabläufe daraufhin umgestalten.

Er will damit verdeutlichen, dass man nicht nur die vergangenen drei Jahre intensiv um die Lösungen gerungen, auch die Umsetzung, das sind die fünf Kernaufgaben, denen wir uns in den nächsten Monaten stellen werden.

Ganz wichtig, dass das Gremium wisse, dass dies auf Grundlage eines intensiv und hart erarbeiteten Organisationsgutachtens erfolge auf einer objektiven Grundlage. Es sei fortschreibbar und dynamisch, so dass man es in den kommenden Jahren weiterentwickeln könne.

 

 

Kreisrat Dr. Fahn sagt, dass das Gutachten bereits 2018 erstellt worden sei. Er möchte wissen, wann es konkret umgesetzt werde, da es wichtig sei, dass es zeitnah geschehe.

Weiterhin fragt er, inwieweit der Kreistag eine Möglichkeit hätte, mitzugestalten und mitzuentscheiden.

 

Landrat Scherf antwortet, dass man seit dem ersten Teilgutachten im ständigen Umsetzungsprozess sei.

Die Organisation der Verwaltung liege alleine im Verantwortungsbereich des Landrats. Aus Transparenzgründen werde der Kreistag durch Information beteiligt.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff fragt, ob der Abschlussbericht des Gutachtens vom 25.08.2019 öffentlich zugänglich sei.

 

Landrat Scherf sagt, der BKPV habe das Gutachten bereits als Präsentation im Kreistag im Dezember 2018 vorgestellt. Dieser Foliensatz werde nochmals im KIS eingestellt als Serviceleistung für den neuen Kreistag.

 

Kreisrat Dotzel schlägt vor, wenn der Leiter Abt. 2 in den Ruhestand, einen Juristen an die Spitze zu setzen. Er fragt Landrat Scherf, ob er davon ausgehe, dass das Landratsamt von Seiten des Staates ein Jurist zur Seite gestellt bekommen könne oder ob man selbst dafür sorgen müsse.

In verschiedenen Sachgebieten seien Überhänge festgestellt worden. Er möchte wissen, ob das Personal reduziert werden soll und wie das funktionieren könne.

 

Herr Endrich antwortet, das Problem sei, die Bereitstellung von der Regierung habe man nicht zu entscheiden. Dazu gebe es unterschiedliche Wertigkeiten. Das Konzept sei, mit vier Abteilungen zu fahren und vier Juristen vornedran zu stellen. Im LRA seien zum Teil juristische Stellen als Teilzeitstellen von der Regierung besetzt, damit gebe es ein Kapazitätsproblem.

Zur Umsetzung des Gutachtens sagt Herr Endrich, dass die Verwaltung seit 2015 daran sei, auf jedes Teilgutachten im Rahmen der Personalbewirtschaftung zu reagieren, die Personalstrukturen fortschreibe und entsprechend an den Bedarf anzupassen. Das sei eine stetige Entwicklung hier im Haus. Das habe der BKPV allerdings nicht zu entscheiden, sondern er betreue und begleiten es nur.

 

Kreisrat Reinhard fragt noch einmal nach der angestrebten Struktur.

 

Landrat Scherf sagt, dass der Grundvorschlag vier Abteilungen sei, weil der Leiter von Abt. 2 ein Mediziner sei. Was jetzt sinnvoll und vorgeschlagen ist, dass das Gesundheitswesen aus der Abt. 2 herausgenommen und in der Abt. 3 anzusiedeln wäre, wo es jetzt bereits juristisch begleitet werde. Damit habe man vier klassische staatliche Abteilungen 1, 3, 4 und 5, die mit Staatsjuristen zu besetzen seien und mit der Abt. 2 eine „kommunale“ Abteilung, nämlich das Sozialwesen und das Jugendamt, was dann Aufgabe des Landkreises sei. Das biete die besondere Möglichkeit, zentral aus Sicht des Landkreises zu steuern.

Für die Leitung des Gesundheitsamtes werde ein Mediziner aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst gehofft und Landrat Scherf hoffe sehr, auch in Anbetracht der vielen offenen Stellen, dass es der Regierung von Unterfranken gelinge, den Landkreis zu versorgen.

 

Kreisrat Paulus sagt, dass es die SPD begrüße, die Abt. 2 wieder mit einem Juristen zu besetzen. Man sehe in letzter Zeit bei den Problemen, die es in der Jugend gebe, besonders auch mit den juristischen Fällen, die in Zusammenhang mit Kindesmissbrauch zu tun haben, es von großem Vorteil, wenn der Abteilung wieder ein Jurist vorstehe, um diese Fälle durchzuführen.

 

Landrat Scherf sagt, dass dies eine historisch singuläre Leistung gewesen sei, die Dr. Dittmeier erbracht habe. Wenn dies beendet wäre, müsse die fachliche und rechtliche Leitung Hand in Hand gehen.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung