Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Zweckvereinbarung: Kostenaufteilung KomBN und Mitgliederstärke Arbeitskreis KomBN
Verzicht auf Nachberechnung der beteiligten Städte/Märkte/Gemeinden - Beschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.07.2020   KA/002/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die tatsächlichen Kosten für die Abrechnung des Kommunalen Behördennetzes der Jahre 2014 bis 2019 von den Gemeinden nicht nachzufordern

 

In den Arbeitskreis KomBN soll ein weiteres Mitglied der beteiligten Gemeinden aufgenommen werden. Der Kreisausschuss beschließt, den § 2 Abs. 2 der Zweckvereinbarung Kommunales Behördennetz Miltenberg wie folgt zu ändern:

 

„Die Vertreter der beteiligten Gemeinden und des Landkreises bilden einen aus acht Mitgliedern bestehenden Arbeitskreis. Der Landkreis entsendet zwei Mitglieder in diesen Arbeitskreis.

Die übrigen sechs Mitglieder bestimmen die beteiligten Gemeinden im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung.“


Frau Flegler, B 2.1 – Organisation und Service, trägt vor, dass in der Zeit vom 08. August bis 05. November 2019 mit Unterbrechungen eine Rechnungsprüfung der Abrechnungen des Kommunalen Behördennetzes durchgeführt wurde. Der Schwerpunkt der Prüfung war die Kostenaufteilung der umzulegenden Kosten mit den beteiligten Gemeinden und dem Landkreis der Haushaltsjahre 2017 und 2018. Deshalb erfolgte bisher auch keine Abrechnung für das Haushaltsjahr 2019.

 

Bei dieser Prüfung wurde festgestellt, dass bei der Abrechnung zu wenige Personalkosten berechnet wurden. Es wurde lediglich der Arbeitgeberaufwand „Brutto“ berechnet. Auch wurden die Overhead-Kosten nicht mit eingerechnet. Wir bitten das Kreisgremium um Entscheidung, ob eine Nachberechnung der tatsächlichen Kosten erfolgen soll. Diese würden sich für den Zeitraum von 2014 bis einschließlich 2018 in einer Höhe von überschlägig 172.000 Euro bewegen. Der Landrat hält aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie eine Nachforderung für nicht erstrebenswert.

Ab dem Jahr 2020 soll die Berechnung der Personalkosten, auch mit neuer Berechnung der Zeitanteile der Mitarbeiter*innen, neu erfolgen.

 

Die Kostenaufteilung der umzulegenden Kosten für den laufenden Betrieb des Kommunalen Behördennetzes und des Landkreis-Service-Centers tragen der Landkreis Miltenberg und die beteiligten Gemeinden laut Zweckvereinbarung je zur Hälfte. Bei den Abrechnungen wurde teilweise von der hälftigen Aufteilung abgewichen. Dies geschah z.B. bei der Berechnung der Wartungskosten, Beck-Online-Fachmodul, OK. Wahl oder den Firewalls. Bei der nächsten Abrechnung soll auf die hälftige Kostenverteilung geachtet werden. Auch hier bitten wir das Kreisgremium um Entscheidung, ob eine Nachberechnung der tatsächlichen Kosten erfolgen soll. Diese würden sich für den Zeitraum von 2014 bis 2019 in einer Höhe von überschlägig 22.680 € bewegen. Auch hier hält der Landrat aufgrund der oben erwähnten Situation eine Nachforderung für nicht erstrebenswert.

 

Der Arbeitskreis KomBN wurde aus sieben Mitgliedern, fünf aus den beteiligten Gemeinden und zwei Mitgliedern des Landkreises gebildet. In der Zwischenzeit besteht er aus zwei Mitgliedern des Landkreises und sechs Mitgliedern aus den beteiligten Gemeinden. Der Arbeitskreis soll in dieser Stärke beibehalten, die Zweckvereinbarung angepasst werden.

 

 

 

Kreisrat Reinhard sagt, dass die CSU damit leben könne. Er möchte wissen, ob in der Vereinbarung klar spezifiziert sei, dass die Overhead-Kosten da rein sollen oder ob es eine Auslegung des RPA gewesen sei. Weiterhin möchte er wissen, was die Overhead-Kosten genau bedeuten würden.

 

Frau Hörnig antwortet, dass in einer Bürgermeisterdienstbesprechung 2015 erörtert worden sei, dass darunter die Vollkosten incl. Arbeitsplatzkosten zu verstehen seien, nicht nur die reinen Personalkosten. Das sollte ab 2014 so abgerechnet werden, was versäumt worden sei.

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