Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Zweckvereinbarung: Kostenaufteilung KomBN und Mitgliederstärke Arbeitskreis KomBN
Verzicht auf Nachberechnung der beteiligten Städte/Märkte/Gemeinden - Beschluss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.07.2020 KA/002/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Kreisausschuss
beschließt, die tatsächlichen Kosten für die Abrechnung des Kommunalen
Behördennetzes der Jahre 2014 bis 2019 von den Gemeinden nicht nachzufordern
In den Arbeitskreis KomBN
soll ein weiteres Mitglied der beteiligten Gemeinden aufgenommen werden. Der
Kreisausschuss beschließt, den § 2 Abs. 2 der Zweckvereinbarung Kommunales
Behördennetz Miltenberg wie folgt zu ändern:
„Die Vertreter der
beteiligten Gemeinden und des Landkreises bilden einen aus acht Mitgliedern bestehenden Arbeitskreis. Der Landkreis
entsendet zwei Mitglieder in diesen Arbeitskreis.
Die übrigen sechs Mitglieder bestimmen die beteiligten Gemeinden im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung.“
Frau Flegler, B
2.1 – Organisation und Service, trägt vor, dass in der Zeit vom 08. August bis 05. November 2019 mit Unterbrechungen
eine Rechnungsprüfung der Abrechnungen des Kommunalen Behördennetzes
durchgeführt wurde. Der Schwerpunkt der Prüfung war die Kostenaufteilung der
umzulegenden Kosten mit den beteiligten Gemeinden und dem Landkreis der
Haushaltsjahre 2017 und 2018. Deshalb erfolgte bisher auch keine Abrechnung für
das Haushaltsjahr 2019.
Bei dieser Prüfung wurde festgestellt, dass
bei der Abrechnung zu wenige Personalkosten berechnet wurden. Es wurde
lediglich der Arbeitgeberaufwand „Brutto“ berechnet. Auch wurden die
Overhead-Kosten nicht mit eingerechnet. Wir bitten das Kreisgremium um
Entscheidung, ob eine Nachberechnung der tatsächlichen Kosten erfolgen soll.
Diese würden sich für den Zeitraum von 2014 bis einschließlich 2018 in einer
Höhe von überschlägig 172.000 Euro bewegen. Der Landrat hält aufgrund der
aktuellen Situation der Corona-Pandemie eine Nachforderung für nicht
erstrebenswert.
Ab dem Jahr 2020 soll die Berechnung der
Personalkosten, auch mit neuer Berechnung der Zeitanteile der
Mitarbeiter*innen, neu erfolgen.
Die Kostenaufteilung der umzulegenden Kosten
für den laufenden Betrieb des Kommunalen Behördennetzes und des
Landkreis-Service-Centers tragen der Landkreis Miltenberg und die beteiligten
Gemeinden laut Zweckvereinbarung je zur Hälfte. Bei den Abrechnungen wurde
teilweise von der hälftigen Aufteilung abgewichen. Dies geschah z.B. bei der
Berechnung der Wartungskosten, Beck-Online-Fachmodul, OK. Wahl oder den
Firewalls. Bei der nächsten Abrechnung soll auf die hälftige Kostenverteilung
geachtet werden. Auch hier bitten wir das Kreisgremium um Entscheidung, ob eine
Nachberechnung der tatsächlichen Kosten erfolgen soll. Diese würden sich für
den Zeitraum von 2014 bis 2019 in einer Höhe von überschlägig 22.680 € bewegen.
Auch hier hält der Landrat aufgrund der oben erwähnten Situation eine
Nachforderung für nicht erstrebenswert.
Der Arbeitskreis KomBN wurde aus sieben
Mitgliedern, fünf aus den beteiligten Gemeinden und zwei Mitgliedern des
Landkreises gebildet. In der Zwischenzeit besteht er aus zwei Mitgliedern des
Landkreises und sechs Mitgliedern aus den beteiligten Gemeinden. Der
Arbeitskreis soll in dieser Stärke beibehalten, die Zweckvereinbarung angepasst
werden.
Kreisrat Reinhard sagt, dass die CSU damit leben
könne. Er möchte wissen, ob in der Vereinbarung klar spezifiziert sei, dass die
Overhead-Kosten da rein sollen oder ob es eine Auslegung des RPA gewesen sei.
Weiterhin möchte er wissen, was die Overhead-Kosten genau bedeuten würden.
Frau Hörnig antwortet, dass in einer
Bürgermeisterdienstbesprechung 2015 erörtert worden sei, dass darunter die
Vollkosten incl. Arbeitsplatzkosten zu verstehen seien, nicht nur die reinen
Personalkosten. Das sollte ab 2014 so abgerechnet werden, was versäumt worden
sei.