Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Haushalt 2020: Rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Unterfranken

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.07.2020   KA/002/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Frau Erfurth, B 3.1 Kämmerei und Controlling, trägt anhand beiliegender Präsentation zur rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushalts 2020 durch die Regierung von Unterfranken vor, dass der aktuelle Haushalt und die Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 passen, die freiwilligen Leistungen aber nicht steigen sollten. Der Schuldenstand wird am Jahresende 2020 bei 22.529.164 Euro liegen, 450.000 Euro mehr als Ende 2019. Das bedeutet eine Pro-Kopf-Verschuldung von 171,56 Euro zum Jahresende 2019 – 8,44 Euro unter dem Landesdurchschnitt 2018. Die Kreditaufnahme von 2,65 Millionen Euro in diesem Jahr wird von der Regierung genehmigt, Verpflichtungsermächtigungen wurde nicht festgesetzt. Im laufenden Jahr leistet der Landkreis einen Schuldendienst von 2,7 Millionen Euro. Die Kreisumlage 2020 liegt mit 40 Prozent deutlich unter dem Landesdurchschnitt 2019 von 45,9 Prozent. Bei der Aufstellung des Haushalts seien die Finanzdaten der Gemeinden mit eingeflossen. Von 2021 bis 2023 will der Kreis durchschnittlich 19,75 Millionen Euro investieren – insgesamt rund 59,3 Millionen Euro. Diese Investitionen, die zum größten Teil Schulsanierungen wie beispielsweise die Berufsschule am Standort Miltenberg betreffen, seien etwa zur Hälfte aus der freien Finanzspanne gedeckt. Von 2021 bis 2023 wird der Landkreis Kredite in Höhe von 14,3 Millionen Euro aufnehmen – durchschnittlich 4,76 Millionen Euro pro Jahr. Im gleichen Zeitraum will er 7,3 Millionen Euro Kredite tilgen. Laut Regierung gilt es für den Landkreis, die Investitionen auf die finanziellen Möglichkeiten des Landkreises abzustimmen. Zudem weist die Regierung auf künftige Belastungen durch die Übernahme des Amorbacher Gymnasiums hin.

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