Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Vorabbeteiligung zur 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien 2019 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2020
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.07.2020 KA/002/2020 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Frau Weber, SG 51 – Baurecht,
Wohnbauförderung, Gutachterausschuss, informiert, dass die Regionalversammlung
Südhessen mit Beschluss vom 14. Juni 2019 die 1. Änderung des am 30. März 2020
in Kraft getretenen Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des
Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 beschlossen hat.
Ein gleichlautender Beschluss ist am 9. April 2020 durch den Haupt- und
Finanzausschuss der Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain
ergangen.
Die Änderungen an den Vorrang- und
Ausschlussgebieten zur Nutzung der Windenergie, die sich gegenüber dem Entwurf
2016 ergeben haben, sind im TPEE bisher als unbeplante Flächen (sogenannte
„Weißflächen“) dargestellt. Diese Flächen sind weder Vorranggebiet zur Nutzung
der Windenergie noch gehören sie zum Ausschlussraum.
Gegenstand der 1. Änderung soll jetzt die
Beplanung derjenigen Flächen des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien
(TPEE) 2019, für die bislang keine Festlegungen getroffen wurden (sog. „Weißflächen“),
sein. Diese Flächen sollen nun entweder dem Ausschlussraum zugeordnet werden
oder als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie festgelegt werden.
Gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 ROG wurde das Landratsam Miltenberg mit
Schreiben vom 11. Mai 2020 aufgefordert, bis spätestens 12. Juni 2010
Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen
sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung von
Bedeutung sein können.
Stellungnahme
In der Karte TPEE_TK3 grenzen die Flächen
Nrn. 2-125, 2-125a sowie 2-122 an den Landkreis Miltenberg an. Insbesondere die
Planungen der Stadt Wörth am Main könnten von der 1. Änderung des TPEE
betroffen sein.
Daher wurde die Stadt Wörth am Main mit
E-Mail vom 28. Mai 2020 vom Landratsamt Miltenberg beteiligt. Die Stadt Wörth
am Main teilte daraufhin mit, dass sie als Verpächterin am 13. März 2019 einen
Pachtvertrag mit der EZV Energie- und Service GmbH & Co. KG Untermain, als
Pächterin, geschlossen hat. Die Pächterin darf maximal fünf Windkraftanlagen
auf Teilflächen von jeweils 5.000 m² in Kooperation mit einer oder mehrerer
Projektgesellschaften errichten. Die potenziellen Standorte sind auf dem beigefügten
Lageplan ersichtlich. Die genauen Standorte der benötigten Flächen sind jedoch
erst nach abgeschlossener Genehmigungsphase bestimmbar. Dies ist bis zum
heutigen Stand noch nicht endgültig erfolgt. Die technische Betriebsdauer
beläuft sich auf ca. 25 Jahre. Das Pachtverhältnis hat eine Laufzeit von 20
vollen Kalenderjahren zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme der letzten
Windkraftanlage. Die Pächterin erhält ein zweimaliges Optionsrecht für einen
weiteren Zeitraum von fünf Jahren nach Ablauf der Grundpachtzeit.
Das Landratsamt Miltenberg bittet darum, die
vorgesehenen Planungen der Stadt Wörth am Main bei der 1. Änderung des TPEE
2019 zu berücksichtigen. Darüber hinaus liegen dem Landratsamt
Miltenberg derzeit keine weiteren Informationen vor, die für die Ermittlung und
Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.
Wir weisen ferner darauf hin, dass das angrenzende
Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Odenwald“ von einer Ausweisung von
Vorbehaltsgebieten betroffen ist. An mindestens zwei Stellen entlang der
Landesgrenze zum Landkreis Miltenberg bestehen erhebliche Konflikte bezüglich
des Landschaftsbildes. Bedingt durch die heutigen Anlagenhöhen von über 240
Metern ist mit erheblichen Fernwirkungen in das bayerische Gebiet hinein zu
rechnen. Laut LSG-VO sind alle Veränderungen verboten, die geeignet sind, das Landschaftsbild
zu verunstalten. Dieses Beurteilungskriterium wird seitens der
Naturschutzverwaltung im Landkreis Miltenberg äußerst restriktiv behandelt und
sollte bezüglich der Flächenausweisung neuer Windkraftstandorte beachtet
werden. Um eine erhebliche Störung zu vermeiden, sollten unmittelbare
Grenzausweisungen vermieden werden. Durch die „Scheuchwirkung“ von
Windkraftanlagen kann das Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) betroffen sein. Waldbewohnende Vogel –und
Fledermausarten auf bayerischer Seite werden hierbei möglicherweise
beeinträchtigt.
Wir bitten im weiteren Verlauf des
Änderungsverfahrens des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019
des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 den
Landkreis Miltenberg, das Landratsamt Miltenberg sowie die angrenzenden
betroffenen bayerischen Gemeinden zu beteiligen.
Zusammenfassende Würdigung
Von der 1. Änderung des TPEE 2019 ist die
Stadt Wörth am Main betroffen. Deren Planungsabsichten wurden dem
Regierungspräsidium Darmstadt mitgeteilt und um Berücksichtigung gebeten.
Ferner wurde auf die naturschutzrechtlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild
des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes „Bayerischer Odenwald“ verwiesen und
um erneute Beteiligung des Landkreises Miltenberg, des Landratsamtes
Miltenberg sowie der angrenzenden betroffenen bayerischen Gemeinden im Änderungsverfahren
des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans
Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 gebeten.
Landrat Scherf erklärt, dass bei den Stellungnahmen die Erfahrungen der vergangenen Jahre aus dem Ausschuss genau wie die Ansicht der betroffenen Städte und Gemeinden Einfluss hätten. Das habe man auch bei dieser Stellungnahme getan, damit durch Änderungen in der Region Südhessen die Planungen der Stadt Wörth nicht beeinträchtigt würden.
Frau Weber lässt auf Nachfrage von Kreisrat Reinhard den Plan im Gremium herumgeben, wo die betroffenen Flächen eingezeichnet sind. Sie bestätigt, dass nur Wörth betroffen sei, von wo auch eine positive Stellungnahme erfolgt sei.
Kreisrat Dr. Bohnhoff hätte gerne die Vorlagen im Vorfeld, um sich vorbereiten zu können. Er sei neu im Gremium und möchte sich gewissenhaft vorbereiten.
Landrat Scherf antwortet, dass dieser Tagesordnungspunkt eine reine Information sei. In der Vergangenheit sei es nie üblich gewesen, Informationen vorab ins KIS zu stellen. Er sei in der letzten Sitzung des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr auch darauf angesprochen worden, weshalb man die Unterlagen für den nächsten Ausschuss vorab bereitgestellt habe. Auf die erste Anregung reagiert habe er bereits reagiert, allerdings sei es für diese Sitzungsvorbereitung zu spät gewesen.