Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Vorabbeteiligung zur 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien 2019 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.07.2020   KA/002/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.


Frau Weber, SG 51 – Baurecht, Wohnbauförderung, Gutachterausschuss, informiert, dass die Regionalversammlung Südhessen mit Beschluss vom 14. Juni 2019 die 1. Änderung des am 30. März 2020 in Kraft getretenen Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 beschlossen hat. Ein gleichlautender Beschluss ist am 9. April 2020 durch den Haupt- und Finanzausschuss der Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain ergangen.

 

Die Änderungen an den Vorrang- und Ausschlussgebieten zur Nutzung der Windenergie, die sich gegenüber dem Entwurf 2016 ergeben haben, sind im TPEE bisher als unbeplante Flächen (sogenannte „Weißflächen“) dargestellt. Diese Flächen sind weder Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie noch gehören sie zum Ausschlussraum.

 

Gegenstand der 1. Änderung soll jetzt die Beplanung derjenigen Flächen des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019, für die bislang keine Festlegungen getroffen wurden (sog. „Weißflächen“), sein. Diese Flächen sollen nun entweder dem Ausschlussraum zugeordnet werden oder als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie festgelegt werden.

 

Gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 ROG wurde das Landratsam Miltenberg mit Schreiben vom 11. Mai 2020 aufgefordert, bis spätestens 12. Juni 2010 Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung von Bedeutung sein können.

 

Stellungnahme

In der Karte TPEE_TK3 grenzen die Flächen Nrn. 2-125, 2-125a sowie 2-122 an den Landkreis Miltenberg an. Insbesondere die Planungen der Stadt Wörth am Main könnten von der 1. Änderung des TPEE betroffen sein.

 

Daher wurde die Stadt Wörth am Main mit E-Mail vom 28. Mai 2020 vom Landratsamt Miltenberg beteiligt. Die Stadt Wörth am Main teilte daraufhin mit, dass sie als Verpächterin am 13. März 2019 einen Pachtvertrag mit der EZV Energie- und Service GmbH & Co. KG Untermain, als Pächterin, geschlossen hat. Die Pächterin darf maximal fünf Windkraftanlagen auf Teilflächen von jeweils 5.000 m² in Kooperation mit einer oder mehrerer Projektgesellschaften errichten. Die potenziellen Standorte sind auf dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Die genauen Standorte der benötigten Flächen sind jedoch erst nach abgeschlossener Genehmigungsphase bestimmbar. Dies ist bis zum heutigen Stand noch nicht endgültig erfolgt. Die technische Betriebsdauer beläuft sich auf ca. 25 Jahre. Das Pachtverhältnis hat eine Laufzeit von 20 vollen Kalenderjahren zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme der letzten Windkraftanlage. Die Pächterin erhält ein zweimaliges Optionsrecht für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren nach Ablauf der Grundpachtzeit.

 

Das Landratsamt Miltenberg bittet darum, die vorgesehenen Planungen der Stadt Wörth am Main bei der 1. Änderung des TPEE 2019 zu berücksichtigen. Darüber hinaus liegen dem Landratsamt Miltenberg derzeit keine weiteren Informationen vor, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

 

Wir weisen ferner darauf hin, dass das angrenzende Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Odenwald“ von einer Ausweisung von Vorbehaltsgebieten betroffen ist. An mindestens zwei Stellen entlang der Landesgrenze zum Landkreis Miltenberg bestehen erhebliche Konflikte bezüglich des Landschaftsbildes. Bedingt durch die heutigen Anlagenhöhen von über 240 Metern ist mit erheblichen Fernwirkungen in das bayerische Gebiet hinein zu rechnen. Laut LSG-VO sind alle Veränderungen verboten, die geeignet sind, das Landschaftsbild zu verunstalten. Dieses Beurteilungskriterium wird seitens der Naturschutzverwaltung im Landkreis Miltenberg äußerst restriktiv behandelt und sollte bezüglich der Flächenausweisung neuer Windkraftstandorte beachtet werden. Um eine erhebliche Störung zu vermeiden, sollten unmittelbare Grenzausweisungen vermieden werden. Durch die „Scheuchwirkung“ von Windkraftanlagen kann das Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) betroffen sein. Waldbewohnende Vogel –und Fledermausarten auf bayerischer Seite werden hierbei möglicherweise beeinträchtigt.

 

Wir bitten im weiteren Verlauf des Änderungsverfahrens des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 den Landkreis Miltenberg, das Landratsamt Miltenberg sowie die angrenzenden betroffenen bayerischen Gemeinden zu beteiligen.

 

Zusammenfassende Würdigung

Von der 1. Änderung des TPEE 2019 ist die Stadt Wörth am Main betroffen. Deren Planungsabsichten wurden dem Regierungspräsidium Darmstadt mitgeteilt und um Berücksichtigung gebeten. Ferner wurde auf die naturschutzrechtlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes „Bayerischer Odenwald“ verwiesen und um erneute Beteiligung des Landkreises Miltenberg, des Landratsamtes Miltenberg sowie der angrenzenden betroffenen bayerischen Gemeinden im Änderungsverfahren des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 gebeten.

 

 

Landrat Scherf erklärt, dass bei den Stellungnahmen die Erfahrungen der vergangenen Jahre aus dem Ausschuss genau wie die Ansicht der betroffenen Städte und Gemeinden Einfluss hätten. Das habe man auch bei dieser Stellungnahme getan, damit durch Änderungen in der Region Südhessen die Planungen der Stadt Wörth nicht beeinträchtigt würden.

 

Frau Weber lässt auf Nachfrage von Kreisrat Reinhard den Plan im Gremium herumgeben, wo die betroffenen Flächen eingezeichnet sind. Sie bestätigt, dass nur Wörth betroffen sei, von wo auch eine positive Stellungnahme erfolgt sei.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff hätte gerne die Vorlagen im Vorfeld, um sich vorbereiten zu können. Er sei neu im Gremium und möchte sich gewissenhaft vorbereiten.

 

Landrat Scherf antwortet, dass dieser Tagesordnungspunkt eine reine Information sei. In der Vergangenheit sei es nie üblich gewesen, Informationen vorab ins KIS zu stellen. Er sei in der letzten Sitzung des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr auch darauf angesprochen worden, weshalb man die Unterlagen für den nächsten Ausschuss vorab bereitgestellt habe. Auf die erste Anregung reagiert habe er bereits reagiert, allerdings sei es für diese Sitzungsvorbereitung zu spät gewesen.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung