Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen bei den Abfallwirtschaftsanlagen des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.06.2020   NU/001/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Frau Heim berichtet anhand beiliegender Präsentation, dass Corona und die damit verbundenen Gefährdungen und Einschränkungen spätestens ab Anfang März 2019 in Deutschland ein beherrschendes Thema waren, das auch die Arbeit der Kommunalen Abfallwirtschaft für Wochen maßgeblich prägte. So waren und sind für die Abfallwirtschaftsanlagen Schutzmaßnahmen erforderlich, um die ordnungsgemäße Abfallentsorgung im Landkreis Miltenberg bestmöglich gewährleisten zu können. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen werden im folgenden Überblick dargestellt.

 

Aktuell sind also alle drei Wertstoffhöfe nach Voranmeldung für Privatanlieferungen geöffnet; Erlenbach allerdings erst ab 10:00 Uhr, um für gewerbliche Anlieferungen genügend Kapazitäten vorzuhalten und die am Vormittag stattfindenden Müllverladungen vorzunehmen (gewerbliche Anlieferer nutzen inzwischen auch bevorzugt die Anlieferzeit zwischen 8:00 und 10:00 Uhr).

 

Im Gegenzug hatte aber Bürgstadt ab 08.04. bis 06.06.2020 an sechs Tagen geöffnet. Die Kolleg*innen dort wurden teilweise aus dem Urlaub geholt und leisten seither ununterbrochen Mehrarbeit. Eine Unterstützung durch Kolleg*innen der anderen Abfallwirtschaftsanlagen war und ist wegen der vorgenommenen, Corona bedingten Teambildung nicht möglich.

 

Um die Bürgstädter Kolleg*innen zu entlasten, ist der Wertstoffhof in Bürgstadt seit der 24. KW noch von Dienstag bis Samstag, also an fünf Tagen die Woche geöffnet. Dies kann jedoch bei Beibehaltung des bisherigen Personalbestandes keine Dauerlösung sein. Deshalb ist geplant, ab 13.07.2020 den Wertstoffhof Bürgstadt wieder lediglich zu den herkömmlichen Zeiten zu öffnen.

Nachdem die Gefährdung durch das Covid-19-Virus noch nicht gebannt ist, ist eine Teambildung, das heißt eine grundsätzliche Trennung der Kolleg*innen der verschiedenen Abfallwirtschaftsanlagen weiterhin sinnvoll, damit in einem Infektionsfall Vertretungen gesichert und insbesondere der Betrieb der Müllumladestation Erlenbach aufrecht erhalten werden können.

Auch die Voranmeldung soll im Hinblick auf die immer noch bestehende Covid-19-Infektionsgefahr erhalten werden, da so die Anlieferströme gelenkt und die Abstandsregeln eingehalten werden können.

 

Bedingt durch die Einhaltung bestehender Abstandsregeln gestalten sich die Anlieferungen zeitaufwändiger als bisher. Deshalb kann insbesondere in Erlenbach die Belegung der Zeitfenster nicht erhöht werden. Das bedeutet, dass speziell in Erlenbach täglich deutlich weniger Kund*innen ihre Abfälle anliefern können als in der Zeit vor Corona. Den Stau, den wir in den vergangenen Jahren bei der Müllumladestation Erlenbach auf der Abbiegespur bis hin zur Staatsstraße hatten, haben wir nun elektronisch in Form von Wartezeiten von einigen Tagen.

 

In Bürgstadt und Guggenberg hingegen sind Anlieferungen am selben Tag, spätestens am nächsten Tag möglich.

 

 

Landrat Scherf ergänzt, dass sich die Bevölkerung sehr flexibel auf alles eingestellt habe. Zu den Terminbuchungen habe es nur positive Rückmeldungen gegeben.

 

Kreisrat Billmaier plädiert dafür, die Terminbuchungen beizubehalten, da er als Rettungssanitäter in Erlenbach durch weniger Rückstau sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Er regt an, das Ganze noch papierlos einzuführen.

 

Frau Heim erklärt, dass die Kommunale Abfallwirtschaft nachweispflichtig sei und das Ganze leider noch auf Papier dokumentiert werden müsse. Es werde aber weiterhin nach einer papierlosen Lösung geschaut.

 

Kreisrat Gerhard Rüth erklärt, dass grundsätzlich die Botschaft wichtig sei, dass wieder Normalität eintrete, heißt, der Wertstoffhof geöffnet sei. Die Terminvereinbarung sei ein positiver Weg. Dies sei eine Methode, die bereits im Alltagsgeschehen funktioniere.

Er weist darauf hin, dass auch der analoge Mensch berücksichtigt und im Blick behalten werden müsse.

Nachdem Frau Heim erklärt habe, dass es in Erlenbach noch Durchlaufkapazitäten gebe, möchte Kreisrat G. Rüth wissen, was mit jemandem passiere, der ohne Termin komme.

Weiterhin fragt er, wie der Engpass der telefonischen Erreichbarkeit gelöst werden könne.

 

Wenn es machbar sei, würden auch Anlieferer ohne Termin dazwischengeschoben, so Frau Heim. Ansonsten würden Sie mit der Bitte um Voranmeldung wieder weggeschickt.

Zur telefonischen Erreichbarkeit antwortet Frau Heim, dass man nach einer Lösung suchen müsse, falls die Terminvereinbarung dauerhaft beibehalten werden würde.

 

Kreisrat Ullmer regt an, eventuell Linien auszulagern, wenn man bei diesem System bleiben sollte.

 

Frau Heim erklärt, dass die Kommunale Abfallwirtschaft viele Überlegungen anstelle. Unter anderem habe man jetzt online einen Plan erstellt, wo sich welcher Container auf dem Wertstoffhof befindet, damit sich die Bürger*innen vorher schon erkundigen können, wo sie ihre Wertstoffe abgeben können.

In Erlenbach z.B. wäre an den Waagen und der Anmeldung nur beschränkt Platz. Hier würde noch an einer Lösung gearbeitet.

 

Kreisrätin Steger signalisiert, dass Bürger*innen, die nicht die Möglichkeiten hätten, die Online-Buchung vorzunehmen, dies gerne über die Gemeindeverwaltung tun könnten.

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