Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Wärmeversorgung Landratsamt Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.06.2020 EBV/002/2020 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des
Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Der Kreisbaumeister, Herr Wosnik, trägt vor, dass die
Wärmeerzeugungsanlagen im Landratsamt Miltenberg erneuert werden sollen. Hierzu
wurden in den vergangenen Sitzungen verschiedene Varianten betrachtet. In der
letzten Sitzung des Ausschusses wurde der Beschluss gefasst die Variante
Pellet-Heizung planerisch weiter zu verfolgen, soweit in einer Erörterung der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch die Ausschussmitglieder keine gravierenden
Abweichungen ergeben. Diese Erörterung wurde am 8.6.2020 durchgeführt.
Zu Beginn des Termins gab Klimaschutzmanager Randig zu
den Variablen in der Kalkulation eine Einführung:
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Die
Hybridvariante kann die Förderung „Heizen mit erneuerbaren Energien“ der BAFA
mit 30 % Zuschuss plus eine KFW-Förderung für den Wärmeverbund und die
Landesförderung BioKlima für den Pelletskessel in Anspruch nehmen, bezogen auf
die prognostizierten Gesamtkosten entspricht dies 32 % oder dem Betrag von rund
114.600 € Zuschuss (brutto).
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Die
Auswirkung verschiedener Zinssätze auf die jährliche Abschreibung.
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Die
Entwicklung des Gas- und Pelletspreises seit 2011: beide Preise waren mit
geringeren Schwankungen über den Zeitraum relativ konstant, der Preis für
Pellets lag immer deutlich unter dem Preis für Erdgas.
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Die
Berechnung der CO2-Emissionen durch Erdgas und Pellets mit Verweis auf die
Datenquelle Umweltbundesamt (0,247 kgCO2/kWh Erdgas, 0,024 kgCO2/kWh für
Pellets).
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Das
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und entsprechende Auswirkungen ab 2021
auf den Energieträger Erdgas.
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Korrektur
der Summe der verbrauchsgebundenen Kosten in der Kostenzusammenstellung.
In der Folge
stellte der Fachplaner Thomas Friedl von der Firma FRECOTEC GmbH, Klingenberg,
die Tabellenkalkulation vor und die Eingangsparameter werden auf Anregung der
Anwesenden Kreisräte angepasst bzw. variabel verändert. Im Ergebnis bestätigt
sich, dass die Hybridvariante die wirtschaftlichere Option ist.
In einer
anschließend geführten Diskussion wurden die verschiedenen Standpunkte zum
Thema CO2 noch einmal ausgetauscht.
Nach eingehender Erörterung sowohl der Eingangsparameter als auch der Berechnungsmethode teilen die anwesenden Kreisräte einstimmig die Einschätzung, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen die Vorzugsvariante, bestehend aus Pellet-Kessel mit 200 kW für die Grundlastversorgung sowie ein Gaskessel mit 300 kW für die Spitzenlast als wirtschaftlichste Variante weiter geplant und umgesetzt werden soll.