Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Bericht zu den geplanten und durchgeführten Straßenbaumaßnahmen 2019

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.06.2020   EBV/002/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Dittrich, B 5.1 Nord, trägt vor, dass die Grundlage dieser Information der am 04.12.2018 im Ausschuss für Bau und Verkehr vorgebehandelte und am 11.02.2019 im Kreistag verabschiedete Kreisstraßenhaushalt 2019 bildet.

 

Zunächst werden die wesentlichen Änderungen zum geplanten jeweiligen Ansatz für den Bereich „Unterhalt Straße und Wege“ erläutert.

 

Für den Unterhalt der Straßen war ein Gesamtansatz in Höhe von 900.000,- € eingeplant.

Die tatsächlich entstandenen Kosten belaufen sich auf 1.124.436,35 €. Innerhalb der einzelnen Posten gab es Änderungen in folgenden Teilbereichen:

 

·        Der „Straßenunterhalt an Fahrbahnen“ hatte einen Ansatz in Höhe von 320.000,- €. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen waren mit 486.302,94 € 166.302,94 € über dem Haushaltsansatz. Gründe für die Überschreitung waren verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen. So wurden z. Bsp. folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

- MIL 31 Dornau                                                        51.149,12 €

- MIL 38 Dornau                                                        49.070,11 €

- MIL 26 Kleinwallstadt-Hofstetten                            57.442,62 €

- MIL 11 Roßbach-Volkersbrunn                              13.657,27 €

- MIL 2   Klingenberg-Mechenhard                           74.514,90 €

- Zufahrt zum Zeltplatz Zittenfelden                          14.499,75 €

 

·        Für den „Winterdienst“ waren insgesamt 150.000,- € vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen lagen mit 168.757,11 €, 18.757,11,- € über dem Ansatz.

·        Dem gegenüber ist der Bereich „Verkehrssicherung, Ausstattung“ mit tatsächlich 96.635,51 € gegenüber einem Ansatz von 110.000,- € etwas günstiger ausgefallen.

 

Die Überschreitung der budgetierten Kosten konnte aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden.

 

Analog zu den o. g. Maßnahmen im Bauunterhalt wird ebenfalls ein Jahresbericht über die durchgeführten Straßenbaumaßnahmen im Kalenderjahr 2019 vorgestellt. Auch hier gelten der vorgestellte Haushalt vom 04.12.2018 und die mitgeteilten Änderungen vom 10.09.2019.

 

Beschlossenes Budget vom 11.02.2019:                                                                     1.685.000,- €

Durch die mitgeteilten Änderungen vom 10.09.2019

erhöhte sich der Gesamtbedarf auf:                                                                             1.724.000,- €

 

Der maßnahmenbezogene Ausgabenstand zum 31.12.2019 beläuft sich auf:            1.740.533,- €

 

Im Einzelnen:

 

MIL 02 Deckenbau Schmachtenberg - Mönchberg

Für die Restabwicklung der Maßnahme wurden 15.000,- € eingestellt. Benötigt wurden letztendlich 68.466,- €.

 

MIL 02 Böschungssanierung Mönchberg – Collenberg

Für diese Maßnahme waren 200.000,- € im Haushalt vorgesehen.

Wie bereits im September 2019 mitgeteilt, war hier nach einer notdürftigen Stabilisierung in 2018 kein weiterer dringender Handlungsbedarf erkennbar.

 

MIL 05 Deckenerneuerung Miltenberg - Mainbullau

Die Sanierung eines Teilstückes der MIL 05, von der Abzweigung der B 469 Richtung Mainbullau, wurde in 2018 geplant. In den HH 2019 wurden hierfür 490.000,- € eingestellt. Tatsächlich wurden in 2019 nur 375.773,08 € abgerechnet, obwohl mit einer höheren Summe gerechnet wurde. So wurden in die HH-Planung 2020 Mittel für die Restabwicklung in Höhe v. 40.000,- € eingestellt. Abgerechnet wurden dann jedoch 135.239,76 €. Damit kostete die Gesamtmaßnahme am Ende 511.540,61 € (ohne Schutzplanken, welche nicht in der Ausschreibung enthalten waren und in 2020 ausgeführt und abgerechnet wurden (109.938 €)).

 

MIL 06 Deckenerneuerung Weilbach - Amorbach

Im Verlauf der MIL 06 von Weilbach nach Amorbach wurde auf einer Länge von ca. 3 km eine Böschungssanierung durchgeführt. 490.000,- € waren hierfür vorgesehen. Tatsächlich kostete die Maßnahme 559.101,03 €.

 

MIL 07 Deckenerneuerung Watterbach - Breitenbuch

Für die Restabwicklung der Maßnahme wurden 15.000,- € eingeplant. Die Restausgaben beliefen sich auf 17.336,85 €.

 

MIL 10 Deckenerneuerung Amorbach - Neudorf

Diese Maßnahme wurde nach Rücksprache mit der Kämmerei und dem StBA AB als Ersatzmaßnahme für die nicht erforderliche Böschungssanierung Mönchberg - Collenberg ausgeführt. 285.000,- € wurden hierfür angesetzt, abgerechnet wurden 273.549,11 €.

 

MIL 22 Niedernberg, Restbereich zum neuen Kreisverkehrsplatz

Diese Maßnahme wurde mit 169.191,70 € um 30.808,30 € günstiger abgerechnet. Der Ansatz lag bei 200.000,- €.

 

MIL 25 OD Roßbach – Leidersbach, 1. BA (50.000,- €), sowie MIL 39 Kreisverkehrsplatz Sulzbach – St2309 (120.000,- €)

wurden wie bereits im September 2019 angekündigt nicht ausgeführt. Hierfür wurde die notwendige Stützwandsanierung an der MIL 30 OD Soden neu aufgenommen.

 

MIL 30 OD Soden, Stützwandsanierung

In der Septembersitzung angekündigte Kosten für die Stützwandsanierung: 200.000,- €.

Für den Deckenbau im Zuge der gemeindlichen Kanal- und Wasserleitungssanierung wurde mit Kosten i. H. v. 167.400,- € gerechnet. Verausgabt wurden für die Stützwandsanierung 138.439,47 € und für den Straßenbau 90.848,46 €.

 

MIL 35 Erneuerung der Faulbachbrücke bei Altenbuch

Für die Restabwicklung wurden 35.000 € in den HH 2019 eingestellt. Die Restzahlung wurde mit 56.251,66 € festgestellt.

 

 

Kreisrat Scholtka weist darauf hin, insgesamt darauf zu achten, im genehmigten Budget zu bleiben.

Er möchte wissen, warum die Schutzplanken bei der MIL 05 Deckenerneuerung Miltenberg – Mainbullau nachgeschoben worden seien.

 

Frau Eisert, Staatl. Bauamt Aschaffenburg, antwortet, dass die Maßnahme bei der Ausschreibung unterschätzt worden sei. Es gebe dort eine lange Waldstrecke, man habe sehr viele Banden, die neu abgesichert werden müssten, es haben teilweise Sonderkonstruktionen angefertigt werden müssen, was im Nachgang die Kosten verursacht habe.

 

Herr Schwab, Leiter Staatl. Bauamt Aschaffenburg, ergänzt, dass die Maßnahme durchgeführt worden sei und dabei Defizite festgestellt worden seien. Es sei ihre Aufgabe, diese Defizite abzustellen. Die andere Variante wäre gewesen, das Budget einzuhalten und mit Beschilderung zu arbeiten, was aber mit Abstand die schlechtere Variante gewesen wäre. Dass das ein berechtigter Hinweis sei, sei klar, aber im Endeffekt sei es in dieser Situation noch die beste Lösung gewesen sei, das Budget zu überschreiten, aber dadurch eine sichere Straße zu erhalten.

 

Kreisrat Schuck fragt, ob man erst danach festgestellt habe, dass man diese Barken für die Sicherheit benötige, denn die Straße habe es ja vorher bereits ohne Barken gegeben.

 

Im Zusammenhang mit dem Deckenbau würden auch die Höhenverhältnisse etwas angepasst. In diesem Zusammenhang würden sich in der Ausführung manchmal unterschiedliche Längen ergeben, wo Schutzplanken gebraucht würden.

 

Kreisrat Faust erscheint die Menge an Schutzplanken etwas überdimensioniert. Er möchte wissen, wer so etwas festlegt bzw. wer so ein Konzept erstellt.

 

Herr Schwab antwortet, dass dies vom Staatlichen Bauamt festgelegt werde. Allgemeine Regeln erstelle der Regelungsgeber, das sei in Deutschland die Forschungsgesellschaft für Straßen. Sie sei ein fachliches Gremium, besetzt mit Wissenschaft, Firmen und Verwaltung. Alle paar Jahre wird dieses Regelwerk fortgeschrieben. Das Ziel des Regelwerks sei, die Unfallschäden für abirrende Fahrzeuge zu reduzieren. Der Standard sei in den letzten Jahren gestiegen. Die Entwicklung bei den Unfallzahlen sei dadurch positiv, was auch ein Ergebnis dieser konsequenten Beschäftigung mit den Unfallzahlen und –risiken sei, insbesondere Waldstrecken und Böschungen. Natürlich sei es ein Hindernis, aber letztendlich habe man dieses Gewicht, das der Unfallverhütung zugemessen wird. Im Endeffekt zeige die Statistik auch, dass sich dieser Aufwand lohne.

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